Revision 5 vom 2011-03-10 11:11:30

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Zensus2011

Im Rahmen des Zensus werden u.a. etliche Datenbanken von Behörden aus dem Nichtrepressionsbereich zusammen geführt.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage ist das Zensus-Gesetz 2011:

Was wird gezählt

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen des Melderegisters (§ 4 ZensG) und der Bundesagentur für Arbeit (§ 4 ZensG). Diese werden gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt, wo u.a. die Religionzugehörigkeit und die Herkunftsländer der Vorfahren abgefragt werden. Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich.

Begehrlichkeiten für die Sicherheitsbehörden

Es ist wahrscheinlich, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im Falle eines Terroranschlages auf die Daten zugreifen werden wollen.

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