Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 2
Revision 1 vom 2010-06-05 06:52:47
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Autor: LilaBlume
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Revision 2 vom 2011-03-17 21:54:17
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Autor: anonym
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Der Datenschutzbeauftragte von Berlin [[http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/teil4_1.htm|kritisiert]] u.a. die Speicherung der Daten eines Robin-Wood-Aktivisten, der an Medienaktionen gegen den Castor und ein Staudammprojekt teilgenommen hatte, da der Terrosismusvorwurf nicht nachweisbar wäre. Der Datenschutzbeauftragte von Berlin [[http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/teil4_1.htm|kritisiert]] u.a. die Speicherung der Daten eines Robin-Wood-Aktivisten, der an Medienaktionen gegen den Castor und ein Staudammprojekt teilgenommen hatte, da der Terrorismusvorwurf nicht nachweisbar wäre.

Eine Verbunddatei von INPOL (vgl. Datenbanken BKA) zur Speicherung von Daten aus dem Staatssicherheits-Bereich, auch als IFIS bekannt. Bt-DS 16/13563 zählt auf, gespeichert werden sollten Daten von:

  • Beschuldigten und Verdächtigen (§ 8 Absatz 1 und 2 BKAG),
  • ­Kontakt- und Begleitpersonen von Beschuldigten oder Verdächtigen, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 BKAG),
  • sonstigen Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 8 Absatz 5 BKAG),
  • Häftlingen (soweit die richterliche Häftlingsüberwachung angeordnet ist),
  • Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie Opfer einer künftigen Straftat werden können, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist (grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person, § 8 Absatz 4 BKAG),
  • Opfern einer Straftat, soweit sie der Speicherung zugestimmt haben (§§ 4, 4a BKAG),
  • Opfern von Tötungsdelikten,
  • Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland eine Straftat begangen haben oder einer Straftat verdächtig sind, die auch im Inland zu einer Speicherung in der Datei geführt hätte,
  • ­ Personen, die Besuchs-, Post- oder Telefonkontakt zu den unter Spiegelstrich 4 genannten Personen haben, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 Satz 1 BKAG).

Die Datei wurde 1980 als APIS eingerichtet und ist also eine der ältesten Spezialdateien überhaupt.

2006 enthielt sie fast 1.5 Millionen Datensätze (Bt-DS 16/2875), am 10.6.2009 dann 1572915 Datensätze (Bt-DS 16/13563) incl. Sachdaten.

Laut 28. TB LfD BaWü, 2.1/1.1 war sie die Hauptquelle für Daten, die das BKA an die "Anti-Terror-Datenbank" geliefert hat.

Vor der Umstellung auf INPOL-neu hieß diese Daten APIS und war für zahlreiche Skandale gut.

Ex-APIS

In INPOL-Alt hieß der Datenbestand noch "Arbeitsdatei PIOS - Innere Sicherheit" (APIS; das ist von der Bundesregierung in Bt-DS 16/13563 bestätigt) und war in diesem Zusammenhang für zahlreiche Skandale gut (TODO: ein paar sammeln, google müsste reichen).

Der Datenschutzbeauftragte von Berlin kritisiert u.a. die Speicherung der Daten eines Robin-Wood-Aktivisten, der an Medienaktionen gegen den Castor und ein Staudammprojekt teilgenommen hatte, da der Terrorismusvorwurf nicht nachweisbar wäre.