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==== Auftrags-DV für die Länder ====
Ein pikanter Aspekt der vom BKA immer wieder betriebenen Zentralisierung der polizeilichen DV ist die Auftrags-DV des BKA für einige Länder im Rahmen von INPOL-Land. D.h. einige Länder lassen ihre [[POLAS]]-Datenbank vom [[BKA]] administrieren. Diese Praxis war zunächst befristet, wurde aber im Oktober 2000 gegen die Bedenken der Datenschutzbeauftragten vom BMI auf Dauer genehmigt.
==== Ehemalige Auftrags-DV für die Länder ====
Ein pikanter Aspekt der vom BKA immer wieder betriebenen Zentralisierung der polizeilichen DV ist die Auftrags-DV des BKA für einige Länder im Rahmen von INPOL-Land. D.h. einige Länder lassen ihre [[POLAS]]-Datenbank vom [[BKA]] administrieren. Diese Praxis war zunächst befristet, wurde aber im Oktober 2000 gegen die Bedenken der Datenschutzbeauftragten vom BMI auf Dauer genehmigt. 2003 wurde INPOL-Land an die Länder zurückgegeben und zunächst haben [[Hessen]], [[Hamburg]] und [[Baden-Württemberg]] das INPOL-Land-POLAS-Competence-Center (IPCC) gegründet um die Software gemeinsam weiter zu entwickeln. Inzwischen sind auch weitere Bundesländer angeschlossen.
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''Anmerkung: Ob das [[BKA]] auch diese "geliehenen" Daten für Teil von [[INPOL]] hält, ist nicht bekannt.''
 [[http://de.wikipedia.org/wiki/INPOL-Land-POLAS-Competence-Center|Wikipedia-Artikel:INPOL-Land-POLAS-Competence-Center (IPCC) ]]

Datenbanken BKA

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Standorten in Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim (da ist der Sitz der Staatsschutz-Abteilung). Zusammen mit der Bundespolizei und dem Zoll ist es eine der drei Polizeien des Bundes.

Aufgaben des BKA

Die Aufgaben des Bundeskriminalamtes leiten sich aus den Artikel 73 Nr. 10 und Artikel 87 GG ab. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über „[…] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei“ sowie die „[…] Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung“.Zu diesem Zweck kann der Bund durch Gesetz „[…] Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen“ errichten. Darum ist das BKA ist traditionell der größte Datenmoloch auf polizeilicher Seite in der BRD.

Rechtsgrundlage

Das BKA-Gesetz

BKA-Gesetz

Die Rechtsverordnung für die BKA-Dateien nach dem BKA-Gesetz

Die Verordnung wurde kurz vor der WM 2010 vom Bundesrat verabschiedet. Nötig geworden war sie, da die Datei Gewalttäter Sport kurz vor der WM von den Verwaltungsgerichten moniert wurde. (vgl lawblog.de)

Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des BKA Gesetzes gespeichert werden dürfen

Datenbanken des BKA

Eine Übersicht über die Datenbanken, die das BKA unterhält, enthalten die Anfrage der Linken von 2006, 2009 und 2010 :

INPOL

Das BKA bezeichnet das System, das die meisten seiner Datenbanken enthält, als INPOL. Es besteht dabei aus Verbundateien (d.h. wo jeder unabhängig eingeben kann) mit den anderen Polizeibehörden von Bund und Ländern, Zentraldateien (die Daten werden von den Polizeien ans BKA geliefert) und eigenen Amtsdateien (da hat nur das BKA Zugriff). Beispiele für Teildatenbanken von INPOL sind wie z.B. IgaSt oder Global. Die Teildatenbanken verfügen jeweils über eigene Errichtungsanordnungen.

Antiterrordatei

Die gemeinsame "Anti-Terror-Datenbank" von Geheimdiensten und Polizeien des Bundes und der Länder ist beim BKA angesiedelt.

Europol

Das BKA ist die Zentralstelle für Europol, hier müssen auch die AuskunftErsuchen an Europol hingeschickt werden.

Schengener Informationssystem (SIS)

Für das Schengener Informationssystem SIS im Rahmen der EU fungiert das BKA als Kontaktstelle ("SIRENE").

Weitere Datenverarbeitung des BKAs

ZaRD (Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen)

Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zunächst eine "menschliche Netzstreife" mit deutlichem Fokus auf Pornografie und verwandte Verbrechen -- nach Kinderpornografie an zweiter Stelle waren bei den Verdachtsmeldungen 2001 aber immerhin schon "Staatschutzdelikte" mit 8.2% bzw. 89 Meldungen. Ganz offensichtlich konzentriert sich ZaRD aber auf halbwegs öffentliche Quellen (Usenet, IRC, WWW, Filesharing in dieser Reihenfolge). Angesichts der im Vergleich zu den tatsächlichen einschlägigen Delikten winzigen Zahl von 1086 Meldungen fragt mensch sich allerdings, was die Leute tun und wonach sie suchen. Immerhin lassen etwa die Vorträge bei einer Infoveranstaltung des BKA im Februar 2000 schon ahnen, dass die ZaRD-Leute Größeres vorhaben.

Im September 2004 kündigt das BKA aber an, auch hier mit Datenbanktechnik Doppelermittlungen vermeiden zu wollen -- die Datenbank soll mit Zoll, Bundespolizei und LKAs geteilt werden.

Ehemalige Auftrags-DV für die Länder

Ein pikanter Aspekt der vom BKA immer wieder betriebenen Zentralisierung der polizeilichen DV ist die Auftrags-DV des BKA für einige Länder im Rahmen von INPOL-Land. D.h. einige Länder lassen ihre POLAS-Datenbank vom BKA administrieren. Diese Praxis war zunächst befristet, wurde aber im Oktober 2000 gegen die Bedenken der Datenschutzbeauftragten vom BMI auf Dauer genehmigt. 2003 wurde INPOL-Land an die Länder zurückgegeben und zunächst haben Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg das INPOL-Land-POLAS-Competence-Center (IPCC) gegründet um die Software gemeinsam weiter zu entwickeln. Inzwischen sind auch weitere Bundesländer angeschlossen.

NS-Vergangenheit des BKAs

Ende 1945 wurden von den alliierten Besatzungsmächten erste regionale Kriminalämter eingerichtet. Die Landesregierungen fassten in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Das Grundgesetz bestätigte, dass die Polizeihoheit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Dem Bund wurde lediglich die Befugnis zugebilligt, ein zentrales Kriminalpolizeiamt zu unterhalten (Art. 73, 87 GG). Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage trat am 15. März 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (BKAG) in Kraft.

Die Behörde wies bei ihrer Gründung und über längere Zeit danach einen ungewöhnlich hohen Anteil von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP und Angehörigen der SS auf.Aufgebaut wurde sie unter der Leitung der Kriminalkommissare und ehemaligen SS-Angehörigen Paul Dickopf und Rolf Holle. Noch 1959 hatten nur zwei von 47 leitenden Beamten des BKAs keine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer.

Folgen der NS-Vergangenheit

Strukturelle Unzufriedenheit der Mitarbeiter

Auf Grund der NS-Vergangenheit herschte (und herrscht vermutlich noch immer) ein ziemlich autoritärer Führungsstile beim BKA, welcher nach einer Umfrage Anfang der 90-ziger, zu einer sehr großen Unzufriedenheit (d.h. inneren Kündigung) der Mitarbeiter_innen beim BKA geführt hat.

Blindheit auf dem Rechten Auge

Die NS-Vergangenheit führte nach Dieter Schenk zur halbherzige Bekämpfung des Rechtsradikalismus. Der Begriff Rechtsterrorismus wird nach seinen Aussagen bei der Polizei vermieden – man spricht vom Linksterrorismus und vom Rechtsradikalismus. Über Jahrzehnte hat das BKA 30 Bedienstete im Kampf gegen Rechts und 300 im Kampf gegen Links eingesetzt.

Quellen

Weiteres zur Geschichte

Eine kurze Geschichte des BKA gab es bei Heise zum 60. Geburtstag des BKA:

Skandale

Viele AusländerInnen rechtswidrig in der der Teildatei KAN von INPOL und in SIS

Im 25. TB des LfD BaWü, 2.1/2 wird von einer Untersuchung von Ausschreibungen von AusländerInnen aus BaWü berichtet, die in SIS oder in KAN zur Fahndung ausgeschrieben wurden. Dabei kam unter anderem heraus:

  • Zu vielen der Ausschreibungen zur Festnahme gab es keinen richterlichen Haftbefehl
  • Ausschreibende Behörden hatten häufig keine Speicherfristen angegeben, die eingebenden Behörden hatten dann einfach völlig absurde 10 Jahre eingetragen

Anekdoten aus der Falldatei Rauschgift von INPOL

Der LfDI berichtet von folgenden Einträgen in FDR (Falldatei Rauschgift von INPOL):

  • über einen Ulmer Studenten in der FDR immer noch gespeichert, daß er m September 1990 auf dem Gelände der Universität Ulm einmal Haschisch geraucht haben soll;

  • über einen 29 Jahre alten Straßenwart in der FDR immer noch registriert, daß er im Sommer 1990 in Ulm einmal eine Haschischzigarette erworben haben soll;

  • über einen 37 Jahre alten Feinmechaniker in der FDR immer noch gespeichert, daß er im Sommer 1992 in Esslingen einmal Haschisch erworben haben soll;
  • über einen amerikanischen Soldaten in der FDR immer noch festgehalten, daß er vor mehr als 10 Jahren einmal Haschisch besessen haben soll;
  • über eine 35 Jahre alte Hotelfachfrau in der FDR immer noch registriert, daß sie im Oktober 1988 einmal Betäubungsmittel (Heroin) erworben haben soll.

Quelle: 97er-Bericht des LfD BW

Dass diese Datensätze nicht gelöscht wurden, lag offenbar daran, dass sie aus PAD kamen und dass die entsprechenden PAD-DSe nach einer Umstellung der Speicherfrist gelöscht wurden, ohne an die entsprechend in INPOL gespeicherten Daten zu denken (vielleicht ist hier die Einfachspeicherung in INPOL-neu doch ein Segen?). Dazu kam, dass Auszüge aus FDR, die das LKA vom BKA bekam, offenbar auch unvollständig waren.

BKA hilft NATO gegen polnische Presse

Im Vorfeld des NATO-Jubiläums 2009 hat das BKA nicht nur belgische Datensätze nach Frankreich verschickt, sondern wegen einer INPOL-Auskunft auch die Akkreditierung eines Mitarbeiters der polnischen Ausgabe von Le Monde Diplomatique sowie eines des Neuen Deutschland verhindert; dabei ging es jedenfalls in zweiterem Fall um irgendwelche halbverschimmelten Ermittlungsverfahren, in ersterem Fall ist die Datengrundlage jedenfalls hier nicht bekannt. Es entspann sich eine umfangreiche Auseinandersetzung die Labournet dokumentiert. Die Maßnahme selbst wurde im Oktober 2010 vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gerügt, allerdings nicht, weil das BKA die Daten nicht hätte haben dürfen oder sollen, sondern weil es keine Rechtsgrundlage für die Übertragung an die NATO gab.

Labournet Dokumentation.

Rüge des VG Wiesbaden

Nur die BRD und Dänemark haben Gewalttäter-Dateien

Bemerkenswert ist der Umstand, dass laut den Ergebnissen einer Umfrage (Ratsdokument 5450/09 2009 die BRD das einzige Land der EU war, die Datenbanken für "Gewalttäter" (bzw. "Troublemaker") hatte und neben Dänemark das einzige Land, das Definitionen für diese Begriffe für sich reklamierte.

Anmerkung:Das stimmt so nicht, da Frankreich zumindestens über eine Hooligan Datei verfügt und über die Nachfolge der Edvige-Datei. Zudem hätte Österreich auch gerne so eine Datei.