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== Verfassungsschutz und Nachrichtendienste ==

Die Geheimdienste heißen in Deutschland euphemistisch Nachrichtendienste bzw.
Verfassungsschutz. Der Bundesnachrichtendienst ist dabei für die
Auslandsspionage zuständig (zumindestens ursprünglich; nach 9/11 ist das ein
wenig aufgeweicht worden). Der Verfassungsschutz ist für die Inlandsspionage,
d.h. offiziell ist er für die Beobachtung von verfassungsfeindlichen
Bestrebungen zuständig. Auf Grund des Föderalismus gibt es in der BRD neben dem
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln, in jedem
[[Datenbanken auf Länderebene|Bundesland]] auch ein eigenenes Landesamt für Verfassungsschutz
(LfV) bzw. analoge Behörden.

<<Iimage(2006schnueffel.jpg,Geheimdienstler beim Abhören,1)>>

== Rechtslage ==

=== Gesetze ===

 * [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/|Verfassungsschutzgesetz]] -- Gesetz für das Bundesamt für Verfassungsschutz
 * [[http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/index.html|G10 Gesetz]] -- regelt die Eingriffsrechte zum Briefe öffnen und Abhören
 * [[http://www.gesetze-im-internet.de/bndg/index.html|BND-Gesetz]] -- Gesetz für den Bundesnachrichtendienst
 * [[http://www.gesetze-im-internet.de/madg/index.html|MAD-Gesetz]] -- Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst
 * [[Datenbanken auf Länderebene| Verfassungsschutzgesetze der Länder]]

=== Rechtliches zum Verhältnis Bund und Länder beim VS ===

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur im [[Benehmen]] mit dem Landesamt für Verfassungsschutzes des Wohnortes des Betroffenen Daten sammelt, andere Ländesämter nur im Einvernehmen. Das [[Benehmen]] herstellen ist dabei nur eine juristische Floskel, wogegen das Einvernehmen klare Begrenzungen für andere Landesbehörden auferlegt. Dieses ist genau geregelt im [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/|Verfassungsschutzgesetz]] und in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]].
 
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Offiziell gibt es nur die NADIS-Datenbank, dazu kann das BfV dank des Otto-Katalogs (Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002) im wesentlichen alle Datenbanken von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines nutzen (d.h. es sind inoffizielle Datenbanken des Bfv). Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis. Offiziell gibt es die [[/NADIS|NADIS]] Datenbank und die behördeneigenen Amtsdateien. Dazu kann das BfV dank des [[Otto-Katalog]]s (siehe [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§8a BverfSchG]]) und Erweiterungen durch das [[Schäuble-Katalog|TBEG]] im wesentlichen alle [[Datenbanken]] von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines nutzen (d.h. es sind inoffizielle Datenbanken des BfV). Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis.

Rollengemäß kümmern sich die Leute vom VS wenig um Datenschutz. Hier ein
Zitat aus dem <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 5.5.2 (S. 76f):

{{{#!blockquote
Die Observation ist eine Methode zur heimlichen Informationsbeschaffung über Personen, Objekte und Ereignisse (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz ­ BVerfSchG). Ausgeführt werden die Observationsmaßnahmen durch mobile Observationsteams (sog. Observationstrupps) im Auftrag der jeweiligen Fachabteilungen des BfV.

Bei der Kontrolle habe ich festgestellt, dass eine Datei ohne die gesetzlich vorgeschriebene Dateianordnung (vgl. § 14 Abs. 1 BVerfSchG) geführt worden ist. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten in Dateien entgegen gesetzlichen Vorgaben und der geltenden Dateianordnung gespeichert worden. Im Kontrolltermin hat das BfV die umgehende Beseitigung dieser Mängel zugesagt. Insofern habe ich von einer förmlichen Beanstandung abgesehen.
}}}


=== Projektdatei "Gewaltbereite Linksextremisten" ===

In <<BtDS(17/4833)>> wird eine Projektdatei "Gewaltbereite
Linksextremisten" erwähnt, <<BtDS(17/5136)>> schlägt ergänzend das Kürzel „GBL” vor..
Alle Details sind, logisch, VS-NfD. Laut [[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,766666,00.html|Spiegel vom 6.06.2011]] sind in der Datenbank 767 Personen gespeichert.

=== Amtsdateien zur "Rechtsextremismus" ===

In <<BtDS(17/8263)>> (S. 20) erwähnt die Bundesregierung eine ganze
Reihe von Amtsdateien zur Bekämpfung des "Rechtsextremismus", die
"personen- und sachbezogene Informationen" enthalten. Details sind
Verschlusssache-NfD, da ihr Bekanntwerden nach Ansicht von VS und Regierung die
Arbeitsfähigkeit des VS gefährden würde.

=== Neonazi-Verbund-Datei ===

Wegen des [NSU-Skandal]]s 2011-2012 wurde als vermeintliche Gegenmaßnahme zur Vermeidung solcher Skandale in Zukunft eine Nazi-Verbunddatei initiert, nach derselben gesetzlichen Grundlage wie die [["Anti-Terror-Datei"]] initiert. Kritiker meinen dagegen, dass die Datei vom eigentlichen Ursachen (Rassismus, Vorurteile bei den Sicherheitsbehörden) ablenkt und nicht hilft. (vgl [[http://www.zeit.de/news/2011-11/16/kriminalitaet-schaar-neue-neonazi-datei-waere-aktionismus-16081402|zeit]])

=== Skandale ===

Die Skandale des BfV sind unendlich, deswegen nur exemplarische Beispiele

==== Datenschutz als Schutzbehauptung wegen Beweisvernichtung ====

Im Zuge des [[NSU-Skandal]]s (eine Neonazi-bande zog über 10 Jahre mordend durchs Land) hat das BfV kurz ńachdem die Nazi-Zelle im November 2011 zufällig entarnt wurde, Akten zur Observation des Umfeldes aus vermeintlichen Datenschutzgründen geschreddert. Der damalige Chef des BfV Heinz Fromm trat deswegen zurück, insbesondere weil versucht wurde, ihm die Aktion zu verheimlichen. Der Datenschutzbehauptung hat der BfDI massiv widersprochen, da dieses seiner Meinung datenschutzrechtlich schwachsinn ist ([[https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=3420|BfDI Forum]]).
== Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) ==

=== Islamismus-Datenbanken ===

Laut einer
[[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Drucksache 16/2770 des niedersächsischen Landtags]]
werden bundesweit von den Geheimdiensten zwei Datenbank für den Bereich
Islamismus betrieben. Eine heißt BLB - Bundesdatei „Bundeslagebilddatei
islamistischer Terrorismus“ und die andere Mujahedin-Datei.

=== IMSI-Catcher ===

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf seit dem [[Otto-Katalog]] [[IMSI-Catcher]] zur '''Bestimmung des Aufenthaltes von Mobiltelefonen''' einsetzen. Diese wurden nach einem [[http://www.taz.de/!78238/|taz Artikel vom 16.09.2011]] vom BfV auch am 19 Februar in Dresden während der Gegenproteste gegen den Naziaufmarsch eingesetzt (vgl [[Datenbanken Sachsen]]). Der Einsatz war nach Auffassung des [[BfDI]] Peter Schaar rechtswidrig, entsprechende Beanstandungen wurden allerdings vom BfV ignoriert, weswegen er einen vertraulichen Brief an den Innenausschuss des Bundestages geschickt hat, der dann an die taz geleakt wurde.

=== Strategische Kontrolle (E-Mail/Webforen Rasterfahndung anhand von Suchbegriffen) ===

Die Geheimdienste filzen eMails, Webforen und weitere Telekommunikation nach verdächtigen Wörtern, wie "Bombe" oder "Atom", was verharmlosend als "Strategische Beschränkungen" im G10-Gesetz bezeichnet wird. Auf Grund dessen wurden allein im Jahre 2011 über 37 Millionen E-Mails bzw. Datenverbindungen näher geprüft, von denen dann ca. 280 einen irgendwie gearteten Anfangsverdacht ergaben (vgl. [[http://www.heise.de/tp/blogs/8/151497|heise vom 25.02.2012]] oder
<<BtDS(17/8639)>>).
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Informationen zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz unterhaltenen Datenbanken -- soweit verfügbar -- finden sich in den Landesbeschreibungen unter [[Datenbanken auf Länderebene]]. NADIS wird als gemeinsame Datenbank von allen benutzt. Informationen zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz unterhaltenen Datenbanken -- soweit verfügbar -- finden sich in den Landesbeschreibungen unter [[Datenbanken auf Länderebene]], bekannt ist z.B. eine Analysedatenbank in [[Schleswig-Holstein]]. [[/NADIS|NADIS]] wird als gemeinsame Datenbank von allen benutzt.
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Neben NADIS gibt es laut http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 ein "eigenen Intranet" namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung), das "mehr als 100 Datenbanken" enthalten soll, die wiederum "über eine Suchmaschine" indiziert seien. Insgesamt klingt das stark so, als käme die Auskunft aus Gebrasel von Geheimdienstlern eher bescheidener technischer Kompetenz. Neben [[/NADIS|NADIS]] verfügt der BND laut einem [[http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995|Ct-Artikel]] ein eigenes Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen werden kann.

''Anmerkung: Insgesamt klingt das stark so, als käme die Auskunft aus Gebrasel von Geheimdienstlern eher bescheidener technischer Kompetenz.''

Wenig überraschend hat der BND endlose Probleme mit Löschfristen. Im
<<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, S. 80, wird dazu ausgeführt,

{{{#!blockquote
Wie ich bedauerlicherweise bei einer zwischenzeitlich durchgeführten weiteren Kontrolle einer Datei beim BND feststellen musste, sind als Folge eines schwerwiegenden Datenschutzverstoßes neue Altdatenbestände entstanden (vgl. Nr. 5.7.6), die in dem bisherigen Lösungskonzept nicht berücksichtigt waren. So sind bei vielen Datensätzen die gesetzlich vorgegebenen Prüffristen nicht nur nicht eingehalten, sondern wegen fehlender Sachkenntnis der eingesetzten Bearbeiter pauschal, d. h. ohne Einzelfallprüfung, um jeweils ein Jahr verlängert worden (vgl. a. a. O.). Aufgrund dieses von mir beanstandeten Verstoßes habe ich den BND aufgefordert, ein aktualisiertes Altdatenbereinigungskonzept vorzulegen, durch das derartige Mängel in der Zukunft ausgeschlossen werden. Dies hat der BND zugesagt; bis Redaktionsschluss lag aber noch kein neues Konzept vor.
}}}
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Nutzt auch NADIS Der MAD (Militärische Abschirmdienst) nutzt auch [[/NADIS|NADIS]].
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== Die gemeinsame Datenbank aller Dienste: NADIS == Das seit 2005 laufende MAD-Dokumentenmanagementsystem EXA 21 erlaubt
ebenfalls Recherche, und natürlich auch nach Personen, wobei allerdings
technische Maßnahmen dafür sorgen sollen, dass nur recherchiert werden
darf, was dem MAD-Auftrag entspricht. Das soll nach Darstellung in
<<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> (S. 77) durch
"elektronische Markierung" passieren, die von "zuständigen Bearbeitern"
vorgenommen werden. Natürlich hat dieses haarsträubende Verfahren --
der BfDI berichtet -- auf Anhieb nicht funktioniert.
Zeile 21: Zeile 123:
=== Grundsätzliches === <<BtDS(17/8263)>> (S. 22) berichtet, die personenbezogenen Einträge in
EXA 21 beträfen zu 90% Personen aus dem Nazi-Spektrum.
Zeile 23: Zeile 126:
Datenbank des VS und der anderen Geheimdienste. Offenbar aufgeteilt in mehrere Bereiche, darunter <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, S. 77, berichtet
weiter von Plänen, eine Computerunterstützung von
Sicherheitsüberprüfungen mit dem Arbeitstitel PGS21 zu errichten.
Zeile 25: Zeile 130:
 * PZD (Personenzentraldatei) <<BtDS(17/8263)>> (S. 22) aus dem Jahr 2012 nennt noch ein Anfang 2011
in Betrieb gegangenes "Analysesystem Extremismus-/Terrorismusabwehr"
(fürwahr ideologieschwangere Namen), das sich zu 90% mit Nazis
beschäftigen soll.
Zeile 27: Zeile 135:
NADIS ist im wesentlichen eine Nachweisdatei, d.h. es zusätzlich zu den Daten der Person oder Gruppe (inklusive Identifizierungsmerkmalen) nur vermerkt, ''ob'' Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, wo. Hier hat wohl die Paranoia auch ihre Vorteile.
Zeile 29: Zeile 136:
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Personeneintrag auf Sachakten verweist oder als Steigerung auf eine eigene Personalakte. Ein Personeneintrag mit Verweis auf Sachakten wird angelegt, wenn eine Person häufig in den Sachakten vorkommt. Wenn dann eine Person dem Diensten besonders gefährlich erscheint wird als Steigerung eine eigene Personalkte angelegt.
Zeile 31: Zeile 137:
''"Das BfV führt zur Ordnung der bei ihm gespeicherten Informationen sowohl Sach- als auch Personenakten. In den Sachakten werden die Informationen zusammengefasst geführt, die das BfV im Hinblick auf einzelne Beobachtungsfelder (z. B. Organisationen) für bedeutsam erachtet. Wenn eine Sachakte Informationen enthält, der das BfV auch im Hinblick auf eine Person Bedeutung beimisst, wird in dem behördeninternen elektronischen Informationssystem (NADIS) ein Datensatz zu dieser Person angelegt und eine Verknüpfung zwischen der Person und der Fundstelle hergestellt. Für personenbezogene Informationen in Sachakten, die das BfV - bezogen auf diese Person - für unerheblich hält, wird keine Verknüpfung vorgenommen. Wenn es dem BfV aufgrund der in NADIS zu einer Person erfassten Informationen geboten erscheint, wird zusätzlich eine Personenakte angelegt, in der nur die diese Person betreffenden Informationen zusammengefasst geführt werden."''
Quelle: [[http://www.urteile.net/Y2/146745.html|Auszug Urteil des OVG NRW]]
== Gemeinsame Datenbanken ==
Zeile 34: Zeile 139:
''Anmerkung'': Das Urteil besagte (Kläger Bodo Ramelow), dass kein Auskunftsrecht auf in Sachakten gespeicherte Daten besteht, wenn es zu diesen keinen Verweis von NADIS gibt. Ich halte das problematisch, da die Sachakten inzwischen elektronisch gespeichert sind und so ein NADIS-Verweis jederzeit gelöscht und wiederhergesellt werden kann.
(Dazu ganz interessant: [[http://www.datenschutz-hessen.de/_old_content/tb31/k08p03.htm|Tätigkeitsbericht des hessischen LfD von 1999]])
Zeile 37: Zeile 140:
=== Statistik der gespeicherten Personen === === Verbunddatei der Geheimdienste NADIS ===
Zeile 39: Zeile 142:
 * 2005 - 1.003.959
 * 2004 - 985.300
 * 2003 - 942.350
 * 2002 - 925.650
 * 2001 - 972.915
 * 2000 - 908.328
(Quelle:VS-Jahresberichte)
Die gemeinsame Verbundatenbank der Geheimdienste heißt [[/NADIS|NADIS]]. In ihr stehen (noch) nur die Personen oder Gruppendaten und die entsprechenden Aktenzeichen für die Sachakten bei den jeweiligen Geheimdiensten.
Zeile 47: Zeile 144:
Speicherungsdauer in NADIS im Regelfall [[http://torpedokaefer.de/kldeve.html|15 Jahre]]. === "Anti-Terror"-Datei" ===
Zeile 49: Zeile 146:
NADIS enthielt (mehr oder weniger anekdotisch) irgendwann in den 90er Jahren
u.a.
Die erste gemeinsame Datei von Geheimdiensten und der Polizeibehörden von [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Ländern]], die [["Anti-Terror-Datenbank"]]
Zeile 52: Zeile 148:
 * 4 Mio Datensätze über Kriegsdienstpflichtige (vom MAD)
 * 1 Mio personenbezogene Datensätze des BND
 * 2 Mio personenbezogene Datensätze des VS
=== Gemeinsames EU Aufklärungszentrum SitCen ===
Zeile 56: Zeile 150:
(hat wer eine Quelle für sowas? Vielleicht eine aktuelle?). Die Daten des VS
sind nur zu einem Teil "ExtremistInnen", enthalten sind etliche
hunderttausend Personen, die Zuverlässigkeitsprüfungen bestanden haben (z.B.
in der Rüstungsindustrie, AKW-ArbeiterInnen, Flughafenpersonal). 2009 schätzt der LfD Sachen (<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB (2009))>>, 5.14.1), 60% der personenenbezogenen Daten in NADIS (er meint vermutlich die des VS) kämen aus diesem Bereich, und er rechnet mit einem weiteren Anstieg in dem Bereich.
Innerhalb der [[EU]] tauschen die Geheimdienste mit der [[EU]]-Kommission auf niedrigster Geheimhaltungsstufe Informationen durch das gemeinsame Aufklärungszentrum [[SitCen]] aus.
Zeile 61: Zeile 152:
=== Sicherheitsüberprüfungen === === SIS Auschreibungen zur verdeckten Beobachtung ===
Zeile 63: Zeile 154:
Ein guter Teil der Speicherungen von Personen in NADIS sind Personen, die
in sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigt sind
("Zuverlässigkeitsprüfung"). Diese werden grundsätzlich gespeichert,
um spätere Erkenntnisse korrellieren zu können
(<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>, 5.14.1).
Das BfV, der BND und der MAD dürfen seit dem [[Schäuble-Katalog]] (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__17.html|§ 17 BVerfSchG]] Personen zur verdeckten Beobachtung in die [[SIS]]-Datenbank der [[EU]] einstellen.
Zeile 69: Zeile 156:
Ein paar Ratschläge zum Verhalten bei Sicherheitsüberprüfungen
finden sich in
<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>, 5.10.1.
Zeile 73: Zeile 157:
=== Storys === == Kontrolle der Geheimdienste ==
Zeile 75: Zeile 159:
NADIS war in den 70er Jahren direkt mit INPOL gekoppelt. Diese Koppelung wurde nach Intervention des damaligen BfD 1980 aufgelöst, bis heute werden Queranfragen offenbar per Telex abgewickelt (mit der [["Anti-Terror-Datenbank"]] wird eine solche Kopplung in Teilen wieder hergestellt; vgl. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/9/9704/1.html). === PKGr ===
Zeile 77: Zeile 161:
Bei der Innenministerkonferenz am 1. Juli 2004 in Saarbrücken ist in der sog. [[http://www.innen.saarland.de/index_10824.htm|"Saarbrücker Erklärung"]] die Modernisierung von NADIS beschlossen worden: "Modernisierung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS: Das antiquierte NADIS-System weist erhebliche Defizite auf. Der Bund hat deshalb die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu einer grundlegenden Modernisierung dieses auf der Datenbankarchitektur der 70-er Jahre beruhenden NADIS-Systems zu schaffen. Künftig müssen zu Personen und Objekten die Sachinformationen, die eine Gefährdungseinschätzung ermöglichen, beim Zugriff unmittelbar ersichtlich sein." Offiziell werden die Geheimdienste durch das PKGr (Parlamentarische Kontrollgremium) der Parlamente kontrolliert. Nur sind die Kompentenzen der Mitglieder trotz Geheimhaltungspflicht bei weiten nicht ausreichend, um eine wirkliche Kontrolle zu gewährleisten. Gesetzlich geregelt wird die Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium Gesetz (PKGrG), die Befugnisse des PKGr stehen in [[http://www.gesetze-im-internet.de/pkgrg/__5.html|§ 5 PKGrG]].
Zeile 79: Zeile 163:
Fußball-WM 2006 -- Im Vorfeld der Fußball WM wird NADIS zur Überprüfung von ca 200.000 Personen (Bauarbeiter, Techniker, Hausmeister oder Würstchenverkäufer) herangezogen (Quelle: [[http://www.taz.de/pt/2006/01/20/a0234.1/text.ges,1|TAZ]]).  Vgl [[http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium|Wikipedia-Artikel zum PKGr]]
Zeile 81: Zeile 165:
Nach einem [[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13679277.html|Spiegel-Artikel "Blaues Wunder" vom 6.04.1992 ]] ging der Verfassungsschutz recht freizügig mit der Weitergabe von Daten aus NADIS und den korrelierenden Sach- und Personalakten um. U.a. wurden die Einträge von dem jetzigen ULD Thilo Weichert an eine brandenburgische FDP-Abgeordnete weitergegebn, als er sich um das dortige Amt des Datenschutzbeauftragten beworben hatte.
''Blaues Wunder heißen übrigen die internen Richtlinien für V-Leute, das wirft ein anderes Licht auf den Brandanschlag in Dresden 2009...''
=== G10 Komission ===
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Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von Rolf Gössner eingestellt (siehe [[http://www.ilmr.de/2008/11/18/geheimdienstliche-langzeit-beobachtung-von-rolf-gossner-mit-sofortiger-wirkung-eingestellt/]]Internationale Liga für Menschenrechte]]. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut [[http://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-schlapphuete-sehen-rot-612872.html|Stern vom 7.03.2008]] hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz die Beobachtung nicht beanstandet. Das zeigt, dass die Datenschutzbeauftragten nicht gewillt sind oder nicht über die Möglichkeiten verfügen, Grundrechte zu verteidigen.
Auch die Tatsache, dass der amtierende BfD ein [[http://www.wikileaks.org/wiki/Bundestag_on_German_CIA_blacksites_and_detainee_transfers,_31_Mar_2008|wikileaks]] Dokument VS-NfD klassifiziert zeigt, daß die Datenschutzbeauftragten ihre Aufgaben nicht optimal war nehmen können oder wollen (hier: mögl. CIA Geheimgefängnis Mannheim, BRD Überflüge in Foltergefängnisse der USA).
Für die Einzelfallkontrolle bei Grundrechten ist die G10-Kommission zu ständig. Sie kontrolliert offiziell, ob die Grunrdechtseingriffe (Abhören, Briefkontrolle, ...) dem gesetzlichen Rahmen entsprechend. Real ist die Kontrolle so wirkungslos wie beim PKGr.
Offiziell hat auch jeder Einwohner der BRD das Recht sich an die G10-Komission zu wenden, falls er Grundrechtsverletzungen durch die Geheimdienste vermutet. Geregelt wird die Kontrolle durch [[http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/__15.html| §15]] des G10 Gesetzes.
Zeile 87: Zeile 170:
==Texte== == Auskunftsrecht ==
Zeile 89: Zeile 172:
/WDR_Feature_VS Das Auskunftsrecht wird durch [[Datenbanken der Dienste#§15 BVerfSchG|§15 BVerfSchG]] geregelt. Bei den Bundesbehörden ist das Auskunftsrecht daran gekoppelt, dass der/die Auskunftsersuchende einen konkreten Sachverhalt angibt. Genauer spezifiziert wird [[Datenbanken der Dienste#§15 BVerfSchG|§15 BVerfSchG]] durch die Entscheidung des [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20001010_1bvr058690.html|BVerfG vom 10.10.2000]]. (Siehe auch [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsrecht]] )

=== §15 BVerfSchG ===

Der [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__15.html|§ 15 Verfassungsschutzgesetz]]
regelt, dass nur Auskunft erteilt wird, wenn der Auskunftverlangende einen konkreten Sachverhalt angibt und ein besonderes Interesse an der Auskunft naheliegt. Desweiteren kann die Auskunft bei Gefährdung der Inneren Sicherheit, des Geheimdienstes oder [[V-Leute]]n unterbleiben.

De facto hat der Bundesverfassungsschutz nach unserer Kenntnis nie auch
nur eine einzige Auskunft über das von den Anfragenden selbst gelieferte
hinaus gegeben -- die Behörde hält sich für weit
über allen Gesetzen stehend.

== Weiterführende Links und Infos ==

[[Datenbanken der Dienste/WDR_Feature_VS | WDR Feature zum Verfassungsschutz]] mit dem Fall Ulrich Schmöker, dem Celler Loch und anderen VS-Skandalen

[[http://alternativlos.cdn.as250.net/alternativlos-8.mp3|Alternativlos-Sendung über Geheimdienste]] Betrachtung der Geheimdienste von der amüsierten Seite.
----
CategoryHomepage

Datenbanken der deutschen Geheimdienste

Verfassungsschutz und Nachrichtendienste

Die Geheimdienste heißen in Deutschland euphemistisch Nachrichtendienste bzw. Verfassungsschutz. Der Bundesnachrichtendienst ist dabei für die Auslandsspionage zuständig (zumindestens ursprünglich; nach 9/11 ist das ein wenig aufgeweicht worden). Der Verfassungsschutz ist für die Inlandsspionage, d.h. offiziell ist er für die Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen zuständig. Auf Grund des Föderalismus gibt es in der BRD neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln, in jedem Bundesland auch ein eigenenes Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. analoge Behörden.

[Bild:Geheimdienstler beim Abhören]

Rechtslage

Gesetze

Rechtliches zum Verhältnis Bund und Länder beim VS

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutzes des Wohnortes des Betroffenen Daten sammelt, andere Ländesämter nur im Einvernehmen. Das Benehmen herstellen ist dabei nur eine juristische Floskel, wogegen das Einvernehmen klare Begrenzungen für andere Landesbehörden auferlegt. Dieses ist genau geregelt im Verfassungsschutzgesetz und in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen der Länder.

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Offiziell gibt es die NADIS Datenbank und die behördeneigenen Amtsdateien. Dazu kann das BfV dank des Otto-Katalogs (siehe §8a BverfSchG) und Erweiterungen durch das TBEG im wesentlichen alle Datenbanken von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines nutzen (d.h. es sind inoffizielle Datenbanken des BfV). Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis.

Rollengemäß kümmern sich die Leute vom VS wenig um Datenschutz. Hier ein Zitat aus dem 21. TB BfDI (2006), 5.5.2 (S. 76f):

Die Observation ist eine Methode zur heimlichen Informationsbeschaffung über Personen, Objekte und Ereignisse (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz ­ BVerfSchG). Ausgeführt werden die Observationsmaßnahmen durch mobile Observationsteams (sog. Observationstrupps) im Auftrag der jeweiligen Fachabteilungen des BfV.

Bei der Kontrolle habe ich festgestellt, dass eine Datei ohne die gesetzlich vorgeschriebene Dateianordnung (vgl. § 14 Abs. 1 BVerfSchG) geführt worden ist. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten in Dateien entgegen gesetzlichen Vorgaben und der geltenden Dateianordnung gespeichert worden. Im Kontrolltermin hat das BfV die umgehende Beseitigung dieser Mängel zugesagt. Insofern habe ich von einer förmlichen Beanstandung abgesehen.

Projektdatei "Gewaltbereite Linksextremisten"

In Bundestags-Drucksache 17/4833 wird eine Projektdatei "Gewaltbereite Linksextremisten" erwähnt, Bundestags-Drucksache 17/5136 schlägt ergänzend das Kürzel „GBL” vor.. Alle Details sind, logisch, VS-NfD. Laut Spiegel vom 6.06.2011 sind in der Datenbank 767 Personen gespeichert.

Amtsdateien zur "Rechtsextremismus"

In Bundestags-Drucksache 17/8263 (S. 20) erwähnt die Bundesregierung eine ganze Reihe von Amtsdateien zur Bekämpfung des "Rechtsextremismus", die "personen- und sachbezogene Informationen" enthalten. Details sind Verschlusssache-NfD, da ihr Bekanntwerden nach Ansicht von VS und Regierung die Arbeitsfähigkeit des VS gefährden würde.

Neonazi-Verbund-Datei

Wegen des [NSU-Skandal]]s 2011-2012 wurde als vermeintliche Gegenmaßnahme zur Vermeidung solcher Skandale in Zukunft eine Nazi-Verbunddatei initiert, nach derselben gesetzlichen Grundlage wie die "Anti-Terror-Datei" initiert. Kritiker meinen dagegen, dass die Datei vom eigentlichen Ursachen (Rassismus, Vorurteile bei den Sicherheitsbehörden) ablenkt und nicht hilft. (vgl zeit)

Skandale

Die Skandale des BfV sind unendlich, deswegen nur exemplarische Beispiele

Datenschutz als Schutzbehauptung wegen Beweisvernichtung

Im Zuge des NSU-Skandals (eine Neonazi-bande zog über 10 Jahre mordend durchs Land) hat das BfV kurz ńachdem die Nazi-Zelle im November 2011 zufällig entarnt wurde, Akten zur Observation des Umfeldes aus vermeintlichen Datenschutzgründen geschreddert. Der damalige Chef des BfV Heinz Fromm trat deswegen zurück, insbesondere weil versucht wurde, ihm die Aktion zu verheimlichen. Der Datenschutzbehauptung hat der BfDI massiv widersprochen, da dieses seiner Meinung datenschutzrechtlich schwachsinn ist (BfDI Forum).

Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)

Islamismus-Datenbanken

Laut einer Drucksache 16/2770 des niedersächsischen Landtags werden bundesweit von den Geheimdiensten zwei Datenbank für den Bereich Islamismus betrieben. Eine heißt BLB - Bundesdatei „Bundeslagebilddatei islamistischer Terrorismus“ und die andere Mujahedin-Datei.

IMSI-Catcher

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf seit dem Otto-Katalog IMSI-Catcher zur Bestimmung des Aufenthaltes von Mobiltelefonen einsetzen. Diese wurden nach einem taz Artikel vom 16.09.2011 vom BfV auch am 19 Februar in Dresden während der Gegenproteste gegen den Naziaufmarsch eingesetzt (vgl Datenbanken Sachsen). Der Einsatz war nach Auffassung des BfDI Peter Schaar rechtswidrig, entsprechende Beanstandungen wurden allerdings vom BfV ignoriert, weswegen er einen vertraulichen Brief an den Innenausschuss des Bundestages geschickt hat, der dann an die taz geleakt wurde.

Strategische Kontrolle (E-Mail/Webforen Rasterfahndung anhand von Suchbegriffen)

Die Geheimdienste filzen eMails, Webforen und weitere Telekommunikation nach verdächtigen Wörtern, wie "Bombe" oder "Atom", was verharmlosend als "Strategische Beschränkungen" im G10-Gesetz bezeichnet wird. Auf Grund dessen wurden allein im Jahre 2011 über 37 Millionen E-Mails bzw. Datenverbindungen näher geprüft, von denen dann ca. 280 einen irgendwie gearteten Anfangsverdacht ergaben (vgl. heise vom 25.02.2012 oder Bundestags-Drucksache 17/8639).

Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)

Informationen zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz unterhaltenen Datenbanken -- soweit verfügbar -- finden sich in den Landesbeschreibungen unter Datenbanken auf Länderebene, bekannt ist z.B. eine Analysedatenbank in Schleswig-Holstein. NADIS wird als gemeinsame Datenbank von allen benutzt.

BND

Neben NADIS verfügt der BND laut einem Ct-Artikel ein eigenes Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen werden kann.

Anmerkung: Insgesamt klingt das stark so, als käme die Auskunft aus Gebrasel von Geheimdienstlern eher bescheidener technischer Kompetenz.

Wenig überraschend hat der BND endlose Probleme mit Löschfristen. Im 21. TB BfDI (2006), S. 80, wird dazu ausgeführt,

Wie ich bedauerlicherweise bei einer zwischenzeitlich durchgeführten weiteren Kontrolle einer Datei beim BND feststellen musste, sind als Folge eines schwerwiegenden Datenschutzverstoßes neue Altdatenbestände entstanden (vgl. Nr. 5.7.6), die in dem bisherigen Lösungskonzept nicht berücksichtigt waren. So sind bei vielen Datensätzen die gesetzlich vorgegebenen Prüffristen nicht nur nicht eingehalten, sondern wegen fehlender Sachkenntnis der eingesetzten Bearbeiter pauschal, d. h. ohne Einzelfallprüfung, um jeweils ein Jahr verlängert worden (vgl. a. a. O.). Aufgrund dieses von mir beanstandeten Verstoßes habe ich den BND aufgefordert, ein aktualisiertes Altdatenbereinigungskonzept vorzulegen, durch das derartige Mängel in der Zukunft ausgeschlossen werden. Dies hat der BND zugesagt; bis Redaktionsschluss lag aber noch kein neues Konzept vor.

MAD

Der MAD (Militärische Abschirmdienst) nutzt auch NADIS.

Das seit 2005 laufende MAD-Dokumentenmanagementsystem EXA 21 erlaubt ebenfalls Recherche, und natürlich auch nach Personen, wobei allerdings technische Maßnahmen dafür sorgen sollen, dass nur recherchiert werden darf, was dem MAD-Auftrag entspricht. Das soll nach Darstellung in 21. TB BfDI (2006) (S. 77) durch "elektronische Markierung" passieren, die von "zuständigen Bearbeitern" vorgenommen werden. Natürlich hat dieses haarsträubende Verfahren -- der BfDI berichtet -- auf Anhieb nicht funktioniert.

Bundestags-Drucksache 17/8263 (S. 22) berichtet, die personenbezogenen Einträge in EXA 21 beträfen zu 90% Personen aus dem Nazi-Spektrum.

21. TB BfDI (2006), S. 77, berichtet weiter von Plänen, eine Computerunterstützung von Sicherheitsüberprüfungen mit dem Arbeitstitel PGS21 zu errichten.

Bundestags-Drucksache 17/8263 (S. 22) aus dem Jahr 2012 nennt noch ein Anfang 2011 in Betrieb gegangenes "Analysesystem Extremismus-/Terrorismusabwehr" (fürwahr ideologieschwangere Namen), das sich zu 90% mit Nazis beschäftigen soll.

Gemeinsame Datenbanken

Verbunddatei der Geheimdienste NADIS

Die gemeinsame Verbundatenbank der Geheimdienste heißt NADIS. In ihr stehen (noch) nur die Personen oder Gruppendaten und die entsprechenden Aktenzeichen für die Sachakten bei den jeweiligen Geheimdiensten.

"Anti-Terror"-Datei"

Die erste gemeinsame Datei von Geheimdiensten und der Polizeibehörden von Bund und Ländern, die "Anti-Terror-Datenbank"

Gemeinsames EU Aufklärungszentrum SitCen

Innerhalb der EU tauschen die Geheimdienste mit der EU-Kommission auf niedrigster Geheimhaltungsstufe Informationen durch das gemeinsame Aufklärungszentrum SitCen aus.

SIS Auschreibungen zur verdeckten Beobachtung

Das BfV, der BND und der MAD dürfen seit dem Schäuble-Katalog (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) nach § 17 BVerfSchG Personen zur verdeckten Beobachtung in die SIS-Datenbank der EU einstellen.

Kontrolle der Geheimdienste

PKGr

Offiziell werden die Geheimdienste durch das PKGr (Parlamentarische Kontrollgremium) der Parlamente kontrolliert. Nur sind die Kompentenzen der Mitglieder trotz Geheimhaltungspflicht bei weiten nicht ausreichend, um eine wirkliche Kontrolle zu gewährleisten. Gesetzlich geregelt wird die Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium Gesetz (PKGrG), die Befugnisse des PKGr stehen in § 5 PKGrG.

G10 Komission

Für die Einzelfallkontrolle bei Grundrechten ist die G10-Kommission zu ständig. Sie kontrolliert offiziell, ob die Grunrdechtseingriffe (Abhören, Briefkontrolle, ...) dem gesetzlichen Rahmen entsprechend. Real ist die Kontrolle so wirkungslos wie beim PKGr. Offiziell hat auch jeder Einwohner der BRD das Recht sich an die G10-Komission zu wenden, falls er Grundrechtsverletzungen durch die Geheimdienste vermutet. Geregelt wird die Kontrolle durch §15 des G10 Gesetzes.

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht wird durch §15 BVerfSchG geregelt. Bei den Bundesbehörden ist das Auskunftsrecht daran gekoppelt, dass der/die Auskunftsersuchende einen konkreten Sachverhalt angibt. Genauer spezifiziert wird §15 BVerfSchG durch die Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2000. (Siehe auch Auskunftsrecht )

§15 BVerfSchG

Der § 15 Verfassungsschutzgesetz regelt, dass nur Auskunft erteilt wird, wenn der Auskunftverlangende einen konkreten Sachverhalt angibt und ein besonderes Interesse an der Auskunft naheliegt. Desweiteren kann die Auskunft bei Gefährdung der Inneren Sicherheit, des Geheimdienstes oder V-Leuten unterbleiben.

De facto hat der Bundesverfassungsschutz nach unserer Kenntnis nie auch nur eine einzige Auskunft über das von den Anfragenden selbst gelieferte hinaus gegeben -- die Behörde hält sich für weit über allen Gesetzen stehend.

WDR Feature zum Verfassungsschutz mit dem Fall Ulrich Schmöker, dem Celler Loch und anderen VS-Skandalen

Alternativlos-Sendung über Geheimdienste Betrachtung der Geheimdienste von der amüsierten Seite.


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