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Neben [[/NADIS|NADIS]] gibt es laut [[http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995|Telepolis]] ein "eigenen Intranet" namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung), das "mehr als 100 Datenbanken" enthalten soll, die wiederum "über eine Suchmaschine" indiziert seien. | Neben [[/NADIS|NADIS]] verfügt der BND laut einem [[http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995|Ct-Artikel ]] ein eigenes Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen werden kann. |
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=== Gemeinsames EU Aufklärungszentrum SitCen === Innerhalb der [[EU]] tauschen die Geheimdienste mit der [[EU]]-Kommission auf niedrigster Geheimhaltungsstufe Informationen durch das gemeinsame Aufklärungszentrum [[SitCen]] aus. |
Inhaltsverzeichnis
Datenbanken der deutschen Geheimdienste
Verfassungsschutz und Nachrichtendienste
Die Geheimdienste heißen in Deutschland euphemistisch Nachrichtendienste und Verfassungsschutz. Der Bundes Nachrichtendienst ist dabei für die Auslandsspionage zuständig (zumindestens ursprünglich seit 9/11 ist das ein wenig aufgeweicht worden). Der Verfassungsschutz ist für die Inlandspionage, d.h. offiziell für die Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen zuständig. Auf Grund des Föderalismus gibt es in der BRD neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln, in jedem Bundesland auch ein eigenenes Landesamt für Verfassungsschutz (LfV).
Rechtslage
Gesetze
Verfassungsschutzgesetz -- Gesetz für das Bundesamt für Verfassungsschutz
G10 Gesetz -- regelt die Eingriffsrechte zum Briefe öffnen und Abhören
BND-Gesetz -- Gesetz für den Bundesnachrichtendienst
MAD-Gesetz -- Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst
Rechtliches zum Verhältnis Bund und Länder beim VS
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutzes des Wohnortes des Betroffenen Daten sammel, andere Ländesämter nur im Einvernehmen. Das Benehmen herstellen ist dabei nur eine juristische Floskel, wogegen das Einvernehmen klare Begrenzungen für andere Landesbehörden auferlegt. Dieses ist genau geregelt im Verfassungsschutzgesetz und in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen der Länder.
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Offiziell gibt es die NADIS Datenbank und die behördeneigenen Amtsdateien. Dazu kann das BfV dank des Otto-Katalogs (siehe §8a BverfSchG) im wesentlichen alle Datenbanken von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines nutzen (d.h. es sind inoffizielle Datenbanken des BfV). Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis.
Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)
Informationen zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz unterhaltenen Datenbanken -- soweit verfügbar -- finden sich in den Landesbeschreibungen unter Datenbanken auf Länderebene. NADIS wird als gemeinsame Datenbank von allen benutzt.
BND
Neben NADIS verfügt der BND laut einem Ct-Artikel ein eigenes Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen werden kann.
Anmerkung: Insgesamt klingt das stark so, als käme die Auskunft aus Gebrasel von Geheimdienstlern eher bescheidener technischer Kompetenz.
MAD
Der MAD (Militärische Abschirmdienst) nutzt auch NADIS.
Gemeinsame Datenbanken
Verbunddatei der Geheimdienste NADIS
Die gemeinsame Verbundatenbank der Geheimdienste heißt NADIS. In ihr stehen (noch) nur die Personen oder Gruppendaten und die entsprechenden Aktenzeichen für die Sachakten bei den jeweiligen Geheimdiensten.
"Anti-Terror"-Datei"
Die erste gemeinsame Datei von Geheimdiensten und der Polizeibehörden von Bund und Ländern, die "Anti-Terror-Datenbank"
Gemeinsames EU Aufklärungszentrum SitCen
Innerhalb der EU tauschen die Geheimdienste mit der EU-Kommission auf niedrigster Geheimhaltungsstufe Informationen durch das gemeinsame Aufklärungszentrum SitCen aus.
Kontrolle der Geheimdienste
PKGr
Offiziell werden die Geheimdienste durch das PKGr (Parlamentarische Kontrollgremium) der Parlamente kontrolliert. Nur sind die Kompentenzen der Mitglieder trotz Geheimhaltungspflicht bei weiten nicht ausreichend, um eine wirkliche Kontrolle zu gewährleisten. Geregelt wird die Kontrolle durch das PKGrG.
G10 Komission
Für die Einzelfallkontrolle bei Grundrechten ist die G10-Kommission zu ständig. Sie kontrolliert offiziell, ob die Grunrdechtseingriffe (Abhören, Briefkontrolle, ...) dem gesetzlichen Rahmen entsprechend. Real ist die Kontrolle so wirkungslos wie beim PKGr. Offiziell hat auch jeder Einwohner der BRD das Recht sich an die G10-Komission zu wenden, falls er Grundrechtsverletzungen durch die Geheimdienste vermutet. Geregelt wird die Kontrolle durch §15 des G10 Gesetzes.
Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht wird durch §15 BVerfSchG geregelt. Bei den Bundesbehörden ist das Auskunftrecht daran gekoppelt, dass der Auskunftersuchende einen konkreten Sachverhalt angibt. Genauer spezifiziert wird §15 BVerfSchG durch die Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2000. (Siehe auch Auskunftsrecht )
§15 BVerfSchG
Der §15 BVerfschG regelt, dass nur Auskunft erteilt wird, wenn der Auskunftverlangende einen konkreten Sachverhalt angibt und ein besonderes Interesse an der Auskunft naheliegt. Desweiteren kann die Auskunft bei Gefährdung der Inneren Sicherheit, des Geheimdienstes oder V-Leuten unterbleiben.
Weiterführende Links und Infos
WDR Feature zum Verfassungsschutz mit dem Fall Ulrich Schmöker, dem Celler Loch und anderen VS-Skandalen
Alternativlos Sendung über Geheimdienste Betrachtung der Geheimdienste von der amüsierten Seite.