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Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der Polizeien haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die Auskunftspraktiken dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die StAen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren". | = Datenbanken der Staatsanwaltschaften = |
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Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien]] haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die [[RechtsLage|Auskunftsrecht|Auskunftspraktiken]] dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die St``Aen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren". * [[ZStV]] (Laufende und Eingestellte Verfahren) * [[Bundeszentralregister]] (Rechtskräftige Verurteilungen) * [[SISY]] (geplante Datenbank für alle eingeleitete Verfahren) * [[MESTA]] ([[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsbearbeitung]] der Staatsanwaltschaften auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länderebene]]) * [[ECRIS]] geplantes Zentralregister auf [[Datenbanken EU|EU]]-Ebene TODO: Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften, ca. 2005 (Regeln zum gegenseitigen Zugriff von Polizei und StA auf die jeweiligen Datenbanken). |
Datenbanken der Staatsanwaltschaften
Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der Polizeien haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die Auskunftsrecht dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die StAen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren".
ZStV (Laufende und Eingestellte Verfahren)
Bundeszentralregister (Rechtskräftige Verurteilungen)
SISY (geplante Datenbank für alle eingeleitete Verfahren)
MESTA (Vorgangsbearbeitung der Staatsanwaltschaften auf Länderebene)
TODO: Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften, ca. 2005 (Regeln zum gegenseitigen Zugriff von Polizei und StA auf die jeweiligen Datenbanken).