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Kommentar: Rüge von der EU wegen fehlender Unabhängigkeit
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=== Erneute Rüge von der EU wegen fehlender Unabhängigkeit des BfDI ===

Im März 2011 wurde die BRD erneut von der [[EU]] Justizkomissarin kritisiert, dass der BfDI immer noch ans Innenministerium angegliedert ist. Die BRD rechtfertigte dieses damit, dass in der BRD Behörden auf Grund des Grundgesetzes nicht total unabhängig sein dürften.

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Die [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL|Commission nationale de l'informatique et des libertés]] gibt es seit 1978, das zu Grunde liegende Gesetz ist [[http://fr.wikipedia.org/wiki/Loi_relative_%C3%A0_l%27informatique,_aux_fichiers_et_aux_libert%C3%A9s_du_6_janvier_1978|Loi relative à l'informatique, aux fichiers et aux libertés du 6 janvier 1978]]. Auskunft über gespeicherte Daten bei der Französischen Polizei gibt es laut [[http://www.cnil.fr/vos-libertes/vos-droits/vos-droits-en-questions/|CNIL Webseite]] nur indirekt durch den Französichen Datenschutzbeauftragten. Dieses wird zum Problem bei europäischen Datenbanken wie [[SIS]] und [[Europol]], wenn dort auch Daten von der Französischen Polizei eingegeben wurden (Die Rechte zur Polizeikontrolle des CNIL wurden laut [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL#La_CNIL_en_question|Wikipedia Frankreich]] seit 2007 auch eingeschränkt, es gab deswegen eine Besetzung des CNIL um darauf Aufmerksam zu machen). Die [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL|Commission nationale de l'informatique et des libertés]] gibt es seit 1978, das zu Grunde liegende Gesetz ist [[http://fr.wikipedia.org/wiki/Loi_relative_%C3%A0_l%27informatique,_aux_fichiers_et_aux_libert%C3%A9s_du_6_janvier_1978|Loi relative à l'informatique, aux fichiers et aux libertés du 6 janvier 1978]]. Auskunft über gespeicherte Daten bei der Französischen Polizei gibt es laut [[http://www.cnil.fr/vos-libertes/vos-droits/vos-droits-en-questions/|CNIL Webseite]] nur [[indirektes Auskunftsrecht|indirekt]] durch den Französichen Datenschutzbeauftragten. Dieses wird zum Problem bei europäischen Datenbanken wie [[SIS]] und [[Europol]], wenn dort auch Daten von der Französischen Polizei eingegeben wurden (Die Rechte zur Polizeikontrolle des CNIL wurden laut [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL#La_CNIL_en_question|Wikipedia Frankreich]] seit 2007 auch eingeschränkt, es gab deswegen eine Besetzung des CNIL um darauf Aufmerksam zu machen).

Datenschutzbeauftragter

Grundsätzliches

Nach den Datenschutzgesetzen sind die Behörden und Unternehmen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu stellen (an diese wird in der Regel das AuskunftErsuchen geschickt). Je nach Größe des Unternehmens kann dieser auch extern sein. Dieser soll dafür sorgen, dass der Datenschutz dort eingehalten wird. Kontrolliert werden sie von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Bundesbeauftragter für Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes IFG des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit. Er ist für die Kontrolle des Datenschutzes in der BRD auf bundesebene zuständig.

An den BfDI kann sich jeder wenden, falls seine Rechte auf Bundesebene verletzt wurden.

Realitäten wegen Angliederungs ans IM

Problematisch an dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist, dass dieser zwar formell unabhängig ist, aber dem Bundesministerium des Innern angegliedert ist. Dieses heißt, dass auch das Personal mit vom Innenministerium eingestellt wird. Zusätzlich soll beim BfDI der Verbleib in Bonn (im Gegensatz zum Rest des Ministeriums) dazu geführt haben, dass besonders viele Unengagierte dort verblieben sind (d.h. die kein Bock hatten nach Berlin zu ziehen).

Rolf Gössners Beobachtung wurde vom BfDI damals nicht problematisch eingeschätzt

Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von Rolf Gössner eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut Stern vom 7.03.2008 hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz die Beobachtung nicht beanstandet. Das zeigt, dass die Datenschutzbeauftragten nicht gewillt sind oder nicht über die Möglichkeiten verfügen, Grundrechte zu verteidigen.

VS-Klassifizierung für CIA-Flüge Papier vom BfDI

Auch die Tatsache, dass der amtierende BfD ein wikileaks Dokument VS-NfD klassifiziert zeigt, daß die Datenschutzbeauftragten ihre Aufgaben nicht optimal war nehmen können oder wollen (hier: mögl. CIA Geheimgefängnis Mannheim, BRD Überflüge in Foltergefängnisse der USA).

Webseite des BfDI

Erneute Rüge von der EU wegen fehlender Unabhängigkeit des BfDI

Im März 2011 wurde die BRD erneut von der EU Justizkomissarin kritisiert, dass der BfDI immer noch ans Innenministerium angegliedert ist. Die BRD rechtfertigte dieses damit, dass in der BRD Behörden auf Grund des Grundgesetzes nicht total unabhängig sein dürften.

unwatches.org:Brüssel: Weiterhin Kritik an Abhängigkeit deutscher Datenschutzbehörden

Datenschutzbeauftragte der Länder

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er auf dem Papier unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Falls bei der Datenverarbeitung die persönlichen Rechte verletzt wurden, kann sich jeder an den entsprechenden LfDI wenden.

Problematik der mangelnde Unabhängigkeit

Da die meisten Landesbehörden für Datenschutz, bis auf den ULD (Unabhängigen Landesbeuaftragten für Datenschutz) in Schleswig Holstein, den Innenministerien angegliedert sind, besteht die Unabhängigkeit bei den SachbearbeiterInnen in der Regel nicht. Auch wenn das nicht heißt, dass es in einigen Ländern äußerst engagierte Datenschutzbeaufragten gibt, wie z.B. in BaWü.

Big Brother Award für Christian Wulff

Der damalige Ministerpräsident von Niedersachsen und jetzige Bundespräsident bekam 2008 den Big Brother Award, weil er den LfDI an das Innenministerium angegliedert hat.

Verbesserungen in Sicht

Auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2010 in welchem die mangelnde Unabhängigkeit gerügt wurde, ist allerdings Besserung in Sicht. In Bremen wurde deswegen das Datenschutzgesetz dementsprechend im Jahre 2010 geändert. Der LfDI kann nach dieser Gesetzesänderung über sein Personal selbsständig entscheiden, was langfristig zu einer Verbesserung auf Sachbearbeiterebene führen dürfte. Berlin hat im Jahre 2010 ebenfalls den Datenschutzbeauftragten mehr Unabhängigkeit gewährt (siehe Heise-Newsticker). Im Jahre 2011 hat der Landtag von Rheinland-Pfalz ein Gesetz verabschiedet, dass dort den Datenschutzbeauftragten ebenfalls unabhängiger macht (siehe datenschutz.de).

Webseiten der LfDIs

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.

Webseite des EfD

JSB für Europol und SIS

Für supranationale Organisationen, wie Europol und Eurojust ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig, dafür gibt es Joint Supervisory Bodys (JSBs). Die noch weniger Einfluss haben als die normalen Datenschutzbeauftragten. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeiter_innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten.

Datenschutzbeauftragte in anderen EU-Ländern

Dänemark

Finnland

Frankreich

Die Commission nationale de l'informatique et des libertés gibt es seit 1978, das zu Grunde liegende Gesetz ist Loi relative à l'informatique, aux fichiers et aux libertés du 6 janvier 1978. Auskunft über gespeicherte Daten bei der Französischen Polizei gibt es laut CNIL Webseite nur indirekt durch den Französichen Datenschutzbeauftragten. Dieses wird zum Problem bei europäischen Datenbanken wie SIS und Europol, wenn dort auch Daten von der Französischen Polizei eingegeben wurden (Die Rechte zur Polizeikontrolle des CNIL wurden laut Wikipedia Frankreich seit 2007 auch eingeschränkt, es gab deswegen eine Besetzung des CNIL um darauf Aufmerksam zu machen).

Niederlande

College Bescherming Persoonsgegevens

UK

In UK ist das Information_Commissioner's_Office für den Datenschutz zuständig. Sie ist eine nationale Behörde, welche direkt dem Parlament berichtet. Sie wird vom Justiz Ministerium finanziert. Sie ist zuständig für England, Wales und Nordirland. Für Schottland ist sie mit Einschränkungen zuständig. Die Rechtsgrundlage ist der Data_Protection_Act_1998. Das Gesetz und die Kompentenzen des Britischen Datenschutzbeauftragten genügen sogar nach Auffassung der EU-Komission nicht der Europäischen Datenschutzrichtlinie (siehe unwatched.org).

Schweiz

Der Schweizerische Datenschutzbeauftragte:

Österreich

Die Datenschutzkommission (DSK) ist die für den Datenschutz in Österreich zuständige Stelle. Sie ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Wegen ihrer mangelnden Unabhängigkeit steht sie unter Kritik von Bürgerrechtsorganisationen.

Spanien

In Spanien gibt es einen nationalen Datenschutzbeauftragten ( Agencia Espanola de Proteccion de Datos ) und daneben noch Datenschutzbeauftragte für die autonomen Provinzen Katalonien, und das Baskenland.

Weitere Datenschutzbeauftragte in Europa

Eine Liste mit allen nationalen Datenschutzbeauftragten in Europa befindet sich auf der Webseite des Hessischen LfDI: