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Zugriff auf die in IS gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen , die [[Verbindungsbeamte]]n, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte [[Europol]]-MitarbeiterInnen. In der BRD sind dies zusätzlich zum [[BKA]] auch ermächtigte Beamte des [[Zoll]]s, der [[Bundespolizei]] und der [[Länder]], die über das sichere Netz der [[Staatsanwaltschaften]] auf IS zugreifen können. Die ermächtigten Beamten bestimmt laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine [[#Anfrage der Linken|Anfrage der Linken von 2010]], jede Organisation selbsständig. Bei Datenbank-Abfragen innerhalb von [[Europol]] sollen mindestens 10% der Abfragen aufgezeichnet werden. Die BRD muss nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__3.html|§ 3 Europol-Gesetz]] jeden zehnten Abruf protokollieren. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisenden Behörden ([[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__6.html|§6 Europol Gesetz]]. Zugriff auf die in IS gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen , die [[Verbindungsbeamte]]n, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte [[Europol]]-MitarbeiterInnen. In der BRD sind dies zusätzlich zum [[BKA]] auch ermächtigte Beamte des [[Zoll]]s, der [[Bundespolizei]] und der [[Länder]], die über das sichere Netz der [[Staatsanwaltschaften]] auf IS zugreifen können. Die ermächtigten Beamten bestimmt laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine [[#Anfrage der Linken|Anfrage der Linken von 2010]], jede Organisation selbsständig. Bei Datenbank-Abfragen innerhalb von [[Europol]] sollen mindestens 10% der Abfragen aufgezeichnet werden. Die BRD muss nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__3.html|§ 3 Europol-Gesetz]] jeden zehnten Abruf protokollieren. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisenden Behörden ([[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__6.html|§6 Europol Gesetz]]).
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Europol spricht von einer "mobile office capability", es gibt also offenbar eine mehr oder minder öffentlich zugängliche Schnittstellen zu Europol-IS von den Mitgliedsstaaten. In der BRD wird diese nach einer [[#Anfrage der Linken|Anfrage der Linken]] durch das verschlüsselte Netzwerk der Staatsanwaltschaften realisiert über das die befugten Beamten der Polizeibehörden über die IS-Schnittstelle beim BKA direkt auf IS zugreifen können. Das [[BKA]] und andere nationale Kontaktstellen sind über das [[sTesta]]-Netzwerk mit Europol verbunden. Europol spricht von einer "mobile office capability", es gibt also offenbar eine mehr oder minder öffentlich zugängliche Schnittstellen zu Europol-IS von den Mitgliedsstaaten. In der BRD wird diese nach einer [[#Anfrage der Linken|Anfrage der Linken]] durch das verschlüsselte Netzwerk der Staatsanwaltschaften realisiert über das die befugten Beamten der Polizeibehörden über die IS-Schnittstelle beim BKA direkt auf IS zugreifen können. Das [[BKA]] und andere nationale Kontaktstellen sind über das [[SIENA]]-Netzwerk mit Europol verbunden.

Informations System IS von Europol

Die Indexdatei im Verbundsystem von Europol heißt Informations System (IS). Auf sie haben alle nationalen Koordinations-Stellen der EU, teilweise schon direkt, Zugriff. Offizieller Sinn von Europol-IS ist es Verbindungen zwischen den Daten aus den Mitgliedsstaaten zu finden um die bi- und multilatere Zusammenarbeit von Polizeibehörden in der EU zu vermitteln.

Grundsätzliches zu IS

Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien AWF von Europol und auch teilweise auch von Drittstaaten. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. In der BRD haben, nach einer Antwort auf eine Anfrage der Linken, berechtigte MitgliederInnen der Polizeibehörden direkten Zugriff zu IS über das verschlüsselte Netzwerk der Staatsanwaltschaften. Die berechtigten MitgliederInnen bestimmen das BKA, der Zoll, die Bundespolizei und die Polizeien der Länder selbstständig.

Rechtsgrundlage

Artikel 11 des Ratsbeschluss zu Europol

Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol):

Artikel 11

Europol-Informationssystem

(1) Europol unterhält das Europol-Informationssystem.

(2) Europol gewährleistet, dass die Bestimmungen dieses Beschlusses für den Betrieb des Europol-Informationssystems eingehalten werden. Europol ist für das reibungslose Funktionieren des Europol-Informationssystems in technischer und betrieblicher Hinsicht verantwortlich und trifft insbesondere alle notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die in den Artikeln 20, 29, 31 und 35 genannten Maßnahmen in Bezug auf das Europol-Informationssystem ordnungsgemäß durchgeführt werden.

(3) In den Mitgliedstaaten ist die nationale Stelle für die Kommunikation mit dem Europol-Informationssystem verantwortlich. Sie ist insbesondere für die in Artikel 35 genannten Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats genutzten Datenverarbeitungsanlagen, für die Überprüfung gemäß Artikel 20 und, soweit nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Verfahren dieses Mitgliedstaats erforderlich, in sonstiger Hinsicht für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Beschlusses zuständig.

Quelle: Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (html)

Europol Gesetz

Das Europol-Gesetz regelt die nationalen Ausführungen

Welche Personen stehen in IS

Nach dem Artikel 12 des Beschluss des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) werden im Informations System IS Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist. Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität (OK) oder Terrorismus bzw (d.h. allgemeine Staatsschutz-Delikte) ausweisen. vgl AWF

Angaben pro Person in IS

Die Daten über Personen umfassen folgende Angaben:

  • Name und Vorname, gegebenenfalls Aliasnamen;
  • Geburtsdatum und Geburtsort;
  • Staatsangehörigkeit;
  • Geschlecht;
  • andere zur Identitätsfeststellung geeignete Merkmale wie objektive und unveränderliche körperliche Merkmale.

Des Weiteren dürfen folgende Daten in dem Informationssystem gespeichert werden:

  • Straftaten, Tatvorwürfe, Tatzeiten und Tatorte;
  • Tatmittel, die verwendet wurden oder verwendet werden könnten;
  • die aktenführenden Dienststellen und deren Aktenzeichen;
  • Verdacht der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung;
  • Verurteilungen, soweit sie Straftaten betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich von Europol fallen;
  • die Angabe von Europol oder der nationalen Stelle, die die Daten eingegeben hat.

Quelle: europa.eu

Zugriffsberechtigte

Zugriff auf die in IS gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen , die Verbindungsbeamten, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-MitarbeiterInnen. In der BRD sind dies zusätzlich zum BKA auch ermächtigte Beamte des Zolls, der Bundespolizei und der Länder, die über das sichere Netz der Staatsanwaltschaften auf IS zugreifen können. Die ermächtigten Beamten bestimmt laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2010, jede Organisation selbsständig. Bei Datenbank-Abfragen innerhalb von Europol sollen mindestens 10% der Abfragen aufgezeichnet werden. Die BRD muss nach § 3 Europol-Gesetz jeden zehnten Abruf protokollieren. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisenden Behörden (§6 Europol Gesetz).

Vorgehen bei Datenbankabfragen

In einem Artikel der NZZ (Neuen Züricher Zeitung) ist ein Beispiel beschrieben, wie die Zusammenarbeit mittels IS synchronisiert wird:

  • Eine Polizeistelle im Land X ist im Rahmen einer Ermittlung auf einen Namen und eine Mobiltelefonnummer gestossen. Sie will wissen, ob Name und Nummer schon früher einmal bei einem Ermittlungsverfahren oder in der Zoll-Fahndung aufgetaucht sind. Über die nationale Anlaufstelle werden die Daten nach Den Haag übermittelt, wo sie von den Verbindungsbeamten mit den Europol-Datenbanken abgeglichen werden. Sofern ein Treffer erzielt wird, erhalten die Verbindungsbeamten nun aber nicht ganze Dossiers, sondern lediglich den Hinweis, die anfragende Stelle solle mit einem bestimmten Code Kontakt aufnehmen zu einer Dienststelle im Land Y. Der Rest spielt sich dann wieder im bilateralen Verfahren ab. Die Auskünfte – wie auch bereits das Einspeisen – unterliegen den Datenschutzbestimmungen des betreffenden Landes und den Vorgaben der EU.

Quelle: NZZ: Neuer Tatendrang bei Europol

Verknüpfung mit SIS

Das Europol Informations System (IS) greift auch auf die Daten von SIS zu, vermutlich auch schreibend.

Technische Details von IS

Europol spricht von einer "mobile office capability", es gibt also offenbar eine mehr oder minder öffentlich zugängliche Schnittstellen zu Europol-IS von den Mitgliedsstaaten. In der BRD wird diese nach einer Anfrage der Linken durch das verschlüsselte Netzwerk der Staatsanwaltschaften realisiert über das die befugten Beamten der Polizeibehörden über die IS-Schnittstelle beim BKA direkt auf IS zugreifen können. Das BKA und andere nationale Kontaktstellen sind über das SIENA-Netzwerk mit Europol verbunden.

Im Jahresbericht von 2008 erwähnt Europol Erweiterungen von IS. Danach können seit 2008 Attachments die an die Datensätze angehängt werden. Dabei scheint es sich um Freitext, Fotos oder ähnliches zu handeln. Desweiteren werden die Datensätze automatisch übersetzt und es gibt eine Suchfunktion für das Freitexfeld.

Anzahl Abfragen

Im Jahre 2008 gab es laut Jahresbericht von 2008 ca 124000 Anfragen im Europol-IS, das zu dem Zeitpunkt ca 88000 Datensätze enthielt. Anmerkung: Die Wachstumsrate ist beeindruckend, denn Anfang 2007 enthielt das Informationssystem gerade mal 35000 Datensätze

Direkte Dateneingabe

Folgende Staaten geben ihre Daten direkt in Europol ein:

  • BRD (11/2005)
  • Niederlande (9/2006)
  • Dänemark (3/2007)
  • Spanien (11/2007)
  • Belgien (12/2007)
  • vier weitere 2008.

Anmerkung: Eigentlich war geplant, dass bereit 2006 alle Staaten direkt ihre Daten in Europol eingeben können.(Europol-Webseite)

Quellen

Jahresbericht von 2008

Anfrage der Linken