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Nach der Antwort der Landesregierung auf die oben zitierte kleine Anfrage der Linken werden die Daten nicht gelöscht, sondern nur anonymisiert. D.h. die personenbezogenen Daten werden durch die Wörter „Personendaten gelöscht“ ersetzt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung nicht mehr vorliegen. |
Nach der Antwort der Landesregierung NRW auf die oben zitierte kleine Anfrage der Linken werden die Daten nicht gelöscht, sondern nur anonymisiert. D.h. die personenbezogenen Daten werden durch die Wörter „Personendaten gelöscht“ ersetzt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung nicht mehr vorliegen. |
IGVP
IGVP ist ein Softwaresystem zur Vorgangsbearbeitung, welches von Bayern, NRW und Thüringen verwendet wird bzw. wurde.
Die Vorgangsbearbeitung dient der Dokumentation des polizeilichen Alltags und der weiteren Sachbearbeitung.
Inhalt der Daten
Eine Miniserie zu IGVP erschien in vom Innenministerium NRW herausgebenen Zeitung Streife, welche auf der Webseite der Polizei NRW zu finden ist:
Streife 1-2/2004(pdf) und
Streife 3/2004(pdf).
In dem Artikel wird behauptet, dass die Daten in einer zentralen Datenbank in Duisburg gespeichert würden und somit grundsätzlich allen IGVP-Anwendern zur Verfügung stehen würden.
Dateneintrag-Arten
Nach dem Streife-Artikel gibt es folgende Optionen:
- AMZ Anzeige
- ERM Ermittlung
- ESM Einsatzmeldung
- KAZ Kurzanzeige
- MEL Meldung
- NA Nachrichtenaustausch
- VU Verkehrsunfall
Personendaten
Nach einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken (pdf) in NRW von 2011 werden B-Personen, Z-Personen und J-Personen gespeichert. Dabei soll J wohl Joker heißen und kann auch eine Firma sein.
Anmerkung: Bei der Online-Fassung fehlt wohlweislich der Tabellenanhang. Da die Speicherung von Wohnsitzart (obdachlos, Psychiatrie,...) und Bildern bei Zeugen und Betroffenen datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist, wundert das nicht.
B-Personen
(Beschuldigte/Betroffene/Beteiligte/Unbekannte Täter):
- KAN Nummer (Nummer der Kriminalakte, sofern vorhanden)
- Akademischer Grad
- Familienname
- Geburtsname
- Sonstiger Name
- Vorname
- Rufname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Landkreis
- Wohnsitzart
- PLZ (Postleitzahl)
- Wohnort
- Gemeindeteil
- Straße
- Hausnummer
- Ergänzung
- Telefon 1
- Telefon 2
- Bild
- Freitext
- Sonstige Hinweise
Z-Personen
(Anzeigenerstatter/Auskunftspersonen/Bevollmächtigte/Geschädigte/Mitteiler/Zeugen)
Bis auf das Freitextfeld dasselbe wie bei B-Personen.
J-Personen
(Beteiligte/Geschädigte):
- Juristische Form
- Name
- Registriert bei
- Registrier Nr.
- Firmensitzart
- PLZ
- Wohnort
- Gemeindeteil
- Straße
- Hausnummer
- Ergänzung
- Telefon 1
- Telefon 2
- Sonstige Hinweise
Keine Löschung, sondern Anonymisierung
Nach der Antwort der Landesregierung NRW auf die oben zitierte kleine Anfrage der Linken werden die Daten nicht gelöscht, sondern nur anonymisiert. D.h. die personenbezogenen Daten werden durch die Wörter „Personendaten gelöscht“ ersetzt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung nicht mehr vorliegen.