Revision 1 vom 2011-03-10 13:18:20

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Otto-Katalog

Die Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste und der Bundespolizeien in der BRD (nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York) durch zwei Sicherheitspakete des damaligen Bundesinnenminister Otto_Schily wurden in der Presse in als Otto-Kataloge bezeichnet.

Die Befugnisse

Die Geheimdienste dürfen seit dem Otto-Katalog bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikations-Dienstleistern im Einzelfall jederzeit Daten abfragen und Auskünfte einholen. Zudem haben sie das REcht auf das AZR Ausländerzentralregister zuzugreifen.

Die Bundespolizei darf seitdem jeden in ihrem Bereich kontrollieren. IMSI-Catcher sind seit dem Otto-Katalog für Polizei und Geheimdienste erlaubt. Die Biometrie im ePass und E-Perso wurde ebenfalls durch den Otto-Katalog eingeführt.

Quellen

ag-friedensforschung zum Otto-Katalog