Otto-Katalog bzw Terrorismusbekämpfungsgesetz

Die Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste und der Bundespolizeien in der BRD (nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York) durch zwei Sicherheitspakete des damaligen Bundesinnenminister Otto_Schily wurden in der Presse in als Otto-Kataloge bezeichnet.

Die Befugnisse

Die Geheimdienste dürfen seit dem Otto-Katalog bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikations-Dienstleistern im Einzelfall jederzeit Daten abfragen und Auskünfte einholen. Zudem haben sie das REcht auf das AZR Ausländerzentralregister zuzugreifen.

Die Bundespolizei darf seitdem jeden in ihrem Bereich kontrollieren. IMSI-Catcher sind seit dem Otto-Katalog für Polizei und Geheimdienste erlaubt. Die Biometrie im ePass und E-Perso wurde ebenfalls durch den Otto-Katalog eingeführt.

Erweiterung durch TBEG 2007

2007 wurde der befristete Otto-Katalog durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz bzw Schäuble-Katalog verlängert und erweitert. 2011 einigte sich die schwarz/gelbe Koalition die Gesetze insgesamt nochmal um vier Jahre zu verlängern. Einziges Zugeständnis an die Bürgerrechte ist eine Evaluierung durch eine Regierungskomission.

Weitere Infos

ag-friedensforschung zum Otto-Katalog