DNA

Die Desoxyribonukleinsäure (Des|oxy|ribo|nukle|in|säure; kurz DNS, englisch DNA) (lat.-fr.-gr. Kunstwort) ist ein in allen Lebewesen und DNA-Viren vorkommendes Biomolekül und die Trägerin der Erbinformation.

DNA Merkmale

Der Bauplan von Lebewesen befindet sich in der jeweilige Desoxyribonukleinsäure (engl. Abk. DNA). Die DNA hat man sich laut Cilip als in sich verdrehte, strickleiterartige Verkettung vier verschiedener Aminobasen vorzustellen. Dieser Strang besteht aber nicht allein aus ‘Blaupausen’ für den jeweiligen Zellaufbau, sondern zu einem überwiegenden Teil (ca. 90%) aus Abschnitten, die aus heutiger Sicht als ‘nicht-codierend’, also ohne spezifische Erbinformation, angesehen werden. In diesen ‘blinden’ Abschnitten zwischen den Genen wiederholen sich bestimmte Kombinationen der Aminobasen in charakteristischer Weise – und zwar je nach Individuum unterschiedlich. Gelingt es nun, diese typischen Abschnitte aus dem DNA-Strang herauszulösen, kann man unter Anwendung bestimmter Nachweisverfahren quantifizieren, wieviel davon bei dem einen Individuum im Unterschied zu anderen vorliegt. Diese Anzahl von Aminobasen in den "blinden" Abschnitten der DNA werden als Merkmale für die DNA-Datenbank genommen. Diese Merkmale ergeben – in Analogie zum ebenfalls individuellen Fingerabdruck – den sogenannten DNA-Fingerabdruck. Welche und wie viele Abschnitte für die Erstellung eines DNA-Fingerabdrucks einbezogen werden, unterscheidet sich laut fingerwegvonmeinerdna von Land zu Land. Deutsche Polizeibehörden erfassen jeweils acht solcher DNA-Abschnitte, geplant ist eine Erweiterung auf zwölf Stellen. Außerdem wird die Angabe des chromosomalen Geschlechts der Person gespeichert.

Datenbanken für DNA

Bundesweit werden die DNA-Profile in der beim BKA angesiedelten INPOL-Teildatenbank DAD gespeichert. Daneben habe einige Länder auch eigene Datenbanken.

Gewinnung der DNA

Die DNA kann aus Proben von Speichel oder Blut von einem Tatort, oder eventuell auch aus Mikrospuren gewonnen werden, die beim Anfassen von Objekten haften geblieben sind.

Rechtsgrundlage der Speicherung

Laut fingerwegvonmeinerdna durften bis 2005 durften in der DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) nur DNA-Profile von Personen erfasst werden, die eine erhebliche Straftat begangen haben. Was als erheblich galt, wurde in einem Straftatenkatalog festgelegt. Die Speicherung musste in jedem Fall durch einen Richter/eine Richterin angeordnet werden. Mit der Änderung der Strafprozessordnung im Jahr 2005 ist die Beschränkung auf den Straftatenkatalog weggefallen. Nach der derzeitig gültigen Fassung ist Voraussetzung für eine solche richterliche Anordnung, dass eine Straftat insgesamt als „erheblich“ beurteilt wird und für die Zukunft Wiederholungstaten angenommen werden. Wenn bereits wiederholt eine Straftat begangen wurde, reichen auch geringe Vergehen wie Diebstahl oder Beleidigung für eine Speicherung aus (§ 81g StPO). Ebenfalls seit 2005 kann die Polizei die DNA-Untersuchung und Speicherung von DNA-Profilen ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn die Person freiwillig zustimmt. Für die Speicherung müssen zwar immer noch die rechtlichen Mindestkriterien gegeben sein.

Europäischer Austausch

Im Rahmen des Vertrages von Prüm können europäische Polizeibehörden DNA-Profile von Verdächtigen und Tatorten austauschen.

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