Datenbanken Austria

Österreich ist eines der EU-Staaten mit denen die Deutsche Polizei u.a. im Rahmen von Europol und SIS Daten austauscht. Österreich scheint sich bei den Ideen für neue Überwachungsmöglichkeiten sehr an den Piefkes zu orientieren. Der ehemalige Innenminister Günther Platter wurde für seine Kopierten Überwachungsphantasien von Wolfgang Schäuble 2008 für den Big Brother Award nominiert.

Polizeiliche Datenbanken

Rechtsgrundlage

Das Sicherheitspolizeigesetz wurde 2007 nach dem Deutschen Vorbild durch weitgehende präventive Befugnisse erweitert. Dafür gab es dann auch einen österreichischen Big Brother Award. Die Klage vor Österreichischen Verfassungsgericht wurde abgewiesen, deswegen wurde laut Heise-Newsticker Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschrechte eingelegt.

Sicherheitspolizeigesetz

EKIS

Das EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem) ist eine Zusammenfassung von elf Datenbanken des österreichischen Innenministeriums. Diese sind das Strafregister, KFZ - Fahndungsdatei, Personenfahndungsdatei, Sachenfahndungsdatei, Kriminalpolizeilicher Aktenindex und ED-Behandlungen samt Fingerabdrücke. Im Kriminalpolizeilichen Aktenindex werden laut Arge Daten alle Kontakte einer Person mit der Polizei aufgezeichnet werden, bis hin zu völlig haltlosen Anzeigen durch Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen und werden praktisch nie gelöscht. Der Zugriff wurde missbraucht, deswegen wurde 2009 ein angeblich verbessertes System entwickelt. Die Zugriffe werden Stichprobenhaft protokolliert und es gibt inzwischen die Möglichkeit haltlose Anzeigen im Kriminalpolizeilichen Aktenindex zu löschen. Die Bürgerrechtsorganisation Arge-Daten meint allerdings das durch die Reform nur die rechtlichen Mindestanforderungen erfüllt seien.

Infoseite des Österreichischen BMI zu EKIS

IPOS/PAD

Die Vorgangsverwaltung IPOS/PAD (Integriertes polizeiliches Sicherheitssystem/Protokollieren-Anzeigen-Daten) wird seit Anfang 2007 eingesetzt (siehe Heise-Newsticker). Hier werden auch Daten von eingestellten Verfahren nicht gelöscht, die Datenschutzkomission fand dieses auch nicht beanstandennswert, da aus der Akte die Unschuld ja hervorgehen würde (vgl Arge Daten). Löschfristen scheint es ansonsten nicht zu geben.

Datenschutzkontrolle

Die Datenschutzkomission ist für die Datenschutzkontrolle zuständig, sie ist dem Kanzleramt angegliedert und deswegen vermutlich nicht wirklich unabhängig. Die seit 1982 bestehende Bürgerrechtsorganisation Argedaten hat deswegen Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen mangelhafter Umsetzung der Datenschutzrichtlinie eingelegt. Daraufhin hat die Europäische Kommission gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet.

Webseite der Österreichischen Datenschutzkomission

Datenbanken des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung

Das BVT hat in Österreich im Gegensatz zum Deutschen BfV auch polizeiliche Befugnisse. Offiziell ist das BVT daher auch nicht für Gesinnungsbekämpfung (wie das BfV) zuständig. Das BVT trägt maßgebliche Mitverantwortung für den Österreichischen Tierschutzprozess, Ein Mafiaverfahren gegen Tierschützer, bei welchen inzwischen alle frei gesprochen wurden. Das BVT betreibt eine Datenbank in welcher Personen mit dem Hinweis EX für Extremismus gespeichert werden. Ein ehemalige Vorsitzende der ÖH (Österreichische Hochsschulschaft) hat diesen Eintrag wegen Werfen von Flyern im Österreichischen Parlament bekommen (vgl www.studium.at).

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