Schäuble-Katalog bzw Terrorismusergänzungbekämpfungsgesetz

Schäuble-Katalog, werden in Anlehnung an die Bezeichnung Otto-Katalog seines Vorgängers, die Grundrechteeinschränkungen von Wolfgang Schäuble durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) und die "Anti-Terror-Datei" bezeichnet.

[Bild:Schäuble-Oktopus]

Befugnisse des TBEG

Der Zugriff der Geheimdienste auf Kontobewegungen, Postdienstleister und Telekommunikationsdienstleister nach § 8 BVerfSchG wurde vereinfacht. Zudem wurde im Rahmen dessen die Zugriffsmöglichkeit der Geheimdienste und Einspeisung von Ausschreibungen zu verdeckten Beobachtung nach § 17 BVerfSchG auf das Schengener Informations System (SIS) ermöglicht.

Zunächst Befristung auf 5 Jahre bis 2012, weitere Verlängerung bis 2016

Das Gesetz wurde zunächst auf 5 Jahre befristet und würde 2012 auslaufen. Nach der anfänglichen Weigerung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP der Verlängerung des TBEG zuzustimmen, ist sie laut Spiegel vom Juni 2011 dann doch eingeknickt. Zwar sollen die Gesetze nicht unbefristet, wie vom CSU Innenminister Hans-Peter Friedrich gefordert, verlängert werden. Dafür werden sie um weitere vier Jahre verlängert und der Zugriff auf Postdienstleister wird, mangels Nachfrage, abgeschafft. Es soll zudem eine Regierungskommission unter Federführung von Innen- und Justizministerium eingerichtet werden. Das Gremium soll laut Spiegel überprüfen, wie sich die Befugnisse der Dienste und der Polizei nach dem 11. September 2001 entwickelt und möglicherweise vermischt haben.

Weitere Infos

BfDI zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ct-Artikel: Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum "Schäuble-Katalog"