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Revision 36 vom 2009-09-25 23:44:01
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Autor: LilaBlume
Kommentar: PM zu Eurodac, hübschere Links zu Terrorlisten-Urteilen
Revision 69 vom 2011-01-22 12:02:13
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Autor: anonym
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## page was renamed from EuDatenbanken
= Polizeiliche Datenbanken auf Europäischer Ebene =
<<TableOfContents>>

== Einzeldatenbanken ==

 * [[SIS]] (bzw. [[SIS II]])
 * Datenbanken von [[Europol]]
 * [[SIRENE]] (Infrastruktur)
 * [[EURODAC]]
 * [[VIS]] (in Entwicklung)
 * [[Entry-Exit-System]] (in Planung)
 * [[RISER]] -- nicht direkt in Repression, aber auch fies.
 * [[ECRIS]] (European Criminal Records Information System; in Planung)
 * [[EPRIS]] (European Police Records Index System; im Stockholm-Programm zur Prüfung vorgelegt als eine Art europaweiter [[KAN]])
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Ein etwas älterer Artikel zu den Hintergründen findet sich in der Zeitung der Roten Hilfe: http://www.rote-hilfe.de/rhz/rhz199703/rhz397001.html == Vernetzung nationaler Datenbanken entsprechend "Prinzip der Verfügbarkeit" ==
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== Rechtslage ==

Grundsätzlich wird über die EU gerne in [http://europa.eu.int/eur-lex/de/about/abc/abc_12.html drei Säulen] räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression. Obrigkeitliche Datensammlungen werden vor allem im Zuge der dritten Säule vorgenommen, auch wenn etwa OLAF Verbindungen zur ersten, SIS Verbindungen zur zweiten Säule haben kann.

Da die EU im Groben ein Laden der Regierungen ist, darf in keiner Säule mit allzu viel parlamentarischer oder unabhängiger Kontrolle gerechnet werden. Dazu kommt, dass (wenigstens uns) nicht klar ist, welches Datenschutzrecht für die jeweiligen Systeme einschlägig ist. Die [http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_201/l_20120020731de00370047.pdf EU-Datenschutzrichtline] sollte eigentlich überall in nationales Recht umgesetzt werden und wird also irgendwann auch für diese Datenbanken relevant.

[http://www.europarl.eu.int/comparl/libe/elsj/zoom_in/25_en.htm Das EU-Parlament gibt offen zu], dass z.B. SIS gegenwärtig keine Rechtsgrundlage hat ("the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty").

Insbesondere ist häufig unklar, ob sich der für Datenschutz zuständige Kommissar (Art. 23 der Europol-Konvention) für Auskunftsersuchen (Art. 19 der Europol-Konvention) oder für eventuelle Beschwerden zuständig fühlen sollte - im Sirene-Manual wird dagegen explizit auf entsprechende Einrichtungen der Länder verwiesen.

Zur Überwachung der Verwendung des SIS existiert ein JSB (Joint Supervisory Body), in dem je zwei Vertreter''''''Innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen; online gibt es den [http://www.bfd.bund.de/information/schengen0001.pdf Tätigkeitsbericht 2000/01] und den [http://www.bfd.bund.de/information/schengen0002.pdf Tätigkeitsbericht 2002/03].

Im Jahr 2005 wurde mit dem Prümer Vertrag [http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCmer_Vertrag Wikipedia Eintrag] zwischen sieben EU-Staaten ein umfangreiches Paket zum Datenaustausch verabschiedet. Damit können DNA-Daten, Fingerabdrücke KfZ-Daten von allen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Unterzeichnerstaaten ausgetauscht werden.
[http://www.bmj.bund.de/enid/Internationales_Strafrecht/Pruemer_Vertrag_v1.html Prümer Vertrag im Internetauftritt des BMJ]

== SIS ==

Vgl. ["SIS"].

== VIS ==

Das Visa Information System. Derzeit in Entwicklung befindliche Datenbank zur Kontrolle von Migration sowie generell Ein- und Ausreisen.
 * [[Vertrag von Prüm]]
 * [[VISION]]
 * [[EUCARIS]]
 * [[Zusammenarbeit der Zollbehörden]]
 * [[Europäisches Strafregister]]
 * [[Schwedische Initiative]]
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== Vertrag von Prüm ==

Nicht an sich eine Datenbank, sondern ein Vertrag zwischen etlichen
EU-Staaten zum Austausch von Daten aus nationalen
Repressionsdatenbanken sowie zur verstärkten Zusammenarbeit der
verschiedenen Behörden im Bereich von Repression und Migrationskontrolle
(z.B. grenzüberschreitende Einsätze).

Der Vertrag wurde 2007 offenbar aus Unzufriedenheit über die schleppenden
Fortschritte bei SIS II zwischen der BRD, Spanien, Frankreich,
Österreich und den Beneluxstaaten geschlossen.

=== Biometrie ===

Prüm sieht vor, dass die
Mitgliedsstaaten Dateien mit Biometrie, insbesondere genetische und
daktyloskopische Fingerabdrücke, führen. In diesen können dann alle
beteiligten Staaten ohne weitere Beteiligung nationaler Behörden suchen,
bekommen aber im Fall eines Treffers zunächst nur eine pseudonyme
Kennung und eine Einordnung (VerdächtigeR oder Tatortspur) zurück.

Die nationalen Behörden bekommen die Übereinstimmung mit (sowohl durch
Mitteilung der suchenden Behörde als auch durch die Datenbank selbst)
und übermitteln dann "nach innerstaatlichem Recht" vollständigere Daten,
also etwa Identitäten, Falldaten oder wilde Spekulationen. Tatsächlich
dürfte diese Übermittlung über die nationalen SIRENE-Kontaktstellen ablaufen.

Biometrische Daten sollen weiter in Rechtshilfe erfasst werden, wenn
diese Erfassung in beiden Jurisdiktionen rechtmäßig wäre.

=== Gipfel und so ===

Artikel 14 erwähnt extra "Tagungen des europäischen Rats"; zu solchen
und ähnlichen Anlässen sollen Daten von "Gefährdern" sowohl aus "auf
Ersuchen als auch aus eigener Initiative" zwischen den Staaten
ausgetauscht werden. Die empfangenden Staaten dürfen diese bis zu einem
Jahr behalten (sollen sie aber löschen, wenn sie sie nicht mehr
brauchen).

Übertragen werden wohl, ähnlich wie im "Terrorismus"-Bereich (Art. 16)
neben Identifikationsdaten auch "Tatsachen" (i.e., "war mal bei einer
Demo).

=== Sonstiges ===

Der gegenseitige Zugriff auf die Fahrzeugregister erfolgt (immerhin ohne
"Wildcards", Anfragen wie "alle Fahrzeuge mit ER-RA am Anfang" gehen
also nicht) automatisch mit personenbezogenen Daten nach dem Recht des
abfragenden Staates.

Bemerkenswert sind die Anmerkungen zum Datenschutz, die deutlich eine
"deutsche" Handschrift zeigen (etwa, was Löschung, Berichtigung oder
Zweckbindung angeht). Die Artikel lesen sich teilweise wie aus
deutschen Polizeigesetzen abgeschrieben. Angesichts des "Zwecks" der
Übung ist allerdings die Zweckbindung nicht viel wert.

Die teilnehmenden Behörden müssen sämtliche Übermittlungen
protokollieren. Wer auf ein Auskunftsersuchen Mitteilungen
entsprechender Übermittlungen erhält, möge sich bei uns melden.

Das Auskunftsrecht wird ebenfalls weitgehend nach deutschem Muster in
Artikel 40 geregelt. Die Auskunft soll insbesondere enthalten
"Herkunft, Empfänger oder Empfängerkategorien, den vorgesehenen
Verarbeitungszweck und die Rechtsgrundlage".

 * [http://www.statewatch.org/news/2005/jul/schengenIII-german-full.pdf Vertragstext]
 * [http://www.heise.de/newsticker/Warnungen-vor-Superdatenbank-der-Sicherheitsbehoerden--/meldung/83870 heise.de dazu]
Generelle Einsichten der EU-Innenminister zum Thema Datenaustausch enthält [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16637.en09.pdf|Ratsdokument 16637/09]] (angenommen in Dezember 2009).
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== Netzwerke: Sirene - SISNET == == Innere Sicherheit im Rahmen der EU ==
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Sirene (Sirene - Supplément d'Information Requis a l'Entrée Nationale - Supplementary Information Request at the National Entry) heißen die Verbindungsbüros zwischen den nationalen Polizeisystemen und SIS. Für die BRD ist das das BKA; laut [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610816.pdf BT-Drucksache 16/10816] sind allein zur Abdeckung des durch SIS II entstehenden Mehraufwands von "ca. 78%" (wer schreibt sowas eigentlich) 35 neue Stellen beim BKA nötig. Mithin dürften bei Sirene BRD gegen 80 Leute beschäftigt sein. === Vor dem Lissabon Vertrag ===
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SISNET ist ein abgeschottetes Netz, dass die Sirene-Büros in den Mitgliedsstaaten verbindet. Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne in [[http://de.wikipedia.org/wiki/Drei_S%C3%A4ulen_der_Europ%C3%A4ischen_Union|drei Säulen]] räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt).
Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression (PJZS) der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) aleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten.
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 * [http://europa.eu.int/cgi-bin/eur-lex/udl.pl?REQUEST=Seek-Deliver&LANGUAGE=en&SERVICE=all&COLLECTION=oj&DOCID=2003c038p1 "Bedienungsanleitung" zu Sirene]
 * http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml
 * http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20021203/com(2001)0720_de.pdf
Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die <<Doclink(2002-eurat-dsrichtlinie.pdf,EU-Datenschutzrichtlinie)>>
(die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und
so wurde vielfach laviert.
Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen;
mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen. Ein
Vergleich des SDÜ mit den Regelungen zu Prüm mag das klar machen.
[[http://www.europarl.eu.int/comparl/libe/elsj/zoom_in/25_en.htm|Das EU-Parlament gab offen zu]], dass z.B. [[SIS]] lange keine Rechtsgrundlage hatte ("the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty").
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== Europol/TECS ==
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Hier wird offenbar ein über die derzeit in SIS verfügbaren Daten zusätzlicher Datenaustausch betrieben. Zu datenschutzrechtlichen Aspekten siehe http://europoljsb.ue.eu.int/. === Seitdem Lissabon Vertrag ===
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http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/61/tecs.htm -- The Europol
Computer Systems, DB des Europäischen Polizeiamts ("Dritte Säule der
EU") -- 1 Million Records geplant. SIS ist demgegenüber vor allem "zweite
Säule", d.h. auf Migration angelegt. De facto scheint SIS aber durchaus auch Daten
von straffälligen EU-Inländer''''''Innen zu enthalten (und es [http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000s.htm ist umstritten], ob es nicht auch dritte Säule sein kann).
Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen.
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Zwei "Pfeiler"
 1. "Informationssystem", Registerdatenbank über Verurteilte, Verdächtige und potentiell verdächtige Personen
 2. "Analysesystem", zusätzlich Opfer, Kontaktpersonen, Zeug''''''Innen, "andere Personen", Daten über Gesundheit, Sexualität u.a. erlaubt. Unmittelbarer Zugang hier nur durch Europol und ausgesuchte "Expert''''''Innen".
Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in Artikel 16 des AEU Vertrages.
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Jede Person hat das Recht, die jeweilige nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Zulässigkeit der Eingabe und Übermittlung von sie betreffenden Daten an EUROPOL sowie des Abrufs dieser Daten durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu überprüfen. Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte
verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht.
Leider hat der EuGH und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich
entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die
haarsträubenden Regelungen zu [[SIS]] und den [[Europol]]-Datenbanken) nicht viel
wert sein mögen.
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 * http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/e5.html ==== Art. 16 Abs. 2 AEUV ====
Zeile 128: Zeile 60:
== EURODAC ==  ''Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem
 ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher
 Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe,
 Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten
 im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des
 Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser
 Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.'
'
-- das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und von Seiten der BRD-Datenschützer``Innen für für Polizei und Justiz bindende gehalten ([[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 2.3).
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EURODAC ist ein System, mit dem seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern europaweit verglichen werden.
Zeile 132: Zeile 71:
 * [http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1357 Zahlen für 2008]: ca. 400000 neue Datensätze, aber erstaunlicherweise offenbar "nur" 75000 Abfragen
 * [http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33081.htm Rechtsgrundlage]
 * [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node49.html#SECTION00911000000000000000 Wer kontrolliert Eurodac?]
 * [http://www.heise.de/newsticker/meldung/33690/ EURODAC-Meldung bei heise.de]
 * [http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml]
Zeile 138: Zeile 72:
== FADU ==
Parallel zu Eurodac entwickelte eine Arbeitsgruppe in der EU ein europäisches zentrales Computersystem innerhalb des Generalsekretariats des Rats für Justiz und Inneres, um Bilder zu speichern und auszutauschen. Das System heißt FADU (falsche und authentische Dokumente).
== Europäischer Datenschutzbeauftragter ==
Zeile 141: Zeile 74:
[http://www.europa-digital.de/text/aktuell/fdw/eurodac.shtml] === JSB ===
Zeile 143: Zeile 76:
[http://no-racism.net/print/57/] Als Ersatz für richtige [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] haben [[SIS]] und [[Europol]] so genannte JSBs (Joint Supervisory Bodies), in denen je zwei Vertreter''''''Innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig.
Zeile 145: Zeile 78:
== EUCARIS ==
Zeile 147: Zeile 79:
In [http://www.eucaris.net/ EUCARIS] (European Car Information System - Europaweites KFZ-Register) werden die Daten der zugelassenen KfZ, deren Halter und alle Führerscheinbesitzer ausgetauscht. Teilnehmerländer sind:
 * Großbritannien und Nordirland
 * Belgien
 * Luxemburg
 * Niederlande
 * Deutschland
''TO DO: Europaratsempfehlung R (87)M 15 vom 17.9.1987: hat die wer? ''
Zeile 154: Zeile 81:
Für Deutschland werden aus dem [http://www.kba.de/ Kraftfahrtbundesamt] die Daten aus den
Zeile 156: Zeile 82:
    * Zentralen Fahrzeugregister,
    * Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem
    * Verkehrszentralregister,
== Fünfjahrespläne der Repression (PZJS) ==
Zeile 160: Zeile 84:
für die Teilnehmerländer bereitgestellt Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahresplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht im EU-Gerangel unter, als Horrorschocker lesen sich die Dinger aber ganz gut.
Zeile 162: Zeile 86:
== IRENE == === Tampere-Programm (2000-2005) ===
Zeile 164: Zeile 88:
Datenbank von OLAF, offenbar vor allem gegen Wirtschaftskriminalität
gerichtet.
 * [[http://www.europarl.europa.eu/summits/tam_de.htm|Deutsche Fassung]] (wer ein ordentliches PDF findet: Haut rein)
 
=== Haager Programm (2005-2010) ===
 * <<Doclink(HaagerProgramm.pdf,Deutsche Fassung)>>
Zeile 167: Zeile 93:
== Enfopol == === Stockholm-Programm (2010-2015) ===
Zeile 169: Zeile 95:
Zur Zusammenarbeit der Innen- und Justizministerien geschaffen, außerhalb der parlametarischen Kontrolle. Eines der Ziele ist es, die Möglichkeit zur permanenten Überwachung des gesamten Telefon- und Datenverkehrs zu haben und die Verschlüsselung von Firmen- und Privatdaten in Computernetzen zu unterbinden, um sie überhaupt abhören zu können.
 * http://www.nadir.org/nadir/initiativ/infoladen_leipzig/camera/
 * http://kai.iks-jena.de/miniwahr/enfopol.html
 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16484.en09.pdf|Ratsdokument 16484/09]]
 * [[http://euro-data.noblogs.org/|Kampagne zu EU-Datenbanken]] anlässlich des heraufdämmernden Stockholm-Programms
 * [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31144/1.html|Telepolis zur Debatte]]
 * [[http://www.netzpolitik.org/2009/stockholm-programm-debatte-ueber-innere-sicherheit-in-der-eu-spitzt-sich-zu/|Betrachtung vor der Verabschiedung]]
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== RISER == == Die Rolle der BRD ==
Zeile 175: Zeile 102:
[http://www.riser.eu.com/ Registry Information Service on European Residents] ist als europaweiter Zugriffsservice auf alle nationalen Melderegister angelegt. In der aktuellen Pilotphase nehmen Österreich und die BRD teil. Bis Ende 2006 sollen alle EU Staaten angebunden sein. Geld kommt vom EU-Projekt [http://www.bit.ac.at/eten/index.htm eTen], das "Verwaltungsleistungen" ins Netz bringen möchte. Diese sollen auch an Privatfirmen wie z. B. Adressbroker, Versandhändler und Inkassounternehmen verkauft werden. Wenn -- etwa bei Vorratsdatenspeicherung oder biometrischen Pässen -- die
Berliner Regierung sich als unter Brüsseler Druck stehend malt, ist das
praktisch immer Humbug. Gerade im Repressionsbereich ist die BRD
federführend. Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung hin zu Prüm, an
der zentralen Rolle von Schäuble in der Future Group oder besonders
drastisch am Druck der BRD in Richtung auf die Speicherung von
"Troublemakern" in [[SIS]], eine fixe Idee der deutschen Regierungen spätestens
seit den Gipfeln von Göteborg und Genua. Eine schöne Abhandlung darüber
ist die [[http://www.statewatch.org/analyses/no-93-troublemakers-apr-10.pdf|Statewatch-Analye 93]] (2010-04-10), die auf den bemerkenswerten Umstand
verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark
das Konstrukt von "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und
die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung
([[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st05/st05450.en09.pdf|Ratsdokument 5450/09]]).
Zeile 177: Zeile 116:
Links:
 * [https://riser.psi.de/ deutsche Pilotseite]
 * [http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=254482&tmp=91791]
 * [http://www.heise.de/newsticker/meldung/52363]
 * [http://www.datenschutzzentrum.de/riser/projekt.htm]
== Forschungs-Rahmenprogramme ==
Zeile 183: Zeile 118:
= Schwarze Liste von Terrorverdächtigte (gemäß dem UNO Beschluss) = Die EU legt regelmäßig "Forschungsrahmenprogramme" (Kürzel ist "FPn" für eine
ganze Zahl n) auf. Diese sehen Geld für bestimmte Themenbereiche und immer
auch Militär, Repression und Migrationskontrolle vor. Im FP7 etwa heißt das
[[http://ec.europa.eu/enterprise/policies/security/index_en.htm|security research and development]].
Dabei ist alles von PsyOp/Propaganda über Roboter zur Migrationskontrolle und
[[Data Mining]] von Videoüberwachungsdaten bis hin zu allerlei aussichtslosen
EDV-Projekten. Insofern sind [[ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/security/docs/towards-a-more-secure_en.pdf|Projektbeschreibungen]] manchmal erstaunlich aufschlussreich.
Zeile 185: Zeile 126:
Am 14 Februar 2000, basiert auf den Artikeln 60 EC und 301 EC, hat der Rat die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte einen Flug-Verbot für Mitglieder des afgahnischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögen des afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1). === INDECT ===
Zeile 187: Zeile 128:
Im Urteil vom 03.09.2008 Az.: [http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050402&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET C-402/05 P] und [http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050415&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET C-415/05 P] des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da die Verfügung willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen. Mit dem Projekt [[INDECT]] sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels [[Data Mining]] zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden. Real ist dieses eine größenwahnsinnige Idee und dürfte eher auf einen Überwachungsstaat hinauslaufen.
Zeile 189: Zeile 130:
["Glossar"] === OPC ===

OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention"
 * "Instrument zum Monitoring von Radikalisierung innerhalb der EU". Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als [[http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf|Entwurf bei Statewatch]] schlägt ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, [[Europol]], Eurojust und SITCEN Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt alles so nebulös, dass unklar ist, was da eigentlich gebaut werden soll.

=== Wahrscheinlich tote Projekte ===

In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.

 * [[FADU]]
 * [[IRENE]]

== EU-Terrorliste ==

Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afghanischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).

Im Urteil vom 03.09.2008 Az. [[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050402&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET|C-402/05 P]] und [[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050415&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET|C-415/05 P]] des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da sie willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen.

Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten; die [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:023:0037:0042:EN:PDF|Terrorliste vom Januar 2009]] enthielt 59 Personen und 47 Organisationen.

Für die EU-Terrorliste gab es 2008 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2008/.eu|Big Brother Award]].


== Weitere Links ==

 * [[http://www.rote-hilfe.de/rhz/rhz199703/rhz397001.html|Ein etwas älterer Artikel in der Zeitung der Roten Hilfe]]
 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15184.en09.pdf|Die Präsidentschaft u.a. zum Datenaustausch mit den USA]]
 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st14/st14807.de09.pdf|Die Präsidentschaft zu "Netz- und Informatinssicherheit"]]

Einzeldatenbanken

  • SIS (bzw. SIS II)

  • Datenbanken von Europol

  • SIRENE (Infrastruktur)

  • EURODAC

  • VIS (in Entwicklung)

  • Entry-Exit-System (in Planung)

  • RISER -- nicht direkt in Repression, aber auch fies.

  • ECRIS (European Criminal Records Information System; in Planung)

  • EPRIS (European Police Records Index System; im Stockholm-Programm zur Prüfung vorgelegt als eine Art europaweiter KAN)

Vernetzung nationaler Datenbanken entsprechend "Prinzip der Verfügbarkeit"

Generelle Einsichten der EU-Innenminister zum Thema Datenaustausch enthält Ratsdokument 16637/09 (angenommen in Dezember 2009).

Innere Sicherheit im Rahmen der EU

Vor dem Lissabon Vertrag

Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne in drei Säulen räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt). Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression (PJZS) der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) aleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten.

Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die EU-Datenschutzrichtlinie (die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und so wurde vielfach laviert. Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen; mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen. Ein Vergleich des SDÜ mit den Regelungen zu Prüm mag das klar machen. Das EU-Parlament gab offen zu, dass z.B. SIS lange keine Rechtsgrundlage hatte ("the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty").

Seitdem Lissabon Vertrag

Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen.

Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in Artikel 16 des AEU Vertrages.

Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider hat der EuGH und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu SIS und den Europol-Datenbanken) nicht viel wert sein mögen.

Art. 16 Abs. 2 AEUV

  • Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.'

' -- das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und von Seiten der BRD-DatenschützerInnen für für Polizei und Justiz bindende gehalten (37. TB LfD Hessen, 2.3).

Europäischer Datenschutzbeauftragter

JSB

Als Ersatz für richtige Datenschutzbeauftragten haben SIS und Europol so genannte JSBs (Joint Supervisory Bodies), in denen je zwei VertreterInnen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig.

TO DO: Europaratsempfehlung R (87)M 15 vom 17.9.1987: hat die wer?

Fünfjahrespläne der Repression (PZJS)

Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahresplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht im EU-Gerangel unter, als Horrorschocker lesen sich die Dinger aber ganz gut.

Tampere-Programm (2000-2005)

Haager Programm (2005-2010)

Stockholm-Programm (2010-2015)

Die Rolle der BRD

Wenn -- etwa bei Vorratsdatenspeicherung oder biometrischen Pässen -- die Berliner Regierung sich als unter Brüsseler Druck stehend malt, ist das praktisch immer Humbug. Gerade im Repressionsbereich ist die BRD federführend. Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung hin zu Prüm, an der zentralen Rolle von Schäuble in der Future Group oder besonders drastisch am Druck der BRD in Richtung auf die Speicherung von "Troublemakern" in SIS, eine fixe Idee der deutschen Regierungen spätestens seit den Gipfeln von Göteborg und Genua. Eine schöne Abhandlung darüber ist die Statewatch-Analye 93 (2010-04-10), die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung (Ratsdokument 5450/09).

Forschungs-Rahmenprogramme

Die EU legt regelmäßig "Forschungsrahmenprogramme" (Kürzel ist "FPn" für eine ganze Zahl n) auf. Diese sehen Geld für bestimmte Themenbereiche und immer auch Militär, Repression und Migrationskontrolle vor. Im FP7 etwa heißt das security research and development. Dabei ist alles von PsyOp/Propaganda über Roboter zur Migrationskontrolle und Data Mining von Videoüberwachungsdaten bis hin zu allerlei aussichtslosen EDV-Projekten. Insofern sind Projektbeschreibungen manchmal erstaunlich aufschlussreich.

INDECT

Mit dem Projekt INDECT sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels Data Mining zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden. Real ist dieses eine größenwahnsinnige Idee und dürfte eher auf einen Überwachungsstaat hinauslaufen.

OPC

OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention"

  • "Instrument zum Monitoring von Radikalisierung innerhalb der EU". Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als Entwurf bei Statewatch schlägt ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, Europol, Eurojust und SITCEN Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt alles so nebulös, dass unklar ist, was da eigentlich gebaut werden soll.

Wahrscheinlich tote Projekte

In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.

EU-Terrorliste

Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afghanischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).

Im Urteil vom 03.09.2008 Az. C-402/05 P und C-415/05 P des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da sie willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen.

Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten; die Terrorliste vom Januar 2009 enthielt 59 Personen und 47 Organisationen.

Für die EU-Terrorliste gab es 2008 einen Big Brother Award.


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