Unterschiede zwischen den Revisionen 5 und 73 (über 68 Versionen hinweg)
Revision 5 vom 2004-10-21 09:33:51
Größe: 9796
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Revision 73 vom 2011-01-23 11:57:52
Größe: 12430
Autor: anonym
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 1: Zeile 1:
= Polizeiliche Datenbanken auf Europäischer Ebene = <<TableOfContents>>

= Datenbanken EU =

== Einzeldatenbanken ==

 * [[SIS]] (bzw. [[SIS II]])
 * Datenbanken von [[Europol]]
 * [[SIRENE]] (Infrastruktur)
 * [[EURODAC]]
 * [[VIS]] (in Entwicklung)
 * [[Entry-Exit-System]] (in Planung)
 * [[RISER]] -- nicht direkt in Repression, aber auch fies.
 * [[ECRIS]] (European Criminal Records Information System; in Planung)
 * [[EPRIS]] (European Police Records Index System; im Stockholm-Programm zur Prüfung vorgelegt als eine Art europaweiter [[KAN]])
Zeile 4: Zeile 18:
Ein etwas älterer Artikel zu den Hintergründen findet sich in der Zeitung der Roten Hilfe: http://www.rote-hilfe.de/rhz/rhz199703/rhz397001.html == Vernetzung nationaler Datenbanken entsprechend "Prinzip der Verfügbarkeit" ==
Zeile 6: Zeile 20:
== Rechtslage ==

Da die EU im Groben ein Laden der Regierungen ist, darf hier mit nicht allzu viel parlamentarischer oder unabhängiger Kontrolle gerechnet werden. Dazu kommt, dass (wenigstens uns) nicht klar ist, welches Datenschutzrecht für die jeweiligen Systeme einschlägig ist. Die [http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_201/l_20120020731de00370047.pdf EU-Datenschutzrichtline] sollte eigentlich überall in nationales Recht umgesetzt werden und wird also irgendwann auch für diese Datenbanken relevant. Immerhin sagt

[http://www.europarl.eu.int/comparl/libe/elsj/zoom_in/25_en.htm Das EU-Parlament gibt offen zu], dass z.B. SIS gegenwärtig keine Rechtsgrundlage hat ("the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty").

Insbesondere ist häufig unklar, ob sich der für Datenschutz zuständige Kommissar (Art. 23 der Europol-Konvention) für Auskunftsersuchen (Art. 19 der Europol-Konvention) für für eventuelle Beschwerden zuständig fühlen sollte -- im Sirene-Manual wird dagegen explizit auf entsprechende Einrichtungen der Länder verwiesen.

Zur Überwachung der Verwendung des SIS existiert ein JSB (Joint Supervisory Body), in dem je zwei Vertreter''''''Innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen.
 * [[Vertrag von Prüm]]
 * [[VISION]]
 * [[EUCARIS]]
 * [[Zusammenarbeit der Zollbehörden]]
 * [[Europäisches Strafregister]]
 * [[Schwedische Initiative]]
Zeile 17: Zeile 28:
== SIS ==
(Schengener Informationssystem; seit 1995): größtes polizeiliches (wird aber auch nachrichtendienstlich genutzt) IT-System in Europa.
Ende 2001 speicherte es knapp 11 Millionen Falldaten. Zwischen 80 und 90% der Daten kamen Ende der 90er Jahre aus Migrationsfällen (also Abschiebungen etc; "Artikel 96"-Daten)
Generelle Einsichten der EU-Innenminister zum Thema Datenaustausch enthält [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16637.en09.pdf|Ratsdokument 16637/09]] (angenommen in Dezember 2009).
Zeile 21: Zeile 30:
Die Daten kommen aus nationalen Datenbanken (im Fall der BRD ist das höchstwarhscheinlich [InpolFragen INPOL]), die Staaten entscheiden, welche Daten EU-weit verfügbar sind. Frage: Politik des BKA dabei?
Zeile 23: Zeile 31:
Zusammenführung der Daten bei C-SIS in Straßburg -- die Daten werden dabei offenbar zur Gänze übertragen, so dass sie danach sowohl in Straßburg als auch in den nationalen Datenbanken vorliegen. == Innere Sicherheit im Rahmen der EU ==
Zeile 25: Zeile 33:
Bisher: Fahndungsdaten über Personen und Gegenstände, Daten ziemlich begrent und standardisiert, "Kontrolle" durch
gemeinsame Kommission aus Datenschutzbehörden der Länder. Auf spanische Initiative (2002, also lang vor ihren Anschlägen) soll das Teil jetzt auch zur [http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?PUBREF=-//EP//TEXT%2BREPORT%2BA5-2002-0436%2B0%2BDOC%2BXML%2BV0//EN&L=EN&LEVEL=1&NAV=S&LSTDOC=Y Terrorbekämpfung] gut sein.
=== Vor dem Lissabon Vertrag (drei Säulen System) ===
Zeile 28: Zeile 35:
Reizvoll: Bisher sollen weder Ethnie, besondere Kennzeichen, politische Überzeugungen, Gesundheitsprobleme oder sexuelle Orientierung gespeichert werden. Auf der anderen Seite werden Überwachungsprotokolle durchaus gespeichert, wenn auch derzeit nur für maximal ein Jahr. Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne in [[http://de.wikipedia.org/wiki/Drei_S%C3%A4ulen_der_Europ%C3%A4ischen_Union|drei Säulen]] räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt).
Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression (PJZS) der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) alleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten.
Zeile 30: Zeile 38:
Zweckbestimmung aus dem Vertrag von 1985: "Sicherheit" soll nach Abschaffung der Grenzkontrollen nicht geringer sein als vorher, also: Schutz der Grenzen und Kontrolle von Personenbewegungen. Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die <<Doclink(2002-eurat-dsrichtlinie.pdf,EU-Datenschutzrichtlinie)>>
(die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und
so wurde vielfach laviert.
Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen;
mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen. Ein
Vergleich des SDÜ mit den Regelungen zu Prüm mag das klar machen.
[[http://www.europarl.eu.int/comparl/libe/elsj/zoom_in/25_en.htm|Das EU-Parlament gab offen zu]], dass z.B. [[SIS]] lange keine Rechtsgrundlage hatte ("the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty").
Zeile 32: Zeile 46:
Die Kontakt zu den nationalen Behörden obliegt offenbar den Sirene-Büros.
Zeile 34: Zeile 47:
Speicherfristen in SIS: 3 Jahre für Migrationsgeschichten ("Artikel 96"), 1 Jahr für Überwachungsgeschichten ("Artikel 99") -- diese werden in SIS II massiv ausgeweitet werden. === Seit dem Lissabon Vertrag ===
Zeile 36: Zeile 49:
2006 neuer Computer für 157 ME, für biometrische Daten konzipiert (siehe SIS II).
http://archiv.vol.at/tmh/zr/national/newswelt/APS_News_Welt-149317.shtm
Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen. [[EUROPOL]] ist aber trotz der Eingliederung der dritten Säule in die EU weiterhin eine supranationale Organisation.
Zeile 39: Zeile 51:
 * http://www.datenschutzzentrum.de/faq/europol.htm
 * http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Informationssystem
 * http://zone.noborder.org/x11/templ/artikel_det.php?itemid=15
 * http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33020.htm
Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in [[Datenbanken EU#Artikel 16 AEUV|Artikel 16]] des [[http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Arbeitsweise_der_Europ%C3%A4ischen_Union|AEU Vertrages]] (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Zeile 44: Zeile 53:
== SIS II == Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte
verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht.
Leider hat der EuGH und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich
entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die
haarsträubenden Regelungen zu [[SIS]] und den [[Europol]]-Datenbanken) nicht viel
wert sein mögen und sicher irgendwo in den 400 Seiten Vertragswerk (Lissabon-Vertrag + AEU Vertrag) eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden steht.
Zeile 46: Zeile 60:
Für 2006 geplante Erweiterung von SIS: zusätzliche Identifikationsdaten sollen verwendet werden: Fotografien, Fingerabdrücke und "möglicherweise andere Materialien" (DNA-Profile), biometrische Daten. Personen sollen mit "Aufklärungskennzeichen" versehen werden, wenn sie im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, oder eine "psychologische Gefahr" darstellen oder bestimmte Gegenstände "besitzen, mit sich führen oder gebrauchen". Daten unterschiedlicher Personen und Objekte sollen miteinander verknüpft werden, um eine Überwachung für eine bestimmte Gruppe zu initiieren. ==== Artikel 16 AEUV ====
Zeile 48: Zeile 62:
Jede SIS-Suche soll dokumentiert werden.  ''Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem
 ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher
 Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe,
 Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten
 im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des
 Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser
 Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.''
Zeile 50: Zeile 70:
SIS II-Daten sollen künftig auch Europol und Eurojust zur Verfügung stehen. Europol soll Daten hinzufügen, abändern oder löschen können. Die StaatsanwältInnen von Eurojust werden über SIS II Zugriff auf den Europäischen Haftbefehl erhalten, der dort gespeichert ist und der an die Polizei entweder über ein Sirene-Büro oder Interpol übermittelt werden soll. Behörden, die für AsylbewerberInnen zuständig sind, sowie Einwohnemelderämter, die für die Ausgabe von Identitätsausweisen zuständig sind, sollen auf SIS II zugreifen können, außerdem Kraftfahrzeugämter und Kreditanstalten im Zuge der grenzüberschreitenden Betrugsbekämpfung. Auch Inlandgeheimdiensten soll der Zugriff zur geplanten ?Terroristen-Datenbank? möglich sein. Das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und von Seiten der BRD-Datenschützer``Innen für für Polizei und Justiz bindende gehalten ([[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 2.3).
Zeile 52: Zeile 72:
 * http://www.no-racism.net/migration/sis_mehr_daten131003.htm
 * http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33183.htm
 * http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/ libe/20021203/com(2001)0720_de.pdf
 * http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/12290/
Zeile 57: Zeile 73:
== Netzwerke: Sirene - SISNET ==
Zeile 59: Zeile 74:
Über das Sirene-System (Sirene - Supplément d'Information Requis a l'Entrée Nationale - Supplementary Information Request at the National Entry) konnte die Polizei länderübergreifend über bestimmte Personen Ergänzungsinformationen zu SIS-Daten beziehungsweise "weiche Daten" anfordern. Galt als wesentlich effizienter als das Interpol-System. == Datenschutzkontrolle ==
Zeile 61: Zeile 76:
SISNET ist ein abgeschottetes Netz, dass die Sirene-Büros in den Mitgliedsstaaten verbindet. === Europäischer Datenschutzbeuaftragter ===
Zeile 63: Zeile 78:
 * [http://europa.eu.int/cgi-bin/eur-lex/udl.pl?REQUEST=Seek-Deliver&LANGUAGE=en&SERVICE=all&COLLECTION=oj&DOCID=2003c038p1 "Bedienungsanleitung" zu Sirene]
 * http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml
 * http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20021203/com(2001)0720_de.pdf
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.
Damit der Europäische Datenschutzbeauftragte seiner Aufgabe als unabhängige Kontrollbehörde nachkommen kann, wurde sein Amt durch die EG-Verordnung 45/2001 unabhängig und weisungsfrei gestaltet. Er ist keinem EU-Organ und keiner anderen EU-Einrichtung unterstellt und genießt dieselbe Immunität wie die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs.
Für supranationale Organisationen, wie [[EUROPOL]] ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig.
Zeile 67: Zeile 82:
== Europol/TECS == [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/|Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten]]
Zeile 69: Zeile 84:
Hier wird offenbar ein über die derzeit in SIS verfügbaren Daten zusätzlicher Datenaustausch betrieben. Zu datenschutzrechtlichen Aspekten siehe http://europoljsb.ue.eu.int/. === Joint Supervisory Bodys (JSB) oder Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) für Europol ===
Zeile 71: Zeile 86:
http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/61/tecs.htm -- The Europol
Computer Systems, DB des Europäischen Polizeiamts ("Dritte Säule der
EU") -- 1 Million Records geplant. SIS ist demgegenüber vor allem "erste
Säule", d.h. auf den "Schutz der Außengrenzen", Migration und
Zivilrecht angelegt. De facto scheint SIS aber durchaus auch Daten
von straffälligen EU-Inländer''''''Innen zu enthalten (und es [http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000s.htm ist umstritten], ob es nicht auch dritte Säule sein kann).
Als Ersatz für richtige [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] hat [[Europol]] ein so genanntes JSBs (Joint Supervisory Bodies), in denen je zwei Vertreter''''''Innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig.
Zeile 78: Zeile 88:
Zwei "Pfeiler"
 1. "Informationssystem", Registerdatenbank über Verurteilte, Verdächtige und potentiell verdächtige Personen
 2. "Analysesystem", zusätzlich Opfer, Kontaktpersonen, Zeug''''''Innen, "andere Personen", Daten über Gesundheit, Sexualität u.a. erlaubt. Unmittelbarer Zugang hier nur durch Europol und ausgesuchte "Expert''''''Innen".
[[http://europoljsb.consilium.europa.eu |Webseite des Jonit Subversory Bodys JSB]] oder der Gemeinsamen Kontroll Instanz (GKI) für Europol
Zeile 82: Zeile 90:
Jede Person hat das Recht, die jeweilige nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Zulässigkeit der Eingabe und Übermittlung von sie betreffenden Daten an EUROPOL sowie des Abrufs dieser Daten durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu überprüfen.
Zeile 84: Zeile 91:
 * http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/e5.html
Zeile 86: Zeile 92:
== EURODAC == == Fünfjahrespläne Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit ==
Zeile 88: Zeile 94:
1999 offenbar zwischendurch eingefrorener Plan zur Erfassung von Fingerabdrücken von
Migrant''''''Innen, http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/62/europa62.htm,
scheints jetzt aber
[http://europa.eu.int/scadplus/leg/en/lvb/l33081.htm doch zu geben].
Lebensdauer der Daten 10 Jahre oder bis zur Einbürgerung. [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node49.html#SECTION00911000000000000000 Wer kontrolliert Eurodac?]
Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahresplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht im EU-Gerangel unter, als Horrorschocker lesen sich die Dinger aber ganz gut.
Zeile 94: Zeile 96:
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/33690/ Läuft seit Januar 2003] und enthält Fingerabdrücke von allen Asylberwerber''''''Innen über 14 Jahren in den EU-Staaten (bis auf Dänemark und Norwegen). === Tampere-Programm (2000-2005) ===
Zeile 96: Zeile 98:
 * http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml  * [[http://www.europarl.europa.eu/summits/tam_de.htm|Deutsche Fassung]] (wer ein ordentliches PDF findet: Haut rein)
 
=== Haager Programm (2005-2010) ===
 * <<Doclink(HaagerProgramm.pdf,Deutsche Fassung)>>
Zeile 98: Zeile 103:
== EUCARIS == === Stockholm-Programm (2010-2015) ===
Zeile 100: Zeile 105:
European Car Information System -- Europaweites KFZ-Register.
Funktionsfähigkeit unbekannt.
 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16484.en09.pdf|Ratsdokument 16484/09]]
 * [[http://euro-data.noblogs.org/|Kampagne zu EU-Datenbanken]] anlässlich des heraufdämmernden Stockholm-Programms
 * [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31144/1.html|Telepolis zur Debatte]]
 * [[http://www.netzpolitik.org/2009/stockholm-programm-debatte-ueber-innere-sicherheit-in-der-eu-spitzt-sich-zu/|Betrachtung vor der Verabschiedung]]
Zeile 103: Zeile 110:
== IRENE == == Die Rolle der BRD ==
Zeile 105: Zeile 112:
Datenbank von OLAF, offenbar vor allem gegen Wirtschaftskriminalität
gerichtet.
Wenn -- etwa bei Vorratsdatenspeicherung oder biometrischen Pässen -- die
Berliner Regierung sich als unter Brüsseler Druck stehend malt, ist das
praktisch immer Humbug. Gerade im Repressionsbereich ist die BRD
federführend. Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung hin zu Prüm, an
der zentralen Rolle von Schäuble in der Future Group oder besonders
drastisch am Druck der BRD in Richtung auf die Speicherung von
"Troublemakern" in [[SIS]], eine fixe Idee der deutschen Regierungen spätestens
seit den Gipfeln von Göteborg und Genua. Eine schöne Abhandlung darüber
ist die [[http://www.statewatch.org/analyses/no-93-troublemakers-apr-10.pdf|Statewatch-Analye 93]] (2010-04-10), die auf den bemerkenswerten Umstand
verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark
das Konstrukt von "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und
die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung
([[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st05/st05450.en09.pdf|Ratsdokument 5450/09]]).
Zeile 108: Zeile 126:
== Enfopol == == Forschungs-Rahmenprogramme ==
Zeile 110: Zeile 128:
Zur Zusammenarbeit der Innen- und Justizministerien geschaffen, außerhalb der parlametarischen Kontrolle. Eines der Ziele ist es, die Möglichkeit zur permanenten Überwachung des gesamten Telefon- und Datenverkehrs zu haben und die Verschlüsselung von Firmen- und Privatdaten in Computernetzen zu unterbinden, um sie überhaupt abhören zu können.
 * http://www.nadir.org/nadir/initiativ/infoladen_leipzig/camera/
 * http://kai.iks-jena.de/miniwahr/enfopol.html
Die EU legt regelmäßig "Forschungsrahmenprogramme" (Kürzel ist "FPn" für eine
ganze Zahl n) auf. Diese sehen Geld für bestimmte Themenbereiche und immer
auch Militär, Repression und Migrationskontrolle vor. Im FP7 etwa heißt das
[[http://ec.europa.eu/enterprise/policies/security/index_en.htm|security research and development]].
Dabei ist alles von PsyOp/Propaganda über Roboter zur Migrationskontrolle und
[[Data Mining]] von Videoüberwachungsdaten bis hin zu allerlei aussichtslosen
EDV-Projekten. Insofern sind [[ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/security/docs/towards-a-more-secure_en.pdf|Projektbeschreibungen]] manchmal erstaunlich aufschlussreich.
Zeile 114: Zeile 136:
== RISER == === INDECT ===
Zeile 116: Zeile 138:
[https://riser.psi.de/ Registry Information Service on European Residents] ist als europaweites Melderegister angelegt, an dem im Augenblick offenbar nur Österreich und die BRD teilnehmen, das aber im Verlauf von 2005 immer mehr EU-Staaten umfassen und im August 2005 in den Regelbetrieb gehen soll. Geld kommt vom EU-Projekt [http://www.bit.ac.at/eten/index.htm eTen], das "Verwaltungsleistungen" ins Netz bringen möchte. Dementsprechend werden Versandhändler und Inkassounternehmen als Hauptzielgruppe erwähnt; die Daten sollen verkauft werden. Mit dem Projekt [[INDECT]] sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels [[Data Mining]] zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden. Real ist dieses eine größenwahnsinnige Idee und dürfte eher auf einen Überwachungsstaat hinauslaufen.
Zeile 118: Zeile 140:
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=254482&tmp=91791 === OPC ===
Zeile 120: Zeile 142:
["Glossar"] OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention"
 * "Instrument zum Monitoring von Radikalisierung innerhalb der EU". Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als [[http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf|Entwurf bei Statewatch]] schlägt ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, [[Europol]], Eurojust und SITCEN Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt alles so nebulös, dass unklar ist, was da eigentlich gebaut werden soll.
Zeile 122: Zeile 145:
=== Wahrscheinlich tote Projekte ===

In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.

 * [[FADU]]
 * [[IRENE]]

== EU-Terrorliste ==

Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afghanischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).

Im Urteil vom 03.09.2008 Az. [[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050402&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET|C-402/05 P]] und [[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050415&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET|C-415/05 P]] des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da sie willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen.

Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten; die [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:023:0037:0042:EN:PDF|Terrorliste vom Januar 2009]] enthielt 59 Personen und 47 Organisationen.

Für die EU-Terrorliste gab es 2008 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2008/.eu|Big Brother Award]].


== Weitere Links ==

 * [[http://www.rote-hilfe.de/rhz/rhz199703/rhz397001.html|Ein etwas älterer Artikel in der Zeitung der Roten Hilfe zu EU]]
 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15184.en09.pdf|Die Präsidentschaft u.a. zum Datenaustausch mit den USA]]
 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st14/st14807.de09.pdf|Die Präsidentschaft zu "Netz- und Informatinssicherheit"]]

----
CategoryCategory

Datenbanken EU

Einzeldatenbanken

  • SIS (bzw. SIS II)

  • Datenbanken von Europol

  • SIRENE (Infrastruktur)

  • EURODAC

  • VIS (in Entwicklung)

  • Entry-Exit-System (in Planung)

  • RISER -- nicht direkt in Repression, aber auch fies.

  • ECRIS (European Criminal Records Information System; in Planung)

  • EPRIS (European Police Records Index System; im Stockholm-Programm zur Prüfung vorgelegt als eine Art europaweiter KAN)

Vernetzung nationaler Datenbanken entsprechend "Prinzip der Verfügbarkeit"

Generelle Einsichten der EU-Innenminister zum Thema Datenaustausch enthält Ratsdokument 16637/09 (angenommen in Dezember 2009).

Innere Sicherheit im Rahmen der EU

Vor dem Lissabon Vertrag (drei Säulen System)

Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne in drei Säulen räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt). Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression (PJZS) der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) alleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten.

Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die EU-Datenschutzrichtlinie (die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und so wurde vielfach laviert. Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen; mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen. Ein Vergleich des SDÜ mit den Regelungen zu Prüm mag das klar machen. Das EU-Parlament gab offen zu, dass z.B. SIS lange keine Rechtsgrundlage hatte ("the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty").

Seit dem Lissabon Vertrag

Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen. EUROPOL ist aber trotz der Eingliederung der dritten Säule in die EU weiterhin eine supranationale Organisation.

Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in Artikel 16 des AEU Vertrages (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider hat der EuGH und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu SIS und den Europol-Datenbanken) nicht viel wert sein mögen und sicher irgendwo in den 400 Seiten Vertragswerk (Lissabon-Vertrag + AEU Vertrag) eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden steht.

Artikel 16 AEUV

  • Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.

Das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und von Seiten der BRD-DatenschützerInnen für für Polizei und Justiz bindende gehalten (37. TB LfD Hessen, 2.3).

Datenschutzkontrolle

Europäischer Datenschutzbeuaftragter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Damit der Europäische Datenschutzbeauftragte seiner Aufgabe als unabhängige Kontrollbehörde nachkommen kann, wurde sein Amt durch die EG-Verordnung 45/2001 unabhängig und weisungsfrei gestaltet. Er ist keinem EU-Organ und keiner anderen EU-Einrichtung unterstellt und genießt dieselbe Immunität wie die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs. Für supranationale Organisationen, wie EUROPOL ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig.

Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten

Joint Supervisory Bodys (JSB) oder Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) für Europol

Als Ersatz für richtige Datenschutzbeauftragten hat Europol ein so genanntes JSBs (Joint Supervisory Bodies), in denen je zwei VertreterInnen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig.

Webseite des Jonit Subversory Bodys JSB oder der Gemeinsamen Kontroll Instanz (GKI) für Europol

Fünfjahrespläne Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit

Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahresplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht im EU-Gerangel unter, als Horrorschocker lesen sich die Dinger aber ganz gut.

Tampere-Programm (2000-2005)

Haager Programm (2005-2010)

Stockholm-Programm (2010-2015)

Die Rolle der BRD

Wenn -- etwa bei Vorratsdatenspeicherung oder biometrischen Pässen -- die Berliner Regierung sich als unter Brüsseler Druck stehend malt, ist das praktisch immer Humbug. Gerade im Repressionsbereich ist die BRD federführend. Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung hin zu Prüm, an der zentralen Rolle von Schäuble in der Future Group oder besonders drastisch am Druck der BRD in Richtung auf die Speicherung von "Troublemakern" in SIS, eine fixe Idee der deutschen Regierungen spätestens seit den Gipfeln von Göteborg und Genua. Eine schöne Abhandlung darüber ist die Statewatch-Analye 93 (2010-04-10), die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung (Ratsdokument 5450/09).

Forschungs-Rahmenprogramme

Die EU legt regelmäßig "Forschungsrahmenprogramme" (Kürzel ist "FPn" für eine ganze Zahl n) auf. Diese sehen Geld für bestimmte Themenbereiche und immer auch Militär, Repression und Migrationskontrolle vor. Im FP7 etwa heißt das security research and development. Dabei ist alles von PsyOp/Propaganda über Roboter zur Migrationskontrolle und Data Mining von Videoüberwachungsdaten bis hin zu allerlei aussichtslosen EDV-Projekten. Insofern sind Projektbeschreibungen manchmal erstaunlich aufschlussreich.

INDECT

Mit dem Projekt INDECT sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels Data Mining zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden. Real ist dieses eine größenwahnsinnige Idee und dürfte eher auf einen Überwachungsstaat hinauslaufen.

OPC

OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention"

  • "Instrument zum Monitoring von Radikalisierung innerhalb der EU". Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als Entwurf bei Statewatch schlägt ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, Europol, Eurojust und SITCEN Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt alles so nebulös, dass unklar ist, was da eigentlich gebaut werden soll.

Wahrscheinlich tote Projekte

In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.

EU-Terrorliste

Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afghanischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).

Im Urteil vom 03.09.2008 Az. C-402/05 P und C-415/05 P des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da sie willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen.

Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten; die Terrorliste vom Januar 2009 enthielt 59 Personen und 47 Organisationen.

Für die EU-Terrorliste gab es 2008 einen Big Brother Award.


CategoryCategory