EU-SEC II
Aufgrund von Absprachen zur bi- und multinationalen Zusammenarbeit von Polizeien innerhalb der EU tauschen europäische Polizeien vor Großereignissen (Sport, Gipfel) „lagebezogene“ Informationen aus. Das Verfahren ist unter anderem im EU-Programm EU-SEC (jetzt EU-SEC II) festgelegt.
Informationsaustausch durch Verbindungsbeamte
Nach EU-SEC II sollen Polizeien anderer Länder dem austragenden Land unaufgefordert alle notwendigen Informationen mitteilen, die zur Lagebeurteilung nötig sind. Das ganze wird über ein undurchsichtiges Netz von sogenannten Verbindungsbeamten organisiert, die mit hohen Kompetenzen (unter anderem Zugang zu nationalen Datenbanken ihres Entsenderlandes) ausgestattet sind und in den jeweiligen Lagezentren (z.B. bei Gipfelprotesten) platziert werden.
Beispiel Austausch vorm G8-Gipfel in Heiligendamm
Die Zusammenarbeit des BKA mit ausländischen Polizeistellen geschah während des G8-Gipfels nach den Vorgaben des Leitfadens für die Sicherheit zur Verwendung durch die Polizeibehörden und -dienste von internationalen Veranstaltungen (EU Ratsdokument 12637/3/02 REV 3, ENFO-POL 123 vom 12. November 2002), die eine phasenweise Verdichtung der Informationen entsprechend dem Näherrücken der Veranstaltung vorsehen. Das BKA hat in der Zeit vom 1. bis 9. Juni 2007 ein "Internationales Verbindungsbeamtenzentrum" zum Zweck eines beschleunigten Informationsaustausches eingerichtet. Darin waren 17 Verbindungsbeamte aus zwölf Staaten (USA, Frankreich, UK, Japan, Kanada, Italien, Niederlande, Belgien, Österreich, Schweiz, Schweden und Dänemark) sowie eine Verbindungsbeamtin von Europol und ein Verbindungsbeamter von Interpol vertreten. Neben dem BKA hatte auch die Bundespolizei internationale Verbindungsbeamte in ihren Führungsstäben eingesetzt. Alle darüber hinaus anfallenden bzw. zu verarbeitenden Informationen hat das BKA im Rahmen der Regelorganisation der jeweils zuständigen Organisationseinheiten bearbeitet“
Quellen
Offizielle Webseite
Die offizielle Webseite von EU SEC II: