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Die europäische "Zentralpolizei" Europol betreibt eigene Computersysteme, die dann und wann als TECS ("The Europol Computer Systems") bezeichnet werden. = EUROPOL =
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Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der Polizeilich Justiziellen Zusammenarbeit in [[Datenbanken EU|Europa]].

== Aufgaben von Europol ==

           {{http://euro-police.noblogs.org/files/2010/09/OpenDoors09_2.jpg}}


Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und der nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Der Datenaustausch von Europol mit den Mitgliedsländer funktioniert über nationale Kontaktstellen. Bei Europol sind ca 70 AnalytikerInnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten bei Analyseprojekten vornehmen. Bei Europol selbst arbeiten auch [[Verbindungsbeamte]] der Mitgliedstaaten, die zum Teil an den Analyseprojekten mitwirken. Sie nehmen gleichzeitig für Europol und für die Mitgliedstaaten die Funktion von AnsprechpartnerInnen wahr. Daher sind sie z.B. auch für die Koordinierung von grenzüberschreitender Observation zuständig. Die Hauptaufgaben von den eigentlichen Europol-Beamten ist allerdings die Datenauswertung und Koordinierung in zwei Datenbanksystemen :

 * Auf die Datenbank "Informationssystem" [[Europol#Informationssystem_.28IS.29| IS]] können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In föderalrn Mitgliedstaaten wie Deutschland und [[Österreich]] haben sowohl das [[BKA]] al auch die [[LKA]]s Zugriff auf die IS-Datenbank). Daneben wird die IS-Datenbank auch durch Daten von Drittstaaten und [[Interpol]]) gespeist.

 * Die Analysedatenbank [[Europol#Analysedateien_.28AWF.29|AWF]] enthält Teildatenbanken für konkrete Fälle sogenannte einzefallanalysen oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale TierschützerInnen und die Antifa. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden ([[OK]], [[Staatsschutz]]) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert.

 
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=== Papiere === === Rechtsstatus von Europol ===
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Die
[[http://www.datenschmutz.de/li/docs/C316Europol.pdf|Europol-Konvention]]
von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen.

Im Hinblick auf die "EU-Verfassung" bzw. den Lissabon-Vertrag soll die
Konvention durch [[http://www.datenschmutz.de/li/docs/europol_rat.pdf|einen Ratsbeschluss vom 6.4.2009]] (es gab einen auf die "Verfassung" gemünzten
Vorgänger vom 20.12.2006) ersetzt werden. Während im Geiste des Anlasses die
Befugnisse von Europol darin erweitert werden und demokratische Kontrolle
weiter abgebaut, sind die Verschlechterungen im EDV-Bereich überschaubar. Wo
im Folgenden Artikel mit zwei Zahlen zitiert werden, ist die erste Zahl aus der
Konvention, die zweite aus dem Ratsbeschluss, nackte Zahlen beziehen sich auf
die Konvention.

In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das [[http://www.datenschmutz.de/li/docs/EuropolG.pdf|Europol-Gesetz]], das ansonsten noch regelt, dass das BKA nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde (für Auskunft) ist, der BfDI die nationale Kontrollinstanz. Dazu gibts allerlei Regelungen, die die ohnehin konfuse "datenschutzrechtliche Verantwortung" noch weiter konfusionieren. Viel Freude bei Löschersuchen.

Spannend ist §3 EuropolG, denn es erlaubt offenbar Direktzugriff der LKÄ auf Europol-IS. Das BKA protokolliert "im Durchschnitt" jeden zehnten Zugriff. Ein Glück, dass gegenwärtig wohl nicht viel drinsteht. Finster wirds in §8, denn Europol-Leute werden im Zusammenhang mit Datenvergehen nur verfolgt, wenn der
Europol-Direktor das will und die Bundesregierung zustimmt. Erhebet die Herzen.

=== Regelungen ===

Zunächst ist Europol (Art. 2/4) für "serious crimes" zuständig, die mehr als
einen Mitgliedsstaat betreffen; bei der näheren Bestimmung von Drogen,
Autodiebstahl und OK bis zu Terrorismus ist
alles dabei, mit dem kritische Rückfragen im Repressionsbereich
auch sonst abgebügelt werden, historisch bedingt spielt Geldfälschung immer
noch eine große Rolle.

Die Europol-EDV hat nach Konvention drei Säulen:

 1. "Informationssystem" (Art. 8/10), kurz IS, eine Indexdatei mit Angaben zu Personen, Straftaten und Verweisen auf aktenführende Stellen. Gespeichert werden sollen Verdächtigte oder Verurteilte aus Europols Interessengebieten, plus solche bei denen "bestimmte schwerwiegende Tatsachen" vermuten lassen, dass sie Europol-Straftaten verüben werden. Sie sollen bei endgültiger Einstellung oder Freispruch gelöscht werden (wie das bei den Prognosen funktionieren soll, ist natürlich unklar).
 2. "Analysedateien" (Art. 10/14). Thematische Dateien, in denen eigentlich fast alles über ZeugInnen, Opfer, Kontakt-, Begleit oder mögliche Auskunftspersonen (also alle) gespeichert werden kann. Daten sollen die Einzelpolizeien liefern. Umgekehrt sollen diese über "Erkenntnisse" aus Analysedateien informiert werden.
 3. "Indexsystem" (Art. 11/15). Das war in der Konvention wohl als eigenes System geplant, in dem nationale Polizeien suchen können und im Groben sehen, dass etwas für ihre Suche relevantes im Europol-Analysesystem ist, aber nicht, was es ist. Im Ratsbeschluss ist nur noch vorgesehen, dass das Analysesystem eine "Indexfunktion" haben soll.

Das IS soll gefüttert werden aus Daten nationaler Polizeien, soweit sie in
Europols zuständigkeit liegen, durch Europols "Analysen" und auch durch
Drittstaaten (Art. 7/13). Gelesen werden sie durch "ermächtigte"
Europol-Leute, vor allem aber durch die nationalen Polizeien. Jede dieser
Abfragen wird geloggt (Art. 16/?), bei anderen Datenbankabfragen innerhalb von
Europol sollen das mindestens 10% sein. Die datenschutzrechtliche Verantwortung
(d.h. insbesondere Löschung) verbleibt bei den einspeisenden Behörden.
Löschersuchen wird Europol also in der Regel abschmettern.

Die Analysesysteme bekommen jeweils eigene Errichtungsanordnungen (Art. 12/16),
die Zweck und Art der Daten festlegen müssen, insbesondere auch die Felder,
die suchbar gemacht werden sollen. Auch Logging wird darin geregelt.

Aussonderungsprüffrist bei Europol ist in der Regel 3 Jahre (Art 21/20). Die
Konvention hat bei Daten von Nichtverdächtigen APFs von einem Jahr mit
zwingender Löschung nach 3 Jahren vorgesehen, was im Ratsbeschluss gestrichen
wurde, vermutlich, weil sich eh nie jemand drum gekümmert hat.

Der Ratsbeschluss gibt dem Rat (ha!) weitgehende Rechte, mit qualifizierter Mehrheit Europol alles mögliche zu erlauben, insbesondere weitere Typen von DAtenbanken.
Gemäß Artikel 26 der Europol-Konvention (EPK) soll Europol "Rechtsfähigkeit" besitzen, also eine selbständige völkerrechtliche Institution sein. Das steht im Widerspruch mit der Eingliederung von Europol in die Europäische Union seit dem [[Lissabon-Vertrag]].
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== Datenbanken == === Rechtliche Grundlagen ===
Zeile 65: Zeile 28:
=== Informationssystem === ==== Europol Konvention EPK ====
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Besteht wohl im Groben aus einer Datenbank, "data loadern", die
Daten der nationalen Behörden dort reinbekommen, sowie irgendwas, das
versucht, Datensätze zu matchen.
Die von Europol Konvention (EPK) von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen.
Zeile 71: Zeile 32:
2008 gab es 125000 Anfragen im Europol-IS, das nur knapp 90000 "Objekte"
enthielt. Allerdings wächst es rasch: Anfang 2007 enthielt es gerade
mal 35000 "Objekte".
 <<Doclink(C316Europol.pdf,Europol-Konvention)>> (pdf)
Zeile 75: Zeile 34:
Nach unklaren Regeln laden folgende Staaten ihre Daten direkt ins Europol-IS
hoch:
==== Ersetzung der EPK durch den Ratsbeschluss vom 6.4.2009 ====
Zeile 78: Zeile 36:
 * BRD (11/2005)
 * Niederlande (9/2006)
 * Dänemark (3/2007)
 * Spanien (11/2007)
 * Belgien (12/2007)
 * vier weitere 2008.
Im Hinblick auf die "EU-Verfassung" bzw. den [[Lissabon-Vertrag]] soll die
Konvention ersetzt werden.
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(nebenbei: die Planung im [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#INFOSYS|Dezember 2004]]
hätte sein sollen, dass bereits 2006 alle Mitgliedsstaaten automatisch
hochladen).
 <<Doclink(europol_rat.pdf, Ratsbeschluss vom 6.4.2009 zur Europol-Konvention mit dem Lissabon-Vertrag)>> (pdf)

==== Regelung in der BRD durch das Europol-Gesetz ====

In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das [[BKA]] nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde (für Auskunft) ist, der [[BfDI]] die nationale Kontrollinstanz.

 <<Doclink(EuropolG.pdf, Europol-Gesetz)>> (pdf)

==== Ratsbeschluss zum Austausch mit Drittstaaten ====

Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt.

 <<Doclink(2009-europol-datenaustausch.pdf, Ratsbeschluss von 2009)>> (pdf)

''Anmerkung: Um Datenschutz im eigentlichen Sinn geht es dabei anscheinen nicht wirklich, denn die Summe der entsprechenden Vorschriften lässt sich mit "Wenn Europol es für nötig hält" umfassend beschreiben.''

 
==== Geheimschutzregeln von Europol ====

Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutzregeln von Europol:

 <<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>>.

== Datenbanken von Europol ==
Zeile 90: Zeile 65:
Eine wesentliche Hoffung an Europol-IS ist, Verbindungen zwischen Daten aus
verschiedenen Mitgliedsstaaten zu finden ("The primary purpose of the
Information System is to detect hits between data inserted by the member states
and third parties", JB 2008). Laut JB 2008 sollen das 2008 140 gewesen sein,
gegenüber 84 im Vorjahr. Ob aus diesen "Matches" irgendwas geworden ist, lässt
der Bericht offen.
=== Informationssystem (IS) ===
Zeile 97: Zeile 67:
Europol greift auf die Daten von [[SIS]] zu. Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien von Europol und auch durch Drittstaaten nach Artikel 7 der EPK. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede dieser Abfragen wird aufgezeichnet (Artikel 16 EPK). Bei Datenbank-Abfragen innerhalb von Europol sollen mindestens 10% der Abfragen aufgezeichnet werden. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisende Behörden.
Zeile 99: Zeile 69:
=== Analysedateien === Nach offizieller [[EU]]-Angaben werden im Informations System [[IS]] Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist.
Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität (OK) oder Terrorismus bzw (d.h. allgemeine [[Staatsschutz]]-Delikte) ausweisen. Dirketen Zugriff auf die in [[IS]] gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen (in der BRD sind das das [[BKA]] und die [[LKA]]s (die lokalen Polizeibehörden können über die LKAs aud [[IS]] zugreifen), die [[Verbindungsbeamte]]n, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-MitarbeiterInnen. Zudem greift Europol IS auch auf die Daten von [[SIS]] zu, vermutlich auch schreibend.
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Auch "Analysis Work Files", AWF genannt. Im 2007er Jahresbericht
schreibt Europol von 16 davon, aufgeteilt in
Vgl [[IS]]
Zeile 104: Zeile 74:
||Bereich || 2007 || 2004 || 2003 ||
||Drogenhandel ||3 || 4 || 4 ||
||"Verbrechen gegen Personen" (Menschenhandel?)||3||3||3||
||Wirtschaftskriminalität ||2 || 5 || 5 ||
||"Organisierte Kiminalität"||4 || 2 || 3 ||
||"Terrorismus" ||2 || 2 || 2 ||
||Geldfälschung ||2 || 2 || 2 ||
=== Analysedateien (AWF) ===
Zeile 112: Zeile 76:
Die Zahlen für 2003 und 2004 kommen aus dem JB 2005. Dort wird auch von
"über 600 analytical reports" geredet, die aus diesen Datenbanken
entstanden seien.
Jede Analysegruppe von Europol betreibt eine eigene Datenbank für ihre Arbeit. Dieses werden [[AWF]] (Analytic Work Files) geannt. Einer Analysegruppe gehören Analytiker und sonstige Bedienstete von Europol sowie die [[Verbindungsbeamte]]n und/oder SachverständigInnen der Mitgliedstaaten an. Nur die AnalytikerInnen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber alle TeilnehmerInnen können daraus Daten abrufen. Längerfristige Analysegruppen sind HYDRA, welche sich mit islamischen Terrorismus beschäftigt. Eine andere ist DOLPHIN, die sich mit nicht islamischen Terrorismus beschäftigt. Dazu gehören nach Aufassung von Europol auch militante TierschützerInnen. Desweitern beschäftigt sich Europol in seinen Terrorismusberichten auch mit Straftaten von Rechts- und Links-ExtremistInnen, wie z.B. brennende Autos.
Zeile 116: Zeile 78:
2008, so der JSB im 4. TB, habe es dann 18 "Analysedateien" gegeben.
Besondere Erwähnung im OK-Bereich findet die Bikerkriminalität.
Wie weit der "Terrorismus" Aktivitäten im engeren
Politbereich umfasst, ist nicht bekannt.

Die "Analysesysteme" waren von vorneherein stark umstritten, denn in ihnen kann
Europol speichern, was immer irgendwer gerade mag. Entsprechend sind dafür
Errichtungsanordnungen, weitgehend nach deutschem Vorbild, vorgesehen, zu denen
der JSB "Stellungnahmen" abgeben darf. Abgenickt werden die vom Verwaltungsrat
oder bei "Dringlichkeit" direkt vom Direktor. Der Verwaltungsrat besteht
natürlich aus den üblichen Law-and-Order-Wüstlingen, die die Regierungen nach
Den Haag schicken, einer pro Staat.


Auf der positiven Seite produziert die EDV-Abteilung Sätze wie "This was
done to increase the influence of the stakeholders and to establish the
role of product management in the Europol national units in the member
states," und sie machen ihren Webserver mit ASP.
Wegen Europol muss also so bald niemand auswandern.


=== Indexsystem ===

Vermutlich irgendwas, das Anfragen an das Informationssystem bearbeiten
sollte. Im JB 2004 steht sprechenderweise "The Index System (IxS) 2004
project began with the initial goal of delivering a
limited-functionality replacement for the existing system by the start
of July 2004, which was achieved". Vermutlich gibt es all das gar nicht
mehr.

=== OASIS ===

"Overall Analysis System for Intelligence and Support" -- ein seit mindestens 2001 betriebenes Dauerprojekt
mit unklaren Erfolgsaussichten (hätte mensch bei "Overall" auch schon raten
können); hätte nach ursprünglichem Plan 2003 "functional" sein sollen
(JB 2003), wird im 2007-Jahresbericht als "fully completed"
deklariert, taucht aber später immer noch unter "große Fortschritte"
auf. Mit OASIS soll das "Europol Analysis System" (EAS) implementiert
werden.

OASIS wird beschrieben als "system containing several very different software
applications (including text and data mining facilities, workflow
management, and interface possibilities)" (JB 2007) mit dem Ziel eines
"homogeneous and continuous analytical process from the moment
information/intelligence is generated at Member State level, until a
final analytical product is disseminated by Europol" (JB 2004).

Bei all dem Geschwätz wird irgendwo eine Datenbank betrieben (der JB
2004 erwähnt "i-Base3" und "i-Base4"), in der offenbar allerlei Daten
herumgeschubst werden.
Vgl [[AWF]]
Zeile 169: Zeile 82:
Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet
"dargestellt"
werden sollten, die "mit Terroranschlägen in Zusammenhang
gebracht werden können" (4. TB des JSB). Klingt nach EU-Mumpitz.
Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (siehe 4 Teilbericht des [[JSB]]).
Zeile 173: Zeile 84:
[[http://euobserver.com/9/24162||EU observer berichtet]], der Zugriff auf
Webseite sei auf fünf "Experten" pro Mitgliedsstaat beschränkt. Zweck sei,
so dort: "If you see that a web site is [already being] checked by another country, you can save energy".
[[http://euobserver.com/9/24162||EU observer]] berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden:
Zeile 177: Zeile 86:
  ''If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.''
Zeile 178: Zeile 88:
=== InfoEx === Nach [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europol-startet-ueberwachungsprojekt-Check-the-Web-176554.html|Heise-Newsticker]] soll die Plattform die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern.
Zeile 180: Zeile 90:
Eine Anwendung zum Datenaustausch zwischen den Einzelstaaten und
Europol.

Was das für Daten sind und wie das funktioniert, ist nicht
bekannt; es wird aber gerade an einem Standard gearbeitet -- vielleicht
ist ja an den ranzukommen?

Datenaustausch durch Europol:

|| Jahr || Zahl der "Nachrichten" ||
|| 2000 || 35366 ||
|| 2001 || 45093 ||
|| 2002 || 70079 ||
|| 2003 || 96860 ||
|| 2004 || 155050 ||
|| 2005 || 183526 ||
|| 2006 || 210268 ||
|| 2007 || 260463 ||
|| 2008 || 283820 ||

Aus diesem Datenaustausch ergeben sich "Fälle" (2007 etwa 7500), von
denen je nach Jahr zwischen 20 und 30 Prozent im Drogenbereich liegen.

Augenscheinlich hängt das Info``Ex irgendwie mit dem IS zusammen, diese
"Anwendung" könnte also einfach ein Frontend zum IS sein, die
"Nachrichten" (manuelle) Speicherungen und Abfragen im IS.

=== Siena ===

Soll Info``Ex als zentrale Anwendung zum Datenaustausch ablösen. Laut
Jahresbericht 2008 ist das aber noch nicht passiert.


=== EurOPs, Eracles ===

Im
[[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#WEB|Jahresbericht 2005]]
erwähnte "Web-basierte" Systeme, die danach offenbar gleich
wieder vergessen waren. Klingt nach irgendeinem Servlet-Mist ("using
more modular and standardised components"), der nie irgendwas gemacht
hat.

=== Weiteres ===
=== Europe Bomb Database ===
Zeile 225: Zeile 93:
das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die
[[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=procurement|Ausschreibungen von Europol]]
das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die Ausschreibungen von Europol auf der
[[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=procurement|Webseite von Europol]]
Zeile 229: Zeile 97:
Im Rahmen des 7. EU-Rahmenforschungsprogramms hat die EU 1.4 Milliarden Euro
für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol
an verschiedenen Projekten beteiligt. [[http://odyssey-project.eu/|"Odyssey"]] etwa ist ein Projekt mit dem
Ziel einer "to design and develop a secure interoperable situation awareness
platform for the EU to combat organised crime and terrorism [...] using
advanced semantic knowledge extraction and data-mining techniques". Es geht in
Wirklichkeit wohl nur um Schusswaffen. Die EU zahlt 2.4 Millionen. Weil es ein
EU-Projekt ist, wird er Kram wohl nie laufen, aber die Kooperationspartner
mögen aufschlussreich sein: Neben Europol sind das Sheffield Hallam Uni,
Forensic Pathways Ltd, West Midlands Police, SAS Software Ltd (UK), Atos Origin
(E), XLAB (SLO), SESA (A), Politecnico di Milano, Servizio Polizia Scientifica
(I), die Kgl. Militärakademie aus Belgien und der Police Forensic Service aus
Irland.
== Organisation von Europol ==
Zeile 243: Zeile 99:
=== Verwaltungsrat ===
Zeile 244: Zeile 101:
Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der [[Verbindungsbeamte]]n einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die [[Errichtungsanordnungen]] zu den [[AWF]]s und prüft die Probleme, auf die ihn der [[JSB]] aufmerksam macht.
Zeile 245: Zeile 103:
=== Technische Details === === Direktor ===
Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der [[EU]] für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der [[EU]] ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist
Zeile 247: Zeile 106:
Europol spricht von einer "mobile office capability", es gibt also offenbar
mehr oder minder öffentlich zugängliche Schnittstellen zu Europol-IS.
Es könnte aber auch sein, dass der Kram unter dem Schlagwort sTesta
läuft und auf irgendeine Sorte von privatem Netzwerk aufsetzt -- bohrt
wer nach?
Quelle: [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/police_customs_cooperation/l14005b_de.htm|europa.eu]]
Zeile 253: Zeile 108:
An verschiedenen Stellen spricht Europol von "attachments" an irgendwelchen
Daten, die sie so haben -- einerseits klingt das nach Freitext on
steroids, andererseits aber auch immerhin nach nicht suchbar.
=== Verbindungsbeamte ELOS ===

Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden jeweils [[Verbindungsbeamte]] zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 [[Verbindungsbeamte]]. Die [[Verbindungsbeamte]]n stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch Drittstaaten, wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, [[Schweiz]], die USA und [[Interpol]] entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere [[Verbindungsbeamte]].
Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung von grenzüberschreitender [[Obseravtion]] und anderer Maßnahmen zuständig.
Die BRD schickt [[Verbindungsbeamte]] vom [[BKA]], vom [[Zoll]], der [[Bundespolizei]] und einigen [[LKA]]s.

 * [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht 2008]] (pdf)

==== Eingabe von Daten aus der BRD durch die Verbindungsbüros ====

In der Zeitung Streife von 2004 schreibt ein ehemaliger [[Verbindungsbeamte]] aus [[NRW]] ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus NRW am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei [[EU]]-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim [[LKA]] [[NRW]] wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Die Ersuchen können bloßer Datenaustausch oder die Koordinierung von grenzüberschreitender [[Observation]] sein. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede OK-Abteilung in NRW Analyseberichte nach Europol schicken. (''Anmerkung: D.h. wenn die Empfehlungen inzwischen ernst genommen wurden dann schickt jede [[Staatsschutz]]-Abteilung jedes Graffiti mit politischen Inhalt zu Europol.'')

 * [[http://www.polizei-nrw.de/streife/stepone/data/downloads/0e/00/00/Streife0704.pdf|Die offizielle NRW-Zeitung Streife]] -- mit einem Bericht eines [[Verbindungsbeamte]]n

=== AnalytikerInnen ===

AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien (AWF). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel in die Kriminalisten setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen AngestelltInnen von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine PsycholgInnen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von PsychologInnen, sondern eher auf das Computer-Orakel mittelsv [[Data Mining]]

[[http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=719|Die Kiminalisten: Einsatz in Den Haag]]

== Kontrolle von Europol ==

=== Kontrolle durch das Parlament ===

Nach Artikel 88 des [[http://de.wikipedia.org/wiki/AEUV|AEU-Vertrages]] soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung.

=== Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten ===

Die nationalen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragten]] dürfen nach Art. 23/32 prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen Verbindungsbeamten vorbeischauen. In der BRD teilen sich BfD und LfDs
die Aufsicht in irgendeiner Weise. In [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 2.1 sagt der LfD Hessen, er sei für die LfDen im JSB.

=== Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB) ===

Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Art. 24/33 eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen Datenschützer``Innen der Mitgliedsstaaten, den [[http://europoljsb.ue.eu.int/|JSB]] (Joint Supervisory Body [[JSB]] oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). [[http://www.bfdi.bund.de/cln_111/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Taetigkeitsberichte/Functions/TB_GKI_Europol_table.html|Tätigkeitsberichte auf Deutsch]] gibts beim BfDI. Der [[JSB]] hat ein eigenes Sekretariat und tagt alles paar Monate. Das [[JSB]] besteht aus jeweils zwei Vertreter_innen der nationalen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbehörden]] der Mitgliedstaaten.

Vgl [[JSB]]
Zeile 259: Zeile 147:
Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell
geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es
grundsätzlich ein Auskunftsrecht (nach Art. 19/29), das sich einerseits
"kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert
sein soll (da hat
wohl wer bei der Redaktion geschlafen).  Dieses
Auskunftsrecht ist aber eingeschränkt nicht nur durch die übliche Staats-
und Polizeisicherheit, sondern auch durch "Rechte und Freiheiten Dritter"
-- dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.
Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht (nach Art. 19/29), das sich einerseits  "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll. Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen können. Die Auskunft unterbleibt ''ohne Hinweis auf den Einspruch'', die Kommunikation von Europol darf stattdessen keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.
Zeile 268: Zeile 149:
Noch dramatischer ist, dass "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter
nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen
können. Die Auskunft unterbleibt ''ohne Hinweis auf den Einspruch'', die
Kommunikation von Europol darf stattdessen
keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.
=== Beschwerdemöglichkeit beim JSB ===
Zeile 274: Zeile 151:
Diese atemberaubende Verletzung informationeller Selbstbestimmung wird garniert
von der Möglichkeit des JSB, eine solche Verweigerung mit Zweidrittelmehrheit
zu überstimmen. Das ist offenbar noch nicht passiert.
Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( [[JSB]] ) Beschwerde einzulegen. Der [[JSB]] (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit
zu beanstanden.
Zeile 278: Zeile 154:
Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen,
oder?
Bis jetzt hatte nur eine Person welche in den Niedelanden lebt Erfolg, da sich die Auskunft an dem jeweiligen Datenschutzgesetzen orientiert. In den Niederlanden ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung recht weitgehend, daher wurde ihm zugestanden zu wissen ob etwas gespeichert ist.
Theoretisch sollte daher jeder/e sein Auskunftersuchen auf Niederländisch an die dortige Polizei schicken...

[[http://europoljsb.consilium.europa.eu|Webseite der Kontrollkomission]]

=== Anzahl Auskunftsanträge bei Europol ===

Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen, oder?

== Weiteres ==

=== Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm ===

Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl [[Datenbanken EU]])

=== EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol ===

Nach Information des polizeikritischen Blog [[http://euro-police.noblogs.org/2011/02/cross-border-spying-on-euro-anarchists/| Euro Police]] war Europol über den Einsatz des [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]] [[http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy|Marc Kennedy]] aus [[Datenbanken UK|UK]] informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone.
Nach [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis]] unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen.
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== Geschichte == === Kooperation mit FRONTEX ===
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Europol wurde mit dem Maastricht-Vertrag 1992 erfunden, wohl auch mit dem
Gedanken im Hintergrund, dass sich irgendwer um gefälschte Euronoten würde
kümmern müssen.

Bereits während des Aufbaus von Europol
wurde intensiv über wunderbare Rechner-Infrastruktur fantasiert, wie etwa
in einem [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998]]
zu lesen ist.

Europol wird seit 1998 von einer Datenschutzbehörde überwacht, ahem,
"begleitet".

Die EDV-Entwicklung muss unglaublich chaotisch verlaufen sein. Ein paar
Zitate:

 * "Because of the lack of a test platform and resources, no test has yet been carried out." ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2003#INFOTECH|JB 2003]])
 * "However, it was not delivered due to the under-estimation of the number of problems that would arise and/or the overestimation of the Consortium's capacity to deliver" ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2003#INFOTECH|JB 2003]])
 * "The development of the EIS was delayed due to unexpected technical problems (anomalies) that could not be handled by the Consortium in the planned time schedule. The bankruptcy of one of the sub-contractors of the Consortium caused additional problems in re-structuring the project architecture." ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2002#INFORMATION%20TECHNOLOGY%20ICT|JB 2002]])

2004 wurde mit dem Haager Programm (vgl. [[Datenbanken EU]]) das "Prinzip der Verfügbarkeit" (von Daten) verkündet. "Verfügbarkeit" folgendermaßen beschrieben: "[...] Europol-Beamte, die Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, sollten diese von einem anderen Mitgliedstaat erhalten, wenn sie
dort verfügbar sind." Für Europol heißt das, dass Zugriff auf nationale Daten im Wesentlichen ein technisches Problem ist (aber zum Glück vorläufig geblieben ist).
Europol kooperiert mit [[FRONTEX]] im Rahmen des Grenzschutzregimes.
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Ernsthafte Datenbanken bei Europol wurden so offenbar erst Ende 2005 in
Betrieb genommen, vermutlich als stark reduzierte Eigenentwicklung
("EISA"), die wie es scheint selbst Schrott ab Werk war. Offenbar
konnten, wenn überhaupt, Daten nur per Hand eingegeben werden. Im
2007er-Jahresbericht steht kaum verklausuliert: "In 2007 Europol made
significant investments in the redesign and replanning of the network
architecture". Ab diesem Zeitpunkt beginnen automatische Übertragungen
in das IS.
== Europol Jahresberichte ==
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Auch der Umstand, dass 2008 erst die Version 1.5 der Betriebssoftware
erreicht (laut JB 2008) wurde, spricht dafür, dass Europol noch weit von einem
ernstzunehmenden Datenkrakenstatus entfernt ist. Auch 2008 ist ein
automatischer Datentransfer aus einzelstaatlichen Datenbanken nur für
acht Staaten vorgesehen.

== Austausch im Drittstaaten ==

Europol tauscht auch Daten mit Drittstaaten aus. Details? Mit wem gibts Verträge? Was steht drin?

4. TB des JSB: Im Okt 2008 Diskussion um Verträge mit Russ. Föderation und Israel; bzgl. Israel wenig Bedenken, bzgl. Russland "Bitte um zusätzliche Informationen".

(Regelung in Art. 3(3) eines Rechtsakts des Rats vom 12.3.1999 (Übertragung) und Art. 2(4) eines
Rechtsakts des Rats vom 3.11.1998 (Empfang))


== Aufsicht ==

Die nationalen Kontrollinstanzen (für die BRD z.B. der BfDI) dürfen nach Art. 23/32 prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen Verbindungsbeamten vorbeischauen.

Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Art. 24/33
eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen Datenschützer``Innen der Mitgliedsstaaten, den [[http://europoljsb.ue.eu.int/|JSB]] (Joint Supervisory Body oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). [[http://www.bfdi.bund.de/cln_111/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Taetigkeitsberichte/Functions/TB_GKI_Europol_table.html|Tätigkeitsberichte auf Deutsch]] gibts beim BfDI. Der JSB hat ein eigenes Sekretariat, tagt etwas weniger als monatlich und unterhält Arbeitsgruppen, etwa zu Errichtungsanordnungen für Analysedateien oder Beziehungen zu Drittstaaten..

Der JSB ist noch erheblich konzillianter als die üblichen Datenschutzbehörden. Das mögen vielleicht folgende Zitate illustrieren, alle aus dem [[http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/640296/publicationFile/36173/4TB.pdf|4. TB der JSB]]:

 * Datenschutz "verringert nicht die Wahrscheinlichkeit, dass Europol seine langfristigen Strafverfolgungsziele erreicht, sondern erhöht sie."
 * "[...] mit einer klaren Aufgabenverteilung zwischen den Beteiligten, mit gegenseitiger Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen [lässt sich] erreichen, dass die laufende Umsetzung der Datenschutzgrundsätze effizient und ohne Nachteile [sic!] für die Rechte und Freiheiten des Einzelnen erfolgt."
 * "Für die betroffenen Personen stell[en Beschwerden dies ein sehr wichtiges Rechtsmittel dar. In den letzten zehn Jahren wurden sieben Beschwerden eingelegt und untersucht." ... "In den letzten beiden Jahren wurde eine Entscheidung getroffen;"
 * "Hier sollte Erwähnung finden, dass Europol für die Errichtungsanordnungen eine Mustererrichtungsanordnung verwendet, die nach Beratungen mit der GKI eingeführt wurde." [Die sind auch noch stolz darauf!]
 * "Aufgrund dieser Erfahrungen konnte die GKI zu einem verlässlichen und konstruktiven Partner für Europol [...] werden."
 * die weitgehenden Rechte von Europol machten "zwingend Investitionen in hinreichende Schutzmechanismen erforderlich, mit denen sichergestellt wird, dass Daten nur dann verarbeitet werden, wenn sie einen Beitrag zur Zielsetzung von Europol leisten können." [sic! das ist der einzige Maßstab, der dem JSB einfällt!]
 * "Um eine offene und aktive Haltung gegenüber Europol zu ermöglichen, [...]"
 * "[...] Dienstleistungen von hoher Qualität zum Schutz der personenbezogenen Daten bei Europol bereitstellen [...]"

Nach Übergang von Konvention auf Ratsbeschluss tritt dazu noch ein in Art. 27 Ratsbeschluss avisierter "Datenschutzbeauftragter", der u.a. das skandalöse Auskunftsrecht bei Europol verwalten darf. Talk about shitty jobs.

Speziell die deutsche Vertretung lässt auch nichts Gutes erwarten -- §6 EuropolG sieht vor, dass der deutsche Vertreter "Befähigung zum Richteramt" haben muss -- damit wäre technische Kompetenz schon fast ausgeschlossen. Der Vertreter selbst wird vom BfDI ernannt, seine beiden Stellvertreter ausgerechnet vom Innenministerium. Das werden garantiert tapfere Streiter für Bürgerrechte sein, klar.
 * [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht 2008]] (pdf)
 * [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen, insbesondere Jahresberichte]] -- und Terrorismus und OK-Trend Berichte
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 * [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998 zu Europol]]
Zeile 357: Zeile 188:
 * [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen, insbesondere Jahresberichte]]; Der Kram ist zu 90% freischwebendes EU-Machergeschwurbel, das eher auf Produktion destillierter heißer Luft schließen lässt. Mit Geduld findet man aber doch da und dort ein Faktoidchen.
Zeile 359: Zeile 189:
   * [[http://www.datenschutzzentrum.de/faq/europol.htm|ULD Schleswig-Holstein zu Europol]]

EUROPOL

Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der Polizeilich Justiziellen Zusammenarbeit in Europa.

Aufgaben von Europol

  • http://euro-police.noblogs.org/files/2010/09/OpenDoors09_2.jpg

Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und der nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Der Datenaustausch von Europol mit den Mitgliedsländer funktioniert über nationale Kontaktstellen. Bei Europol sind ca 70 AnalytikerInnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten bei Analyseprojekten vornehmen. Bei Europol selbst arbeiten auch Verbindungsbeamte der Mitgliedstaaten, die zum Teil an den Analyseprojekten mitwirken. Sie nehmen gleichzeitig für Europol und für die Mitgliedstaaten die Funktion von AnsprechpartnerInnen wahr. Daher sind sie z.B. auch für die Koordinierung von grenzüberschreitender Observation zuständig. Die Hauptaufgaben von den eigentlichen Europol-Beamten ist allerdings die Datenauswertung und Koordinierung in zwei Datenbanksystemen :

  • Auf die Datenbank "Informationssystem" IS können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In föderalrn Mitgliedstaaten wie Deutschland und Österreich haben sowohl das BKA al auch die LKAs Zugriff auf die IS-Datenbank). Daneben wird die IS-Datenbank auch durch Daten von Drittstaaten und Interpol) gespeist.

  • Die Analysedatenbank AWF enthält Teildatenbanken für konkrete Fälle sogenannte einzefallanalysen oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale TierschützerInnen und die Antifa. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden (OK, Staatsschutz) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert.

Rechtliches

Rechtsstatus von Europol

Gemäß Artikel 26 der Europol-Konvention (EPK) soll Europol "Rechtsfähigkeit" besitzen, also eine selbständige völkerrechtliche Institution sein. Das steht im Widerspruch mit der Eingliederung von Europol in die Europäische Union seit dem Lissabon-Vertrag.

Rechtliche Grundlagen

Europol Konvention EPK

Die von Europol Konvention (EPK) von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen.

Ersetzung der EPK durch den Ratsbeschluss vom 6.4.2009

Im Hinblick auf die "EU-Verfassung" bzw. den Lissabon-Vertrag soll die Konvention ersetzt werden.

Regelung in der BRD durch das Europol-Gesetz

In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das BKA nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde (für Auskunft) ist, der BfDI die nationale Kontrollinstanz.

Ratsbeschluss zum Austausch mit Drittstaaten

Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt.

Anmerkung: Um Datenschutz im eigentlichen Sinn geht es dabei anscheinen nicht wirklich, denn die Summe der entsprechenden Vorschriften lässt sich mit "Wenn Europol es für nötig hält" umfassend beschreiben.

Geheimschutzregeln von Europol

Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutzregeln von Europol:

Datenbanken von Europol

Informationssystem (IS)

Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien von Europol und auch durch Drittstaaten nach Artikel 7 der EPK. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede dieser Abfragen wird aufgezeichnet (Artikel 16 EPK). Bei Datenbank-Abfragen innerhalb von Europol sollen mindestens 10% der Abfragen aufgezeichnet werden. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisende Behörden.

Nach offizieller EU-Angaben werden im Informations System IS Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist. Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität (OK) oder Terrorismus bzw (d.h. allgemeine Staatsschutz-Delikte) ausweisen. Dirketen Zugriff auf die in IS gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen (in der BRD sind das das BKA und die LKAs (die lokalen Polizeibehörden können über die LKAs aud IS zugreifen), die Verbindungsbeamten, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-MitarbeiterInnen. Zudem greift Europol IS auch auf die Daten von SIS zu, vermutlich auch schreibend.

Vgl IS

Analysedateien (AWF)

Jede Analysegruppe von Europol betreibt eine eigene Datenbank für ihre Arbeit. Dieses werden AWF (Analytic Work Files) geannt. Einer Analysegruppe gehören Analytiker und sonstige Bedienstete von Europol sowie die Verbindungsbeamten und/oder SachverständigInnen der Mitgliedstaaten an. Nur die AnalytikerInnen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber alle TeilnehmerInnen können daraus Daten abrufen. Längerfristige Analysegruppen sind HYDRA, welche sich mit islamischen Terrorismus beschäftigt. Eine andere ist DOLPHIN, die sich mit nicht islamischen Terrorismus beschäftigt. Dazu gehören nach Aufassung von Europol auch militante TierschützerInnen. Desweitern beschäftigt sich Europol in seinen Terrorismusberichten auch mit Straftaten von Rechts- und Links-ExtremistInnen, wie z.B. brennende Autos.

Vgl AWF

"Check the Web"

Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (siehe 4 Teilbericht des JSB).

http://euobserver.com/9/24162 berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden:

  • If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.

Nach Heise-Newsticker soll die Plattform die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern.

Europe Bomb Database

2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die Ausschreibungen von Europol auf der Webseite von Europol lohnen.

Organisation von Europol

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der Verbindungsbeamten einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die Errichtungsanordnungen zu den AWFs und prüft die Probleme, auf die ihn der JSB aufmerksam macht.

Direktor

Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der EU für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der EU ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist

Quelle: europa.eu

Verbindungsbeamte ELOS

Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden jeweils Verbindungsbeamte zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamten stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch Drittstaaten, wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die USA und Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung von grenzüberschreitender Obseravtion und anderer Maßnahmen zuständig. Die BRD schickt Verbindungsbeamte vom BKA, vom Zoll, der Bundespolizei und einigen LKAs.

Eingabe von Daten aus der BRD durch die Verbindungsbüros

In der Zeitung Streife von 2004 schreibt ein ehemaliger Verbindungsbeamte aus NRW ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus NRW am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei EU-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim LKA NRW wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Die Ersuchen können bloßer Datenaustausch oder die Koordinierung von grenzüberschreitender Observation sein. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede OK-Abteilung in NRW Analyseberichte nach Europol schicken. (Anmerkung: D.h. wenn die Empfehlungen inzwischen ernst genommen wurden dann schickt jede Staatsschutz-Abteilung jedes Graffiti mit politischen Inhalt zu Europol.)

AnalytikerInnen

AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien (AWF). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel in die Kriminalisten setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen AngestelltInnen von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine PsycholgInnen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von PsychologInnen, sondern eher auf das Computer-Orakel mittelsv Data Mining

Die Kiminalisten: Einsatz in Den Haag

Kontrolle von Europol

Kontrolle durch das Parlament

Nach Artikel 88 des AEU-Vertrages soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung.

Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten

Die nationalen Datenschutzbeauftragten dürfen nach Art. 23/32 prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen Verbindungsbeamten vorbeischauen. In der BRD teilen sich BfD und LfDs die Aufsicht in irgendeiner Weise. In 37. TB LfD Hessen, 2.1 sagt der LfD Hessen, er sei für die LfDen im JSB.

Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB)

Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Art. 24/33 eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen DatenschützerInnen der Mitgliedsstaaten, den JSB (Joint Supervisory Body JSB oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). Tätigkeitsberichte auf Deutsch gibts beim BfDI. Der JSB hat ein eigenes Sekretariat und tagt alles paar Monate. Das JSB besteht aus jeweils zwei Vertreter_innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten.

Vgl JSB

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht (nach Art. 19/29), das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll. Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen können. Die Auskunft unterbleibt ohne Hinweis auf den Einspruch, die Kommunikation von Europol darf stattdessen keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.

Beschwerdemöglichkeit beim JSB

Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( JSB ) Beschwerde einzulegen. Der JSB (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit zu beanstanden.

Bis jetzt hatte nur eine Person welche in den Niedelanden lebt Erfolg, da sich die Auskunft an dem jeweiligen Datenschutzgesetzen orientiert. In den Niederlanden ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung recht weitgehend, daher wurde ihm zugestanden zu wissen ob etwas gespeichert ist. Theoretisch sollte daher jeder/e sein Auskunftersuchen auf Niederländisch an die dortige Polizei schicken...

Webseite der Kontrollkomission

Anzahl Auskunftsanträge bei Europol

Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen, oder?

Weiteres

Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm

Im Rahmen des 7. EU-Rahmenforschungsprogramms hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl Datenbanken EU)

EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol

Nach Information des polizeikritischen Blog Euro Police war Europol über den Einsatz des Verdeckten Ermittler Marc Kennedy aus UK informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Nach Telepolis unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von V-Leuten und Verdeckte Ermittler unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche BKA und das Zollkriminalamt, koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen.

Kooperation mit FRONTEX

Europol kooperiert mit FRONTEX im Rahmen des Grenzschutzregimes.

Europol Jahresberichte