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Die Aufgabe Europols besteht derzeit vor allem in der systematischen Sammlung und Auswertung von personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit grenzüberschreitender organisierter Kriminalität stehen. Die Zentrale in Den Haag kommuniziert dabei mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über sogenannte "nationale Stellen" (in der Bundesrepublik Deutschland das Bundeskriminalamt in Wiesbaden). Bei Europol selbst arbeiten auch [[Verbindungsbeamte]] der Mitgliedstaaten, die unter anderem an Analyseprojekten mitwirken. Sie nehmen gleichzeitig für Europol und für die Mitgliedstaaten die Funktion von Ansprechpartnern wahr. Nach der Grundkonzeption der EPK versorgen die nationalen Stellen Europol mit Einzelinformationen. Das europäische Polizeiamt bewerkstelligt danach nun zweierlei:            {{http://euro-police.noblogs.org/files/2010/09/OpenDoors09_2.jpg}}
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(1) Es führt die Informationen der einzelnen nationalen Stellen zusammen, bündelt also alle personenbezogenen Daten in einem zentralen "Informationssystem" [[Europol#Informationssystem_.28IS.29| IS]], auf das wiederum die nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können (bundesstaatlich strukturierte Mitgliedstaaten wie Deutschland und Österreich haben faktisch auch einen Online-Durchgriff der Landeskriminalämter auf den zentralen Europol-Datenbestand eingerichtet). Daneben bezieht es Daten von Drittstaaten und Drittstellen (wie beispielsweise [[Interpol]]) und stellt diese in das Informationssystem ein.
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(2) Außerdem "analysiert" Europol die eingehenden Informationen (Art. 10 EPK) in Analysedateien [[Europol#Analysedateien_.28AWF.29|AWF]]. Der Analysevorgang kann Einzelfälle betreffen und konkrete Ermittlungen unterstützen, er kann aber auch losgelöst von konkreten Ermittlungsverfahren allgemein strategischer Natur sein. In diesem Fall werden die Ergebnisse allen Mitgliedstaaten mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten beteiligt. Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und der nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Der Datenaustausch von Europol mit den Mitgliedsländer funktioniert über nationale Kontaktstellen. Bei Europol sind ca 70 AnalytikerInnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten bei Analyseprojekten vornehmen. Bei Europol selbst arbeiten auch [[Verbindungsbeamte]] der Mitgliedstaaten, die zum Teil an den Analyseprojekten mitwirken. Sie nehmen gleichzeitig für Europol und für die Mitgliedstaaten die Funktion von AnsprechpartnerInnen wahr. Daher sind sie z.B. auch für die Koordinierung von grenzüberschreitender Observation zuständig. Die Hauptaufgaben von den eigentlichen Europol-Beamten ist allerdings die Datenauswertung und Koordinierung in zwei Datenbanksystemen :
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 * Auf die Datenbank "Informationssystem" [[Europol#Informationssystem_.28IS.29| IS]] können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In föderalrn Mitgliedstaaten wie Deutschland und [[Österreich]] haben sowohl das [[BKA]] al auch die [[LKA]]s Zugriff auf die IS-Datenbank). Daneben wird die IS-Datenbank auch durch Daten von Drittstaaten und [[Interpol]]) gespeist.

 * Die Analysedatenbank [[Europol#Analysedateien_.28AWF.29|AWF]] enthält Teildatenbanken für konkrete Fälle sogenannte einzefallanalysen oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale TierschützerInnen und die Antifa. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden ([[OK]], [[Staatsschutz]]) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert.

 
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Gemäß Artikel 26 der Europol-Konvention (EPK) soll Europol "Rechtsfähigkeit" besitzen, also eine selbständige völkerrechtliche Institution sein. Das steht zumindest in einem Spannungsverhältnis mit der Eingliederung des Europäischen Polizeiamtes in die Europäische Union. Der [[Datenschutzbeauftragten|ULD]] [[Schlesweig-Holstein]] kritisiert, dass gemäß Artikel 26 der Europol-Konvention (EPK) Europol "Rechtsfähigkeit" besitzen solle, also eine Art supranationale Organisation sein solle. Das stehe allerdings im Widerspruch mit der Eingliederung von Europol in die [[EU]] seit dem [[Lissabon-Vertrag]] (siehe [[http://www.datenschutzzentrum.de/faq/europol.htm|ULD Schleswig-Holstein zu Europol]])
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Die <<Doclink(C316Europol.pdf,Europol-Konvention)>> von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen. Die von Europol Konvention (EPK) von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen.

 <<Doclink(C316Europol.pdf,Europol-Konvention)>> (pdf)
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Im Hinblick auf die "EU-Verfassung" bzw. den Lissabon-Vertrag soll die Im Hinblick auf die "EU-Verfassung" bzw. den [[Lissabon-Vertrag]] soll die
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 <<Doclink(europol_rat.pdf, Ratsbeschluss vom 6.4.2009 zur Europol-Konvention mit dem Lissabon-Vertrag)>>  <<Doclink(europol_rat.pdf, Ratsbeschluss vom 6.4.2009 zur Europol-Konvention mit dem Lissabon-Vertrag)>> (pdf)
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In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das BKA nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde (für Auskunft) ist, der BfDI die nationale Kontrollinstanz. In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das [[BKA]] nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde (für Auskunft) ist, der [[BfDI]] die nationale Kontrollinstanz.
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''Anmerkung: Um Datenschutz im eigentlichen Sinn geht es dabei anscheinen nicht wirklich, denn die Summe der entsprechenden Vorschriften lässt sich mit "Wenn Europol es für nötig hält" umfassend beschreiben.''
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''Anmerkung: Um Datenschutz im eigentlichen Sinn geht es dabei anscheinen nicht wirklich, denn die Summe der entsprechenden Vorschriften lässt sich mit "Wenn Europol es für nötig hält" umfassend beschreiben.''

 
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 <<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>>.
 <<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>> (pdf)
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=== Grundsätzliche Regelungen ===

Zunächst ist Europol offiziel für Schwere Verbrechen ("serious crimes") zuständig, die mehr als
ein Mitgliedsstaat betreffen.

Die Europol-EDV hat nach Konvention drei Säulen:

 1. "Informationssystem" (Art. 8/10), kurz ([[Europol#Informationssystem_.28IS.29|IS]]), eine Indexdatei mit Angaben zu Personen, Straftaten und Verweisen auf aktenführende Stellen. Gespeichert werden sollen Verdächtigte oder Verurteilte aus Europols Interessengebieten, plus solche bei denen "bestimmte schwerwiegende Tatsachen" vermuten lassen, dass sie Europol-Straftaten verüben werden. Sie sollen bei endgültiger Einstellung oder Freispruch gelöscht werden (wie das bei den Prognosen funktionieren soll, ist natürlich unklar).
 2. "Analysedateien" (Art. 10/14), kurz ([[Europol#Analysdateien_.28AWF.29|AWF]]), das sind Thematische Dateien, in denen eigentlich fast alles über ZeugInnen, Opfer, Kontakt-, Begleit oder mögliche Auskunftspersonen (also alle) gespeichert werden kann. Daten sollen die Einzelpolizeien liefern. Umgekehrt sollen diese über "Erkenntnisse" aus Analysedateien informiert werden.
 3. "Indexsystem" (Art. 11/15), kurz ([[Europol#Indexsystem_.28IxS.29|IxS]]) Das war in der Konvention wohl als eigenes System geplant, in dem nationale Polizeien suchen können und im Groben sehen, dass etwas für ihre Suche relevantes im Europol-Analysesystem ist, aber nicht, was es ist. Im neuesten Ratsbeschluss ist nur noch vorgesehen, dass das Analysesystem ([[Europol#Analysdateien_.28AWF.29|AWF]]) eine "Indexfunktion" haben soll.

Das [[Europol#Informationssystem_.28IS.29|IS]] bekommt Daten von nationalen Polizeien, durch eigene "Analysen" von Europol und auch durch
Drittstaaten (Art. 7/13). Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede dieser
Abfragen wird geloggt (Art. 16), bei anderen Datenbankabfragen innerhalb von Europol sollen das mindestens 10% sein. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) verbleibt bei den einspeisenden Behörden.

Die Analysesysteme bekommen jeweils eigene [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] (Art. 12/16;
"Opening Order)), die Zweck und Art der Daten festlegen müssen, insbesondere
auch die Attribute, nach denen gesucht werden kann.

Aussonderungsprüffrist bei Europol ist in der Regel 3 Jahre (Art 21/20). Die
Konvention hat bei Daten von Nichtverdächtigen Personen in den AWFs eine Löschfrist von einem Jahr mit
zwingender Löschung nach 3 Jahren vorgesehen. Dieses wurde im neuen Ratsbeschluss zu Europol nach dem Lissabon-Vertrag allerdings gestrichen.

Der Ratsbeschluss zu Europol nach dem Lissabon-Vertrag gibt dem Rat weitgehende Rechte gegenüber Europol. Z.b. kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit weitere Typen von DAtenbanken genehmigen.
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Das Informationssystem (IS) Besteht wohl im Groben aus einer Datenbank namens "data loadern", in die die
Daten der nationalen Behörden reinbekommen.
Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien von Europol und auch durch Drittstaaten nach Artikel 7 der EPK. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede dieser Abfragen wird aufgezeichnet (Artikel 16 EPK). Bei Datenbank-Abfragen innerhalb von Europol sollen mindestens 10% der Abfragen aufgezeichnet werden. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisende Behörden.
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2008 gab es 125000 Anfragen im Europol-IS, das zu dem Zeitpunkt nur 90000 "Objekte"
enthielt. ''Anmerkung: Die Wachstumsrate ist allerdings beeindrucken, denn Anfang 2007 enthielt IS gerade
mal 35000 "Objekte''
Nach offizieller [[EU]]-Angaben werden im Informations System [[IS]] Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist.
Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität (OK) oder Terrorismus bzw (d.h. allgemeine [[Staatsschutz]]-Delikte) ausweisen. Dirketen Zugriff auf die in [[IS]] gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen (in der BRD sind das das [[BKA]] und die [[LKA]]s (die lokalen Polizeibehörden können über die LKAs aud [[IS]] zugreifen), die [[Verbindungsbeamte]]n, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-MitarbeiterInnen. Zudem greift Europol IS auch auf die Daten von [[SIS]] zu, vermutlich auch schreibend.
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Folgende Staaten geben ihre Daten direkt in Europol ein:

 * BRD (11/2005)
 * Niederlande (9/2006)
 * Dänemark (3/2007)
 * Spanien (11/2007)
 * Belgien (12/2007)
 * vier weitere 2008.

''Anmerkung: Eigentlich war geplant, dass bereit 2006 alle Staaten direkt ihre Daten in Europol eingeben können.([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#INFOSYS|Europol-Webseite]])''


Der Sinn von Europol-IS ist, Verbindungen zwischen Daten aus
verschiedenen Mitgliedsstaaten zu finden ("The primary purpose of the
Information System is to detect hits between data inserted by the member states
and third parties", Europol JB 2008). Laut Europol Jahresbericht 2008 wurden 2008 Verbindungen gefunden worden sein.

Europol greift auch auf die Daten von [[SIS]] zu, vermutlich auch schreibend.

==== Technische Details von IS ====

Europol spricht von einer "mobile office capability", es gibt also offenbar
mehr oder minder öffentlich zugängliche Schnittstellen zu Europol-IS.
'' Anmerkung:Es könnte aber auch sein, dass der Kram unter dem Schlagwort sTesta
läuft und auf irgendeine Sorte von privatem Netzwerk aufsetzt -- bohrt
wer nach?''

An verschiedenen Stellen spricht Europol von "attachments" von
Daten, die eingespeichert wurden. Dieses klingt nach Freitext, welcher allerdings nicht suchbar sein soll.


=== Informationsaustauschsystem InfoEx ===

Eine Anwendung zum Datenaustausch zwischen den Einzelstaaten und
Europol.

Was das für Daten sind und wie das funktioniert, ist nicht
bekannt; es wird aber gerade an einem Standard gearbeitet.

==== Zahlen zum Datenaustausch ====

|| Jahr || Zahl der "Nachrichten" ||
|| 2000 || 35366 ||
|| 2001 || 45093 ||
|| 2002 || 70079 ||
|| 2003 || 96860 ||
|| 2004 || 155050 ||
|| 2005 || 183526 ||
|| 2006 || 210268 ||
|| 2007 || 260463 ||
|| 2008 || 283820 ||

Aus diesem Datenaustausch ergeben sich "Fälle" (2007 etwa 7500), von
denen je nach Jahr zwischen 20 und 30 Prozent im Drogenbereich liegen.

Augenscheinlich hängt das Info``Ex mit dem IS zusammen, diese
"Anwendung" könnte also einfach eine Schnittstelle zum IS sein.
Vgl [[IS]]
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Die "Analysesysteme" waren von vorneherein stark umstritten, denn in ihnen kann
Europol realtiv unkontrolliert speichern.
Jede Analysegruppe von Europol betreibt eine eigene Datenbank für ihre Arbeit. Dieses werden [[AWF]] (Analytic Work Files) geannt. Einer Analysegruppe gehören Analytiker und sonstige Bedienstete von Europol sowie die [[Verbindungsbeamte]]n und/oder SachverständigInnen der Mitgliedstaaten an. Nur die AnalytikerInnen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber alle TeilnehmerInnen können daraus Daten abrufen. Längerfristige Analysegruppen sind HYDRA, welche sich mit islamischen Terrorismus beschäftigt. Eine andere ist DOLPHIN, die sich mit nicht islamischen Terrorismus beschäftigt. Dazu gehören nach Aufassung von Europol auch militante TierschützerInnen. Desweitern beschäftigt sich Europol in seinen Terrorismusberichten auch mit Straftaten von Rechts- und Links-ExtremistInnen, wie z.B. brennende Autos.
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Die Analysedateien (Analysis Work Files,AWF) wovon es laut Jahresbericht von Europol aus dem Jahre 2007
16 Analysedateien für unterschiedliche Kriminalitätsbereiche gab. Laut Jahresbericht von Europol 2008 gab es in diesem Jahr dann inzwischen 18 Analysedateien.

||Bereich || 2007 || 2004 || 2003 ||
||Drogenhandel ||3 || 4 || 4 ||
||"Verbrechen gegen Personen" (Menschenhandel?)||3||3||3||
||Wirtschaftskriminalität ||2 || 5 || 5 ||
||"Organisierte Kiminalität"||4 || 2 || 3 ||
||"Terrorismus" ||2 || 2 || 2 ||
||Geldfälschung ||2 || 2 || 2 ||

Quelle: Die Zahlen für 2003 und 2004 kommen aus dem Jahresbericht 2005

==== Weitere Regelungen für AWFs ====

 * Europol-intern gibt es zur [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnung]] noch einen "Project Plan" und einen "Data Collection Plan"; das Europol-Verständnis von Datenschutz äußert sich z.B. darin, dass der Project Plan (und nicht die [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnung]] ) den Zweck der Datei definiert; ''aus diesem Grunde'' sei der Project Plan Veränderungen unterworfen (Zweckbindung, anyone?).
 * Datensätze in den Analysedateien haben (sollen haben?) einen von den speichernden Staaten bestimmten "Handline Code":
  * ohne Handling Code gilt eine Information als "für die Analysegruppe" und soll an alle interessierten Parteien weitergereicht werden; offenbar soll bei Parteien außerhalb der Analysegruppe nachgefragt werden. Sie darf auch frei vor Gereicht verwendet werden.
  * H1 -- Verwendung vor Gericht nur mit Zustimmung der speichernden Partei. Hier soll offenbar verhindert werden, dass AnwältInnen des Opfers von der Information Kenntnis erhalten. Eurojust darf aber gucken.
 * H2 -- Verbreitung nur mit Zustimmung.der speichernden Partei. Amüsant der Deadlock: Was passiert, wenn ein H2-Datum eines Staates mit einem H2-Datum eines anderen Staats matcht? Nach Europol-Regeln sollte dann ein Staat gefragt werden, ob sein Datensatz verbreitet werden darf, aber dann weiß dieser ja schon vom Hit... Au weia.
 * H3 -- irgendwas. Zu H3 brauchts immer einen Freitext, und es scheint, dass es dabei eher um Lockerungen als um Restriktionen geht (etwa: Weitergeben an eine andere Analysegruppe).
 * Daten dürfen von den Drittparteien recht liberal weitergereicht werden.

Quelle: <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf,"FAQ" zu den Analysedateien)>>(pdf)

==== Politisch relevante AWFs ====

 * AWF-03-029 DOLPHIN (seit 2003) -- Non-Islamist extremist terrorist organisation. Das bezieht sich auf die EU-Terrorliste und auf Tierschutz- und Umweltorganisationen
 * AWF 05-037 CHECKPOINT (seit 2006) -- Facilitated Illegal Immigration. Klingt zwar mehr, als ginge es um Zwangsprostitution und ähnliches, aber im Ziel stehen offenbar Organisationen wie eine "Pachtou", die angeblich Menschen aus Kurdisch-Irak und Afghanistan in die EU gebracht haben soll.
 * AWF 09-041 CYBORG (seit 2009) -- soll Organisierte Kriminalität im Netz verfolgen.

==== Errichtungsanordnungen ====

Für Analysedateien sind [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] (opening orders),nach deutschem Vorbild,
vorgesehen. Der [[JSB]] darf dazu "Stellungnahmen" abgeben.
Ein Beispiel vor für eine [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnung]] ist in der <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf,FAQ zu Workfiles von Europol)>> (pdf) angegeben.
Diese [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] werden per Formular ausgehandelt. Dabei müssen nur "Racial origin", "Glaube", "Politische Ansichten" und "Sexual life or health" begründet werden, wenn sie gespeichert werden. So dass es bei den Analysedateien möglich ist sehr viel zu speichern.

Die [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnung]] sehen als Aussonderungsprüffrist ein Jahr vor, wobei drei Jahre nach der letzten Zuspeicherung gelöscht werden muss. Der [[JSB]] muss informiert werden, wenn ein Datum durch Zuspeicherungen länger als fünf Jahre in
einem AWF liegt.
''Anmerkung: Angesichts des quasi-ehrenamtlichen Charakters des JSB ist nicht vorstellbar, dass die entsprechende Fälle tatsächlich ansehen können.''

Die [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] werden vom Verwaltungsrat
oder genehmigt oder bei "Dringlichkeit" direkt vom Direktor von Europol .

Zusätzlich zu den [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] gibt es jeweil zwei "Arbeitsdokumente", die beschreiben,
was das alles bedeutet (Project Plan) und woher die Daten kommen sollen (Data Collection Plan).

==== Technische Umsetzung ====

Technisch sind die AWFs durch ein Programm namens iBase von rola Security Solutions auf (vgl. [[Hersteller]]) realisiert.

Innerhalb von Europol heißt der Kram, der die AWFs trägt, mindestens seit 2001
OASIS, "Overall Analysis System for Intelligence and Support" (zwischendurch
war auch mal von "Europol Analysis System" EAS die Rede, was aber vermutlich
nur der Konfusionierung dient). Seit mindestens 2001 . Nach ursprünglichem
Plan hätte es 2003 "functional" sein sollen (JB 2003; rola hatte da wohl auch
schon irgendwas am Start). Im 2007er Jahresbericht gilt OASIS dann als "fully
completed". Auch in späteren Jahren wurden trotzdem immer noch "große
Fortschritte" vermeldet.

Der JB 2007 beschreibt OASIS (also mithin iBase) als "system containing several
very different software applications (including text and [[Data Mining]]
facilities, workflow management, and interface possibilities)" (JB 2007) mit
dem Ziel eines "homogeneous and continuous analytical process from the moment
information/intelligence is generated at Member State level, until a final
analytical product is disseminated by Europol" (JB 2004).

Auf der positiven Seite produziert die EDV-Abteilung Sätze wie "This was
done to increase the influence of the stakeholders and to establish the
role of product management in the Europol national units in the member
states," (JB 2008) und sie machen ihren Webserver mit ASP.
Wegen Europol muss also so bald niemand auswandern.

==== Austausch mit Drittstaaten ====

Der [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 2.1.2.3 (2008) erwähnt Verträge nach dem Dänischen
Protokoll, das den Zugriff von Drittstaaten auf Analysedateien erlaubt, und zwar
mit Australien, Kroatien, USA, Schweiz, [[Interpol]] und [[Eurojust]]. Etwas
pikant war, dass im Zuge der Prüfungen herauskam, dass schon etliche
Verträge dieser Art geschlossen waren, ohne dass der [[JSB]] informiert
worden wäre.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass im Rahmen der Verfahren
nach dem dänischen Protokoll Europol Datenschutzberichte zu Drittstaaten
erstellt ("Bock zum Gärtner-Prinzip"). Der [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen 2008]], 2.1.2.4 erwähnt hier Russland und Israel als Fälle mit Nachbesserungsbedarf.

=== Quellen ===

 * <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf,"FAQ" zu den Analysedateien)>>(pdf)
 * <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf, Europol Workfiles)>>(pdf)
 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st15/st15140.de09.pdf|Eurpol-Regelungen für die AWFs]] (pdf)


TODO: AWFs sollen zusammengelegt werden: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st06/st06049.en11.pdf
Vgl [[AWF]]
Zeile 253: Zeile 82:
Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet
"dargestellt"
werden sollten, die "mit Terroranschlägen in Zusammenhang
gebracht werden können" (4. TB des JSB). Klingt nach EU-Mumpitz.
Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (siehe 4 Teilbericht des [[JSB]]).
Zeile 257: Zeile 84:
[[http://euobserver.com/9/24162||EU observer berichtet]], der Zugriff auf
Webseite sei auf fünf "Experten" pro Mitgliedsstaat beschränkt. Zweck sei,
so dort: "If you see that a web site is [already being] checked by another country, you can save energy".
[[http://euobserver.com/9/24162||EU observer]] berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden:

  ''If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.''

Nach [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europol-startet-ueberwachungsprojekt-Check-the-Web-176554.html|Heise-Newsticker]] soll die Plattform die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern.
Zeile 268: Zeile 97:
=== Verwaiste Datenabnken === == Organisation von Europol ==
Zeile 270: Zeile 99:
==== Indexsystem (IxS) ==== === Verwaltungsrat ===
Zeile 272: Zeile 101:
Vermutlich irgendwas, das Anfragen an das Informationssystem bearbeiten
sollte. Im JB 2004 steht sprechenderweise "The Index System (IxS) 2004
project began with the initial goal of delivering a
limited-functionality replacement for the existing system by the start
of July 2004, which was achieved". Vermutlich gibt es all das gar nicht
mehr.
Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der [[Verbindungsbeamte]]n einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die [[Errichtungsanordnungen]] zu den [[AWF]]s und prüft die Probleme, auf die ihn der [[JSB]] aufmerksam macht.
Zeile 279: Zeile 103:
==== Siena als geplanter Ersatz für InfoEx ==== === Direktor ===
Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der [[EU]] für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der [[EU]] ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist
Zeile 281: Zeile 106:
Soll Info``Ex als zentrale Anwendung zum Datenaustausch ablösen. Laut
Jahresbericht 2008 ist das aber noch nicht passiert.
Quelle: [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/police_customs_cooperation/l14005b_de.htm|europa.eu]]
Zeile 284: Zeile 108:
=== Verbindungsbeamte ELOS ===
Zeile 285: Zeile 110:
==== EurOPs, Eracles als verwaiste Datenbanken ==== Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden jeweils [[Verbindungsbeamte]] zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 [[Verbindungsbeamte]]. Die [[Verbindungsbeamte]]n stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch Drittstaaten, wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, [[Schweiz]], die USA und [[Interpol]] entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere [[Verbindungsbeamte]].
Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung von grenzüberschreitender [[Obseravtion]] und anderer Maßnahmen zuständig.
Die BRD schickt [[Verbindungsbeamte]] vom [[BKA]], vom [[Zoll]], der [[Bundespolizei]] und einigen [[LKA]]s.
Zeile 287: Zeile 114:
Im [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#WEB|Europol Jahresbericht 2005]]
werden "Web-basierte" Systeme erwähnt, die danach offenbar gleich
wieder vergessen waren.
(''Anmerkung: Klingt nach irgendeinem Servlet-Mist "using more modular and standardised components", der nie irgendwas gemacht hat.'')
 * [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht 2008]] (pdf)
Zeile 292: Zeile 116:
== Verbindungsbeamte == ==== Eingabe von Daten aus der BRD durch die Verbindungsbüros ====
Zeile 294: Zeile 118:
Die einzelnen Mitgliedstaaten benennen nach Artikel 8 des Europol-Beschlusses jeweils eine nationale Stelle, über die der Kontakt zur Europol verläuft. Sie ist eine Einrichtung des jeweiligen Mitgliedstaates und kein Organ von Europol. Die nationalen Stellen entsenden jeweils [[Verbindungsbeamte]] zu Europol, die in Den Haag die Interessen des Mitgliedstaates vertreten. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 [[Verbindungsbeamte]]. Die [[Verbindungsbeamte]]n bestehen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die USA und die internationale Polizeibehörde Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte In der Zeitung Streife von 2004 schreibt ein ehemaliger [[Verbindungsbeamte]] aus [[NRW]] ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus NRW am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei [[EU]]-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim [[LKA]] [[NRW]] wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Die Ersuchen können bloßer Datenaustausch oder die Koordinierung von grenzüberschreitender [[Observation]] sein. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede OK-Abteilung in NRW Analyseberichte nach Europol schicken. (''Anmerkung: D.h. wenn die Empfehlungen inzwischen ernst genommen wurden dann schickt jede [[Staatsschutz]]-Abteilung jedes Graffiti mit politischen Inhalt zu Europol.'')
Zeile 296: Zeile 120:
[[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht 2008]] (pdf)
== Weiteres ==
 * [[http://www.polizei-nrw.de/streife/stepone/data/downloads/0e/00/00/Streife0704.pdf|Die offizielle NRW-Zeitung Streife]] -- mit einem Bericht eines [[Verbindungsbeamte]]n
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=== Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm === === AnalytikerInnen ===
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Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro
für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol
an verschiedenen Projekten beteiligt. [[http://odyssey-project.eu/|"Odyssey"]] etwa ist ein Projekt mit dem
Ziel einer "to design and develop a secure interoperable situation awareness
platform for the EU to combat organised crime and terrorism [...] using
advanced semantic knowledge extraction and [[Data Mining]] techniques". Es geht in
Wirklichkeit wohl nur um Schusswaffen. Die EU zahlt 2.4 Millionen. Weil es ein
EU-Projekt ist, wird er Kram wohl nie laufen, aber die Kooperationspartner
mögen aufschlussreich sein: Neben Europol sind das Sheffield Hallam Uni,
Forensic Pathways Ltd, West Midlands Police, SAS Software Ltd (UK), Atos Origin
(E), XLAB (SLO), SESA (A), Politecnico di Milano, Servizio Polizia Scientifica
(I), die Kgl. Militärakademie aus Belgien und der Police Forensic Service aus
Irland. Desweiteren ist das in die öffentliche Kritik geratene Programm [[INDECT]] Teil des EU-Rahmenforschungsprogramm.
AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien (AWF). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel in die Kriminalisten setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen AngestelltInnen von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine PsycholgInnen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von PsychologInnen, sondern eher auf das Computer-Orakel mittelsv [[Data Mining]]
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=== EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol ===

Nach Information des polizeikritischen Blog [[http://euro-police.noblogs.org/2011/02/cross-border-spying-on-euro-anarchists/| Euro Police]] war Europol über den Einsatz des [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]] [[http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy|Marc Kennedy]] aus [[Datenbanken UK|UK]] informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone.
Nach [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis]] unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen.

== Auskunftsrecht ==

Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell
geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es
grundsätzlich ein Auskunftsrecht (nach Art. 19/29), das sich einerseits
"kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert
sein soll (da hat wohl wer bei der Redaktion geschlafen). Dieses
Auskunftsrecht ist aber eingeschränkt nicht nur durch die übliche Staats-
und Polizeisicherheit, sondern auch durch "Rechte und Freiheiten Dritter"
-- dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.

Noch dramatischer ist, dass "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter
nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen
können. Die Auskunft unterbleibt ''ohne Hinweis auf den Einspruch'', die
Kommunikation von Europol darf stattdessen
keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.

=== Beschwerdemöglichkeit beim JSB ===

Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( [[Europol#Gemeinsame_Kontroll_Instanz_.28GKI.29_oder_Jonit_Supervisory_Body_.28JSB.29|JSB]] ) Beschwerde einzulegen. Der JSB (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit
zu beanstanden.

Bis jetzt hatte nur eine Person welche in den Niedelanden lebt Erfolg,
da sich die Auskunft an dem jeweiligen Datenschutzgesetzen orientiert. In den Niederlanden ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung recht
weitgehend, daher wurde ihm zugestanden zu wissen ob etwas gespeichert ist.
Theoretisch sollte daher jeder/e sein Auskunftersuchen auf Niederländisch an die dortige Polizei schicken...

[[http://europoljsb.consilium.europa.eu|Webseite der Kontrollkomission]]

=== Anzahl Auskunftsanträge bei Europol ===

Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen,
oder?


== Geschichte ==

Europol wurde mit dem Maastricht-Vertrag 1992 erfunden, wohl auch mit dem
Gedanken im Hintergrund, dass sich irgendwer um gefälschte Euronoten würde
kümmern müssen.

Bereits während des Aufbaus von Europol
wurde intensiv über wunderbare Rechner-Infrastruktur fantasiert, wie etwa
in einem [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998]]
zu lesen ist.

Europol wird seit 1998 von einer Datenschutzbehörde überwacht, ahem,
"begleitet".

Die EDV-Entwicklung muss unglaublich chaotisch verlaufen sein. Ein paar
Zitate:

 * "Because of the lack of a test platform and resources, no test has yet been carried out." ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2003#INFOTECH|JB 2003]])
 * "However, it was not delivered due to the under-estimation of the number of problems that would arise and/or the overestimation of the Consortium's capacity to deliver" ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2003#INFOTECH|JB 2003]])
 * "The development of the EIS was delayed due to unexpected technical problems (anomalies) that could not be handled by the Consortium in the planned time schedule. The bankruptcy of one of the sub-contractors of the Consortium caused additional problems in re-structuring the project architecture." ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2002#INFORMATION%20TECHNOLOGY%20ICT|JB 2002]])

2004 wurde mit dem Haager Programm (vgl. [[Datenbanken EU]]) das "Prinzip der Verfügbarkeit" (von Daten) verkündet. "Verfügbarkeit" folgendermaßen beschrieben: "[...] Europol-Beamte, die Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, sollten diese von einem anderen Mitgliedstaat erhalten, wenn sie
dort verfügbar sind." Für Europol heißt das, dass Zugriff auf nationale Daten im Wesentlichen ein technisches Problem ist (aber zum Glück vorläufig geblieben ist).

Ernsthafte Datenbanken -- also über Klickibunti-Kram auf Access-Niveau,
nämlich das vom [[Data Mining]] Spezialisten rola bereitgestellte iBase, hinaus --
bei Europol wurden so offenbar erst Ende 2005 in
Betrieb genommen, vermutlich als stark reduzierte Eigenentwicklung
("EISA"), die wie es scheint selbst Schrott ab Werk war. Offenbar
konnten, wenn überhaupt, Daten nur per Hand eingegeben werden. Im
2007er-Jahresbericht steht kaum verklausuliert: "In 2007 Europol made
significant investments in the redesign and replanning of the network
architecture". Ab diesem Zeitpunkt beginnen automatische Übertragungen
in das IS.

Auch der Umstand, dass 2008 erst die Version 1.5 der Betriebssoftware
erreicht (laut JB 2008) wurde, spricht dafür, dass Europol noch weit von einem
ernstzunehmenden Datenkrakenstatus entfernt ist. Auch 2008 ist ein
automatischer Datentransfer aus einzelstaatlichen Datenbanken nur für
acht Staaten vorgesehen.

== Kooperation mit FRONTEX ==

Europol kooperiert mit [[FRONTEX]] im Rahmen des Grenzschutzregimes.



== Austausch mit Drittstaaten ==

Europol tauscht auch Daten mit Drittstaaten aus. Details? Mit wem gibts Verträge? Was steht drin?


4. TB des JSB: Im Okt 2008 Diskussion um Verträge mit Russ. Föderation und Israel; bzgl. Israel wenig Bedenken, bzgl. Russland "Bitte um zusätzliche Informationen";
[[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen 2008]], 2.1.2.4 konkretisiert das: Europol macht selbst Gutachten zum Datenschutzstandard.

Seit Frühjahr 2007 (Rechtsakt­ 2004/C 2/1) dürfen Daten auch mit Staaten
ausgetauscht werden, die keinen "ausreichenden Datenschutzstandard" haben, wenn
"der Direktor von EUROPOL es für absolut notwendig hält, um die grundlegenden
Interessen der betreffenden Mitgliedstaaten im Rahmen der Ziele von EUROPOL zu
wahren oder um eine unmittelbar drohende kriminelle Gefahr abzuwenden" -- also
z.B. bei Gipfeln und ähnliche Klimbim.


[[http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=719|Die Kiminalisten: Einsatz in Den Haag]]
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Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Art. 24/33 eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen Datenschützer``Innen der Mitgliedsstaaten, den [[http://europoljsb.ue.eu.int/|JSB]] (Joint Supervisory Body oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). [[http://www.bfdi.bund.de/cln_111/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Taetigkeitsberichte/Functions/TB_GKI_Europol_table.html|Tätigkeitsberichte auf Deutsch]] gibts beim BfDI. Der JSB hat ein eigenes Sekretariat und tagt etwas weniger als monatlich. Das JSB besteht aus jeweils zwei Vertreter_innen der nationalen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbehörden]] der Mitgliedstaaten. Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Art. 24/33 eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen Datenschützer``Innen der Mitgliedsstaaten, den [[http://europoljsb.ue.eu.int/|JSB]] (Joint Supervisory Body [[JSB]] oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). [[http://www.bfdi.bund.de/cln_111/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Taetigkeitsberichte/Functions/TB_GKI_Europol_table.html|Tätigkeitsberichte auf Deutsch]] gibts beim BfDI. Der [[JSB]] hat ein eigenes Sekretariat und tagt alles paar Monate. Das [[JSB]] besteht aus jeweils zwei Vertreter_innen der nationalen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbehörden]] der Mitgliedstaaten.
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==== Aufgaben des JSBs ==== Vgl [[JSB]]
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Der JSB unterhält Arbeitsgruppen, etwa zu [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] für Analysedateien ([[Europol#Analysdateien_.28AWF.29|AWF]]) oder Beziehungen zu Drittstaaten.
Dazu ist er für individuelle [[Europol#Beschwerdemöglichkeit beim JSB|Beschwerden]] bei [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsverweigerung]] nach einem[[AuskunftErsuchen|Auskunftsersuchen]] oder bei sonstiger individueller Verletzung des Datenschutzes zuständig.
== Auskunftsrecht ==
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Die Aufgaben der JSB werden in der [[http://europoljsb.ue.eu.int/media/63193/lexuriserv.en.pdf|Rule of Procedure]] festgelegt. Darin steht auch genau, wie bei einer Beschwerde vorgegangen wird. Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht (nach Art. 19/29), das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll. Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen können. Die Auskunft unterbleibt ''ohne Hinweis auf den Einspruch'', die Kommunikation von Europol darf stattdessen keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.
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===== Realitäten zur Kontrole von Europol durch den JSB ===== === Beschwerdemöglichkeit beim JSB ===
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Der JSB ist noch erheblich konzillianter als die üblichen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbehörden]]. Das mögen vielleicht folgende Zitate illustrieren, alle aus dem [[http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/640296/publicationFile/36173/4TB.pdf|4. TB der JSB]]: Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( [[JSB]] ) Beschwerde einzulegen. Der [[JSB]] (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit
zu beanstanden.
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 * "[...] mit einer klaren Aufgabenverteilung zwischen den Beteiligten, mit gegenseitiger Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen [lässt sich] erreichen, dass die laufende Umsetzung der Datenschutzgrundsätze effizient und ohne Nachteile [sic!] für die Rechte und Freiheiten des Einzelnen erfolgt."
 * "Für die betroffenen Personen stell[en Beschwerden dies ein sehr wichtiges Rechtsmittel dar. In den letzten zehn Jahren wurden sieben Beschwerden eingelegt und untersucht." ... "In den letzten beiden Jahren wurde eine Entscheidung getroffen;"
 * "Hier sollte Erwähnung finden, dass Europol für die Errichtungsanordnungen eine Mustererrichtungsanordnung verwendet, die nach Beratungen mit der GKI eingeführt wurde." [Die sind auch noch stolz darauf!]
 * "Aufgrund dieser Erfahrungen konnte die GKI zu einem verlässlichen und konstruktiven Partner für Europol [...] werden."
 * die weitgehenden Rechte von Europol machten "zwingend Investitionen in hinreichende Schutzmechanismen erforderlich, mit denen sichergestellt wird, dass Daten nur dann verarbeitet werden, wenn sie einen Beitrag zur Zielsetzung von Europol leisten können." [sic! das ist der einzige Maßstab, der dem JSB einfällt!]
 * "Um eine offene und aktive Haltung gegenüber Europol zu ermöglichen, [...]"
 * "[...] Dienstleistungen von hoher Qualität zum Schutz der personenbezogenen Daten bei Europol bereitstellen [...]"
Bis jetzt hatte nur eine Person welche in den Niedelanden lebt Erfolg, da sich die Auskunft an dem jeweiligen Datenschutzgesetzen orientiert. In den Niederlanden ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung recht weitgehend, daher wurde ihm zugestanden zu wissen ob etwas gespeichert ist.
Theoretisch sollte daher jeder/e sein Auskunftersuchen auf Niederländisch an die dortige Polizei schicken...
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Speziell die deutsche Vertretung lässt auch nichts Gutes erwarten -- §6 EuropolG sieht vor, dass der deutsche Vertreter "Befähigung zum Richteramt" haben muss -- damit wäre technische Kompetenz schon fast ausgeschlossen. Der Vertreter selbst wird vom BfDI ernannt, seine beiden Stellvertreter ausgerechnet vom Innenministerium. Das werden garantiert tapfere Streiter für Bürgerrechte sein, klar. [[http://europoljsb.consilium.europa.eu|Webseite der Kontrollkomission]]
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=== Anzahl Auskunftsanträge bei Europol ===

Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen, oder?

== Weiteres ==

=== Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm ===

Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl [[Datenbanken EU]])

=== EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol ===

Nach Information des polizeikritischen Blog [[http://euro-police.noblogs.org/2011/02/cross-border-spying-on-euro-anarchists/| Euro Police]] war Europol über den Einsatz des [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]] [[http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy|Marc Kennedy]] aus [[Datenbanken UK|UK]] informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone.
Nach [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis]] unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen.


=== Kooperation mit FRONTEX ===

Europol kooperiert mit [[FRONTEX]] im Rahmen des Grenzschutzregimes.


== Europol Jahresberichte ==

 * [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht 2008]] (pdf)
 * [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen, insbesondere Jahresberichte]] -- und Terrorismus und OK-Trend Berichte
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 * [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998 zu Europol]]
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 * [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen, insbesondere Jahresberichte]]; Der Kram ist zu 90% freischwebendes EU-Machergeschwurbel, das eher auf Produktion destillierter heißer Luft schließen lässt. Mit Geduld findet man aber doch da und dort ein Faktoidchen.
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 * [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:42002A1216(01):EN:HTML|2002/C 312/1]] -- Rechtsakt zu Ermittlergruppen aus Europol und Drittstaaten

EUROPOL

Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der Polizeilich Justiziellen Zusammenarbeit in Europa.

Aufgaben von Europol

  • http://euro-police.noblogs.org/files/2010/09/OpenDoors09_2.jpg

Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und der nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Der Datenaustausch von Europol mit den Mitgliedsländer funktioniert über nationale Kontaktstellen. Bei Europol sind ca 70 AnalytikerInnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten bei Analyseprojekten vornehmen. Bei Europol selbst arbeiten auch Verbindungsbeamte der Mitgliedstaaten, die zum Teil an den Analyseprojekten mitwirken. Sie nehmen gleichzeitig für Europol und für die Mitgliedstaaten die Funktion von AnsprechpartnerInnen wahr. Daher sind sie z.B. auch für die Koordinierung von grenzüberschreitender Observation zuständig. Die Hauptaufgaben von den eigentlichen Europol-Beamten ist allerdings die Datenauswertung und Koordinierung in zwei Datenbanksystemen :

  • Auf die Datenbank "Informationssystem" IS können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In föderalrn Mitgliedstaaten wie Deutschland und Österreich haben sowohl das BKA al auch die LKAs Zugriff auf die IS-Datenbank). Daneben wird die IS-Datenbank auch durch Daten von Drittstaaten und Interpol) gespeist.

  • Die Analysedatenbank AWF enthält Teildatenbanken für konkrete Fälle sogenannte einzefallanalysen oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale TierschützerInnen und die Antifa. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden (OK, Staatsschutz) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert.

Rechtliches

Rechtsstatus von Europol

Der ULD Schlesweig-Holstein kritisiert, dass gemäß Artikel 26 der Europol-Konvention (EPK) Europol "Rechtsfähigkeit" besitzen solle, also eine Art supranationale Organisation sein solle. Das stehe allerdings im Widerspruch mit der Eingliederung von Europol in die EU seit dem Lissabon-Vertrag (siehe ULD Schleswig-Holstein zu Europol)

Rechtliche Grundlagen

Europol Konvention EPK

Die von Europol Konvention (EPK) von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen.

Ersetzung der EPK durch den Ratsbeschluss vom 6.4.2009

Im Hinblick auf die "EU-Verfassung" bzw. den Lissabon-Vertrag soll die Konvention ersetzt werden.

Regelung in der BRD durch das Europol-Gesetz

In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das BKA nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde (für Auskunft) ist, der BfDI die nationale Kontrollinstanz.

Ratsbeschluss zum Austausch mit Drittstaaten

Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt.

Anmerkung: Um Datenschutz im eigentlichen Sinn geht es dabei anscheinen nicht wirklich, denn die Summe der entsprechenden Vorschriften lässt sich mit "Wenn Europol es für nötig hält" umfassend beschreiben.

Geheimschutzregeln von Europol

Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutzregeln von Europol:

Datenbanken von Europol

Informationssystem (IS)

Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien von Europol und auch durch Drittstaaten nach Artikel 7 der EPK. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede dieser Abfragen wird aufgezeichnet (Artikel 16 EPK). Bei Datenbank-Abfragen innerhalb von Europol sollen mindestens 10% der Abfragen aufgezeichnet werden. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisende Behörden.

Nach offizieller EU-Angaben werden im Informations System IS Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist. Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität (OK) oder Terrorismus bzw (d.h. allgemeine Staatsschutz-Delikte) ausweisen. Dirketen Zugriff auf die in IS gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen (in der BRD sind das das BKA und die LKAs (die lokalen Polizeibehörden können über die LKAs aud IS zugreifen), die Verbindungsbeamten, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-MitarbeiterInnen. Zudem greift Europol IS auch auf die Daten von SIS zu, vermutlich auch schreibend.

Vgl IS

Analysedateien (AWF)

Jede Analysegruppe von Europol betreibt eine eigene Datenbank für ihre Arbeit. Dieses werden AWF (Analytic Work Files) geannt. Einer Analysegruppe gehören Analytiker und sonstige Bedienstete von Europol sowie die Verbindungsbeamten und/oder SachverständigInnen der Mitgliedstaaten an. Nur die AnalytikerInnen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber alle TeilnehmerInnen können daraus Daten abrufen. Längerfristige Analysegruppen sind HYDRA, welche sich mit islamischen Terrorismus beschäftigt. Eine andere ist DOLPHIN, die sich mit nicht islamischen Terrorismus beschäftigt. Dazu gehören nach Aufassung von Europol auch militante TierschützerInnen. Desweitern beschäftigt sich Europol in seinen Terrorismusberichten auch mit Straftaten von Rechts- und Links-ExtremistInnen, wie z.B. brennende Autos.

Vgl AWF

"Check the Web"

Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (siehe 4 Teilbericht des JSB).

http://euobserver.com/9/24162 berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden:

  • If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.

Nach Heise-Newsticker soll die Plattform die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern.

Europe Bomb Database

2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die Ausschreibungen von Europol auf der Webseite von Europol lohnen.

Organisation von Europol

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der Verbindungsbeamten einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die Errichtungsanordnungen zu den AWFs und prüft die Probleme, auf die ihn der JSB aufmerksam macht.

Direktor

Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der EU für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der EU ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist

Quelle: europa.eu

Verbindungsbeamte ELOS

Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden jeweils Verbindungsbeamte zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamten stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch Drittstaaten, wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die USA und Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung von grenzüberschreitender Obseravtion und anderer Maßnahmen zuständig. Die BRD schickt Verbindungsbeamte vom BKA, vom Zoll, der Bundespolizei und einigen LKAs.

Eingabe von Daten aus der BRD durch die Verbindungsbüros

In der Zeitung Streife von 2004 schreibt ein ehemaliger Verbindungsbeamte aus NRW ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus NRW am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei EU-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim LKA NRW wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Die Ersuchen können bloßer Datenaustausch oder die Koordinierung von grenzüberschreitender Observation sein. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede OK-Abteilung in NRW Analyseberichte nach Europol schicken. (Anmerkung: D.h. wenn die Empfehlungen inzwischen ernst genommen wurden dann schickt jede Staatsschutz-Abteilung jedes Graffiti mit politischen Inhalt zu Europol.)

AnalytikerInnen

AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien (AWF). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel in die Kriminalisten setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen AngestelltInnen von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine PsycholgInnen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von PsychologInnen, sondern eher auf das Computer-Orakel mittelsv Data Mining

Die Kiminalisten: Einsatz in Den Haag

Kontrolle von Europol

Kontrolle durch das Parlament

Nach Artikel 88 des AEU-Vertrages soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung.

Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten

Die nationalen Datenschutzbeauftragten dürfen nach Art. 23/32 prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen Verbindungsbeamten vorbeischauen. In der BRD teilen sich BfD und LfDs die Aufsicht in irgendeiner Weise. In 37. TB LfD Hessen, 2.1 sagt der LfD Hessen, er sei für die LfDen im JSB.

Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB)

Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Art. 24/33 eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen DatenschützerInnen der Mitgliedsstaaten, den JSB (Joint Supervisory Body JSB oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). Tätigkeitsberichte auf Deutsch gibts beim BfDI. Der JSB hat ein eigenes Sekretariat und tagt alles paar Monate. Das JSB besteht aus jeweils zwei Vertreter_innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten.

Vgl JSB

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht (nach Art. 19/29), das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll. Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen können. Die Auskunft unterbleibt ohne Hinweis auf den Einspruch, die Kommunikation von Europol darf stattdessen keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.

Beschwerdemöglichkeit beim JSB

Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( JSB ) Beschwerde einzulegen. Der JSB (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit zu beanstanden.

Bis jetzt hatte nur eine Person welche in den Niedelanden lebt Erfolg, da sich die Auskunft an dem jeweiligen Datenschutzgesetzen orientiert. In den Niederlanden ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung recht weitgehend, daher wurde ihm zugestanden zu wissen ob etwas gespeichert ist. Theoretisch sollte daher jeder/e sein Auskunftersuchen auf Niederländisch an die dortige Polizei schicken...

Webseite der Kontrollkomission

Anzahl Auskunftsanträge bei Europol

Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen, oder?

Weiteres

Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm

Im Rahmen des 7. EU-Rahmenforschungsprogramms hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl Datenbanken EU)

EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol

Nach Information des polizeikritischen Blog Euro Police war Europol über den Einsatz des Verdeckten Ermittler Marc Kennedy aus UK informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Nach Telepolis unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von V-Leuten und Verdeckte Ermittler unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche BKA und das Zollkriminalamt, koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen.

Kooperation mit FRONTEX

Europol kooperiert mit FRONTEX im Rahmen des Grenzschutzregimes.

Europol Jahresberichte