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* [[http://www.im.nrw.de/sch/seiten/vs/gesetze/verfschutzg.htm|Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW -)]] * [[http://www.im.nrw.de/sch/seiten/vs/gesetze/10gg_ag.htm|Ausführungsgesetz zu Artikel 10 Grundgesetz Nordrhein-Westfalen]] * [[http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275|Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW -)]] * [[http://www.polizei-nrw.de/im/Recht/Polizeigesetz/|Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)]] |
* [[https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/ges/nwvsg/cont/nwvsg.htm&mode=gesamt&page=1|Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW )]] * [[http://www.tu-dortmund.de/datenschutz/gesetz.html|Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW )]] * [[http://www.polizeirecht.de/polizeigesetz-nrw.htm|Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG-NRW)]] |
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Die Systeme werden in NRW von den "Zentralen Polizeitechnischen Diensten" (http://www.zpd.nrw.de/) mit Sitz in Duisburg betreut. D.h. in NRW ist die zentrale Stelle für Auskunftanfragen das PP Duisburg und nicht das LKA. Das LKA teilt nur mit ob es selber etwas eingegeben hat. === Musterbriefe === [[https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/Datenscheckheft/index.html| Musterbriefe der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen ]] |
Die Systeme werden in NRW vom [[http://www.zpd.nrw.de/|"Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste" (LZPD)]] mit Sitz in Duisburg betreut. |
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=== Vorgangsbearbeitung === NRW setzt auf die bayrischre IGVP-Entwicklung, vgl. [[Länderübergreifende Software]]. * [[http://www.polizei-nrw.de/streife/Archiv/Monatsausgaben%202004/#faq8| Die offizielle Mitarbeiterzeitung zu IPVG]] Betreut wird das System ebenfalls von den ZPD. Im IPVG ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das IPVG anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2). |
=== ViVA === Das Vorgangsbearbeitungssystem ViVA (Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft) soll die IT-Verfahren POLAS NRW (ab 2/2017) und das Vorgangsbearbeitungssystem IGVP (ab 2018) ablösen und unter einer einheitlichen Oberfläche vereinen. ViVA ist in den Datenverbund INPOL eingebunden. ViVA soll das zentrale Werkzeug von etwa 46.000 Polizeibeschäftigten werden. [[https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4664.pdf|Aktueller Stand aus dem Landtag NRW Januar 2017]] === Sexualstraftäter-Datei === Wie üblich wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet. [[http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/10-01-10/index.php|Eine Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums von 2010]] erklärt, sie sei im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet worden. Es gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement" bereitzustellen. Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, was inbesondere auch "Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug," sowie zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse" einschließe. Wer Zugriff auf die Datenbank hat, ist unklar. Beschlossen ist aber, dass die Daten bei Umzügen der Gespeicherten an die "beteiligten Behörden" an den Zielorten fließen. TODO: Kriegt man was über das Ding aus der NRW-Parlamentsdoku raus? === Staatsschutzdatei === Nach einem [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2056&bes_id=3265&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=polizei#det0|Erlass des NRW-Innenministerium vom 3.5.2004]] zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die [[Staatsschutz]]-Abteilungen eigene Datensammlungen unter den Titeln "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen Staatsschutz (KpS-ST)" und "Organisationsakten Staatsschutz (OA ST)" (Artikel 7). Datenschutzrechtliche Verantwortung und Auskunftspflicht sind unklar. === SKB-Datenbanken === Auch in NRW gibt es [[SKB-Datenbank]]en für "Szenekundige Beamte" mit Weisheiten zu Fußballfans. 2015 waren darin laut [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10462.pdf|NRW-Landtagsdrucksache 16/10462]] Daten von 6500 Personen gespeichert. Wie früher in Baden-Württemberg (vgl. [[Baden-Württemberg#SKB-Datei]]), werden in NRW die SKB-Dateien auf der Ebene von Polizeipräsidien geführt, fröhlich ignorierend, dass der LfD BaWü 2010 ziemlich schockiert war über den Murks, der dort lief und durchgesetzt hat, dass sich künftig das LKA darum kümmert. Das hat insbesondere zur Folge, dass das LKA Daten aus den SKB-Dateien ''nicht'' beauskunftet. Auf der anderen Seite sind die Daten wohl auch nur den mit Fußballgeschichten betrauten (eben den "szenekundigen") Beamten zugänglich (in Hamburg allerdings gibts dann doch noch einen Haufen andere, u.a. dort auch der "Kriminaldauerdienst"; vgl. [[Datenbanken Hamburg#SKB-Datenbank]]. [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10462.pdf|NRW-Landtagsdrucksache 16/10462]] führt zur Funktion der SKB-Dateien aus: {{{#!blockquote Die Erkenntnisse der sogenannten SKB-Datei dienen demgegenüber insbesondere den für die jeweilige Szene zuständigen szenenkundigen Beamtinnen und Beamten als Arbeitsdatei und speziell zur Vorbereitung und Durchführung verwaltungsgerichtsfester präventiv polizeilicher Maßnahmen, zur Verhinderung anlassbezogener Sicherheitsstörungen sowie der konsequenten Strafverfolgung. }}} -- was im Wesentlichen dem entspricht, was für angegeben wird [[Datenbanken Baden-Württemberg#SKB-Datenbank|SKB BaWü]], eben das ganze Spektrum von Gefährderansprachen bis Stadionverboten. 2016 zeigte sich das das Innenministerium in NRW ganz von der autoritären Seite, weil es die Beauskunftung der Verfahrensverzeichnisse der SKB-Dateien (bzw. des Musterverfahrensverzeichnisses, nach dem die gestrickt sind) verweigerte, weil es „Rückschlüsse auf polizeiliche Techniken und Taktiken” zulasse [[https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtungsanordnung-skb-dateien-nrw/|Dokumentation bei fragdenstaat.de]]. Ein [[https://www.cilip.de/2016/01/20/datensammlungen-ueber-fussballfans-keine-kontrolle-ueber-den-wildwuchs/|schöner Artikel zu NRW-SKB]] erschien 2016 im CILIP-Blog. === Weiterleitung an Europol und SIS === Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1531822551613462964&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=167231,30#jurabs_2| § 27]] Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1175782432601820988&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=3484958,3|§ 1]] PolDÜV und [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=3484958,5|§ 3]] PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem [[SIS]] mit Unterstützung von LKA und [[http://www.zpd.nrw.de/|LPZD]] weiter. An [[Europol]] und [[Eurojust]] dürfen nur das LKA und das LPZD Daten weiterleiten. == Vorgangsbearbeitung == NRW setzt auf die bayrische [[IGVP]]-Entwicklung, vgl. [[Länderübergreifende Software]]. Betrieben wird das System ebenfalls vom [[http://www.zpd.nrw.de/|LZPD]]. [[http://www.polizei-nrw.de/streife/Archiv/Monatsausgaben%202004/#faq8|Die offizielle Mitarbeiterzeitung der NRW-Polizei zu IGVP]]. Im [[IGVP]] ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert, von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das [[IGVP]] anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2). Ein [[http://www.dpolg-nrw-kv.de/info/z1240871101.php|Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft von 2009]] beschreibt ein haarsträubendes Verfahren: {{{#!blockquote Ein in IGVP erstellter Vorgang wird nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dabei bleiben Daten auf der Strecke, werden einfach nicht oder anders übernommen. Für den jeweiligen Bereich muss der Sachbearbeiter sehr kreativ sein, um eine lupenreine Sofortmeldung zu erzeugen. }}} Wenn diese Leute da etwas nicht völlig missverstanden haben, muss sich der [[LfDI]] natürlich die Frage gefallen lassen, wie er so etwas dulden kann -- es ist offensichtlich, dass eine automatische Übertragung von Daten aus einer Vorgangsverwaltung in ein "Recherchesystem" schon wegen der [[Zweckbindung]] nicht datenschutzkonform (oder auch nur sinnvoll) sein kann. Im Oktober 2010 war das Programm laut [[http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/PC-Probleme-bei-der-Polizei-id3810399.html|WAZ]] auf Grund eines Updates nur begrenzt einsatzfähig. Auch auf Grund dessen soll [[IGVP]] in Zukunft durch [[Poliks]] ersetzt werden (vgl [[http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Umstellung_auf_POLIKS|GdP PM]]). == Fallanalysesysteme == === Findus === Eine [[http://www.im.nrw.de/pe/pm2001/pm2001/news_841.htm|Pressemitteilung des NRW-Innenministeriums von 2002]] erwähnt ein "Recherchesystem" namens FINDUS zur Unterstützung [[operativen Fallanalyse]]: {{{#!blockquote Das moderne und komplexe Recherchesystem "FINDUS" war zuletzt bei der Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen erfolgreich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die elektronische Fahndung abgeschlossen. "Hessen beginnt in diesen Tagen erst mit der Rasterfahndung - ein Jahr nach den terroristischen Anschlägen in den USA", sagte Behrens. Im Alltag hat sich das System beim Aufspüren von Falldaten bisher bestens bewährt. Es ist in allen Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt im Einsatz. }}} === rsCase === Seit 2007 wird zusätzlich zu Findus nach einer [[http://www.rola.com/pressemeldungen/rsCASE-NRW.html|Pressemitteilung von rola aus dem Jahr 2007]] noch rsCASE verwendet (vgl. [[Hersteller#rola]]). |
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Benutzt [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] und behördeneigene Amtsdateien (vgl. § 10 VSG NRW; u.a. zur Mitwirkungs- und Nachberichtspflicht für Aufenthalts-, Luftverkehrs-, Hafensicherheits- sowie Atomgesetz), wie z.B. eine so genannte „Personen-Informations-Datei“. Eine "elektronische Sachakte" wurde mit der 2006 verabschiedeten Änderung des § 8 VSG NRW eingeführt. Die Volltextsuche nach personenbezogenen Daten ist darin angeblich nur zu Auskunftszwecken zulässig. == Weiteres == === Polizeigesetzänderung 2010 === Nachdem sich der ehemalige Inneminister Wolf zu Beginn seiner Amtszeit durch die Online-Durchsuchung und somit bei der Aushebelung von Grundrechten hervor getan hat, hat er gegen Ende einer Amtszeit, vermutlich auf Druck seiner liberalen Parteifreunde, ein im Vergleich zu anderen Bundesländer ''relativ'' harmlose Polizeigesetzverschärfung verabschiedet (die SPD hatte es in einer [[http://www.spd-fraktion.landtag.nrw.de/spdinternet/www/startseite/Presse/Pressearchiv/AnzeigePressemitteilung.jsp?oid=11788|PM]] als unzureichend zur Bekämpfung der neuen Formen der Kriminalität angesehen) [[http://www.lto.de/de/html/nachrichten/275/Der-Kampf-um-die-innere-Sicherheit-geht-weiter/|Legal-Tribune:]]Der Kampf um die innere Sicherheit geht weiter == Skandale == === Rosa Liste === 2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann. [[http://de.indymedia.org/2005/05/117191.shtml| Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle]] === Rasterfahndung === Die LfD berichtet im [[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeitsbericht]], dass im Zuge der 9/11-[[Rasterfahndung]] aus 5 Millionen Datensätzen aus dem [[AZR]], Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte damals natürlich noch ''niemand'' wissen. Das entsprechende Urteil kam erst 2006. === Big Brother Award für Fritz Behrens === Der ehemalige SPD-Innenminister bekam 2006 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2002/.local|Big Brother Award]], weil er trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse, die [[Videoüberwachung]] im Polizeigesetz durchgesetzt hat. === Illegale Weiterleitung an INPOL === Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die [[INPOL]]-Speicherung (Verbunddatei [[APIS]]) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der [[LfDI]] erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten). === Gesinnungstest NRW === Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für Ausländer``Innen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte. [[http://astamuenster.wordpress.com/2009/10/29/gesinnungstest-geht-weiter-innenminister-feiert-im-landtag/| Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest ]] === Datenschutzbeauftragte verlässt NRW === Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil der damalige FDP-Innenminister Ingo Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat. [[http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/sokol-hat-nrw-verlassen/| foebud zu der Personalie]] === Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung === Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung. |
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Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung. |
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== Skandale == === Rosa Liste === 2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann. [[http://de.indymedia.org/2005/05/117191.shtml| Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle]] === Rasterfahndung === Die LfD berichtet im [[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeits bericht]], dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte sie damals noch nicht wissen, das entsprechende Urteil kam erst 2006. === Illegale Weiterleitung an INPOL === Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfD erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten). http://www.kdn.de/KDN-Report/2002-3/fullservice_fuer_fahnder.htm spricht für 2002 von 25000 Benutzern in NRW === Gesinnungstest NRW === Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für Ausländer``Innen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte. [[http://astamuenster.wordpress.com/2009/10/29/gesinnungstest-geht-weiter-innenminister-feiert-im-landtag/| Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest ]] === Datenschutzbeauftragte verlässt NRW === Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil Herr Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat. [[http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/sokol-hat-nrw-verlassen/| foebud zu der Personalie]] === Schlappe für den Verfassungsschutz NRW === Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta ([[http://projekte.free.de/lotta/| Lotta]]) erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah (Im übrigen wird die Rote Hilfe in dem Bericht auch zum ersten Mal erwähnt). |
=== Lotta nicht extremistisch === Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die [[http://projekte.free.de/lotta/|antifaschistische Zeitung Lotta]] erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah. |
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=== Terrorverdacht wegen Liebesbrief === Ende September 2008 verhaftete das LKA NRW in einer aufwendigen Aktion einen angeblichen islamischen Terroristen. Ein Brief den das LKA ursprünglich als Abschiedsbrief interpretiert hatte, stellt sich als Liebesbrief heraus. [[http://www.abatz.de/oldnews.html#5850| Terrorverdacht wegen Liebesbrief ]] === vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht === Ende Oktober wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen von Kernbereichen der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden. [[http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/| taz Der Löschkopf fehlt ]] |
=== Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht === Ende Oktober 2009 wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden. Dieses Problem ist unter dem Vorzeichen "Löschung technisch nicht möglich" auch im Rahmen der Staatstrojaner-Affäre ans Licht gekommen. [[http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/|taz-Artikel dazu]] === Innenminister propagiert Vorratsdatenspeicherung === Der Innenminister Ralf Jäger setzt sich trotz anders lautenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Juni 2011 massiv für die [[Vorratsdatenspeicherung]] ein und wird deswegen vom Koaltionbspartner kritisiert. [[http://www.ruhrbarone.de/nrw-grune-gegen-anlasslose-vorratsdatenspeicherung|Ruhrbarone:NRW Grüne gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung]] === DNA-Abnahme von Opfern eines Naziangriffes === Im Sommer 2011 wurden Opfern eines Naziangriffes in Dortmund laut [[http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Linke-kritisiert-Polizei-nach-Nazi-Uebergriffen-in-Dortmund-id4992637.html|WAZ]] nach Anzeige des Vorfalles bei der Polizei [[DNA]]-Proben abgenommen. Der Grund soll gewesen sein, dass sie im Verdacht standen Anti-Nazi-Aufkleber verklebt zu haben. (''Ob das mit richterlicher Genehmigung geschah oder ob die Betroffenen ihre Rechte nicht kannten, geht aus dem Artikel nicht hervor. Weiss jemand mehr ?'')https://www.datenschmutz.de/moin/Datenbanken%20der%20Dienste === Weiterhin bizarres Auskunftsverhalten === Eine zeitlang hat das LKA versucht die Auskunftspflicht zu umgehen, indem es nur Auskunft über die selbst eingegebenen Daten gegeben hat. Dieses Verhalten schien das LKA anscheinend inzwischen abgeschaltet zu haben. (vgl [[http://auskunftsersuchen.info/category/lka-nordrhein-westfalen/|auskunftsersuchen.info/category/lka-nordrhein-westfalen/]]) Nach einem Auskunftsersuchen eines Berliner Piraten, welcher lange in NRW gelebt hatte, scheint das LKA die Praxis fortzuführen. So bekam er von dort die Antwort, dass soweit personenbezogene Daten von Ihm bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert seien, entziehe sich die Auskunft hierüber folglich deren Befugnis (siehe [[http://ennolenze.de/auskunftsersuchen/804/|ennolenze.de/auskunftsersuchen/804/]]). Überraschenderweise bekam er dann noch einen Brief vom der Polizei Bochum, dass das LKA NRW hat sein Ersuchen zuständigkeitshalber an weitergeleitet hätte. |
Inhaltsverzeichnis
- Rechtsgrundlagen
- Auskunftssysteme der Polizei
- Vorgangsbearbeitung
- Fallanalysesysteme
- Verfassungsschutz
- Weiteres
-
Skandale
- Rosa Liste
- Rasterfahndung
- Big Brother Award für Fritz Behrens
- Illegale Weiterleitung an INPOL
- Gesinnungstest NRW
- Datenschutzbeauftragte verlässt NRW
- Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung
- Lotta nicht extremistisch
- Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht
- Innenminister propagiert Vorratsdatenspeicherung
- DNA-Abnahme von Opfern eines Naziangriffes
- Weiterhin bizarres Auskunftsverhalten
Rechtsgrundlagen
Auskunftssysteme der Polizei
Die Systeme werden in NRW vom "Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste" (LZPD) mit Sitz in Duisburg betreut.
POLAS
Früher betrieb NRW Eigenentwicklungen unter Namen wie CEBI oder PIKAS. Mittlerweile setzt auch NRW auf POLAS, vgl. Länderübergreifende Software. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.
ViVA
Das Vorgangsbearbeitungssystem ViVA (Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft) soll die IT-Verfahren POLAS NRW (ab 2/2017) und das Vorgangsbearbeitungssystem IGVP (ab 2018) ablösen und unter einer einheitlichen Oberfläche vereinen. ViVA ist in den Datenverbund INPOL eingebunden. ViVA soll das zentrale Werkzeug von etwa 46.000 Polizeibeschäftigten werden.
Aktueller Stand aus dem Landtag NRW Januar 2017
Sexualstraftäter-Datei
Wie üblich wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet. Eine Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums von 2010 erklärt, sie sei im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet worden. Es gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement" bereitzustellen. Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, was inbesondere auch "Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug," sowie zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse" einschließe.
Wer Zugriff auf die Datenbank hat, ist unklar. Beschlossen ist aber, dass die Daten bei Umzügen der Gespeicherten an die "beteiligten Behörden" an den Zielorten fließen.
TODO: Kriegt man was über das Ding aus der NRW-Parlamentsdoku raus?
Staatsschutzdatei
Nach einem Erlass des NRW-Innenministerium vom 3.5.2004 zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die Staatsschutz-Abteilungen eigene Datensammlungen unter den Titeln "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen Staatsschutz (KpS-ST)" und "Organisationsakten Staatsschutz (OA ST)" (Artikel 7). Datenschutzrechtliche Verantwortung und Auskunftspflicht sind unklar.
SKB-Datenbanken
Auch in NRW gibt es SKB-Datenbanken für "Szenekundige Beamte" mit Weisheiten zu Fußballfans. 2015 waren darin laut NRW-Landtagsdrucksache 16/10462 Daten von 6500 Personen gespeichert.
Wie früher in Baden-Württemberg (vgl. Baden-Württemberg#SKB-Datei), werden in NRW die SKB-Dateien auf der Ebene von Polizeipräsidien geführt, fröhlich ignorierend, dass der LfD BaWü 2010 ziemlich schockiert war über den Murks, der dort lief und durchgesetzt hat, dass sich künftig das LKA darum kümmert. Das hat insbesondere zur Folge, dass das LKA Daten aus den SKB-Dateien nicht beauskunftet. Auf der anderen Seite sind die Daten wohl auch nur den mit Fußballgeschichten betrauten (eben den "szenekundigen") Beamten zugänglich (in Hamburg allerdings gibts dann doch noch einen Haufen andere, u.a. dort auch der "Kriminaldauerdienst"; vgl. Datenbanken Hamburg#SKB-Datenbank.
NRW-Landtagsdrucksache 16/10462 führt zur Funktion der SKB-Dateien aus:
Die Erkenntnisse der sogenannten SKB-Datei dienen demgegenüber insbesondere den für die jeweilige Szene zuständigen szenenkundigen Beamtinnen und Beamten als Arbeitsdatei und speziell zur Vorbereitung und Durchführung verwaltungsgerichtsfester präventiv polizeilicher Maßnahmen, zur Verhinderung anlassbezogener Sicherheitsstörungen sowie der konsequenten Strafverfolgung.
-- was im Wesentlichen dem entspricht, was für angegeben wird SKB BaWü, eben das ganze Spektrum von Gefährderansprachen bis Stadionverboten.
2016 zeigte sich das das Innenministerium in NRW ganz von der autoritären Seite, weil es die Beauskunftung der Verfahrensverzeichnisse der SKB-Dateien (bzw. des Musterverfahrensverzeichnisses, nach dem die gestrickt sind) verweigerte, weil es „Rückschlüsse auf polizeiliche Techniken und Taktiken” zulasse Dokumentation bei fragdenstaat.de.
Ein schöner Artikel zu NRW-SKB erschien 2016 im CILIP-Blog.
Weiterleitung an Europol und SIS
Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in § 27 Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach § 1 PolDÜV und § 3 PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem SIS mit Unterstützung von LKA und LPZD weiter. An Europol und Eurojust dürfen nur das LKA und das LPZD Daten weiterleiten.
Vorgangsbearbeitung
NRW setzt auf die bayrische IGVP-Entwicklung, vgl. Länderübergreifende Software. Betrieben wird das System ebenfalls vom LZPD.
Die offizielle Mitarbeiterzeitung der NRW-Polizei zu IGVP.
Im IGVP ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert, von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das IGVP anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).
Ein Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft von 2009 beschreibt ein haarsträubendes Verfahren:
Ein in IGVP erstellter Vorgang wird nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dabei bleiben Daten auf der Strecke, werden einfach nicht oder anders übernommen. Für den jeweiligen Bereich muss der Sachbearbeiter sehr kreativ sein, um eine lupenreine Sofortmeldung zu erzeugen.
Wenn diese Leute da etwas nicht völlig missverstanden haben, muss sich der LfDI natürlich die Frage gefallen lassen, wie er so etwas dulden kann -- es ist offensichtlich, dass eine automatische Übertragung von Daten aus einer Vorgangsverwaltung in ein "Recherchesystem" schon wegen der Zweckbindung nicht datenschutzkonform (oder auch nur sinnvoll) sein kann.
Im Oktober 2010 war das Programm laut WAZ auf Grund eines Updates nur begrenzt einsatzfähig. Auch auf Grund dessen soll IGVP in Zukunft durch Poliks ersetzt werden (vgl GdP PM).
Fallanalysesysteme
Findus
Eine Pressemitteilung des NRW-Innenministeriums von 2002 erwähnt ein "Recherchesystem" namens FINDUS zur Unterstützung operativen Fallanalyse:
- Das moderne und komplexe Recherchesystem "FINDUS" war zuletzt bei der Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen erfolgreich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die elektronische Fahndung abgeschlossen. "Hessen beginnt in diesen Tagen erst mit der Rasterfahndung - ein Jahr nach den terroristischen Anschlägen in den USA", sagte Behrens. Im Alltag hat sich das System beim Aufspüren von Falldaten bisher bestens bewährt. Es ist in allen Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt im Einsatz.
rsCase
Seit 2007 wird zusätzlich zu Findus nach einer Pressemitteilung von rola aus dem Jahr 2007 noch rsCASE verwendet (vgl. Hersteller#rola).
Verfassungsschutz
Benutzt NADIS und behördeneigene Amtsdateien (vgl. § 10 VSG NRW; u.a. zur Mitwirkungs- und Nachberichtspflicht für Aufenthalts-, Luftverkehrs-, Hafensicherheits- sowie Atomgesetz), wie z.B. eine so genannte „Personen-Informations-Datei“.
Eine "elektronische Sachakte" wurde mit der 2006 verabschiedeten Änderung des § 8 VSG NRW eingeführt. Die Volltextsuche nach personenbezogenen Daten ist darin angeblich nur zu Auskunftszwecken zulässig.
Weiteres
Polizeigesetzänderung 2010
Nachdem sich der ehemalige Inneminister Wolf zu Beginn seiner Amtszeit durch die Online-Durchsuchung und somit bei der Aushebelung von Grundrechten hervor getan hat, hat er gegen Ende einer Amtszeit, vermutlich auf Druck seiner liberalen Parteifreunde, ein im Vergleich zu anderen Bundesländer relativ harmlose Polizeigesetzverschärfung verabschiedet (die SPD hatte es in einer PM als unzureichend zur Bekämpfung der neuen Formen der Kriminalität angesehen)
Legal-Tribune:Der Kampf um die innere Sicherheit geht weiter
Skandale
Rosa Liste
2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann.
Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle
Rasterfahndung
Die LfD berichtet im 17. Tätigkeitsbericht, dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus dem AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte damals natürlich noch niemand wissen. Das entsprechende Urteil kam erst 2006.
Big Brother Award für Fritz Behrens
Der ehemalige SPD-Innenminister bekam 2006 den Big Brother Award, weil er trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Videoüberwachung im Polizeigesetz durchgesetzt hat.
Illegale Weiterleitung an INPOL
Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfDI erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten).
Gesinnungstest NRW
Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für AusländerInnen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte.
Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest
Datenschutzbeauftragte verlässt NRW
Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil der damalige FDP-Innenminister Ingo Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat.
Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung
Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung.
Lotta nicht extremistisch
Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah.
Unrast-Blog über Klage gegen LfV
Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht
Ende Oktober 2009 wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden. Dieses Problem ist unter dem Vorzeichen "Löschung technisch nicht möglich" auch im Rahmen der Staatstrojaner-Affäre ans Licht gekommen.
Innenminister propagiert Vorratsdatenspeicherung
Der Innenminister Ralf Jäger setzt sich trotz anders lautenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Juni 2011 massiv für die Vorratsdatenspeicherung ein und wird deswegen vom Koaltionbspartner kritisiert.
Ruhrbarone:NRW Grüne gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung
DNA-Abnahme von Opfern eines Naziangriffes
Im Sommer 2011 wurden Opfern eines Naziangriffes in Dortmund laut WAZ nach Anzeige des Vorfalles bei der Polizei DNA-Proben abgenommen. Der Grund soll gewesen sein, dass sie im Verdacht standen Anti-Nazi-Aufkleber verklebt zu haben. (Ob das mit richterlicher Genehmigung geschah oder ob die Betroffenen ihre Rechte nicht kannten, geht aus dem Artikel nicht hervor. Weiss jemand mehr ?)https://www.datenschmutz.de/moin/Datenbanken%20der%20Dienste
Weiterhin bizarres Auskunftsverhalten
Eine zeitlang hat das LKA versucht die Auskunftspflicht zu umgehen, indem es nur Auskunft über die selbst eingegebenen Daten gegeben hat. Dieses Verhalten schien das LKA anscheinend inzwischen abgeschaltet zu haben. (vgl auskunftsersuchen.info/category/lka-nordrhein-westfalen/) Nach einem Auskunftsersuchen eines Berliner Piraten, welcher lange in NRW gelebt hatte, scheint das LKA die Praxis fortzuführen. So bekam er von dort die Antwort, dass soweit personenbezogene Daten von Ihm bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert seien, entziehe sich die Auskunft hierüber folglich deren Befugnis (siehe ennolenze.de/auskunftsersuchen/804/). Überraschenderweise bekam er dann noch einen Brief vom der Polizei Bochum, dass das LKA NRW hat sein Ersuchen zuständigkeitshalber an weitergeleitet hätte.