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= Rechtsgrundlagen = * [[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SOG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true|Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)]] |
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* [[http://www.schure.de/ndsgin.htm|Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)]] * [[http://www.schure.de/2101110/ndssog.htm|Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)]] == Auskunftssysteme der Polizei == === Nachweissystem === Niedersachsen betreibt als [[Nachweissystem]] eine [[POLAS]]-Instanz. (Es ist allerdings möglich, dass diese von einer Auskunftskomponente in NIVADIS ersetzt wurde/wird.) === Sexualstraftäterdatei === Niedersachsen betreibt offenbar auch eine HEADS-Instanz, wie [[Bayern]] als [[Sexualstraftäterdatei]]. === Vorgangsbearbeitung === Nivadis ist das Niedersächsische [[Vorgangsbearbeitung]]s-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem. vgl [[http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.01.04-000/|Heise-Newsticker zu Nivadis]]. Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert. (vgl [[http://www.pro-linux.de/news/2003/5977.html|pro-linux.de]]). |
* [[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true|Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)]] = Auskunftssysteme der Polizei = Niedersachsen betreibt als [[Nachweissystem]] eine [[POLAS]]-Instanz. Nach einer [[http://web.archive.org/web/20030923023515/http://www.intel.com/deutsch/eBusiness/casestudies/lowersaxonypolice/|Pressemitteilung von Intel aus dem Jahr 2003]] gab es damals 11600 Computer-Plätze in Niedersachsen, die eine nicht näher beschriebene Polizeidatenbank – nach Lage der Dinge muss es sich wohl um POLAS gehandelt haben – abfragen können. == Sexualstraftäterdatei == Niedersachsen betreibt offenbar auch eine HEADS-Instanz, wie [[Bayern]] als [[Sexualstraftäterdatei]]. Dieses ist als K.U.R.S in Nivadis intregriert (vgl [[#Themenbezogene Sammlungen in Nivadis]]. == SKB-Datei == Auch Niedersachsen unterhält eine [[SKB-Datenbank]] gegen Fußballfans. 2016 [[https://www.heise.de/newsticker/meldung/OVG-Niedersachsen-Polizei-darf-Daten-gewaltbereiter-Fussballfans-speichern-3492122.html|zitiert heise online]] „Polizeiangaben” dahingehen, dass bei den Präsidien in Hannover (750), Braunschweig (250) und Wolfsburg (200) insgesamt 1200 Personen erfasst sind. Im November 2016 [[http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160020279&st=null&showdoccase=1|urteilt das OVG Lüneburg (11 LC 148/15)]], die SKB-Dateien würden im Einklang mit Datenschutz- und Polizeigesetzen geführt. Das ist ein wenig originell, weil die Polizei die Dinger seit 2005 mit einer völlig unzureichenden Errichtungsanordnung (hier: „Verfahrensbeschreibung”) hat und erst, als es im Zusammenhang mit der Klage brenzlig wurde, 2014 eine Errichtungsanordnung geliefert hat, die etwas mit der Realität zu tun hatte; wie üblich haben Rechtsverstöße der Polizei also keine Folgen. Atemberaubend auch die Bereitschaft des Gerichts, die Speicherung von „Kontakt- oder Begleitperson[en]” – also auch nach Polizeieinschätzung völlig unschuldigen – zu erlauben, und zwar durch schlichtes Abpinnen einer kreuzlahmen Ausrede der Polizei: {{{#!blockquote Nach den Angaben der Beklagten [also der Polizei] tragen die in der Arbeitsdatei gespeicherten Erkenntnisse [hier speziell zu Kontakt- und Begleitpersonen] auch dazu bei, für präventiv-polizeiliche Maßnahmen den Kräftebedarf abzuschätzen und die Einsatztaktik festzulegen. Die Arbeitsdatei dient damit der gefahrenabwehrenden Tätigkeit der Polizei. }}} – beeindruckend dünn angesichts einer Verletzung elementarer Bürgerrechte. Angesichts dieser bürgerrechtlichen Unbesorgtheit ist auch bemerkenswert, dass das Gericht die Weiterspeicherung zweier Gewahrsamnahmen absegnet, da sich die Klägerin nicht im Nachhinein gegen sie gewehrt hat: {{{#!blockquote Ob der Eintrag zu löschen ist, wenn die Rechtswidrigkeit der von der Polizei ergriffenen Maßnahmen feststeht, kann auf sich beruhen. Die Klägerin hat nachträglichen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ingewahrsamnahmen offenkundig nicht in Anspruch genommen. }}} Das Gericht wollte nicht mal die Speicherung einer „Gefährderansprache” (die in Wirklichkeit offenbar eher eine Personalienkontrolle war) als rechtswidrig erkennen. = Vorgangsbearbeitung = Nivadis war (ist?) das Niedersächsische [[Vorgangsbearbeitung]]s-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem (vgl. [[http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.01.04-000/|Heise-Newsticker 2004 zu Nivadis]]). Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert (vgl [[http://www.pro-linux.de/news/2003/5977.html|pro-linux.de von 2003]]). 2014 gab es sehr konkrete Pläne, Nivadis im Rahmen einer Rückmigration auf Windows abzuschalten ([[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-Niedersachsen-will-von-Linux-zurueck-zu-Microsoft-2440829.html|Heise-Newsticker vom 1.11.2014]]). Wir tippen mal: Die werden zu was von rola migrieren. |
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"Durch die hervorragende Datenqualität können einmal eingegebene Daten (unter Berücksichtigung strenger datenschutzrechtlichen Vorgaben) für sämtliche folgenden Bearbeitungsprozesse sowie die Auswertung und Statistik automatisiert verarbeitet werden. Sie können per Mausklick für weitere Vorgänge übernommen und mit externen Datenquellen abgeglichen werden." -- mit anderen Worten gibt es offenbar zentrale Stammdaten. ... "Alle Vorgangsdaten werden zentral gespeichert. Dies hat zur Folge, dass jeder Anwender, soweit es seine Berechtigung zulässt, landesweit auf alle Vorgangsdaten zugreifen kann." -- mit anderen Worten ist NIVADIS eine Art globales Auskunftssystem an jedem Arbeitsplatz. ... "Von jedem NIVADIS-Arbeitsplatz aus wird der Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme, wie [[INPOL]], [[SIS|Schengener-Informations-System]], [[AZR|Ausländer-Zentralregister]] und [[ZEVIS]] (Zentrales Verkehrs- und Informations-System) gewährleistet." | {{{#!blockquote Durch die hervorragende Datenqualität können einmal eingegebene Daten (unter Berücksichtigung strenger datenschutzrechtlichen Vorgaben) für sämtliche folgenden Bearbeitungsprozesse sowie die Auswertung und Statistik automatisiert verarbeitet werden. Sie können per Mausklick für weitere Vorgänge übernommen und mit externen Datenquellen abgeglichen werden. [...] Alle Vorgangsdaten werden zentral gespeichert. Dies hat zur Folge, dass jeder Anwender, soweit es seine Berechtigung zulässt, landesweit auf alle Vorgangsdaten zugreifen kann. [...] Von jedem NIVADIS-Arbeitsplatz aus wird der Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme, wie [[INPOL]], [[SIS|Schengener-Informations-System]], [[AZR|Ausländer-Zentralregister]] und [[ZEVIS]] (Zentrales Verkehrs- und Informations-System) gewährleistet. }}} |
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==== Themenbezogene Sammlungen in Nivadis ==== | == Themenbezogene Sammlungen in Nivadis == |
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==== Weitere Informationen zu Nivadis ==== '''vgl''' [[http://de.wikipedia.org/wiki/Nivadis|Wikipedia-Artikel zu NIVADIS]] === Analysesystem === „Software zur Analyse, Fallbearbeitung, Informationsverarbeitung und Recherche“ (Safir) heißt nach einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011das System zur [[operativen Fallbearbeitung]] bzw [[Data Mining]]. Zusätzlich gibt es ('''wen verwunderts''') Safir-Castor eine Landesanwendung zur anlassbezogenen Abwicklung des Castortransportes. === Weitere Datenbanken === ==== DAMASKUS ==== |
= Analysesystem = „Software zur Analyse, Fallbearbeitung, Informationsverarbeitung und Recherche“ (Safir) heißt nach einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011das System zur [[operativen Fallbearbeitung]] bzw [[Data Mining]]. Zusätzlich gibt es Safir-Castor eine Landesanwendung zur anlassbezogenen Abwicklung des Castortransportes. == DAMASKUS == |
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=== Episoden zu Polizeidatenbanken === Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im Polizei Extrablatt (vgl [[http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2661905_L20.pdf|Polizei-Extrablatt 11/2003]](pdf)). Interessant ist hierbei die Erwähnung von "Mikado" (''wer weiß, was das ist, rühre sich'') und der Umstand. Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal ('''don't tell me it's 3270''') angesprochen wurde. Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner |
= Verfassungsschutz = Der Verfassungsschutz betreibt neben [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] laut einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 eine Amtsdatei und eine G10-Datei (d.h. vermutlich Personen welche auf Grund des G10-Gesetzes überwacht werden). Daneben gibt nach der Antwort in Niedersachsen ein „Gemeinsames Informations- und Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz“ (GIAZ). == VS-Amtsdatei == Hauptquelle zur Amtsdatei des Landesamts für Verssungsschutz ist ein <<Doclink(2014-nds-vsreport.pdf,Bericht der Task Force Verfassungsschutz (2014))>> (im Folgenden TF-Bericht). === Inhalte === Demnach führt der LfV zunächst – wie wohl alle LfVen in der BRD – ausschließlich „Sachakten”, also vielleicht „Der Göttinger AK Castor” oder „Antifa-Umtriebe in Lemgo”, nicht aber das Äquivalent von Kriminalakten (die normalerweise konkreten Personen zugeordnet sind). Die Amtsdatei kreuzreferenziert nun Erwähnungen von Personen in diesen Akten. Es kann natürlich passieren, dass es mal ein-Mensch-Gruppen gibt. Dabei werden Personen nach „Verdachtsfällen” und „Beobachtungsfällen” unterschieden, wobei letztere VS-offiziell bestätigte „Extremisten” sind. Offenbar gibt es für letztere noch die Unterscheidung nach „gewalttätig” und „nicht gewalttätig”, was aber wohl keine nachvollziehbaren Konsequenzen hat. Für diese sieht die Amtsdatei vor die Speicherung {{{#!blockquote biographischer Daten, der Zugehörigkeit zu Organisationen sowie der sogenannten Erkenntnistexte (EKT). Diese Erkenntnistexte dienen der Speicherung von zusammengefassten Ergebnissen aus der Auswertung von Informationen. [...] Die Gesamtheit aller zu einer Person oder einer Organisation gespeicherten Erkenntnistexte wird in einem sogenannten Hinweisblatt (HIBL) zusammengefasst. Dieses (elektronische) Hinweisblatt bietet damit einen umfassenden Überblick über die zu einer Person gespeicherten Erkenntnisse. (TF-Bericht, S. 5) }}} – es werden also offenbar beliebige Volltexte im Rechner gespeichert, was schon mal allen nichtgeheimdienstlichen Vorstellungen von Datenschutz Hohn spricht. Entsprechend furchtbar stellen sich dann auch die Quellen dar. Der TF-Bericht äußert als Beispiele: {{{#!blockquote [Es] wurden im vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachteten Bereich der autonomen Szene beispielsweise Erstspeicherungen aufgrund der Benennung auf Mitglieder- oder E-Mail-Verteilerlisten vorgenommen. (TF-Bericht, S. 26) }}} – das fand die Task Force auch erstmal in Ordnung. Etwas weniger zufrieden war sie mit blinden Abfragen beim Meldeamt: {{{#!blockquote Die Task Force hat die Löschung von personenbezogenen Speicherungen empfohlen, die darauf basierten, dass die Personen Bewohnerinnen oder Bewohner sogenannter „Szeneobjekte“ waren, also von Wohnhäusern, die nach polizeilicher Einschätzung von Personen der politisch linksorientierten Szene bewohnt sind. Im Zuge einer Meldedatenabklärung der „Szeneobjekte“ wurden Personen als Verdachtsfälle in der Amtsdatei neu erfasst. [... allerdings, später, für den Fall, dass wer schon Hoffnung geschöpft hat:] Die Task Force beanstandet das grundsätzliche Vorgehen einer Meldedatenerhebung in Bezug auf derartige Szeneobjekte zur Ermittlung von Personen nicht. Dies schließt auch die Personenabklärung mittels einer Vorlage von Lichtbildern bei einer Quelle mit ein. (TF-Bericht, S. 26f) }}} Schon fast unzufrieden war sie mit der summarischen Speicherung von Leuten beim Freitagsgebt – Religionsfreiheit ist gerade im autoritären Bereich ein hohes Gut: {{{#!blockquote In der bisherigen Speicherpraxis wurden regelmäßige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den in extremistisch eingestuften Moscheen durchgeführten Freitagsgebeten in der Amtsdatei gespeichert. Je nach Relevanz des Objekts erfolgte zunächst eine Aufnahme als Verdachtsfall oder aber eine Einstufung als Extremist. Letzteres hat regelmäßig eine automatische Verlängerung der Wiedervorlagefrist von fünf Jahren auf Basis der letzten zugespeicherten Erkenntnis, also auch jeder weiteren Teilnahme an einem Freitagsgebet, zur Folge. [...] Die Task Force sieht indes eine dauerhafte Speicherung von Moscheebesucherinnen und -besuchern allein aufgrund der regelmäßigen Teilnahme am Freitagsgebet [..] als für die Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes nicht erforderlich an. }}} === Speicherfristen === Laut Auskunft der Task Force vergibt der VS ohne nachweisbare Einzelprüfung immer die maximal zulässige Wiedervorlagefrist (so heißt die Speicherfrist bzw. Aussonderungsprüffrist beim VS in Niedersachsen); das sind fünf Jahre für „Extremisten” und zwei Jahre für Verdachtsfälle. Wirklich relevant ist das aber wohl in der Regel nicht, weil der VS die Prüfung eh nicht durchführt -- {{{#!blockquote Die Task Force hat wiederholt festgestellt, dass Wiedervorlagefristen von Speicherungen zum Zeitpunkt der Überprüfung durch die Task Force bereits in teilweise erheblichem Umfang abgelaufen waren. Erklärt wurde dies mit den konkreten organisatorischen Abläufen bei der Abarbeitung der Wiedervorlagen. (TF-Bericht, S. 22) }}} Selbst wenn eine Wiedervorlage stattfindet, sind die Hürden für eine Weiterspeicherung nicht hoch. Das VS-Gesetz nennt allerdings Fristen von 10 (Systemgegnerschaft ohne Gewalt) bzw. 15 Jahren (mit Gewalt oder internationalem Bezug), nach denen ein Personeneintrag gelöscht werden muss, wenn sich keine Zuspeicherung konstruieren lässt. Wie auch bei der Polizei häufig üblich, lässt eine Zuspeicherung die Fristen aller Eintragungen neu anlaufen. Das führ beim Niedersächsischen VS, der offensichtlich weitgehend wahllos alles speichert (also nicht nur Ermitlungsverfahren, wie es bei der Polizei üblich ist), zu besonders geheimdienstgemäßen Situaionen: {{{#!blockquote Ferner hat die Task Force festgestellt, dass die Wiedervorlagefrist vielfach an Tatsachen anknüpft, die nicht verlängerungsrelevant sind. Nicht verlängerungsrelevant sind solche Erkenntnisse, die keinen extremistischen Kontext oder sogar einen entlastenden Inhalt haben. Beispiele hierfür sind die Erfassung allgemeiner Personendaten oder Erkenntnisse darüber, dass sich eine Person von einer extremistischen Bestrebung gelöst hat. (TF-Bericht, S. 21) }}} Neben einer generellen Schwäche bei der Achtung der Verfassung liegt die weite Verbreitung dieses Phänomens in der Amtsdatei des Verfassungsschuzes auch an der Technik: {{{#!blockquote Die Eingabemaske zur Erfassung und Speicherung von Erkenntnissen beinhaltet ein Feld zur automatischen Verlängerung der Wiedervorlage um fünf Jahre. Dieses Feld ist bei einem Aufruf der Eingabemaske automatisch aktiviert. }}} Wer hat sich das wohl ausgedacht? === Zahlen === Die von der Task Force überprüfen Personeneinträge mögen oder mögen nicht einen guten Eindruck vom Gesamtinhalt der Amtsdatei geben – jedenfalls sah die Vereilung auf die vom VS ausgemachen „Phänomenbereiche” 2013 so aus: || Links || Ausland || Rechts || || 1792 || 3025 || 2363 || = Weiteres = == Liberalisierungen unter Rot-Grün? == Unter der Rot-Grünen Koalition in den 90-zigern wurden die Befugnisse von Polizei und [[Geheimdienste]]n erheblich zurückgeschraubt. Mit daran beteiligt war Rolf Gössner, der dazu einen [[http://www.infolinks.org/medien/cilip/ausgabe/45/ngefag.htm|Artikel in Cilip 45]] geschrieben hat. Nach dem Wechsel zu Gelb-Schwarz wurde dagegen die Reform zurückgenommen und die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten erheblich ausgebaut (s.u.). == Polizeiliches Lamentieren 2003 == Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im Polizei Extrablatt (vgl [[http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2661905_L20.pdf|Polizei-Extrablatt 11/2003]](pdf)). Interessant ist hierbei die Erwähnung von "Mikado" und der Umstand. Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal angesprochen wurde. Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner |
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Nach einer PM von Intel gibt es 11600 Computer-Plätze in Niedersachsen, die eine nicht näher beschriebene Polizeidatenbank abfragen können. vgl [[http://www.intel.com/deutsch/eBusiness/casestudies/lowersaxonypolice/|pm intel]] == Verfassungsschutz == Der Verfassungsschutz betreibt neben [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] laut einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 eine Amtsdatei und eine G10-Datei (''d.h. vermutlich Personen welche auf Grund des G10-Gesetzes überwacht werden''). Daneben gibt nach der Antwort in Niedersachsen ein „Gemeinsames Informations- und Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz“ (GIAZ). == Weiteres == === Zurückschrauben der Befugnisse der Repressionsorgane während Rot-Grün in den 90-zigern === Unter der Rot-Grünen Koalition in den 90-zigern wurden die Befugnisse von Polizei und [[Geheimdienste]]n erheblich zurückgeschraubt. Mit daran beteiligt war Rolf Gössner, der dazu einen Artikel im [[http://www.infolinks.org/medien/cilip/ausgabe/45/ngefag.htm|Cilip]] geschrieben hat. Nach dem Wechsel zu Gelb-Schwarz wurde dagegen die Reform zurückgenommen und die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten erheblich ausgebaut (s.u.). == Skandale == === Detektei nutzt POLAS === |
= Skandale = == Detektei nutzt POLAS == |
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=== Göttinger Überwachungsskandal === | == Göttinger Überwachungsskandal == |
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=== Polizeigesetz wird vom Verfassungsgericht kassiert === Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem modernsten Polizeigesetz der Welt profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich [[Geheimdienste]] angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert. In diesem Zusammenhang wirft die Antwort der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage zur [[Rasterfahndung]] 2001 ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis. vgl [[http://www.cilip.de/terror/lt-nds-14-3429.pdf|cilip:Anfrage zur Rasterfahndung]](pdf) === Rechtswidrige Dauerobservation einer Kletteraktivistin === Eine Kletteraktivistin mit Sptznamen Eichhörnchen wurde im Jahre 2006 aus [[Prävention|präventiven]] Gründen vor einem Castoreinsatz wochenlang [[Observation|observiert]]. Dagegen hat die Aktivistin Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht. Um die Klage abzuwenden hat die Polizei dann die Rechtswidrigkeit der polizeilichen [[Observation]]smaßnahme schriftlich anerkannt. Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, hat die Polizei die Daten jedoch nicht gelöscht. Die Daten benutzte sie beispielsweise im November 2008 als Grundlage für eine Gefahrenprognose, um die Aktivistin beim Castortransport 2008 in [[Prävention|präventiven]] Langzeitgewahrsam (d.h. Schutzhaft) zu nehmen. vgl [[http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/ueberwachung.html#2006|www.eichhoernchen.ouvaton.org]] === Staatsanwaltschaft in Göttingen ordnet DNA-Entnahme wegen Böllerwurf an === |
== Polizeigesetz wird vom Verfassungsgericht kassiert == Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem „modernsten Polizeigesetz der Welt” profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich [[Geheimdienste]] angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert. In diesem Zusammenhang wirft die [[http://www.cilip.de/terror/lt-nds-14-3429.pdf|Antwort der damaligen Landesregierung]] auf eine Anfrage zur [[Rasterfahndung]] 2001 ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis. == Rechtswidrige Dauerobservation einer Kletteraktivistin == Eine Kletteraktivistin wurde im Jahre 2006 vor einem Castoreinsatz wochenlang vom mobilen Einsatzkommand (MEK) [[Observation|observiert]]. Dagegen hat sie Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht. Um die Klage abzuwenden, hat die Polizei die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Observationsmaßnahme schriftlich anerkannt. Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, hat die Polizei die Daten jedoch nicht gelöscht. [[http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/ueberwachung.html#mek|Mehr von der Betroffenen]] == Staatsanwaltschaft in Göttingen ordnet DNA-Entnahme wegen Böllerwurf an == |
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Die Beschwerde dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Womit das letzte Rechtsmittel gegen die Entnahme erfolglos war und die Speichelprobe abgeben werden musste (vgl [[http://monsters.blogsport.de/2011/01/04/verfassungsgericht-erlaubt-dna-entnahme/|monsters.blogsport.de]]). Von dem Tatvorwurf wurde er dann laut dem Blog [[http://monsters.blogsport.de/2011/07/04/freispruch-fuer-martin-r/|monsters]] im Sommer 2011 freigesprochen. === Big Brother Award für Drohnen-Einsatz === |
Die Beschwerde dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Womit das letzte Rechtsmittel gegen die Entnahme erfolglos war und die Speichelprobe abgeben werden musste (vgl http://monsters.blogsport.de/2011/01/04/verfassungsgericht-erlaubt-dna-entnahme/). Von dem Tatvorwurf wurde er dann laut http://monsters.blogsport.de/2011/07/04/freispruch-fuer-martin-r/ im Sommer 2011 freigesprochen. == Big Brother Award für Drohnen-Einsatz == |
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== Beobachtung eines Journalisten durch den Verfassungsschutz == Ein Göttinger Journalist eines Lokalradios erfuhr 2011, nachdem er ein AuskunftErsuchen an das [[LfV]] geschickt hatte, dass er seit 14 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird. U.a. wurde die Teilnahme an legalen Demos vom Verfassungsschutz registriert (vgl [[http://www.taz.de/Niedersaechsische-berwachung-/!79681/|taz]]). Einige Daten sind vermutlich durch die Polizei übermittelt worden, denn im Nachhinein hat die Polizei Göttingen zugegeben, dass sie bei einem AuskunftErsuchen gespeicherte Daten verschwiegen hatte (bzw vor dem Abschicken der Antwort gelöscht hatte). Weiteres unter http://monsters.blogsport.de/2011/11/07/nichts-genaues-weiss-man-nicht-auch-goettinger-polizeidirektion-ueberwachte-journalisten/. == Beobachtung eines Grünen-Landtagskandidaten == Ein Kandidat der Grünen für die Landtagswahl 2013 hat im Sommer 2012 die Auskunft vom LfV, dass er vom LfV beobachtet wird. U.a. wird von ihm ein Platzverweis, Teilnahme an Protesten gegen Moorburg und die Teilnahme an einer Kurden-Demo vorgeworfen. Wobei er zu Zeitpunkt der letzteren auf einer Parteiveranstaltung war. Weiteres unter http://www.taz.de/Oppositions-Bespitzelung/!98824/ == 40% der VS-Daten rechtswidrig gespeichert == Die Zustände bei der Amtsdatei des Verfassungsschutzes in Niedersachsen waren 2013 so haarsträubend, dass selbst ein autoritärer Scharfmacher wie der damalige Innenminister Boris Pistorius nicht umhin kam, eine „Task Force” einzusetzen, die die Speicherpraktiken des niedersächsischen VS untersuchen sollte. Diese Kommission war im Wesentlichen mit Leuten des VS selbst und des Innenministeriums besetzt, also gewiss keiner überschießenden Menschenrechtsliebe verdächtig; das dokumentiert etwa ihre Einschätzung, dass der VS eigentlich zunächst erstmal alles speichern kann: {{{#!blockquote Ebenfalls phänomenbereichsübergreifend lässt sich in diesem Zusammenhang feststellen, dass wiederholt Personen über einen erheblichen Zeitraum gespeichert wurden, die zwar einen möglichen Bezug zu einer extremistischen Bestrebung aufweisen, im Ergebnis aber unbedeutend für die Bestrebung bleiben. Die Erstspeicherung dieser Personen ist zunächst unproblematisch, da ihre Bedeutung für die Bestrebung in der Regel noch nicht zu überblicken ist, so dass die Speicherung zur Klärung eben dieser Frage erforderlich ist. (<<Doclink(2014-nds-vsreport.pdf,Abschlussbericht)>>, S. 18) }}} Trotz dieses Herz-Jesu-Bürgerrechtsverständnisses kommt der <<Doclink(2014-nds-vsreport.pdf,Abschlussbericht der Kommission)>> zu ziemlich vernichtenden Ergebnissen: 21% der 9004 untersuchten Speicherungen waren so missbräuchlich, dass sie als sofort löschpflichtig angesehen wurden, weitere 18% sind mit normalen Prozeduren zu löschen. Nicht auszudenken, zu welchen Ergebnissen Personen mit mehr bürgerrechtlicher Street Cred gekommen wären. Innenminister Pistorius sah [[http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=124497&_psmand=33|sich zu folgendem Eingeständnis genötigt]]: {{{#!blockquote Das ist erschreckend, weil es nicht um Versehen oder individuelle Fehler einiger weniger Mitarbeiter geht, sondern weil das System offenbar versagt hat und es keine Absicherung gab. Nach diesen Ergebnissen liegt ein Fall von Organisationsverschulden vor." }}} Ein Ärgernis am Rande ist, dass die Task Force riet, von einer Information der Speicheropfer über das an ihnen verübte Unrecht abzusehen, und zwar mit der bemerkenswerten Argumentation: {{{#!blockquote Angesichts der Zahl der Löschempfehlungen besteht nach Auffassung der Task Force die begründete Befürchtung, dass hierdurch die Arbeitsweise des Niedersächsischen Verfassungsschutzes aufgedeckt werden könnte. Insofern kann die Task Force eine derartige Information Betroffener nicht empfehlen. }}} – also: Das Unrecht ist so verbreitet, dass deutlich werden könnte, dass es Methode hat. Klassiker geheimheimdienstlicher Zirkelschlüsse, Nummer 7. == 511 von 512 gespeicherten Veranstaltungen rechtswidrig == 2016 wird bekannt, dass die Polizei [[https://freiheitsfoo.de/2016/12/17/illegale-demodatenspeicherung-polizei-nds/|in NIVADIS „Verlaufberichte” zu 512 Demonstrationen]] samt Anmelder_innen, Ordner_innen usf. gespeichert hat. Eine Prüfung durch den LfD ergab, dass satte 511 dieser Speicherungen rechtswidrig waren, denn: {{{#!blockquote Die Polizei kann mittels der NIVADIS-Speicherungen jederzeit wissen, wer an Demonstrationen teilgenommen hat. Das ist genau das Gegenteil von staatsfreier Grundrechtsausübung. }}} („staatsferne Grundrechtsausübung” ist ein zentraler Begriff aus dem Brokdorf-Urtei des BVerfG, das wesentliche Eckpfeiler des Versammlungsrechts festklopfte). Im Rahmen der Aufklärung wurde auch ein <<Doclink(2016-niedersachsen-verlaufsbericht.pdf,Beispiel für einen Verlaufsbericht)>> (mit Schwärzungen) befreit. |
Inhaltsverzeichnis
- Rechtsgrundlagen
- Auskunftssysteme der Polizei
- Vorgangsbearbeitung
- Analysesystem
- Verfassungsschutz
- Weiteres
-
Skandale
- Detektei nutzt POLAS
- Göttinger Überwachungsskandal
- Polizeigesetz wird vom Verfassungsgericht kassiert
- Rechtswidrige Dauerobservation einer Kletteraktivistin
- Staatsanwaltschaft in Göttingen ordnet DNA-Entnahme wegen Böllerwurf an
- Big Brother Award für Drohnen-Einsatz
- Beobachtung eines Journalisten durch den Verfassungsschutz
- Beobachtung eines Grünen-Landtagskandidaten
- 40% der VS-Daten rechtswidrig gespeichert
- 511 von 512 gespeicherten Veranstaltungen rechtswidrig
Rechtsgrundlagen
Auskunftssysteme der Polizei
Niedersachsen betreibt als Nachweissystem eine POLAS-Instanz.
Nach einer Pressemitteilung von Intel aus dem Jahr 2003 gab es damals 11600 Computer-Plätze in Niedersachsen, die eine nicht näher beschriebene Polizeidatenbank – nach Lage der Dinge muss es sich wohl um POLAS gehandelt haben – abfragen können.
Sexualstraftäterdatei
Niedersachsen betreibt offenbar auch eine HEADS-Instanz, wie Bayern als Sexualstraftäterdatei. Dieses ist als K.U.R.S in Nivadis intregriert (vgl #Themenbezogene Sammlungen in Nivadis.
SKB-Datei
Auch Niedersachsen unterhält eine SKB-Datenbank gegen Fußballfans. 2016 zitiert heise online „Polizeiangaben” dahingehen, dass bei den Präsidien in Hannover (750), Braunschweig (250) und Wolfsburg (200) insgesamt 1200 Personen erfasst sind.
Im November 2016 urteilt das OVG Lüneburg (11 LC 148/15), die SKB-Dateien würden im Einklang mit Datenschutz- und Polizeigesetzen geführt. Das ist ein wenig originell, weil die Polizei die Dinger seit 2005 mit einer völlig unzureichenden Errichtungsanordnung (hier: „Verfahrensbeschreibung”) hat und erst, als es im Zusammenhang mit der Klage brenzlig wurde, 2014 eine Errichtungsanordnung geliefert hat, die etwas mit der Realität zu tun hatte; wie üblich haben Rechtsverstöße der Polizei also keine Folgen.
Atemberaubend auch die Bereitschaft des Gerichts, die Speicherung von „Kontakt- oder Begleitperson[en]” – also auch nach Polizeieinschätzung völlig unschuldigen – zu erlauben, und zwar durch schlichtes Abpinnen einer kreuzlahmen Ausrede der Polizei:
Nach den Angaben der Beklagten [also der Polizei] tragen die in der Arbeitsdatei gespeicherten Erkenntnisse [hier speziell zu Kontakt- und Begleitpersonen] auch dazu bei, für präventiv-polizeiliche Maßnahmen den Kräftebedarf abzuschätzen und die Einsatztaktik festzulegen. Die Arbeitsdatei dient damit der gefahrenabwehrenden Tätigkeit der Polizei.
– beeindruckend dünn angesichts einer Verletzung elementarer Bürgerrechte.
Angesichts dieser bürgerrechtlichen Unbesorgtheit ist auch bemerkenswert, dass das Gericht die Weiterspeicherung zweier Gewahrsamnahmen absegnet, da sich die Klägerin nicht im Nachhinein gegen sie gewehrt hat:
Ob der Eintrag zu löschen ist, wenn die Rechtswidrigkeit der von der Polizei ergriffenen Maßnahmen feststeht, kann auf sich beruhen. Die Klägerin hat nachträglichen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ingewahrsamnahmen offenkundig nicht in Anspruch genommen.
Das Gericht wollte nicht mal die Speicherung einer „Gefährderansprache” (die in Wirklichkeit offenbar eher eine Personalienkontrolle war) als rechtswidrig erkennen.
Vorgangsbearbeitung
Nivadis war (ist?) das Niedersächsische Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem (vgl. Heise-Newsticker 2004 zu Nivadis). Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert (vgl pro-linux.de von 2003). 2014 gab es sehr konkrete Pläne, Nivadis im Rahmen einer Rückmigration auf Windows abzuschalten (Heise-Newsticker vom 1.11.2014). Wir tippen mal: Die werden zu was von rola migrieren.
2010 beschreibt das Innenministerium Niedersachsen folgende tolle Features in ihrer Vorgangsbearbeitung (vgl IM zu NIVADIS):
Durch die hervorragende Datenqualität können einmal eingegebene Daten (unter Berücksichtigung strenger datenschutzrechtlichen Vorgaben) für sämtliche folgenden Bearbeitungsprozesse sowie die Auswertung und Statistik automatisiert verarbeitet werden. Sie können per Mausklick für weitere Vorgänge übernommen und mit externen Datenquellen abgeglichen werden. [...] Alle Vorgangsdaten werden zentral gespeichert. Dies hat zur Folge, dass jeder Anwender, soweit es seine Berechtigung zulässt, landesweit auf alle Vorgangsdaten zugreifen kann. [...] Von jedem NIVADIS-Arbeitsplatz aus wird der Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme, wie INPOL, Schengener-Informations-System, Ausländer-Zentralregister und ZEVIS (Zentrales Verkehrs- und Informations-System) gewährleistet.
Weil ein Ausfall beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie 2010 zu einem zweitägigen Ausfall von Nivadis führte, dürfte die zentrale Komponente eben dort angesiedelt sein. vgl Heise-Newsticker
Themenbezogene Sammlungen in Nivadis
Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2011 sind in Nivadis Themenbezogene Sammlungen (TBS) in Nivadis integriert. Die TBS dienen als ermittlungsbegleitende Anwendungen, für spezielle Analysen bzw. Auswertungen zu unterschiedlichen, polizeilich relevanten Phänomenbereichen. U.a. gibt es TBS K.U.R.S. „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Straftätern“, TBS Wasserschutzpolizei Seeschiffkontrollen, TBS Fahrradbesitzerdatei Niedersachsen, und TBS Milieu Menschenhandel/Rotlichtmilieu.
Analysesystem
„Software zur Analyse, Fallbearbeitung, Informationsverarbeitung und Recherche“ (Safir) heißt nach einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2011das System zur operativen Fallbearbeitung bzw Data Mining. Zusätzlich gibt es Safir-Castor eine Landesanwendung zur anlassbezogenen Abwicklung des Castortransportes.
DAMASKUS
Damaskus ist nach einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2011 „Datei zur Massenauswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen und sonstigen Daten“.
ISAS
Castortransporte - ISAS - jetzt Landesanwendung „Castortransporte - ISA (Informations-, Sammel- und Auswertestelle) laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2011
Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz betreibt neben NADIS laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2011 eine Amtsdatei und eine G10-Datei (d.h. vermutlich Personen welche auf Grund des G10-Gesetzes überwacht werden). Daneben gibt nach der Antwort in Niedersachsen ein „Gemeinsames Informations- und Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz“ (GIAZ).
VS-Amtsdatei
Hauptquelle zur Amtsdatei des Landesamts für Verssungsschutz ist ein Bericht der Task Force Verfassungsschutz (2014) (im Folgenden TF-Bericht).
Inhalte
Demnach führt der LfV zunächst – wie wohl alle LfVen in der BRD – ausschließlich „Sachakten”, also vielleicht „Der Göttinger AK Castor” oder „Antifa-Umtriebe in Lemgo”, nicht aber das Äquivalent von Kriminalakten (die normalerweise konkreten Personen zugeordnet sind). Die Amtsdatei kreuzreferenziert nun Erwähnungen von Personen in diesen Akten. Es kann natürlich passieren, dass es mal ein-Mensch-Gruppen gibt.
Dabei werden Personen nach „Verdachtsfällen” und „Beobachtungsfällen” unterschieden, wobei letztere VS-offiziell bestätigte „Extremisten” sind. Offenbar gibt es für letztere noch die Unterscheidung nach „gewalttätig” und „nicht gewalttätig”, was aber wohl keine nachvollziehbaren Konsequenzen hat.
Für diese sieht die Amtsdatei vor die Speicherung
biographischer Daten, der Zugehörigkeit zu Organisationen sowie der sogenannten Erkenntnistexte (EKT). Diese Erkenntnistexte dienen der Speicherung von zusammengefassten Ergebnissen aus der Auswertung von Informationen. [...] Die Gesamtheit aller zu einer Person oder einer Organisation gespeicherten Erkenntnistexte wird in einem sogenannten Hinweisblatt (HIBL) zusammengefasst. Dieses (elektronische) Hinweisblatt bietet damit einen umfassenden Überblick über die zu einer Person gespeicherten Erkenntnisse. (TF-Bericht, S. 5)
– es werden also offenbar beliebige Volltexte im Rechner gespeichert, was schon mal allen nichtgeheimdienstlichen Vorstellungen von Datenschutz Hohn spricht.
Entsprechend furchtbar stellen sich dann auch die Quellen dar. Der TF-Bericht äußert als Beispiele:
[Es] wurden im vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachteten Bereich der autonomen Szene beispielsweise Erstspeicherungen aufgrund der Benennung auf Mitglieder- oder E-Mail-Verteilerlisten vorgenommen. (TF-Bericht, S. 26)
– das fand die Task Force auch erstmal in Ordnung. Etwas weniger zufrieden war sie mit blinden Abfragen beim Meldeamt:
Die Task Force hat die Löschung von personenbezogenen Speicherungen empfohlen, die darauf basierten, dass die Personen Bewohnerinnen oder Bewohner sogenannter „Szeneobjekte“ waren, also von Wohnhäusern, die nach polizeilicher Einschätzung von Personen der politisch linksorientierten Szene bewohnt sind. Im Zuge einer Meldedatenabklärung der „Szeneobjekte“ wurden Personen als Verdachtsfälle in der Amtsdatei neu erfasst. [... allerdings, später, für den Fall, dass wer schon Hoffnung geschöpft hat:] Die Task Force beanstandet das grundsätzliche Vorgehen einer Meldedatenerhebung in Bezug auf derartige Szeneobjekte zur Ermittlung von Personen nicht. Dies schließt auch die Personenabklärung mittels einer Vorlage von Lichtbildern bei einer Quelle mit ein. (TF-Bericht, S. 26f)
Schon fast unzufrieden war sie mit der summarischen Speicherung von Leuten beim Freitagsgebt – Religionsfreiheit ist gerade im autoritären Bereich ein hohes Gut:
In der bisherigen Speicherpraxis wurden regelmäßige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den in extremistisch eingestuften Moscheen durchgeführten Freitagsgebeten in der Amtsdatei gespeichert. Je nach Relevanz des Objekts erfolgte zunächst eine Aufnahme als Verdachtsfall oder aber eine Einstufung als Extremist. Letzteres hat regelmäßig eine automatische Verlängerung der Wiedervorlagefrist von fünf Jahren auf Basis der letzten zugespeicherten Erkenntnis, also auch jeder weiteren Teilnahme an einem Freitagsgebet, zur Folge. [...] Die Task Force sieht indes eine dauerhafte Speicherung von Moscheebesucherinnen und -besuchern allein aufgrund der regelmäßigen Teilnahme am Freitagsgebet [..] als für die Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes nicht erforderlich an.
Speicherfristen
Laut Auskunft der Task Force vergibt der VS ohne nachweisbare Einzelprüfung immer die maximal zulässige Wiedervorlagefrist (so heißt die Speicherfrist bzw. Aussonderungsprüffrist beim VS in Niedersachsen); das sind fünf Jahre für „Extremisten” und zwei Jahre für Verdachtsfälle. Wirklich relevant ist das aber wohl in der Regel nicht, weil der VS die Prüfung eh nicht durchführt --
Die Task Force hat wiederholt festgestellt, dass Wiedervorlagefristen von Speicherungen zum Zeitpunkt der Überprüfung durch die Task Force bereits in teilweise erheblichem Umfang abgelaufen waren. Erklärt wurde dies mit den konkreten organisatorischen Abläufen bei der Abarbeitung der Wiedervorlagen. (TF-Bericht, S. 22)
Selbst wenn eine Wiedervorlage stattfindet, sind die Hürden für eine Weiterspeicherung nicht hoch. Das VS-Gesetz nennt allerdings Fristen von 10 (Systemgegnerschaft ohne Gewalt) bzw. 15 Jahren (mit Gewalt oder internationalem Bezug), nach denen ein Personeneintrag gelöscht werden muss, wenn sich keine Zuspeicherung konstruieren lässt.
Wie auch bei der Polizei häufig üblich, lässt eine Zuspeicherung die Fristen aller Eintragungen neu anlaufen. Das führ beim Niedersächsischen VS, der offensichtlich weitgehend wahllos alles speichert (also nicht nur Ermitlungsverfahren, wie es bei der Polizei üblich ist), zu besonders geheimdienstgemäßen Situaionen:
Ferner hat die Task Force festgestellt, dass die Wiedervorlagefrist vielfach an Tatsachen anknüpft, die nicht verlängerungsrelevant sind. Nicht verlängerungsrelevant sind solche Erkenntnisse, die keinen extremistischen Kontext oder sogar einen entlastenden Inhalt haben. Beispiele hierfür sind die Erfassung allgemeiner Personendaten oder Erkenntnisse darüber, dass sich eine Person von einer extremistischen Bestrebung gelöst hat. (TF-Bericht, S. 21)
Neben einer generellen Schwäche bei der Achtung der Verfassung liegt die weite Verbreitung dieses Phänomens in der Amtsdatei des Verfassungsschuzes auch an der Technik:
Die Eingabemaske zur Erfassung und Speicherung von Erkenntnissen beinhaltet ein Feld zur automatischen Verlängerung der Wiedervorlage um fünf Jahre. Dieses Feld ist bei einem Aufruf der Eingabemaske automatisch aktiviert.
Wer hat sich das wohl ausgedacht?
Zahlen
Die von der Task Force überprüfen Personeneinträge mögen oder mögen nicht einen guten Eindruck vom Gesamtinhalt der Amtsdatei geben – jedenfalls sah die Vereilung auf die vom VS ausgemachen „Phänomenbereiche” 2013 so aus:
Links |
Ausland |
Rechts |
1792 |
3025 |
2363 |
Weiteres
Liberalisierungen unter Rot-Grün?
Unter der Rot-Grünen Koalition in den 90-zigern wurden die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten erheblich zurückgeschraubt. Mit daran beteiligt war Rolf Gössner, der dazu einen Artikel in Cilip 45 geschrieben hat. Nach dem Wechsel zu Gelb-Schwarz wurde dagegen die Reform zurückgenommen und die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten erheblich ausgebaut (s.u.).
Polizeiliches Lamentieren 2003
Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im Polizei Extrablatt (vgl Polizei-Extrablatt 11/2003(pdf)). Interessant ist hierbei die Erwähnung von "Mikado" und der Umstand. Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal angesprochen wurde. Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner nicht erreichen [...] und mit dem Nivadis-Rechner [können keine] keine Datenbanken aufgerufen werden." Das klingt einerseits erfreulich, weil Auskunft und Vorgangsbearbeitung getrennt sind, wie sich das gehört, andererseits aber bedenklich, weil POLAS als Landes- und INPOL als Bundessystem eigentlich getrennt sein sollten. Wer mehr Licht ins Dunkel bringen kann -- go ahead.
Skandale
Detektei nutzt POLAS
1992/93 bekam eine Detektei Auskünfte aus POLAS (wenn auch wohl nur negative), weil sie so gerissen war, ein paar Polizeibeamte zu beschäftigen. Der Haupttäter bekam ein Disziplinarverfahren und wurde mit einer ganz stattlichen Pension aus dem Polizeidienst entfernt. vgl urteil ovg niedersachsen
Göttinger Überwachungsskandal
Ein Göttinger Anti-AKW Aktivist wurde 2004, wegen seiner Tätigkeit als Sprecher des Anti-Atom-Plenums Göttingen vor dem Castor-Transport pausenlos überwacht. Dafür gab es dann auch einen Big Brother Award. Weitere Skandale in Niedersachsen sind auf der Webseite politische justiz zu finden. (und warten auf Auswertung ...)
Polizeigesetz wird vom Verfassungsgericht kassiert
Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem „modernsten Polizeigesetz der Welt” profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich Geheimdienste angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert.
In diesem Zusammenhang wirft die Antwort der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage zur Rasterfahndung 2001 ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis.
Rechtswidrige Dauerobservation einer Kletteraktivistin
Eine Kletteraktivistin wurde im Jahre 2006 vor einem Castoreinsatz wochenlang vom mobilen Einsatzkommand (MEK) observiert. Dagegen hat sie Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht. Um die Klage abzuwenden, hat die Polizei die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Observationsmaßnahme schriftlich anerkannt. Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, hat die Polizei die Daten jedoch nicht gelöscht.
Staatsanwaltschaft in Göttingen ordnet DNA-Entnahme wegen Böllerwurf an
Ein Göttinger Antifa-Aktivist wurde von der Staatsanwaltschaft Göttingen anfang 2011 verpflichtet wegen eines angeblichen Böllerwurfes eine DNA-Probe abzugeben. Die Beschwerde dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Womit das letzte Rechtsmittel gegen die Entnahme erfolglos war und die Speichelprobe abgeben werden musste (vgl http://monsters.blogsport.de/2011/01/04/verfassungsgericht-erlaubt-dna-entnahme/). Von dem Tatvorwurf wurde er dann laut http://monsters.blogsport.de/2011/07/04/freispruch-fuer-martin-r/ im Sommer 2011 freigesprochen.
Big Brother Award für Drohnen-Einsatz
Der Innenminister von Niedersachsen Uwe Schünemann bekam 2011 den Big Brother Award für den Einsatz von Überwachungsdrohen bei den Demonstrationen zum Castor-Transport im Herbst 2010.
Beobachtung eines Journalisten durch den Verfassungsschutz
Ein Göttinger Journalist eines Lokalradios erfuhr 2011, nachdem er ein AuskunftErsuchen an das LfV geschickt hatte, dass er seit 14 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird. U.a. wurde die Teilnahme an legalen Demos vom Verfassungsschutz registriert (vgl taz). Einige Daten sind vermutlich durch die Polizei übermittelt worden, denn im Nachhinein hat die Polizei Göttingen zugegeben, dass sie bei einem AuskunftErsuchen gespeicherte Daten verschwiegen hatte (bzw vor dem Abschicken der Antwort gelöscht hatte). Weiteres unter http://monsters.blogsport.de/2011/11/07/nichts-genaues-weiss-man-nicht-auch-goettinger-polizeidirektion-ueberwachte-journalisten/.
Beobachtung eines Grünen-Landtagskandidaten
Ein Kandidat der Grünen für die Landtagswahl 2013 hat im Sommer 2012 die Auskunft vom LfV, dass er vom LfV beobachtet wird. U.a. wird von ihm ein Platzverweis, Teilnahme an Protesten gegen Moorburg und die Teilnahme an einer Kurden-Demo vorgeworfen. Wobei er zu Zeitpunkt der letzteren auf einer Parteiveranstaltung war. Weiteres unter http://www.taz.de/Oppositions-Bespitzelung/!98824/
40% der VS-Daten rechtswidrig gespeichert
Die Zustände bei der Amtsdatei des Verfassungsschutzes in Niedersachsen waren 2013 so haarsträubend, dass selbst ein autoritärer Scharfmacher wie der damalige Innenminister Boris Pistorius nicht umhin kam, eine „Task Force” einzusetzen, die die Speicherpraktiken des niedersächsischen VS untersuchen sollte. Diese Kommission war im Wesentlichen mit Leuten des VS selbst und des Innenministeriums besetzt, also gewiss keiner überschießenden Menschenrechtsliebe verdächtig; das dokumentiert etwa ihre Einschätzung, dass der VS eigentlich zunächst erstmal alles speichern kann:
Ebenfalls phänomenbereichsübergreifend lässt sich in diesem Zusammenhang feststellen, dass wiederholt Personen über einen erheblichen Zeitraum gespeichert wurden, die zwar einen möglichen Bezug zu einer extremistischen Bestrebung aufweisen, im Ergebnis aber unbedeutend für die Bestrebung bleiben. Die Erstspeicherung dieser Personen ist zunächst unproblematisch, da ihre Bedeutung für die Bestrebung in der Regel noch nicht zu überblicken ist, so dass die Speicherung zur Klärung eben dieser Frage erforderlich ist. (Abschlussbericht, S. 18)
Trotz dieses Herz-Jesu-Bürgerrechtsverständnisses kommt der Abschlussbericht der Kommission zu ziemlich vernichtenden Ergebnissen: 21% der 9004 untersuchten Speicherungen waren so missbräuchlich, dass sie als sofort löschpflichtig angesehen wurden, weitere 18% sind mit normalen Prozeduren zu löschen. Nicht auszudenken, zu welchen Ergebnissen Personen mit mehr bürgerrechtlicher Street Cred gekommen wären.
Innenminister Pistorius sah sich zu folgendem Eingeständnis genötigt:
Das ist erschreckend, weil es nicht um Versehen oder individuelle Fehler einiger weniger Mitarbeiter geht, sondern weil das System offenbar versagt hat und es keine Absicherung gab. Nach diesen Ergebnissen liegt ein Fall von Organisationsverschulden vor."
Ein Ärgernis am Rande ist, dass die Task Force riet, von einer Information der Speicheropfer über das an ihnen verübte Unrecht abzusehen, und zwar mit der bemerkenswerten Argumentation:
Angesichts der Zahl der Löschempfehlungen besteht nach Auffassung der Task Force die begründete Befürchtung, dass hierdurch die Arbeitsweise des Niedersächsischen Verfassungsschutzes aufgedeckt werden könnte. Insofern kann die Task Force eine derartige Information Betroffener nicht empfehlen.
– also: Das Unrecht ist so verbreitet, dass deutlich werden könnte, dass es Methode hat. Klassiker geheimheimdienstlicher Zirkelschlüsse, Nummer 7.
511 von 512 gespeicherten Veranstaltungen rechtswidrig
2016 wird bekannt, dass die Polizei in NIVADIS „Verlaufberichte” zu 512 Demonstrationen samt Anmelder_innen, Ordner_innen usf. gespeichert hat. Eine Prüfung durch den LfD ergab, dass satte 511 dieser Speicherungen rechtswidrig waren, denn:
Die Polizei kann mittels der NIVADIS-Speicherungen jederzeit wissen, wer an Demonstrationen teilgenommen hat. Das ist genau das Gegenteil von staatsfreier Grundrechtsausübung.
(„staatsferne Grundrechtsausübung” ist ein zentraler Begriff aus dem Brokdorf-Urtei des BVerfG, das wesentliche Eckpfeiler des Versammlungsrechts festklopfte). Im Rahmen der Aufklärung wurde auch ein Beispiel für einen Verlaufsbericht (mit Schwärzungen) befreit.