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= EUROPOL = Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der Polizeilich Justiziellen Zusammenarbeit in [[Datenbanken EU|Europa]]. == Aufgaben von Europol == Die Aufgabe Europols besteht derzeit vor allem in der systematischen Sammlung und Auswertung von personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit grenzüberschreitender organisierter Kriminalität stehen. Die Zentrale in Den Haag kommuniziert dabei mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über sogenannte "nationale Stellen" (in der Bundesrepublik Deutschland das Bundeskriminalamt in Wiesbaden). Bei Europol selbst arbeiten auch [[Verbindungsbeamte]] der Mitgliedstaaten, die unter anderem an Analyseprojekten mitwirken. Sie nehmen gleichzeitig für Europol und für die Mitgliedstaaten die Funktion von Ansprechpartnern wahr. Nach der Grundkonzeption der EPK versorgen die nationalen Stellen Europol mit Einzelinformationen. Das europäische Polizeiamt bewerkstelligt danach nun zweierlei: (1) Es führt die Informationen der einzelnen nationalen Stellen zusammen, bündelt also alle personenbezogenen Daten in einem zentralen "Informationssystem" [[Europol#Informationssystem_.28IS.29| IS]], auf das wiederum die nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können (bundesstaatlich strukturierte Mitgliedstaaten wie Deutschland und Österreich haben faktisch auch einen Online-Durchgriff der Landeskriminalämter auf den zentralen Europol-Datenbestand eingerichtet). Daneben bezieht es Daten von Drittstaaten und Drittstellen (wie beispielsweise [[Interpol]]) und stellt diese in das Informationssystem ein. (2) Außerdem "analysiert" Europol die eingehenden Informationen (Art. 10 EPK) in Analysedateien [[Europol#Analysedateien_.28AWF.29|AWF]]. Der Analysevorgang kann Einzelfälle betreffen und konkrete Ermittlungen unterstützen, er kann aber auch losgelöst von konkreten Ermittlungsverfahren allgemein strategischer Natur sein. In diesem Fall werden die Ergebnisse allen Mitgliedstaaten mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten beteiligt. == Rechtliches == === Rechtsstatus von Europol === Gemäß Artikel 26 der Europol-Konvention (EPK) soll Europol "Rechtsfähigkeit" besitzen, also eine selbständige völkerrechtliche Institution sein. Das steht zumindest in einem Spannungsverhältnis mit der Eingliederung des Europäischen Polizeiamtes in die Europäische Union. === Rechtliche Grundlagen === ==== Europol Konvention EPK ==== Die <<Doclink(C316Europol.pdf,Europol-Konvention)>> von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen. ==== Ersetzung der EPK durch den Ratsbeschluss vom 6.4.2009 ==== Im Hinblick auf die "EU-Verfassung" bzw. den Lissabon-Vertrag soll die Konvention ersetzt werden. <<Doclink(europol_rat.pdf, Ratsbeschluss vom 6.4.2009 zur Europol-Konvention mit dem Lissabon-Vertrag)>> ==== Regelung in der BRD durch das Europol-Gesetz ==== In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das BKA nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde (für Auskunft) ist, der BfDI die nationale Kontrollinstanz. <<Doclink(EuropolG.pdf, Europol-Gesetz)>> (pdf) ==== Ratsbeschluss zum Austausch mit Drittstaaten ==== Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt. ''Anmerkung: Um Datenschutz im eigentlichen Sinn geht es dabei anscheinen nicht wirklich, denn die Summe der entsprechenden Vorschriften lässt sich mit "Wenn Europol es für nötig hält" umfassend beschreiben.'' <<Doclink(2009-europol-datenaustausch.pdf, Ratsbeschluss von 2009)>> (pdf) ==== Geheimschutzregeln von Europol ==== Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutzregeln von Europol: <<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>>. == Datenbanken von Europol == === Grundsätzliche Regelungen === Zunächst ist Europol offiziel für Schwere Verbrechen ("serious crimes") zuständig, die mehr als ein Mitgliedsstaat betreffen. Die Europol-EDV hat nach Konvention drei Säulen: 1. "Informationssystem" (Art. 8/10), kurz ([[Europol#Informationssystem_.28IS.29|IS]]), eine Indexdatei mit Angaben zu Personen, Straftaten und Verweisen auf aktenführende Stellen. Gespeichert werden sollen Verdächtigte oder Verurteilte aus Europols Interessengebieten, plus solche bei denen "bestimmte schwerwiegende Tatsachen" vermuten lassen, dass sie Europol-Straftaten verüben werden. Sie sollen bei endgültiger Einstellung oder Freispruch gelöscht werden (wie das bei den Prognosen funktionieren soll, ist natürlich unklar). 2. "Analysedateien" (Art. 10/14), kurz ([[Europol#Analysdateien_.28AWF.29|AWF]]), das sind Thematische Dateien, in denen eigentlich fast alles über ZeugInnen, Opfer, Kontakt-, Begleit oder mögliche Auskunftspersonen (also alle) gespeichert werden kann. Daten sollen die Einzelpolizeien liefern. Umgekehrt sollen diese über "Erkenntnisse" aus Analysedateien informiert werden. 3. "Indexsystem" (Art. 11/15), kurz ([[Europol#Indexsystem_.28IxS.29|IxS]]) Das war in der Konvention wohl als eigenes System geplant, in dem nationale Polizeien suchen können und im Groben sehen, dass etwas für ihre Suche relevantes im Europol-Analysesystem ist, aber nicht, was es ist. Im neuesten Ratsbeschluss ist nur noch vorgesehen, dass das Analysesystem ([[Europol#Analysdateien_.28AWF.29|AWF]]) eine "Indexfunktion" haben soll. Das [[Europol#Informationssystem_.28IS.29|IS]] bekommt Daten von nationalen Polizeien, durch eigene "Analysen" von Europol und auch durch Drittstaaten (Art. 7/13). Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede dieser Abfragen wird geloggt (Art. 16), bei anderen Datenbankabfragen innerhalb von Europol sollen das mindestens 10% sein. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) verbleibt bei den einspeisenden Behörden. Die Analysesysteme bekommen jeweils eigene [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] (Art. 12/16; "Opening Order)), die Zweck und Art der Daten festlegen müssen, insbesondere auch die Attribute, nach denen gesucht werden kann. Aussonderungsprüffrist bei Europol ist in der Regel 3 Jahre (Art 21/20). Die Konvention hat bei Daten von Nichtverdächtigen Personen in den AWFs eine Löschfrist von einem Jahr mit zwingender Löschung nach 3 Jahren vorgesehen. === Informationssystem (IS) === Das Informationssystem (IS) besteht aus einer Datenbank namens "data loadern", in die die Daten der nationalen Behörden eingespeist werden. 2008 gab es 125000 Anfragen im Europol-IS, das zu dem Zeitpunkt 90000 "Objekte" enthielt. ''Anmerkung: Die Wachstumsrate ist beeindruckend, denn Anfang 2007 enthielt das Informationssystem gerade mal 35000 Datensätze'' Folgende Staaten geben ihre Daten direkt in Europol ein: * BRD (11/2005) * Niederlande (9/2006) * Dänemark (3/2007) * Spanien (11/2007) * Belgien (12/2007) * vier weitere 2008. ''Anmerkung: Eigentlich war geplant, dass bereit 2006 alle Staaten direkt ihre Daten in Europol eingeben können.([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#INFOSYS|Europol-Webseite]])'' Der Sinn von Europol-IS ist, Verbindungen zwischen Daten aus verschiedenen Mitgliedsstaaten zu finden ("The primary purpose of the Information System is to detect hits between data inserted by the member states and third parties", Europol JB 2008). Laut Europol Jahresbericht 2008 wurden 2008 Verbindungen gefunden worden sein. Europol greift auch auf die Daten von [[SIS]] zu, vermutlich auch schreibend. ==== Technische Details von IS ==== Europol spricht von einer "mobile office capability", es gibt also offenbar eine mehr oder minder öffentlich zugängliche Schnittstellen zu Europol-IS von den Mitgliedsstaaten. '' Anmerkung:Es könnte aber auch sein, dass der Kram unter dem Schlagwort sTesta läuft und auf irgendeine Sorte von privatem Netzwerk aufsetzt'' In verschiedenen Berichten spricht Europol von Attachments die an die Datensätze angehängt werden. Dabei scheint es sich um Freitext, Fotos oder ähnliches zu handeln. === Informationsaustauschsystem InfoEx === Eine Anwendung zum Datenaustausch zwischen den Einzelstaaten und Europol. ==== Zahlen zum Datenaustausch ==== || Jahr || Zahl der "Nachrichten" || || 2000 || 35366 || || 2001 || 45093 || || 2002 || 70079 || || 2003 || 96860 || || 2004 || 155050 || || 2005 || 183526 || || 2006 || 210268 || || 2007 || 260463 || || 2008 || 283820 || Aus diesem Datenaustausch ergeben sich "Fälle" (2007 etwa 7500), von denen je nach Jahr zwischen 20 und 30 Prozent im Drogenbereich liegen. Augenscheinlich hängt das Info``Ex mit dem IS zusammen, diese "Anwendung" könnte also einfach eine Schnittstelle zum IS sein. === Analysedateien (AWF) === Die "Analysesysteme" waren von vorneherein stark umstritten, denn in ihnen kann Europol realtiv unkontrolliert speichern. Die Analysedateien (Analysis Work Files,AWF) wovon es laut Jahresbericht von Europol aus dem Jahre 2007 16 Analysedateien für unterschiedliche Kriminalitätsbereiche gab. Laut Jahresbericht von Europol 2008 gab es in diesem Jahr dann inzwischen 18 Analysedateien. ||Bereich || 2007 || 2004 || 2003 || ||Drogenhandel ||3 || 4 || 4 || ||"Verbrechen gegen Personen" (Menschenhandel?)||3||3||3|| ||Wirtschaftskriminalität ||2 || 5 || 5 || ||"Organisierte Kiminalität"||4 || 2 || 3 || ||"Terrorismus" ||2 || 2 || 2 || ||Geldfälschung ||2 || 2 || 2 || Quelle: Die Zahlen für 2003 und 2004 kommen aus dem Europol Jahresbericht 2005, Die Daten von 2007 aus dem Jahresbericht von 2007 ==== Speicherfristen ==== Die [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnung]] sehen als Aussonderungsprüffrist ein Jahr vor, wobei drei Jahre nach der letzten Zuspeicherung gelöscht werden muss. Der [[JSB]] muss informiert werden, wenn ein Datum durch Zuspeicherungen länger als fünf Jahre in einem AWF liegt. ''Anmerkung: Angesichts des quasi-ehrenamtlichen Charakters des JSB ist nicht vorstellbar, dass die entsprechende Fälle tatsächlich ansehen können.'' ==== Handling Code für AWFs ==== Datensätze in den Analysedateien haben einen von den speichernden Staaten bestimmten Handling Code: * ohne Handling Code -- können die Daten an die Analysegruppe und an andere interessierten Mitglieder von Europol weitergereicht werden. * Bei Handlig Code Stufe I -- Dürfen die Daten vor Gericht nur mit Zustimmung der speichernden Partei verwendet werden. Hier soll offenbar verhindert werden, dass AnwältInnen des Opfers von der Information Kenntnis erhalten. Die Staatsanwälte haben allerdings über Eurojust Zugriff auf die Daten. * Bei Handling Code Stufe II -- Die Daten dürfen auch innerhalb von Europol nur mit Zustimmung der speichernden Partei weitergegeben werden. * Bei Handling Code III -- Hier legt die speichernde Stelle die Weitergabepraxis der Daten per Freitext fest. Quelle: <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf,"FAQ" zu den Analysedateien)>>(pdf) ==== Politisch relevante AWFs ==== * AWF-03-029 DOLPHIN (seit 2003) -- Non-Islamist extremist terrorist organisation. Das bezieht sich auf die EU-Terrorliste und auf Tierschutz- und Umweltorganisationen * AWF 05-037 CHECKPOINT (seit 2006) -- Facilitated Illegal Immigration. Klingt zwar mehr, als ginge es um Zwangsprostitution und ähnliches, aber im Ziel stehen offenbar Organisationen wie eine "Pachtou", die angeblich Menschen aus Kurdisch-Irak und Afghanistan in die EU gebracht haben soll. * AWF 09-041 CYBORG (seit 2009) -- soll Organisierte Kriminalität im Netz verfolgen. ==== Errichtungsanordnungen ==== Für Analysedateien sind [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] (opening orders),nach deutschem Vorbild, vorgesehen. Der [[JSB]] darf dazu "Stellungnahmen" abgeben. Diese [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] werden per Formular ausgehandelt. Dabei müssen nur "Racial origin", "Glaube", "Politische Ansichten" und "Sexual life or health" begründet werden, wenn sie gespeichert werden. So dass es bei den Analysedateien möglich ist sehr viel zu speichern. Die [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] werden vom Verwaltungsrat oder genehmigt oder bei "Dringlichkeit" direkt vom Direktor von Europol. Zusätzlich zu den [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] gibt es jeweil zwei "Arbeitsdokumente", die beschreiben, was das alles bedeutet (Project Plan) und woher die Daten kommen sollen (Data Collection Plan). Ein Beispiel vor für eine [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnung]] ist in FAQ von Europol zu den AWFs angegeben: <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf,FAQ zu Workfiles von Europol)>> (pdf) ==== Technische Umsetzung ==== Technisch sind die AWFs durch ein Programm namens iBase von rola Security Solutions auf (vgl. [[Hersteller]]) realisiert. Innerhalb von Europol heißt das Programm, welches die AWFs ermöglicht. OASIS, "Overall Analysis System for Intelligence and Support". Dieses war nach Aussagen von Europol im Jahre 2007 voll einsatzfähig. Laut Berichten von Europol ist OASIS ein System, welches verschiedene Software-Anwendungen ermöglicht. Insbesondere auch Text- und [[Data Mining]]. ==== Austausch mit Drittstaaten ==== Der [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 2.1.2.3 (2008) erwähnt Verträge nach dem Dänischen Protokoll, das den Zugriff von Drittstaaten auf Analysedateien erlaubt, und zwar mit Australien, Kroatien, USA, Schweiz, [[Interpol]] und [[Eurojust]]. Im Zuge der Prüfungen kam heraus, dass schon etliche Verträge dieser Art geschlossen waren, ohne dass der [[JSB]] informiert worden wäre. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass im Rahmen der Verfahren nach dem dänischen Protokoll Europol Datenschutzberichte zu Drittstaaten erstellt ("Bock zum Gärtner-Prinzip"). Der [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen 2008]], 2.1.2.4 erwähnt hier Russland und Israel als Fälle mit Nachbesserungsbedarf. === Quellen === * <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf,"FAQ" zu den Analysedateien)>>(pdf) * <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf, Europol Workfiles)>>(pdf) * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st15/st15140.de09.pdf|Eurpol-Regelungen für die AWFs]] (pdf) TODO: AWFs sollen zusammengelegt werden: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st06/st06049.en11.pdf === "Check the Web" === Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet "dargestellt" werden sollten, die "mit Terroranschlägen in Zusammenhang gebracht werden können" (4. TB des JSB). Klingt nach EU-Mumpitz. [[http://euobserver.com/9/24162||EU observer berichtet]], der Zugriff auf Webseite sei auf fünf "Experten" pro Mitgliedsstaat beschränkt. Zweck sei, so dort: "If you see that a web site is [already being] checked by another country, you can save energy". === Europe Bomb Database === |
<<Iimage(2010-EuropolOpenDoors.jpg,Open Doors bei Europol,True)>> Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der polizeilich-justiziellen Zusammenarbeit in [[Datenbanken EU|Europa]]. = Aufgaben von Europol = Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und den nationalen Polizeien Mitglieder``Innen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale Tierschützer``Innen) seien. Bei Europol sind ca. 70 AnalytikerI``nnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten von Analysenprojekten zu Phänomenbereichen vornehmen. Die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten erfolgt durch sogenannte [[Verbindungsbeamte]], die dafür sogenannte Verbindungsbüros im Europol-Gebäude unterhalten. Für seine Hauptaufgabe die Vernetzung der europäische Polizeibehörden betreibt Europol zwei [[Datenbanken|Datenbanksysteme]] : * Auf das Europol-Informationssystem [[EIS]] können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben befugte Beamte der anderen Polizeibehörden unmittelbar Zugriff zu EIS. Daneben wird EIS auch durch Daten von Drittstaaten und [[Interpol]]) gespeist. * Die Analysedatenbanken ([[AWF]]s) enthalten Teildatenbanken für konkrete Fälle, so genannte Einzefallanalysen, oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale Tierschützer``Innen und anarchistische Terrorist``Innen. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden ([[OK]], [[Staatsschutz]]) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert. Die Analyseergebnisse enthalten allerdings auch Personendaten und sind nicht rein kriminologischer Natur. = Rechtliche Grundlagen = Ursprünglich war Europol durch die <<Doclink(C316Europol.pdf,Europol-Konvention von 1995)>> (EPK) geregelt, auf die unten noch des öfteren verwiesen wird. Im Hinblick auf den [[Lissabon-Vertrag]] wurde die Konvention ersetzt durch den <<Doclink(europol_rat.pdf, Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol))>>. Dieser wiederum wurde 2016 durch <<Verordnung(2016/794)>> ersetzt. Bemerkenswert an allen diesen Dokumenten ist das Gewicht, das Datenbanken in ihnen erhalten. Grundlegend dabei ist [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/88.html|Artikel 88 AEU-Vertrag]], der Existenz und Zweck von Europol grundlegend regelt. Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem <<Doclink(2009-europol-datenaustausch.pdf, Ratsbeschluss von 2009)>> geregelt. Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die <<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>>. == Europol-Gesetz == In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz (formal: [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/index.html|Gesetz zur Umsetzung des Ratbeschlusse von 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts]]), das ansonsten noch regelt, dass das [[BKA]] nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde für die Auskunft ist und der [[BfDI]] die nationale Kontrollinstanz ist. = Datenbanken von Europol = == Vorgehensweise zum Datenaustausch der Polizeien mit Europol == In der Zeitung Streife <<FootNote([[http://www.polizei-nrw.de/streife/stepone/data/downloads/0e/00/00/Streife0704.pdf|Die offizielle NRW Polizei-Zeitung Streife]] mit einem Bericht eines Verbindungsbeamten über Europol, pdf-File)>> von 2004 schreibt ein ehemaliger [[Verbindungsbeamte]] aus [[NRW]] ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus [[NRW]] Europol am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei [[EU]]-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim [[LKA]] [[NRW]] wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede [[OK]]-Abteilung in [[NRW]] Analyseberichte nach Europol schicken. == Informationssystem (IS, EIS) == Siehe [[EIS]]. == Analysedateien (AWF) == Siehe [[AWF]]. == Check the Web/EU IRU== Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä., in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (vgl 4. Tätigkeitsbericht des [[JSB]]). [[http://euobserver.com/9/24162|EU observer]] berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden: ''If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.'' In einem [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europol-startet-ueberwachungsprojekt-Check-the-Web-176554.html|Heise-Newsticker-Beitrag über Check the Web]] heißt es, die Plattform solle die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern. Unter den Experten aus der BRD, die an Check the Web mitarbeiten, befinden sich auch Mitarbeiter``Innen der Verfassungsschutzbehörden ([[http://euro-police.noblogs.org/2010/10/analyse-europol-und-internationaler-datentausch/|euro-police 10/2010]]). Laut [[http://www.datenschutz.hessen.de/tb38k02.htm#entry3159|38. TB Hessen]] (2010) soll Check the Web aus rechtlichen Gründen in eine Analysedatei überführt werden <<BtDS(18/6699)>> (11/2015; S. 4) nennt mit Stand 29. Oktober 2015 zum Inhalt: {{{#!blockquote 647 Autoren (Propagandisten), 133 (terroristische) Organisationen, 256 Medienstellen, 3 834 Erklärungen, 4 148 Publikationen und 4 059 Audio-/Video-Dateien }}} Als Quelle wird u.a. das „Gemeinsame Internetzentrum” des BKA genannt. Im März 2017 berichtet CILIP 112 („alles anti-terror”, [[http://www.statewatch.org/analyses/no-314-europol-iru-policing-internet.pdf|online englisch bei statewatch]]), dass Check the Web nach den Charlie Hebdo-Attacken um eine Lösch-Einheit ergänzt wurde und danach als EU IRU („Internet Referral Unit”) firmiert. Die Lösch-Einheit funktioniert demnach, indem Europol Mails an die Hoster schickt, diese auf unliebsames Material aufmerksam macht und ihnen die Löschung „empfiehlt”. A.a.O. wird auch auf EUCO 18/15 (23.04.2015) verwiesen im Hinblick darauf, dass der Rat das Mandat der IRU bei der Gelegenheit noch vom üblichen „Terrorismus/Extremismus”-Quatsch auf „Internet content used by traffickers to attract migrants and refugees” erweitert hat. Bemerkenswert an IRU ist, dass die Zensurpolitiken privatisiert sind; auch nach eigenen Anaben orientiert sich die IRU bei den Löschwünschen an den Terms of Service der Plattformbetreiber. <<Ratsdokument(14260/16)>> nennt Zahlen von 2015-10/2017: 15421 Löschersuchen auf 31 Plattformen, 88.9% der „Empfehlungen” wurde nachgekommen. == Europe Bomb Database == |
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das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die Ausschreibungen von Europol auf der [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=procurement|Webseite von Europol]] |
das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=procurement|Ausschreibungen von Europol auf der Europol-Webseite]] |
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=== Verwaiste Datenabnken === ==== Indexsystem (IxS) ==== Vermutlich irgendwas, das Anfragen an das Informationssystem bearbeiten sollte. Im JB 2004 steht sprechenderweise "The Index System (IxS) 2004 project began with the initial goal of delivering a limited-functionality replacement for the existing system by the start of July 2004, which was achieved". Vermutlich gibt es all das gar nicht mehr. ==== Siena als geplanter Ersatz für InfoEx ==== Soll Info``Ex als zentrale Anwendung zum Datenaustausch ablösen. Laut Jahresbericht 2008 ist das aber noch nicht passiert. ==== EurOPs, Eracles als verwaiste Datenbanken ==== Im [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#WEB|Europol Jahresbericht 2005]] werden "Web-basierte" Systeme erwähnt, die danach offenbar gleich wieder vergessen waren. (''Anmerkung: Klingt nach irgendeinem Servlet-Mist "using more modular and standardised components", der nie irgendwas gemacht hat.'') == Verbindungsbeamte == Die einzelnen Mitgliedstaaten benennen nach Artikel 8 des Europol-Beschlusses jeweils eine nationale Stelle, über die der Kontakt zur Europol verläuft. Sie ist eine Einrichtung des jeweiligen Mitgliedstaates und kein Organ von Europol. Die nationalen Stellen entsenden jeweils [[Verbindungsbeamte]] zu Europol, die in Den Haag die Interessen des Mitgliedstaates vertreten. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 [[Verbindungsbeamte]]. Die [[Verbindungsbeamte]]n bestehen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die USA und die internationale Polizeibehörde Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht 2008]] (pdf) == Weiteres == === Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm === Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. [[http://odyssey-project.eu/|"Odyssey"]] etwa ist ein Projekt mit dem Ziel einer "to design and develop a secure interoperable situation awareness platform for the EU to combat organised crime and terrorism [...] using advanced semantic knowledge extraction and [[Data Mining]] techniques". Es geht in Wirklichkeit wohl nur um Schusswaffen. Die EU zahlt 2.4 Millionen. Weil es ein EU-Projekt ist, wird er Kram wohl nie laufen, aber die Kooperationspartner mögen aufschlussreich sein: Neben Europol sind das Sheffield Hallam Uni, Forensic Pathways Ltd, West Midlands Police, SAS Software Ltd (UK), Atos Origin (E), XLAB (SLO), SESA (A), Politecnico di Milano, Servizio Polizia Scientifica (I), die Kgl. Militärakademie aus Belgien und der Police Forensic Service aus Irland. Desweiteren ist das in die öffentliche Kritik geratene Programm [[INDECT]] Teil des EU-Rahmenforschungsprogramm. === EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol === Nach Information des polizeikritischen Blog [[http://euro-police.noblogs.org/2011/02/cross-border-spying-on-euro-anarchists/| Euro Police]] war Europol über den Einsatz des [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]] [[http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy|Marc Kennedy]] aus [[Datenbanken UK|UK]] informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Nach [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis]] unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen. == Auskunftsrecht == Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht (nach Art. 19/29), das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll (da hat wohl wer bei der Redaktion geschlafen). Dieses Auskunftsrecht ist aber eingeschränkt nicht nur durch die übliche Staats- und Polizeisicherheit, sondern auch durch "Rechte und Freiheiten Dritter" -- dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Noch dramatischer ist, dass "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen können. Die Auskunft unterbleibt ''ohne Hinweis auf den Einspruch'', die Kommunikation von Europol darf stattdessen keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird. === Beschwerdemöglichkeit beim JSB === Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( [[Europol#Gemeinsame_Kontroll_Instanz_.28GKI.29_oder_Jonit_Supervisory_Body_.28JSB.29|JSB]] ) Beschwerde einzulegen. Der JSB (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit zu beanstanden. Bis jetzt hatte nur eine Person welche in den Niedelanden lebt Erfolg, da sich die Auskunft an dem jeweiligen Datenschutzgesetzen orientiert. In den Niederlanden ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung recht weitgehend, daher wurde ihm zugestanden zu wissen ob etwas gespeichert ist. Theoretisch sollte daher jeder/e sein Auskunftersuchen auf Niederländisch an die dortige Polizei schicken... [[http://europoljsb.consilium.europa.eu|Webseite der Kontrollkomission]] === Anzahl Auskunftsanträge bei Europol === Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen, oder? == Geschichte == Europol wurde mit dem Maastricht-Vertrag 1992 erfunden, wohl auch mit dem Gedanken im Hintergrund, dass sich irgendwer um gefälschte Euronoten würde kümmern müssen Beim Aufbau von Europol war ursprüngliche Aufgabenbereich der bessere Austausch von Daten der [[EU]]-Staaten. Seit 1998 gibt es eine Datenschutzkontrolle durch den [[JSB]]. [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998]] == Kooperation mit FRONTEX == Europol kooperiert mit [[FRONTEX]] im Rahmen des Grenzschutzregimes. == Kontrolle von Europol == === Kontrolle durch das Parlament === Nach Artikel 88 des [[http://de.wikipedia.org/wiki/AEUV|AEU-Vertrages]] soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung. === Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten === Die nationalen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragten]] dürfen nach Art. 23/32 prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen Verbindungsbeamten vorbeischauen. In der BRD teilen sich BfD und LfDs die Aufsicht in irgendeiner Weise. In [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 2.1 sagt der LfD Hessen, er sei für die LfDen im JSB. === Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB) === Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Art. 24/33 eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen Datenschützer``Innen der Mitgliedsstaaten, den [[http://europoljsb.ue.eu.int/|JSB]] (Joint Supervisory Body oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). [[http://www.bfdi.bund.de/cln_111/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Taetigkeitsberichte/Functions/TB_GKI_Europol_table.html|Tätigkeitsberichte auf Deutsch]] gibts beim BfDI. Der JSB hat ein eigenes Sekretariat und tagt etwas weniger als monatlich. Das JSB besteht aus jeweils zwei Vertreter_innen der nationalen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbehörden]] der Mitgliedstaaten. ==== Aufgaben des JSBs ==== Der JSB unterhält Arbeitsgruppen, etwa zu [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] für Analysedateien ([[Europol#Analysdateien_.28AWF.29|AWF]]) oder Beziehungen zu Drittstaaten. Dazu ist er für individuelle [[Europol#Beschwerdemöglichkeit beim JSB|Beschwerden]] bei [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsverweigerung]] nach einem[[AuskunftErsuchen|Auskunftsersuchen]] oder bei sonstiger individueller Verletzung des Datenschutzes zuständig. Die Aufgaben der JSB werden in der [[http://europoljsb.ue.eu.int/media/63193/lexuriserv.en.pdf|Rule of Procedure]] festgelegt. Darin steht auch genau, wie bei einer Beschwerde vorgegangen wird. ===== Realitäten zur Kontrole von Europol durch den JSB ===== Der [[JSB]] ist noch erheblich konzillianter als die üblichen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbehörden]]. Das mögen vielleicht folgende Zitate illustrieren, alle aus dem [[http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/640296/publicationFile/36173/4TB.pdf|4. TB der JSB]]: * "[...] mit einer klaren Aufgabenverteilung zwischen den Beteiligten, mit gegenseitiger Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen [lässt sich] erreichen, dass die laufende Umsetzung der Datenschutzgrundsätze effizient und ohne Nachteile [sic!] für die Rechte und Freiheiten des Einzelnen erfolgt." * "Für die betroffenen Personen stell[en Beschwerden dies ein sehr wichtiges Rechtsmittel dar. In den letzten zehn Jahren wurden sieben Beschwerden eingelegt und untersucht." ... "In den letzten beiden Jahren wurde eine Entscheidung getroffen;" * "Hier sollte Erwähnung finden, dass Europol für die Errichtungsanordnungen eine Mustererrichtungsanordnung verwendet, die nach Beratungen mit der GKI eingeführt wurde." [Die sind auch noch stolz darauf!] * "Aufgrund dieser Erfahrungen konnte die GKI zu einem verlässlichen und konstruktiven Partner für Europol [...] werden." * die weitgehenden Rechte von Europol machten "zwingend Investitionen in hinreichende Schutzmechanismen erforderlich, mit denen sichergestellt wird, dass Daten nur dann verarbeitet werden, wenn sie einen Beitrag zur Zielsetzung von Europol leisten können." [sic! das ist der einzige Maßstab, der dem JSB einfällt!] * "Um eine offene und aktive Haltung gegenüber Europol zu ermöglichen, [...]" * "[...] Dienstleistungen von hoher Qualität zum Schutz der personenbezogenen Daten bei Europol bereitstellen [...]" Speziell die deutsche Vertretung lässt auch nichts Gutes erwarten -- §6 EuropolG sieht vor, dass der deutsche Vertreter "Befähigung zum Richteramt" haben muss -- damit wäre technische Kompetenz schon fast ausgeschlossen. Der Vertreter selbst wird vom BfDI ernannt, seine beiden Stellvertreter ausgerechnet vom Innenministerium. Das werden garantiert tapfere Streiter für Bürgerrechte sein, klar. == Links == |
== ECCP (in Planung) == Die [[National and EU-Cybercrime Platforms]] soll in Zukunft Internetkriminalität in der EU gemeinsam bekämpfen und von Europol koordiniert werden. = Zur Verfüngung gestellte Infrastruktur zum EU-Datenaustausch = == Informationsaustauschsystem InfoEx == InfoEx ist laut [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht von 2008]] eine Anwendung zum Datenaustausch im Rahmen des [[Vertrag von Prüm|Vertrags von Prüm]] und der [[Schwedische Initiative|Schwedischen Initiative]] zwischen den Einzelstaaten für die Europol und die technische Schnittstelle zur Verfügung stellt. Die technische Realisierung von Info-Ex geschieht durch das [[sTesta]] Netzwerk, soll aber nach Angaben des Europol-Jahresberichtes von 2008 in Zukunft durch [[SIENA]] (Secure Information Exchange Network Application) ersetzt werden. In zitierten Jahresbericht von 2008 sind die Werte von 2000-2008 grafisch aufgetragen. Danach steigt die Zahl der Abfragen kontinuierlich an (im Jahre 2008 ca 280000), wogegen die Anzahl von initierter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten eine Sättigung zu von ca 8000 zu erreichen scheint. = Organisation von Europol = == Immunität == Sämtliche Mitarbeiter``Innen (auch die [[Verbindungsbeamte]]) genießen nach Artikel 51 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] auf Grund des Protokolles über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Immunität. == Verwaltungsrat == Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der [[Verbindungsbeamte]]n einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die [[Errichtungsanordnungen]] zu den [[AWF]]s und prüft die Probleme, auf die ihn der [[JSB]] (bzw. ab 2018 der EDPS) aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen Vertreter``Innen für vom Bundesinnenminister ernannt ([[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__7.html|§ 7 Europol-Gesetz]]). == Direktor == Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der [[EU]] für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der [[EU]] ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist Quelle: [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/police_customs_cooperation/l14005b_de.htm|europa.eu]] == Verbindungsbeamte ELOS == Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden nach Artikel 9 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] jeweils [[Verbindungsbeamte]] zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 [[Verbindungsbeamte]]. Die [[Verbindungsbeamte]]n stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch [[Drittstaaten]], wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, [[Schweiz]], die [[USA]] und [[Interpol]] entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere [[Verbindungsbeamte]]. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung wie grenzüberschreitender [[Observation]] und andere [[Maßnahmen]] zuständig. Die BRD schickt [[Verbindungsbeamte]] vom [[BKA]], vom [[Zoll]], der [[Bundespolizei]] und einigen [[LKA]]s. Die Verbindungsbeamt``Innen besitzen eigene Verbindungsbüros im Europol-Gebäude. == AnalytikerInnen == Analytiker``Innen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien ([[AWF]]). Momentan sind ca 70 Analytiker``Innen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel der österreichischen Fachzeitschrift die Kriminalisten<<FootNote([[http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=719|Die Kriminalisten]] -- Einsatz in Den Haag)>> setzen sich die Analytiker``Innen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen Angestellten von Privatfirmen zusammen. Analytiker``Innen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine Psycholgen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von Psychologen, sondern eher auf das Computer-Orakel namens [[Data Mining]] == ExpertInnen == Experten/innen oder comptetent authorities, wie sie in den Europol Jahresberichten<<FootNote([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen von Europol, insbesondere Jahresberichte]])>> genannt werden, stammen von den Sicherheitsbehörden der Mitgliedsländer und sind an die Verbindungsbüros angegliedert. Bei den meisten Staaten stammen die Experten/innen von [[Polizei]], [[Zoll]] und Miltärpolizei. Die BRD schickt dagegen auch Experten/innen des [[BfV]] und der [[LfV]] nach Den Haag. Laut <<BtDS(17/3143)>> war der Verfassungsschutz 2010 nur am [[#Check the Web|Check the Web]] beteiligt. == Gemeinsame Ermittlungsgruppen == [[Europol]] kann nach Artikel 6 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] in unterstützender Funktion an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, einschließlich an jenen, die gemäß Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen, gemäß Artikel 13 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder gemäß Artikel 24 des Übereinkommens vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen eingesetzt werden, sofern diese Gruppen Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten führen, für die Europol gemäß Artikel 4 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] zuständig ist. Nach dem Vorwort zum [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] dienen die gemeinsamen Ermittlungsruppenen dazu, dass Europol auch ermitteln kann, wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte für mafiöse Strukturen vorliegen. Um dieses rechtlich zu ermöglichen, genießen die Europol-Beamte in diesem Fall keine Immunität. = Kontrolle von Europol = == Kontrolle durch das Parlament == Nach Artikel 88 des [[http://de.wikipedia.org/wiki/AEUV|AEU-Vertrages]] soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung<<FootNote([[http://euro-police.noblogs.org/2010/12/kontrolle-der-tatigkeiten-von-europol/|Euro-Police-Blog: Kontrolle der Tätigkeiten von Europol]])>> == Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten == Die nationalen [[Datenschutzbeauftragten]] dürfen nach Art. 33 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol]] prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen [[Verbindungsbeamte]]n vorbeischauen. In der BRD teilen sich [[BfDI]] und [[LfDI]]s die Kontrolle. Der [[BfDI]] kontrolliert die Übermittlung an Europol und die [[LfDI]]s die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß [[#Europol-Gesetz|§ 3 Europol-Gesetz]] beim [[BKA]]. == Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB) == Nach Artikel 34 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] hatte auch Europol einen aus Vertreter_innen der Aufsichtsbehörden in den Mitgliedsstaaten gebildeten Ausschuss zur Überwachung des Datenschutzes; siehe [[JSB]]. Seit 2018 liegt die Datenschutzaufsicht beim EDPS. = Auskunftsrecht = Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein [[Auskunftsrecht]] (, das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll). Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen . Die Auskunft unterbleibt dann ''ohne Hinweis auf den Einspruch'', und die Antwort von Europol darf keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird. Ein Beispiel mit BRD-Bezug vom 1. März 2011: [[http://europoljsb.consilium.europa.eu/media/130319/10-03%20%20final%20decision%20a.pdf|Final Decision des JSB zu Mr. A]] == Anzahl Auskunftsanträge bei Europol == 2008: 135 Auskunftsersuchen = Geschichte = Vgl. im lesenswerten [[http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/178/pdf/report1504.pdf|Wolfgang Wagner: Halt Europol]]. = Kritik = Kritisiert wurde EUROPOL nach einem [[http://www.rosalux.de/cms/fileadmin/rls_uploads/pdfs/rls-papers-Heilig.pdf|Papier der Rosa Luxenburg Stiftung (pdf)]] in den vergangenen Jahren besonders wegen der Führung einer Verdächtigen-Datei durch die [[AWF]]s, da der Unterhalt dieser Dateien das Prinzip der Unschuldsvermutung umkehrt. Des Weiteren werden fehlende Transparenz, mangelnde Öffentlichkeit und die unzureichende demokratische und parlamentarische Kontrolle von EUROPOL beklagt. Über die Aufgaben der Behörde entscheiden die Mitgliedsstaaten eigenständig, das EP wird aus Kontrolle und Mitentscheidung raus gehalten. Weder hat das EP die Möglichkeit eine Aussprache über den jährlichen Tätigkeitsbericht der Behörde zu verlangen, noch kann es den Direktor vor den zuständigen Parlamentsausschuss zitieren. Zum dritten wird bemängelt, dass die Aufgabenzuweisung an EUROPOL zu ungenau undunpräzise sei, z. B. bei dem Begriff der „Terrorismusbekämpfung“. In dem [[Lissabon-Vertrag]] ist eine Beteiligung des EP vorgesehen, nur wurde dieses bis jetzt (2011) noch nicht umgesetzt. = Weiteres = == Kooperation mit FRONTEX, Eurojust und anderen EU-Institutionen == Europol kann nach Artikel Artikel 22 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] Daten mit [[Eurojust]], dem Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung ([[OLAF]]), der Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ([[FRONTEX]]), der Europäische Polizeiakademie ([[EPA]]), der Europäische Zentralbank und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ([[EBDD]]) austauschen. Dafür muss sie ein Abkommen schließen, welches vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss und von dem zuvor eine Stellungnahme des [[JSB]] eingeholt werden muss. == Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm == Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU#Forschungs-Rahmenprogramme|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl [[Datenbanken EU]]) == EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol == Nach [[http://euro-police.noblogs.org/2011/02/cross-border-spying-on-euro-anarchists/|Information des polizeikritischen Blog Euro-Police]] war Europol über den Einsatz des [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]] [[http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy|Marc Kennedy]] aus [[Datenbanken UK|UK]] informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Laut [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis vom 23.2.2011]] unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen. Die Bundesregierung behauptet allerdings in einer antwort auf eine Anfrage der Linken, dass Europol nicht an ECG beteiligt sei (vgl [[Datenbanken EU#ECG]]). == Unkontrollierte Weitergabe von SWIFT-Daten an die USA durch Europol == Das im Sommer 2010 verabschiedete [[SWIFT]]-Abkommen (korrekt TFTP Agreement) sah vor, dass die Anfragen über Überweisungen ins [[EU]]-Ausland von den [[USA]] an [[SWIFT]] von [[Europol]] kontrolliert werden sollte. Nach einer Inspektion durch den [[JSB]] (der sich zu emanzipieren anfängt) scheint diese Kontrolle nicht vorhanden zu sein, da [[Europol]] kritiklos alle Anfragen genehmigt hat, obwohl sie nicht den Anforderungen entsprachen. Der Linken Abgeordnete Andrej Hunko fordert deswegen den Rücktritt des Europol Direktors <<FootNote([[http://www.scharf-links.de/44.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=15231&tx_ttnews[cat]=25&cHash=be4e0e38ca|Scharf-Links: Das SWIFT Abkommen suspendieren - Europol-Direktor Wainwright muss zurücktreten!]])>> == Für den Europol-Direktor besteht Datenschutz nur aus Geheimschutz == In einem [[http://euro-police.noblogs.org/2011/03/europol-chief-sees-new-roles-for-agency/|europolice-Artikel vom März 2011]] behauptet der amtierende Direktor von Europol, dass bei Europol sehr viel Wert auf Datenschutz gelegt würde. Er slber hätte sehr viel Erfahrung mit Datenschutz, da er vorher 10 Jahre beim britischen Geheimdienst MI5 gearbeitet hätte. Er scheint dabei nicht zu wissen, dass es bei DatenSchutz nicht nur um Geheimschutz, sondern auch um die Verfügungsgewalt und das Wissen der Betroffenen um die persönlichen Daten geht. “We are unique in the EU as an agency in the ability to collect so much personal data about the private lives of so many citizens in Europe,” he says. This “exceptional responsibility” has never been compromised in the history of the organization. In terms of protecting personal data, “it’s the most robust regime I’ve ever been associated with,” he says. == Europol-Daten im öffentlichen Home-NAS == Im November 2016 [[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europol-Daten-waren-im-Internet-frei-verfuegbar-3522779.html|berichtet heise.de]] ([[http://zembla.vara.nl/nieuws/terrorisme-dossiers-van-europol-uitgelekt|niederländische Originalquelle]]), dass „54 Ermittlungsakten” im Umfang von rund 700 Seiten ins öffentliche Internet gelangt sind, weil eine Mitarbeiterin die Daten mit nach Hause genommen und dort auf ihrem NAS gespeichert hat. Für dieses wiederum war die Funktion, Daten zu veröffentlichen aktiviert. == „Fähigkeiten kaum genutzt” == Die Einschätzung, dass bei Europol vieles nicht recht funktioniert, weil die nationalen Polizeibehörden weder Europol noch ihre europäischen Partner nicht recht leiden können und ihnen jedenfalls nicht trauen, wird in <<Doclink(2012-unisys-eprisreport.pdf,der EPRIS-Studie von 2012)>> bestätigt. Die Gutachter schreiben auf S. 10: {{{#!blockquote Experiences of the last ten years have shown that the assumption that existing systems are used to their full potential should be not taken for granted. Interviews in this study confirmed previous findings that a large majority of EU Member States greatly underuse the capacities of the Europol and Interpol information system and the EU Customs File Identification Database (FIDE). This is not due to legal constraints, but to a lack of motivation and national capacity to provide information which may be of use to other EU Member States. }}} == Datenaustausch mit allerlei zweifelhaften Regimes == In einer [[http://www.statewatch.org/news/2017/oct/eu-com-security-union-anti-terror-package-new-measuesl-prel.pdf|Pressemitteilung aus dem Oktober 2017]] lobt ausgerechnet Kommissionschef Juncker (in dessen Zeit als Regierungschef in Luxemburg False-Flag Anschläge auf Strommasten und Flughäfen durch die fürstlichen Sicherheitsbehörden fallen): {{{#!blockquote [The EU commission is proposing to enhance] Europol's cooperation with third countries by presenting, before the end of the year, recommendations to the Council to authorise the opening of negotiations for agreements between the EU and Algeria, Egypt, Israel, Jordan, Lebanon, Morocco, Tunisia and Turkey on the transfer of personal data between Europol and these countries to prevent and combat terrorism and serious crimes. }}} Alles lupenreine Demokratien, in deren Händen mensch ganz dringend die Spekulationen aus den [[AWF]]s haben will, klar. 2019 gingen diese Gespräche munter weiter: [[https://www.middleeasteye.net/news/exclusive-eu-talks-egypt-and-other-states-over-police-data-sharing|Middleeasteye.net vom 24.2.2019]]. == A data black hole == Der Guardian [[https://www.theguardian.com/world/2022/jan/10/a-data-black-hole-europol-ordered-to-delete-vast-store-of-personal-data|berichtet 2022]], dass der EDPS eine „Große Datenarche“ mit sportlichen vier ohne Rechtsgrundlage gespeicherten Petabyte bei Europol gefunden hat und deren Löschung angeordnet hat. Europol weigert sich mit der interessanten Argumentation: {{{#!blockquote [The] Europol regulation was not intended by the legislator as a requirement which is impossible to be met by the data controller [ie Europol] in practice. }}} – die Behörde versucht also gar nicht, die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens in Abrede zu stellen und argumentiert stattdessen, sie müsse das Recht brechen. Die ganze Geschichte kam übrigens infolge eines Auskunftsersuchens ans Licht, das Europol ziemlich so verschleppt hat, wie das auch mit hier generierten Anfragen die Regel ist. = Links = * [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998 zu Europol]] |
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* [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen, insbesondere Jahresberichte]]; Der Kram ist zu 90% freischwebendes EU-Machergeschwurbel, das eher auf Produktion destillierter heißer Luft schließen lässt. Mit Geduld findet man aber doch da und dort ein Faktoidchen. | |
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* [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:42002A1216(01):EN:HTML|2002/C 312/1]] -- Rechtsakt zu Ermittlergruppen aus Europol und Drittstaaten | = Referenzen = |
Inhaltsverzeichnis
- Aufgaben von Europol
- Rechtliche Grundlagen
- Datenbanken von Europol
- Zur Verfüngung gestellte Infrastruktur zum EU-Datenaustausch
- Organisation von Europol
- Kontrolle von Europol
- Auskunftsrecht
- Geschichte
- Kritik
-
Weiteres
- Kooperation mit FRONTEX, Eurojust und anderen EU-Institutionen
- Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm
- EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol
- Unkontrollierte Weitergabe von SWIFT-Daten an die USA durch Europol
- Für den Europol-Direktor besteht Datenschutz nur aus Geheimschutz
- Europol-Daten im öffentlichen Home-NAS
- „Fähigkeiten kaum genutzt”
- Datenaustausch mit allerlei zweifelhaften Regimes
- A data black hole
- Links
- Referenzen
Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der polizeilich-justiziellen Zusammenarbeit in Europa.
Aufgaben von Europol
Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und den nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Bei Europol sind ca. 70 AnalytikerInnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten von Analysenprojekten zu Phänomenbereichen vornehmen. Die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten erfolgt durch sogenannte Verbindungsbeamte, die dafür sogenannte Verbindungsbüros im Europol-Gebäude unterhalten. Für seine Hauptaufgabe die Vernetzung der europäische Polizeibehörden betreibt Europol zwei Datenbanksysteme :
Auf das Europol-Informationssystem EIS können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben befugte Beamte der anderen Polizeibehörden unmittelbar Zugriff zu EIS. Daneben wird EIS auch durch Daten von Drittstaaten und Interpol) gespeist.
Die Analysedatenbanken (AWFs) enthalten Teildatenbanken für konkrete Fälle, so genannte Einzefallanalysen, oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale TierschützerInnen und anarchistische TerroristInnen. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden (OK, Staatsschutz) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert. Die Analyseergebnisse enthalten allerdings auch Personendaten und sind nicht rein kriminologischer Natur.
Rechtliche Grundlagen
Ursprünglich war Europol durch die Europol-Konvention von 1995 (EPK) geregelt, auf die unten noch des öfteren verwiesen wird.
Im Hinblick auf den Lissabon-Vertrag wurde die Konvention ersetzt durch den Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol).
Dieser wiederum wurde 2016 durch <<Verordnung(2016/794)>> ersetzt.
Bemerkenswert an allen diesen Dokumenten ist das Gewicht, das Datenbanken in ihnen erhalten.
Grundlegend dabei ist Artikel 88 AEU-Vertrag, der Existenz und Zweck von Europol grundlegend regelt.
Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt.
Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutz-Regeln von Europol.
Europol-Gesetz
In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz (formal: Gesetz zur Umsetzung des Ratbeschlusse von 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts), das ansonsten noch regelt, dass das BKA nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde für die Auskunft ist und der BfDI die nationale Kontrollinstanz ist.
Datenbanken von Europol
Vorgehensweise zum Datenaustausch der Polizeien mit Europol
In der Zeitung Streife 1 von 2004 schreibt ein ehemaliger Verbindungsbeamte aus NRW ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus NRW Europol am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei EU-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim LKA NRW wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede OK-Abteilung in NRW Analyseberichte nach Europol schicken.
Informationssystem (IS, EIS)
Siehe EIS.
Analysedateien (AWF)
Siehe AWF.
== Check the Web/EU IRU==
Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä., in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (vgl 4. Tätigkeitsbericht des JSB).
EU observer berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden: If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.
In einem Heise-Newsticker-Beitrag über Check the Web heißt es, die Plattform solle die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern. Unter den Experten aus der BRD, die an Check the Web mitarbeiten, befinden sich auch MitarbeiterInnen der Verfassungsschutzbehörden (euro-police 10/2010).
Laut 38. TB Hessen (2010) soll Check the Web aus rechtlichen Gründen in eine Analysedatei überführt werden
Bundestags-Drucksache 18/6699 (11/2015; S. 4) nennt mit Stand 29. Oktober 2015 zum Inhalt:
647 Autoren (Propagandisten), 133 (terroristische) Organisationen, 256 Medienstellen, 3 834 Erklärungen, 4 148 Publikationen und 4 059 Audio-/Video-Dateien
Als Quelle wird u.a. das „Gemeinsame Internetzentrum” des BKA genannt.
Im März 2017 berichtet CILIP 112 („alles anti-terror”, online englisch bei statewatch), dass Check the Web nach den Charlie Hebdo-Attacken um eine Lösch-Einheit ergänzt wurde und danach als EU IRU („Internet Referral Unit”) firmiert. Die Lösch-Einheit funktioniert demnach, indem Europol Mails an die Hoster schickt, diese auf unliebsames Material aufmerksam macht und ihnen die Löschung „empfiehlt”. A.a.O. wird auch auf EUCO 18/15 (23.04.2015) verwiesen im Hinblick darauf, dass der Rat das Mandat der IRU bei der Gelegenheit noch vom üblichen „Terrorismus/Extremismus”-Quatsch auf „Internet content used by traffickers to attract migrants and refugees” erweitert hat.
Bemerkenswert an IRU ist, dass die Zensurpolitiken privatisiert sind; auch nach eigenen Anaben orientiert sich die IRU bei den Löschwünschen an den Terms of Service der Plattformbetreiber.
Ratsdokument 14260/16 nennt Zahlen von 2015-10/2017: 15421 Löschersuchen auf 31 Plattformen, 88.9% der „Empfehlungen” wurde nachgekommen.
Europe Bomb Database
2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die Ausschreibungen von Europol auf der Europol-Webseite lohnen.
ECCP (in Planung)
Die National and EU-Cybercrime Platforms soll in Zukunft Internetkriminalität in der EU gemeinsam bekämpfen und von Europol koordiniert werden.
Zur Verfüngung gestellte Infrastruktur zum EU-Datenaustausch
Informationsaustauschsystem InfoEx
InfoEx ist laut Europol Jahresbericht von 2008 eine Anwendung zum Datenaustausch im Rahmen des Vertrags von Prüm und der Schwedischen Initiative zwischen den Einzelstaaten für die Europol und die technische Schnittstelle zur Verfügung stellt. Die technische Realisierung von Info-Ex geschieht durch das sTesta Netzwerk, soll aber nach Angaben des Europol-Jahresberichtes von 2008 in Zukunft durch SIENA (Secure Information Exchange Network Application) ersetzt werden.
In zitierten Jahresbericht von 2008 sind die Werte von 2000-2008 grafisch aufgetragen. Danach steigt die Zahl der Abfragen kontinuierlich an (im Jahre 2008 ca 280000), wogegen die Anzahl von initierter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten eine Sättigung zu von ca 8000 zu erreichen scheint.
Organisation von Europol
Immunität
Sämtliche MitarbeiterInnen (auch die Verbindungsbeamte) genießen nach Artikel 51 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol auf Grund des Protokolles über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Immunität.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der Verbindungsbeamten einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die Errichtungsanordnungen zu den AWFs und prüft die Probleme, auf die ihn der JSB (bzw. ab 2018 der EDPS) aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen VertreterInnen für vom Bundesinnenminister ernannt (§ 7 Europol-Gesetz).
Direktor
Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der EU für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der EU ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist
Quelle: europa.eu
Verbindungsbeamte ELOS
Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden nach Artikel 9 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol jeweils Verbindungsbeamte zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamten stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch Drittstaaten, wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die USA und Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung wie grenzüberschreitender Observation und andere Maßnahmen zuständig. Die BRD schickt Verbindungsbeamte vom BKA, vom Zoll, der Bundespolizei und einigen LKAs. Die VerbindungsbeamtInnen besitzen eigene Verbindungsbüros im Europol-Gebäude.
AnalytikerInnen
AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien (AWF). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel der österreichischen Fachzeitschrift die Kriminalisten2 setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen Angestellten von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine Psycholgen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von Psychologen, sondern eher auf das Computer-Orakel namens Data Mining
ExpertInnen
Experten/innen oder comptetent authorities, wie sie in den Europol Jahresberichten3 genannt werden, stammen von den Sicherheitsbehörden der Mitgliedsländer und sind an die Verbindungsbüros angegliedert. Bei den meisten Staaten stammen die Experten/innen von Polizei, Zoll und Miltärpolizei. Die BRD schickt dagegen auch Experten/innen des BfV und der LfV nach Den Haag. Laut Bundestags-Drucksache 17/3143 war der Verfassungsschutz 2010 nur am Check the Web beteiligt.
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Europol kann nach Artikel 6 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol in unterstützender Funktion an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, einschließlich an jenen, die gemäß Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen, gemäß Artikel 13 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder gemäß Artikel 24 des Übereinkommens vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen eingesetzt werden, sofern diese Gruppen Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten führen, für die Europol gemäß Artikel 4 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol zuständig ist. Nach dem Vorwort zum Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol dienen die gemeinsamen Ermittlungsruppenen dazu, dass Europol auch ermitteln kann, wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte für mafiöse Strukturen vorliegen. Um dieses rechtlich zu ermöglichen, genießen die Europol-Beamte in diesem Fall keine Immunität.
Kontrolle von Europol
Kontrolle durch das Parlament
Nach Artikel 88 des AEU-Vertrages soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung4
Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten
Die nationalen Datenschutzbeauftragten dürfen nach Art. 33 Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen Verbindungsbeamten vorbeischauen. In der BRD teilen sich BfDI und LfDIs die Kontrolle. Der BfDI kontrolliert die Übermittlung an Europol und die LfDIs die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß § 3 Europol-Gesetz beim BKA.
Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB)
Nach Artikel 34 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] hatte auch Europol einen aus Vertreter_innen der Aufsichtsbehörden in den Mitgliedsstaaten gebildeten Ausschuss zur Überwachung des Datenschutzes; siehe JSB.
Seit 2018 liegt die Datenschutzaufsicht beim EDPS.
Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht (, das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll). Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen . Die Auskunft unterbleibt dann ohne Hinweis auf den Einspruch, und die Antwort von Europol darf keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.
Ein Beispiel mit BRD-Bezug vom 1. März 2011: Final Decision des JSB zu Mr. A
Anzahl Auskunftsanträge bei Europol
2008: 135 Auskunftsersuchen
Geschichte
Vgl. im lesenswerten Wolfgang Wagner: Halt Europol.
Kritik
Kritisiert wurde EUROPOL nach einem Papier der Rosa Luxenburg Stiftung (pdf) in den vergangenen Jahren besonders wegen der Führung einer Verdächtigen-Datei durch die AWFs, da der Unterhalt dieser Dateien das Prinzip der Unschuldsvermutung umkehrt. Des Weiteren werden fehlende Transparenz, mangelnde Öffentlichkeit und die unzureichende demokratische und parlamentarische Kontrolle von EUROPOL beklagt. Über die Aufgaben der Behörde entscheiden die Mitgliedsstaaten eigenständig, das EP wird aus Kontrolle und Mitentscheidung raus gehalten. Weder hat das EP die Möglichkeit eine Aussprache über den jährlichen Tätigkeitsbericht der Behörde zu verlangen, noch kann es den Direktor vor den zuständigen Parlamentsausschuss zitieren. Zum dritten wird bemängelt, dass die Aufgabenzuweisung an EUROPOL zu ungenau undunpräzise sei, z. B. bei dem Begriff der „Terrorismusbekämpfung“. In dem Lissabon-Vertrag ist eine Beteiligung des EP vorgesehen, nur wurde dieses bis jetzt (2011) noch nicht umgesetzt.
Weiteres
Kooperation mit FRONTEX, Eurojust und anderen EU-Institutionen
Europol kann nach Artikel Artikel 22 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol Daten mit Eurojust, dem Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), der Europäische Polizeiakademie (EPA), der Europäische Zentralbank und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) austauschen. Dafür muss sie ein Abkommen schließen, welches vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss und von dem zuvor eine Stellungnahme des JSB eingeholt werden muss.
Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm
Im Rahmen des 7. EU-Rahmenforschungsprogramms hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl Datenbanken EU)
EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol
Nach Information des polizeikritischen Blog Euro-Police war Europol über den Einsatz des Verdeckten Ermittler Marc Kennedy aus UK informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Laut Telepolis vom 23.2.2011 unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von V-Leuten und Verdeckte Ermittler unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche BKA und das Zollkriminalamt, koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen. Die Bundesregierung behauptet allerdings in einer antwort auf eine Anfrage der Linken, dass Europol nicht an ECG beteiligt sei (vgl Datenbanken EU#ECG).
Unkontrollierte Weitergabe von SWIFT-Daten an die USA durch Europol
Das im Sommer 2010 verabschiedete SWIFT-Abkommen (korrekt TFTP Agreement) sah vor, dass die Anfragen über Überweisungen ins EU-Ausland von den USA an SWIFT von Europol kontrolliert werden sollte. Nach einer Inspektion durch den JSB (der sich zu emanzipieren anfängt) scheint diese Kontrolle nicht vorhanden zu sein, da Europol kritiklos alle Anfragen genehmigt hat, obwohl sie nicht den Anforderungen entsprachen. Der Linken Abgeordnete Andrej Hunko fordert deswegen den Rücktritt des Europol Direktors 5
Für den Europol-Direktor besteht Datenschutz nur aus Geheimschutz
In einem europolice-Artikel vom März 2011 behauptet der amtierende Direktor von Europol, dass bei Europol sehr viel Wert auf Datenschutz gelegt würde. Er slber hätte sehr viel Erfahrung mit Datenschutz, da er vorher 10 Jahre beim britischen Geheimdienst MI5 gearbeitet hätte. Er scheint dabei nicht zu wissen, dass es bei DatenSchutz nicht nur um Geheimschutz, sondern auch um die Verfügungsgewalt und das Wissen der Betroffenen um die persönlichen Daten geht.
- “We are unique in the EU as an agency in the ability to collect so much personal data about the private lives of so many citizens in Europe,” he says. This “exceptional responsibility” has never been compromised in the history of the organization. In terms of protecting personal data, “it’s the most robust regime I’ve ever been associated with,” he says.
Europol-Daten im öffentlichen Home-NAS
Im November 2016 berichtet heise.de (niederländische Originalquelle), dass „54 Ermittlungsakten” im Umfang von rund 700 Seiten ins öffentliche Internet gelangt sind, weil eine Mitarbeiterin die Daten mit nach Hause genommen und dort auf ihrem NAS gespeichert hat. Für dieses wiederum war die Funktion, Daten zu veröffentlichen aktiviert.
„Fähigkeiten kaum genutzt”
Die Einschätzung, dass bei Europol vieles nicht recht funktioniert, weil die nationalen Polizeibehörden weder Europol noch ihre europäischen Partner nicht recht leiden können und ihnen jedenfalls nicht trauen, wird in der EPRIS-Studie von 2012 bestätigt. Die Gutachter schreiben auf S. 10:
Experiences of the last ten years have shown that the assumption that existing systems are used to their full potential should be not taken for granted. Interviews in this study confirmed previous findings that a large majority of EU Member States greatly underuse the capacities of the Europol and Interpol information system and the EU Customs File Identification Database (FIDE). This is not due to legal constraints, but to a lack of motivation and national capacity to provide information which may be of use to other EU Member States.
Datenaustausch mit allerlei zweifelhaften Regimes
In einer Pressemitteilung aus dem Oktober 2017 lobt ausgerechnet Kommissionschef Juncker (in dessen Zeit als Regierungschef in Luxemburg False-Flag Anschläge auf Strommasten und Flughäfen durch die fürstlichen Sicherheitsbehörden fallen):
[The EU commission is proposing to enhance] Europol's cooperation with third countries by presenting, before the end of the year, recommendations to the Council to authorise the opening of negotiations for agreements between the EU and Algeria, Egypt, Israel, Jordan, Lebanon, Morocco, Tunisia and Turkey on the transfer of personal data between Europol and these countries to prevent and combat terrorism and serious crimes.
Alles lupenreine Demokratien, in deren Händen mensch ganz dringend die Spekulationen aus den AWFs haben will, klar.
2019 gingen diese Gespräche munter weiter: Middleeasteye.net vom 24.2.2019.
A data black hole
Der Guardian berichtet 2022, dass der EDPS eine „Große Datenarche“ mit sportlichen vier ohne Rechtsgrundlage gespeicherten Petabyte bei Europol gefunden hat und deren Löschung angeordnet hat. Europol weigert sich mit der interessanten Argumentation:
[The] Europol regulation was not intended by the legislator as a requirement which is impossible to be met by the data controller [ie Europol] in practice.
– die Behörde versucht also gar nicht, die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens in Abrede zu stellen und argumentiert stattdessen, sie müsse das Recht brechen.
Die ganze Geschichte kam übrigens infolge eines Auskunftsersuchens ans Licht, das Europol ziemlich so verschleppt hat, wie das auch mit hier generierten Anfragen die Regel ist.
Links
Referenzen
Die offizielle NRW Polizei-Zeitung Streife mit einem Bericht eines Verbindungsbeamten über Europol, pdf-File (1)
Die Kriminalisten -- Einsatz in Den Haag (2)
Scharf-Links: Das SWIFT Abkommen suspendieren - Europol-Direktor Wainwright muss zurücktreten! (5)