17456
Kommentar:
|
20063
|
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. | Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert. |
Zeile 3: | Zeile 3: |
Die europäische "Zentralpolizei" Europol betreibt eigene Computersysteme, die dann und wann als TECS ("The Europol Computer Systems") bezeichnet werden. | = EUROPOL = |
Zeile 5: | Zeile 5: |
== Rechtliches == | Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der Polizeilich Justiziellen Zusammenarbeit in [[Datenbanken EU|Europa]]. |
Zeile 7: | Zeile 7: |
Die [[http://www.datenschmutz.de/li/docs/C316Europol.pdf|Europol-Konvention]] von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen. |
== Aufgaben von Europol == |
Zeile 11: | Zeile 9: |
Im Hinblick auf die "EU-Verfassung" bzw. den Lissabon-Vertrag soll die Konvention durch [[http://www.datenschmutz.de/li/docs/europol_rat.pdf|einen Ratsbeschluss vom 6.4.2009]] (es gab einen auf die "Verfassung" gemünzten Vorgänger vom 20.12.2006) ersetzt werden. Während im Geiste des Anlasses die Befugnisse von Europol darin erweitert werden und demokratische Kontrolle weiter abgebaut, sind die Verschlechterungen im EDV-Bereich überschaubar. Wo im Folgenden Artikel mit zwei Zahlen zitiert werden, ist die erste Zahl aus der Konvention, die zweite aus dem Ratsbeschluss, nackte Zahlen beziehen sich auf die Konvention. Zunächst ist Europol (Art. 2/4) für "serious crimes" zuständig, die mehr als einen Mitgliedsstaat betreffen; bei der näheren Bestimmung von Drogen, Autodiebstahl und OK bis zu Terrorismus ist alles dabei, mit dem kritische Rückfragen im Repressionsbereich auch sonst abgebügelt werden, historisch bedingt spielt Geldfälschung immer noch eine große Rolle. Die Europol-EDV hat nach Konvention drei Säulen: 1. "Informationssystem" (Art. 8/10), kurz IS, eine Indexdatei mit Angaben zu Personen, Straftaten und Verweisen auf aktenführende Stellen. Gespeichert werden sollen Verdächtigte oder Verurteilte aus Europols Interessengebieten, plus solche bei denen "bestimmte schwerwiegende Tatsachen" vermuten lassen, dass sie Europol-Straftaten verüben werden. Sie sollen bei endgültiger Einstellung oder Freispruch gelöscht werden (wie das bei den Prognosen funktionieren soll, ist natürlich unklar). 2. "Analysedateien" (Art. 10/14). Thematische Dateien, in denen eigentlich fast alles über ZeugInnen, Opfer, Kontakt-, Begleit oder mögliche Auskunftspersonen (also alle) gespeichert werden kann. Daten sollen die Einzelpolizeien liefern. Umgekehrt sollen diese über "Erkenntnisse" aus Analysedateien informiert werden. 3. "Indexsystem" (Art. 11/15). Das war in der Konvention wohl als eigenes System geplant, in dem nationale Polizeien suchen können und im Groben sehen, dass etwas für ihre Suche relevantes im Europol-Analysesystem ist, aber nicht, was es ist. Im Ratsbeschluss ist nur noch vorgesehen, dass das Analysesystem eine "Indexfunktion" haben soll. Das IS soll gefüttert werden aus Daten nationaler Polizeien, soweit sie in Europols zuständigkeit liegen, durch Europols "Analysen" und auch durch Drittstaaten (Art. 7/13). Gelesen werden sie durch "ermächtigte" Europol-Leute, vor allem aber durch die nationalen Polizeien. Jede dieser Abfragen wird geloggt (Art. 16/?), bei anderen Datenbankabfragen innerhalb von Europol sollen das mindestens 10% sein. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) verbleibt bei den einspeisenden Behörden. Löschersuchen wird Europol also in der Regel abschmettern. Die Analysesysteme bekommen jeweils eigene Errichtungsanordnungen (Art. 12/16), die Zweck und Art der Daten festlegen müssen, insbesondere auch die Felder, die suchbar gemacht werden sollen. Auch Logging wird darin geregelt. Aussonderungsprüffrist bei Europol ist in der Regel 3 Jahre (Art 21/20). Die Konvention hat bei Daten von Nichtverdächtigen APFs von einem Jahr mit zwingender Löschung nach 3 Jahren vorgesehen, was im Ratsbeschluss gestrichen wurde, vermutlich, weil sich eh nie jemand drum gekümmert hat. Der Ratsbeschluss gibt dem Rat (ha!) weitgehende Rechte, mit qualifizierter Mehrheit Europol alles mögliche zu erlauben, insbesondere weitere Typen von DAtenbanken. |
{{http://euro-police.noblogs.org/files/2010/09/OpenDoors09_2.jpg}} |
Zeile 54: | Zeile 12: |
== Datenbanken == | Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und den nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Der Datenaustausch von Europol mit den Mitgliedsländer funktioniert über nationale Kontaktstellen. Bei Europol sind ca 70 AnalytikerInnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten bei Analyseprojekten vornehmen. Bei Europol selbst arbeiten auch [[Verbindungsbeamte]] der Mitgliedstaaten, die zum Teil an den Analyseprojekten mitwirken. Sie nehmen gleichzeitig für Europol und für die Mitgliedstaaten die Funktion von AnsprechpartnerInnen wahr. Daher sind sie z.B. auch für die Koordinierung von grenzüberschreitender Observation zuständig. Die Hauptaufgaben von den eigentlichen Europol-Beamten ist allerdings die Datenauswertung und Koordinierung in zwei [[Datenbanken]] : |
Zeile 56: | Zeile 14: |
=== Informationssystem === | * Auf die Datenbank "Informationssystem" [[Europol#Informationssystem_.28IS.29| IS]] können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben die Polizeibehörden über eine Schnittstellen-Datenbank zu IS beim [[BKA]] im Rahmen des [[Inpol]]-Systems Zugriff zu den Daten. Daneben wird die IS-Datenbank auch durch Daten von Drittstaaten und [[Interpol]]) gespeist (§ 3 [[#Europol Gesetz|Europol Gesetz]]). |
Zeile 58: | Zeile 16: |
Besteht wohl im Groben aus einer Datenbank, "data loadern", die Daten der nationalen Behörden dort reinbekommen, sowie irgendwas, das versucht, Datensätze zu matchen. 2008 gab es 125000 Anfragen im Europol-IS, das nur knapp 90000 "Objekte" enthielt. Allerdings wächst es rasch: Anfang 2007 enthielt es gerade mal 35000 "Objekte". Nach unklaren Regeln laden folgende Staaten ihre Daten direkt ins Europol-IS hoch: * BRD (11/2005) * Niederlande (9/2006) * Dänemark (3/2007) * Spanien (11/2007) * Belgien (12/2007) * vier weitere 2008. (nebenbei: die Planung im [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#INFOSYS|Dezember 2004]] hätte sein sollen, dass bereits 2006 alle Mitgliedsstaaten automatisch hochladen). |
* Die Analysedatenbank [[Europol#Analysedateien_.28AWF.29|AWF]] enthält Teildatenbanken für konkrete Fälle sogenannte Einzefallanalysen oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale TierschützerInnen und die Antifa. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden ([[OK]], [[Staatsschutz]]) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert. |
Zeile 81: | Zeile 19: |
Eine wesentliche Hoffung an Europol-IS ist, Verbindungen zwischen Daten aus verschiedenen Mitgliedsstaaten zu finden ("The primary purpose of the Information System is to detect hits between data inserted by the member states and third parties", JB 2008). Laut JB 2008 sollen das 2008 140 gewesen sein, gegenüber 84 im Vorjahr. Ob aus diesen "Matches" irgendwas geworden ist, lässt der Bericht offen. |
|
Zeile 88: | Zeile 20: |
Europol greift auf die Daten von [[SIS]] zu. | == Rechtliche Grundlagen == |
Zeile 90: | Zeile 22: |
=== Analysedateien === | === Europol Konvention EPK (veraltet) === |
Zeile 92: | Zeile 24: |
Auch "Analysis Work Files", AWF genannt. Im 2007er Jahresbericht schreibt Europol von 16 davon, aufgeteilt in |
Die von Europol Konvention (EPK) von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen. |
Zeile 95: | Zeile 26: |
||Bereich || 2007 || 2004 || 2003 || ||Drogenhandel ||3 || 4 || 4 || ||"Verbrechen gegen Personen" (Menschenhandel?)||3||3||3|| ||Wirtschaftskriminalität ||2 || 5 || 5 || ||"Organisierte Kiminalität"||4 || 2 || 3 || ||"Terrorismus" ||2 || 2 || 2 || ||Geldfälschung ||2 || 2 || 2 || |
<<Doclink(C316Europol.pdf,Europol-Konvention)>> (pdf) |
Zeile 103: | Zeile 28: |
Die Zahlen für 2003 und 2004 kommen aus dem JB 2005. Dort wird auch von "über 600 analytical reports" geredet, die aus diesen Datenbanken entstanden seien. |
=== Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol === |
Zeile 107: | Zeile 30: |
2008, so der JSB im 4. TB, habe es dann 18 "Analysedateien" gegeben. Besondere Erwähnung im OK-Bereich findet die Bikerkriminalität. Wie weit der "Terrorismus" Aktivitäten im engeren Politbereich umfasst, ist nicht bekannt. |
Im Hinblick auf den [[Lissabon-Vertrag]] wurde die Konvention ersetzt durch den Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol). |
Zeile 112: | Zeile 32: |
Die "Analysesysteme" waren von vorneherein stark umstritten, denn in ihnen kann Europol speichern, was immer irgendwer gerade mag. Entsprechend sind dafür Errichtungsanordnungen, weitgehend nach deutschem Vorbild, vorgesehen, zu denen der JSB "Stellungnahmen" abgeben darf. Abgenickt werden die vom Verwaltungsrat oder bei "Dringlichkeit" direkt vom Direktor. Der Verwaltungsrat besteht natürlich aus den üblichen Law-and-Order-Wüstlingen, die die Regierungen nach Den Haag schicken, einer pro Staat. |
* <<Doclink(europol_rat.pdf, Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol))>> (pdf) * [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32009D0371:DE:NOT|Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)]] (html) === Artikel 88 AEU-Vertrag === In Artikel 88 AEU Vertrag, dem Ergänzungsvertrag zum [[Lissabon-Vertrag]] ist die Aufgabe von Europol definiert: [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/88.html|Artikel 88 AEU Vertrag]] (html) === Europol Gesetz === In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das [[BKA]] nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde (für Auskunft) ist, der [[BfDI]] die nationale Kontrollinstanz. * [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/index.html|Gesetz zur Umsetzung des Ratbeschlusse von 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol-Gesetz)]] ==== Ratsbeschluss zum Austausch mit Drittstaaten ==== Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt. <<Doclink(2009-europol-datenaustausch.pdf, Ratsbeschluss von 2009)>> (pdf) ''Anmerkung: Um Datenschutz im eigentlichen Sinn geht es dabei anscheinen nicht wirklich, denn die Summe der entsprechenden Vorschriften lässt sich mit "Wenn Europol es für nötig hält" umfassend beschreiben.'' ==== Geheimschutzregeln von Europol ==== Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutzregeln von Europol: <<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>> (pdf) == Datenbanken von Europol == |
Zeile 121: | Zeile 65: |
Auf der positiven Seite produziert die EDV-Abteilung Sätze wie "This was done to increase the influence of the stakeholders and to establish the role of product management in the Europol national units in the member states," und sie machen ihren Webserver mit ASP. Wegen Europol muss also so bald niemand auswandern. |
=== Informationssystem (IS) === |
Zeile 127: | Zeile 67: |
Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien von Europol und auch durch Drittstaaten nach Artikel 11 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]]. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede zehnte Abfrage wird protokolloert. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisende Behörden. | |
Zeile 128: | Zeile 69: |
=== Indexsystem === | Nach offizieller [[EU]]-Angaben werden im Informations System [[IS]] Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist. Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität (OK) oder Terrorismus bzw (d.h. allgemeine [[Staatsschutz]]-Delikte) ausweisen oder eine sonstige schwere Straftaten. Direkten Zugriff auf die in [[IS]] gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen (in der BRD ist das das [[BKA]] und die lokalen Polizeibehörden über können über eine Schnittstelle beim [[BKA]] auf [[IS]] zugreifen), die [[Verbindungsbeamte]]n, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-MitarbeiterInnen. Zudem greift Europol [[IS]] auch auf die Daten von [[SIS]] zu, vermutlich auch schreibend. Der Sinn von [[IS]] ist es Verknüpfungen von Taten zu finden, die bi- und multilaterale Zusammenarbeit und Datenaustausch findet dann außerhalb von Europol statt. Europol hat somit vielfach nur vermittelnden Charakter. |
Zeile 130: | Zeile 72: |
Vermutlich irgendwas, das Anfragen an das Informationssystem bearbeiten sollte. Im JB 2004 steht sprechenderweise "The Index System (IxS) 2004 project began with the initial goal of delivering a limited-functionality replacement for the existing system by the start of July 2004, which was achieved". Vermutlich gibt es all das gar nicht mehr. |
Vgl Informations System: [[IS]] |
Zeile 137: | Zeile 74: |
=== OASIS === | === Analysedateien (AWF) === |
Zeile 139: | Zeile 76: |
"Overall Analysis System for Intelligence and Support" -- ein seit mindestens 2001 betriebenes Dauerprojekt mit unklaren Erfolgsaussichten (hätte mensch bei "Overall" auch schon raten können); hätte nach ursprünglichem Plan 2003 "functional" sein sollen (JB 2003), wird im 2007-Jahresbericht als "fully completed" deklariert, taucht aber später immer noch unter "große Fortschritte" auf. Mit OASIS soll das "Europol Analysis System" (EAS) implementiert werden. |
Jede Analysegruppe von Europol betreibt eine eigene Datenbank für ihre Arbeit. Dieses werden [[AWF]] (Analytic Work Files) geannt. Einer Analysegruppe gehören Analytiker und sonstige Bedienstete von Europol sowie die [[Verbindungsbeamte]]n und/oder SachverständigInnen der Mitgliedstaaten an. Nur die AnalytikerInnen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber alle TeilnehmerInnen können daraus Daten abrufen. Längerfristige Analysegruppen sind HYDRA, welche sich mit islamischen Terrorismus beschäftigt. Eine andere ist DOLPHIN, die sich mit nicht islamischen Terrorismus beschäftigt. Dazu gehören nach Aufassung von Europol auch militante TierschützerInnen. Desweitern beschäftigt sich Europol in seinen Terrorismusberichten auch mit Straftaten von Rechts- und Links-ExtremistInnen, wie z.B. brennende Autos. Aus den AWF werden passende Indexsysteme erstellt, auf die vermutlich bei längerfristigen Analysen alle nationalen Stellen der Mitgliedsländer Zugriff haben. |
Zeile 147: | Zeile 78: |
OASIS wird beschrieben als "system containing several very different software applications (including text and data mining facilities, workflow management, and interface possibilities)" (JB 2007) mit dem Ziel eines "homogeneous and continuous analytical process from the moment information/intelligence is generated at Member State level, until a final analytical product is disseminated by Europol" (JB 2004). Bei all dem Geschwätz wird irgendwo eine Datenbank betrieben (der JB 2004 erwähnt "i-Base3" und "i-Base4"), in der offenbar allerlei Daten herumgeschubst werden. |
Vgl Analytic Work Files: [[AWF]] |
Zeile 160: | Zeile 82: |
Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet "dargestellt" werden sollten, die "mit Terroranschlägen in Zusammenhang gebracht werden können" (4. TB des JSB). Klingt nach EU-Mumpitz. |
Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (siehe 4 Teilbericht des [[JSB]]). [[http://euobserver.com/9/24162|EU observer]] berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden: ''If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.'' Nach [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europol-startet-ueberwachungsprojekt-Check-the-Web-176554.html|Heise-Newsticker]] soll die Plattform die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern. === Europe Bomb Database === 2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die Ausschreibungen von Europol auf der [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=procurement|Webseite von Europol]] lohnen. == Organisation von Europol == === Verwaltungsrat === Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der [[Verbindungsbeamte]]n einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die [[Errichtungsanordnungen]] zu den [[AWF]]s und prüft die Probleme, auf die ihn der [[JSB]] aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen VertreterInnen für vom Bundesinnenminister ernannt ([[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__7.html|§ 7 Europol Gesetz]]). === Direktor === Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der [[EU]] für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der [[EU]] ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist Quelle: [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/police_customs_cooperation/l14005b_de.htm|europa.eu]] |
Zeile 165: | Zeile 108: |
=== InfoEx === | === Verbindungsbeamte ELOS === |
Zeile 167: | Zeile 110: |
Eine Anwendung zum Datenaustausch zwischen den Einzelstaaten und Europol. |
Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden jeweils [[Verbindungsbeamte]] zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 [[Verbindungsbeamte]]. Die [[Verbindungsbeamte]]n stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch [[Drittstaaten]], wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, [[Schweiz]], die [[USA]] und [[Interpol]] entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere [[Verbindungsbeamte]]. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung wie grenzüberschreitender [[Obseravtion]] und andere [[Maßnahmen]] zuständig. Die BRD schickt [[Verbindungsbeamte]] vom [[BKA]], vom [[Zoll]], der [[Bundespolizei]] und einigen [[LKA]]s. |
Zeile 170: | Zeile 114: |
Was das für Daten sind und wie das funktioniert, ist nicht bekannt; es wird aber gerade an einem Standard gearbeitet -- vielleicht ist ja an den ranzukommen? |
[[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht 2008]] (pdf) |
Zeile 174: | Zeile 116: |
Datenaustausch durch Europol: | ==== Eingabe von Daten aus der BRD durch die Verbindungsbüros ==== |
Zeile 176: | Zeile 118: |
|| Jahr || Zahl der "Nachrichten" || || 2000 || 35366 || || 2001 || 45093 || || 2002 || 70079 || || 2003 || 96860 || || 2004 || 155050 || || 2005 || 183526 || || 2006 || 210268 || || 2007 || 260463 || || 2008 || 283820 || |
In der Zeitung Streife von 2004 schreibt ein ehemaliger [[Verbindungsbeamte]] aus [[NRW]] ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus NRW am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei [[EU]]-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim [[LKA]] [[NRW]] wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Die Ersuchen können bloßer Datenaustausch oder die Koordinierung von grenzüberschreitender [[Observation]] sein. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede [[OK]]-Abteilung in [[NRW]] Analyseberichte nach Europol schicken. (''Anmerkung: D.h. wenn die Empfehlungen inzwischen ernst genommen wurden dann schickt jede [[Staatsschutz]]-Abteilung jedes Graffiti mit politischen Inhalt zu Europol.'') |
Zeile 187: | Zeile 120: |
Aus diesem Datenaustausch ergeben sich "Fälle" (2007 etwa 7500), von denen je nach Jahr zwischen 20 und 30 Prozent im Drogenbereich liegen. |
[[http://www.polizei-nrw.de/streife/stepone/data/downloads/0e/00/00/Streife0704.pdf|Die offizielle NRW-Zeitung Streife]] -- mit einem Bericht eines [[Verbindungsbeamte]]n |
Zeile 190: | Zeile 122: |
Augenscheinlich hängt das Info``Ex irgendwie mit dem IS zusammen, diese "Anwendung" könnte also einfach ein Frontend zum IS sein, die "Nachrichten" (manuelle) Speicherungen und Abfragen im IS. |
=== AnalytikerInnen === |
Zeile 194: | Zeile 124: |
=== Siena === | AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien (AWF). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel in die Kriminalisten setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen AngestelltInnen von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine PsycholgInnen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von PsychologInnen, sondern eher auf das Computer-Orakel mittels [[Data Mining]] |
Zeile 196: | Zeile 126: |
Soll Info``Ex als zentrale Anwendung zum Datenaustausch ablösen. Laut Jahresbericht 2008 ist das aber noch nicht passiert. |
[[http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=719|Die Kiminalisten: Einsatz in Den Haag]] === Gemeinsame Ermittlungsgruppen === [[Europol]] kann nach Artikel 6 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] in unterstützender Funktion an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, einschließlich an jenen, die gemäß Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen, gemäß Artikel 13 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder gemäß Artikel 24 des Übereinkommens vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen eingesetzt werden, sofern diese Gruppen Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten führen, für die Europol gemäß Artikel 4 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] zuständig ist. == Kontrolle von Europol == === Kontrolle durch das Parlament === Nach Artikel 88 des [[http://de.wikipedia.org/wiki/AEUV|AEU-Vertrages]] soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung. [[http://euro-police.noblogs.org/2010/12/kontrolle-der-tatigkeiten-von-europol/|Euro-Police-Blog: Kontrolle der Tätigkeiten von Europol]] === Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten === Die nationalen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragten]] dürfen nach Art. 33 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol]] prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen [[Verbindungsbeamte]]n vorbeischauen. In der BRD teilen sich [[BfDI]] und [[LfDI]]s die Kontrolle. Der [[BfDI]] kontrolliert die Übermittlung an Europol und die [[LfDI]]s die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß [[#Europol Gesetz|§ 3 Europol-Gesetz]] beim [[BKA]]. |
Zeile 200: | Zeile 145: |
=== EurOPs, Eracles === | === Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB) === |
Zeile 202: | Zeile 147: |
Im [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#WEB|Jahresbericht 2005]] erwähnte "Web-basierte" Systeme, die danach offenbar gleich wieder vergessen waren. Klingt nach irgendeinem Servlet-Mist ("using more modular and standardised components"), der nie irgendwas gemacht hat. |
Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Artikel 34 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen [[Datenschutzbeaufragten]] der Mitgliedsstaaten, den Joint Supervisory Body [[JSB]] oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). Der [[JSB]] hat ein eigenes Sekretariat und tagt alles paar Monate. |
Zeile 209: | Zeile 149: |
=== Weiteres === 2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=procurement|Ausschreibungen von Europol]] lohnen. === Technische Details === Europol spricht von einer "mobile office capability", es gibt also offenbar mehr oder minder öffentlich zugängliche Schnittstellen zu Europol-IS. Es könnte aber auch sein, dass der Kram unter dem Schlagwort sTesta läuft und auf irgendeine Sorte von privatem Netzwerk aufsetzt -- bohrt wer nach? An verschiedenen Stellen spricht Europol von "attachments" an irgendwelchen Daten, die sie so haben -- einerseits klingt das nach Freitext on steroids, andererseits aber auch immerhin nach nicht suchbar. == Geschichte == Europol wurde mit dem Maastricht-Vertrag 1992 erfunden, wohl auch mit dem Gedanken im Hintergrund, dass sich irgendwer um gefälschte Euronoten würde kümmern müssen. Bereits während des Aufbaus von Europol wurde intensiv über wunderbare Rechner-Infrastruktur fantasiert, wie etwa in einem [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998]] zu lesen ist. Europol wird seit 1998 von einer Datenschutzbehörde überwacht, ahem, "begleitet". Die EDV-Entwicklung muss unglaublich chaotisch verlaufen sein. Ein paar Zitate: * Because of the lack of a test platform and resources, no test has yet been carried out." ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2003#INFOTECH|JB 2003]]) * "However, it was not delivered due to the under-estimation of the number of problems that would arise and/or the overestimation of the Consortium¿s capacity to deliver" ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2003#INFOTECH|JB 2003]]) * "The development of the EIS was delayed due to unexpected technical problems (anomalies) that could not be handled by the Consortium in the planned time schedule. The bankruptcy of one of the sub-contractors of the Consortium caused additional problems in re-structuring the project architecture." ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2002#INFORMATION%20TECHNOLOGY%20ICT|JB 2002]]) 2004 wurde mit dem Haager Programm (vgl. [[Datenbanken EU]]) das "Prinzip der Verfügbarkeit" (von Daten) verkündet. "Verfügbarkeit" folgendermaßen beschrieben: "[...] Europol-Beamte, die Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, sollten diese von einem anderen Mitgliedstaat erhalten, wenn sie dort verfügbar sind." Für Europol heißt das, dass Zugriff auf nationale Daten im Wesentlichen ein technisches Problem ist (aber zum Glück vorläufig geblieben ist). Ernsthafte Datenbanken bei Europol wurden so offenbar erst Ende 2005 in Betrieb genommen, vermutlich als stark reduzierte Eigenentwicklung ("EISA"), die wie es scheint selbst Schrott ab Werk war. Offenbar konnten, wenn überhaupt, Daten nur per Hand eingegeben werden. Im 2007er-Jahresbericht steht kaum verklausuliert: "In 2007 Europol made significant investments in the redesign and replanning of the network architecture". Ab diesem Zeitpunkt beginnen automatische Übertragungen in das IS. Auch der Umstand, dass 2008 erst die Version 1.5 der Betriebssoftware erreicht (laut JB 2008) wurde, spricht dafür, dass Europol noch weit von einem ernstzunehmenden Datenkrakenstatus entfernt ist. Auch 2008 ist ein automatischer Datentransfer aus einzelstaatlichen Datenbanken nur für acht Staaten vorgesehen. == Austausch im Drittstaaten == Europol tauscht auch Daten mit Drittstaaten aus. Details? Mit wem gibts Verträge? Was steht drin? 4. TB des JSB: Im Okt 2008 Diskussion um Verträge mit Russ. Föderation und Israel; bzgl. Israel wenig Bedenken, bzgl. Russland "Bitte um zusätzliche Informationen". (Regelung in Art. 3(3) eines Rechtsakts des Rats vom 12.3.1999 (Übertragung) und Art. 2(4) eines Rechtsakts des Rats vom 3.11.1998 (Empfang)) == Aufsicht == Ähnlich wie bei SIS gibt es auch für Europol eine extra "Aufsichtsbehörde" aus staatlichen Datenschützer``Innen der Mitgliedsstaaten, den [[http://europoljsb.ue.eu.int/|JSB]] (Joint Supervisory Body). [[http://www.bfdi.bund.de/cln_111/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Taetigkeitsberichte/Functions/TB_GKI_Europol_table.html|Tätigkeitsberichte auf Deutsch]] gibts beim BfDI. Der JSB hat ein eigenes Sekretariat, tagt etwas weniger als monatlich und unterhält Arbeitsgruppen, etwa zu Errichtungsanordnungen für Analysedateien oder Beziehungen zu Drittstaaten.. Der JSB ist noch erheblich konzillianter als die üblichen Datenschutzbehörden. Das mögen vielleicht folgende Zitate illustrieren, alle aus dem [[http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/640296/publicationFile/36173/4TB.pdf|4. TB der JSB]]: * Datenschutz "verringert nicht die Wahrscheinlichkeit, dass Europol seine langfristigen Strafverfolgungsziele erreicht, sondern erhöht sie." * "[...] mit einer klaren Aufgabenverteilung zwischen den Beteiligten, mit gegenseitiger Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen [lässt sich] erreichen, dass die laufende Umsetzung der Datenschutzgrundsätze effizient und ohne Nachteile [sic!] für die Rechte und Freiheiten des Einzelnen erfolgt." * "Für die betroffenen Personen stell[en Beschwerden dies ein sehr wichtiges Rechtsmittel dar. In den letzten zehn Jahren wurden sieben Beschwerden eingelegt und untersucht." ... "In den letzten beiden Jahren wurde eine Entscheidung getroffen;" * "Hier sollte Erwähnung finden, dass Europol für die Errichtungsanordnungen eine Mustererrichtungsanordnung verwendet, die nach Beratungen mit der GKI eingeführt wurde." [Die sind auch noch stolz darauf!] * "Aufgrund dieser Erfahrungen konnte die GKI zu einem verlässlichen und konstruktiven Partner für Europol [...] werden." * die weitgehenden Rechte von Europol machten "zwingend Investitionen in hinreichende Schutzmechanismen erforderlich, mit denen sichergestellt wird, dass Daten nur dann verarbeitet werden, wenn sie einen Beitrag zur Zielsetzung von Europol leisten können." [sic! das ist der einzige Maßstab, der dem JSB einfällt!] * "Um eine offene und aktive Haltung gegenüber Europol zu ermöglichen, [...]" * "[...] Dienstleistungen von hoher Qualität zum Schutz der personenbezogenen Daten bei Europol bereitstellen [...]" |
Vgl Joint Supervisory Body: [[JSB]] |
Zeile 296: | Zeile 153: |
Geregelt in Art. 30 Abs. 1 des Ratsbeschlusses (davor Artikel 19 Absatz 3 Europol-Abkommen mit Verweis auf einzelstaatliche Rregelungen). Wer schreibt ein Musterersuchen? | Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein [[Auskunftsrecht]] (, das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll. Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen können. Die Auskunft unterbleibt ''ohne Hinweis auf den Einspruch'', die Kommunikation von Europol darf stattdessen keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird. |
Zeile 298: | Zeile 155: |
Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen, oder? | === Beschwerdemöglichkeit beim JSB === Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( [[JSB]] ) Beschwerde einzulegen. Der [[JSB]] (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit zu beanstanden. {i} Bis jetzt hatte nur eine Person welche in den Niedelanden lebt Erfolg, da sich die Auskunft an dem jeweiligen Datenschutzgesetzen orientiert. In den Niederlanden ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung recht weitgehend, daher wurde ihm zugestanden zu wissen ob etwas gespeichert ist. Theoretisch sollte daher jeder/e sein Auskunftersuchen auf Niederländisch an die dortige Polizei schicken... [[http://europoljsb.consilium.europa.eu|Webseite der Kontrollkomission]] === Anzahl Auskunftsanträge bei Europol === {i} Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen, oder? === Kooperation mit FRONTEX, Eurojust und anderen EU-Institutionen === Europol kann nach Artikel Artikel 22 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] Daten mit [[Eurojust]], dem Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung ([[OLAF]]), der Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ([[FRONTEX]]), der Europäische Polizeiakademie ([[EPA]]), der Europäische Zentralbank und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ([[EBDD]]) austauschen. Dafür muss sie ein Abkommen schließen, welches vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss und von dem zuvor eine Stellungnahme des [[JSB]] eingeholt werden muss. == Weiteres == === Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm === Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl [[Datenbanken EU]]) === EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol === Nach Information des polizeikritischen Blog Euro-Police war Europol über den Einsatz des [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]] [[http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy|Marc Kennedy]] aus [[Datenbanken UK|UK]] informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Nach [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis]] unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen. [[http://euro-police.noblogs.org/2011/02/cross-border-spying-on-euro-anarchists/| Euro Police: Cross-border spying on “Euro-anarchists”]] == Europol Jahresberichte == * [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht 2008]] (pdf) * [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen, insbesondere Jahresberichte]] -- und Terrorismus und OK-Trend Berichte |
Zeile 302: | Zeile 195: |
* [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998 zu Europol]] | |
Zeile 303: | Zeile 197: |
* [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen, insbesondere Jahresberichte]]; Der Kram ist zu 90% freischwebendes EU-Machergeschwurbel, das eher auf Produktion destillierter heißer Luft schließen lässt. Mit Geduld findet man aber doch da und dort ein Faktoidchen. | |
Zeile 305: | Zeile 198: |
* [[http://www.datenschutzzentrum.de/faq/europol.htm|ULD Schleswig-Holstein zu Europol]] |
Inhaltsverzeichnis
EUROPOL
Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der Polizeilich Justiziellen Zusammenarbeit in Europa.
Aufgaben von Europol
Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und den nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Der Datenaustausch von Europol mit den Mitgliedsländer funktioniert über nationale Kontaktstellen. Bei Europol sind ca 70 AnalytikerInnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten bei Analyseprojekten vornehmen. Bei Europol selbst arbeiten auch Verbindungsbeamte der Mitgliedstaaten, die zum Teil an den Analyseprojekten mitwirken. Sie nehmen gleichzeitig für Europol und für die Mitgliedstaaten die Funktion von AnsprechpartnerInnen wahr. Daher sind sie z.B. auch für die Koordinierung von grenzüberschreitender Observation zuständig. Die Hauptaufgaben von den eigentlichen Europol-Beamten ist allerdings die Datenauswertung und Koordinierung in zwei Datenbanken :
Auf die Datenbank "Informationssystem" IS können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben die Polizeibehörden über eine Schnittstellen-Datenbank zu IS beim BKA im Rahmen des Inpol-Systems Zugriff zu den Daten. Daneben wird die IS-Datenbank auch durch Daten von Drittstaaten und Interpol) gespeist (§ 3 Europol Gesetz).
Die Analysedatenbank AWF enthält Teildatenbanken für konkrete Fälle sogenannte Einzefallanalysen oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale TierschützerInnen und die Antifa. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden (OK, Staatsschutz) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert.
Rechtliche Grundlagen
Europol Konvention EPK (veraltet)
Die von Europol Konvention (EPK) von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen.
Europol-Konvention (pdf)
Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol
Im Hinblick auf den Lissabon-Vertrag wurde die Konvention ersetzt durch den Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol).
Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (pdf)
Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (html)
Artikel 88 AEU-Vertrag
In Artikel 88 AEU Vertrag, dem Ergänzungsvertrag zum Lissabon-Vertrag ist die Aufgabe von Europol definiert:
Artikel 88 AEU Vertrag (html)
Europol Gesetz
In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das BKA nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde (für Auskunft) ist, der BfDI die nationale Kontrollinstanz.
Ratsbeschluss zum Austausch mit Drittstaaten
Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt.
Ratsbeschluss von 2009 (pdf)
Anmerkung: Um Datenschutz im eigentlichen Sinn geht es dabei anscheinen nicht wirklich, denn die Summe der entsprechenden Vorschriften lässt sich mit "Wenn Europol es für nötig hält" umfassend beschreiben.
Geheimschutzregeln von Europol
Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutzregeln von Europol:
Datenbanken von Europol
Informationssystem (IS)
Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien von Europol und auch durch Drittstaaten nach Artikel 11 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede zehnte Abfrage wird protokolloert. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisende Behörden.
Nach offizieller EU-Angaben werden im Informations System IS Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist. Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität (OK) oder Terrorismus bzw (d.h. allgemeine Staatsschutz-Delikte) ausweisen oder eine sonstige schwere Straftaten. Direkten Zugriff auf die in IS gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen (in der BRD ist das das BKA und die lokalen Polizeibehörden über können über eine Schnittstelle beim BKA auf IS zugreifen), die Verbindungsbeamten, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-MitarbeiterInnen. Zudem greift Europol IS auch auf die Daten von SIS zu, vermutlich auch schreibend. Der Sinn von IS ist es Verknüpfungen von Taten zu finden, die bi- und multilaterale Zusammenarbeit und Datenaustausch findet dann außerhalb von Europol statt. Europol hat somit vielfach nur vermittelnden Charakter.
Vgl Informations System: IS
Analysedateien (AWF)
Jede Analysegruppe von Europol betreibt eine eigene Datenbank für ihre Arbeit. Dieses werden AWF (Analytic Work Files) geannt. Einer Analysegruppe gehören Analytiker und sonstige Bedienstete von Europol sowie die Verbindungsbeamten und/oder SachverständigInnen der Mitgliedstaaten an. Nur die AnalytikerInnen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber alle TeilnehmerInnen können daraus Daten abrufen. Längerfristige Analysegruppen sind HYDRA, welche sich mit islamischen Terrorismus beschäftigt. Eine andere ist DOLPHIN, die sich mit nicht islamischen Terrorismus beschäftigt. Dazu gehören nach Aufassung von Europol auch militante TierschützerInnen. Desweitern beschäftigt sich Europol in seinen Terrorismusberichten auch mit Straftaten von Rechts- und Links-ExtremistInnen, wie z.B. brennende Autos. Aus den AWF werden passende Indexsysteme erstellt, auf die vermutlich bei längerfristigen Analysen alle nationalen Stellen der Mitgliedsländer Zugriff haben.
Vgl Analytic Work Files: AWF
"Check the Web"
Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (siehe 4 Teilbericht des JSB).
EU observer berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden:
If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.
Nach Heise-Newsticker soll die Plattform die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern.
Europe Bomb Database
2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die Ausschreibungen von Europol auf der Webseite von Europol lohnen.
Organisation von Europol
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der Verbindungsbeamten einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die Errichtungsanordnungen zu den AWFs und prüft die Probleme, auf die ihn der JSB aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen VertreterInnen für vom Bundesinnenminister ernannt (§ 7 Europol Gesetz).
Direktor
Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der EU für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der EU ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist
Quelle: europa.eu
Verbindungsbeamte ELOS
Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden jeweils Verbindungsbeamte zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamten stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch Drittstaaten, wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die USA und Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung wie grenzüberschreitender Obseravtion und andere Maßnahmen zuständig. Die BRD schickt Verbindungsbeamte vom BKA, vom Zoll, der Bundespolizei und einigen LKAs.
Eingabe von Daten aus der BRD durch die Verbindungsbüros
In der Zeitung Streife von 2004 schreibt ein ehemaliger Verbindungsbeamte aus NRW ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus NRW am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei EU-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim LKA NRW wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Die Ersuchen können bloßer Datenaustausch oder die Koordinierung von grenzüberschreitender Observation sein. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede OK-Abteilung in NRW Analyseberichte nach Europol schicken. (Anmerkung: D.h. wenn die Empfehlungen inzwischen ernst genommen wurden dann schickt jede Staatsschutz-Abteilung jedes Graffiti mit politischen Inhalt zu Europol.)
Die offizielle NRW-Zeitung Streife -- mit einem Bericht eines Verbindungsbeamten
AnalytikerInnen
AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien (AWF). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel in die Kriminalisten setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen AngestelltInnen von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine PsycholgInnen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von PsychologInnen, sondern eher auf das Computer-Orakel mittels Data Mining
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Europol kann nach Artikel 6 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol in unterstützender Funktion an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, einschließlich an jenen, die gemäß Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen, gemäß Artikel 13 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder gemäß Artikel 24 des Übereinkommens vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen eingesetzt werden, sofern diese Gruppen Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten führen, für die Europol gemäß Artikel 4 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol zuständig ist.
Kontrolle von Europol
Kontrolle durch das Parlament
Nach Artikel 88 des AEU-Vertrages soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung.
Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten
Die nationalen Datenschutzbeauftragten dürfen nach Art. 33 Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen Verbindungsbeamten vorbeischauen. In der BRD teilen sich BfDI und LfDIs die Kontrolle. Der BfDI kontrolliert die Übermittlung an Europol und die LfDIs die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß § 3 Europol-Gesetz beim BKA.
Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB)
Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Artikel 34 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen Datenschutzbeaufragten der Mitgliedsstaaten, den Joint Supervisory Body JSB oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). Der JSB hat ein eigenes Sekretariat und tagt alles paar Monate.
Vgl Joint Supervisory Body: JSB
Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht (, das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll. Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen können. Die Auskunft unterbleibt ohne Hinweis auf den Einspruch, die Kommunikation von Europol darf stattdessen keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.
Beschwerdemöglichkeit beim JSB
Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( JSB ) Beschwerde einzulegen. Der JSB (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit zu beanstanden.
Bis jetzt hatte nur eine Person welche in den Niedelanden lebt Erfolg, da sich die Auskunft an dem jeweiligen Datenschutzgesetzen orientiert. In den Niederlanden ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung recht weitgehend, daher wurde ihm zugestanden zu wissen ob etwas gespeichert ist. Theoretisch sollte daher jeder/e sein Auskunftersuchen auf Niederländisch an die dortige Polizei schicken...
Anzahl Auskunftsanträge bei Europol
Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen, oder?
Kooperation mit FRONTEX, Eurojust und anderen EU-Institutionen
Europol kann nach Artikel Artikel 22 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol Daten mit Eurojust, dem Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), der Europäische Polizeiakademie (EPA), der Europäische Zentralbank und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) austauschen. Dafür muss sie ein Abkommen schließen, welches vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss und von dem zuvor eine Stellungnahme des JSB eingeholt werden muss.
Weiteres
Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm
Im Rahmen des 7. EU-Rahmenforschungsprogramms hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl Datenbanken EU)
EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol
Nach Information des polizeikritischen Blog Euro-Police war Europol über den Einsatz des Verdeckten Ermittler Marc Kennedy aus UK informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Nach Telepolis unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von V-Leuten und Verdeckte Ermittler unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche BKA und das Zollkriminalamt, koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen.
Europol Jahresberichte
Publikationen, insbesondere Jahresberichte -- und Terrorismus und OK-Trend Berichte