Unterschiede zwischen den Revisionen 170 und 181 (über 11 Versionen hinweg)
Revision 170 vom 2017-01-25 19:20:15
Größe: 25895
Autor: anonym
Kommentar: AWFs sollen allmählich eigene Seiten bekommen.
Revision 181 vom 2018-04-02 16:44:01
Größe: 25304
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 11: Zeile 11:
 * Auf die Datenbank "Informationssystem" [[IS]] können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben befugte Beamte der anderen Polizeibehörden unmittelbar Zugriff zu [[IS]]. Daneben wird die IS-Datenbank auch durch Daten von Drittstaaten und [[Interpol]]) gespeist.  * Auf das Europol-Informationssystem [[EIS]] können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben befugte Beamte der anderen Polizeibehörden unmittelbar Zugriff zu EIS. Daneben wird EIS auch durch Daten von Drittstaaten und [[Interpol]]) gespeist.
Zeile 26: Zeile 26:
Bemerkenswert an beiden Dokumenten ist das Gewicht, das Datenbanken in Dieser wiederum wurde 2016 durch <<Verordnung(2016/794)>> ersetzt.

Bemerkenswert an allen diesen Dokumenten ist das Gewicht, das Datenbanken in
Zeile 32: Zeile 34:
Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt.

 
<<Doclink(2009-europol-datenaustausch.pdf, Ratsbeschluss von 2009)>> (pdf)

Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutzregeln von Europol:

<<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>> (pdf)


== Europol Gesetz ==

In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das [[BKA]] nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde für die Auskunft ist und der [[BfDI]] die nationale Kontrollinstanz ist.

 * [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/index.html|Gesetz zur Umsetzung des Ratbeschlusse von 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts]] (html)
Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem
<<Doclink(2009-europol-datenaustausch.pdf, Ratsbeschluss von 2009)>>
geregelt.


Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein
Blick in die <<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>>.


== Europol-Gesetz ==

In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz
(formal: [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/index.html|Gesetz zur Umsetzung des Ratbeschlusse von 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts]])
, das ansonsten noch regelt, dass das [[BKA]] nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde für die Auskunft ist und der [[BfDI]] die nationale Kontrollinstanz ist.
Zeile 55: Zeile 56:
== Informationssystem (IS) ==

Das [[IS|Europol Information System]] hat den Sinn Verknüpfungen von Taten zu finden; die bi- und multilaterale Zusammenarbeit und Datenaustausch findet dann außerhalb von Europol statt. Europol hat somit vielfach nur vermittelnden Charakter.

Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien von Europol und auch durch Drittstaaten nach Artikel 11 Ratsbeschluss. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede zehnte Abfrage wird protokolliert. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisende Behörde.

Nach offizieller [[EU]]-Angaben werden im Informations System [[IS]] Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist.
Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität ([[OK]]) oder Terrorismus (d.h. allgemeine [[Staatsschutz]]-Delikte) ausweisen oder eine sonstige schweren Straftaten von [[EU]]-weiter Bedeutung. Direkten Zugriff auf die in [[IS]] gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen (in der BRD ist das das [[BKA]] und befugte Beamte der lokalen Polizeibehörden können über das verschlüsselte System der Staatsanwaltschaften direkt auf IS zugreifen), die [[Verbindungsbeamte]]n, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-Mitarbeiter``Innen. Zudem greift Europol [[IS]] auch auf die Daten von [[SIS]] zu, vermutlich auch schreibend.

=== Statistiken ===

Laut <<BtDS(17/14474)>> (2013) umfasste der
"deutsche Datenbestand" 30.666 Datensätze (Stand: 31.3.2013).
Insgesamter Datenbestand: 182.118 Personen und Objekte; Zugewiesene Themenbereiche: Drogenhandel (34%), Geldfälschung (14%), Raub (12%), Illegale Einwanderung (12%), Betrug (7%).
deutsche Suchanfragen an das [[IS]] im ersten Quartal 2013: 8609 Suchanfragen
== Informationssystem (IS, EIS) ==

Siehe [[EIS]].
Zeile 75: Zeile 63:
Jede Analysegruppe von Europol betreibt eine eigene Datenbank für ihre Arbeit.
Diese werden [[AWF]] (Analytic Work Files) genannt.

Einer Analysegruppe gehören
Analytiker und sonstige Bedienstete von Europol sowie die
[[Verbindungsbeamte]]n und/oder Sachverständig``Innen der Mitgliedstaaten an. Nur
die Analytiker``Innen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber
alle Teilnehmer``Innen können daraus Daten abrufen.

Einzelne längerfristige AWFs:

 * HYDRA – islamischer Terrorismus
 * [[DOLPHIN]] – nicht-islamischer Terrorismus incl. Tierrechtler_innen
 * ...

Desweitern beschäftigt sich Europol in seinen
Terrorismusberichten auch mit Straftaten von Rechts- und Links-Extremist``Innen,
wie z.B. brennende Autos. Aus den AWF werden passende Indexsysteme erstellt,
auf die vermutlich bei längerfristigen Analysen alle nationalen Stellen der
Mitgliedsländer Zugriff haben.


== Check the Web ==

Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä., in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (vgl 4 Tätigkeitsbericht des [[JSB]]).
Siehe [[AWF]].

== Check the Web/EU IRU==

Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä., in dem &quot;offene Quellen&quot; im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die &quot;mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten&quot; (vgl 4. Tätigkeitsbericht des [[JSB]]).
Zeile 125: Zeile 93:
Im März 2017 berichtet CILIP 112 („alles anti-terror”,
[[http://www.statewatch.org/analyses/no-314-europol-iru-policing-internet.pdf|online englisch bei statewatch]]),
dass Check the Web nach den Charlie Hebdo-Attacken um eine Lösch-Einheit
ergänzt wurde und danach als EU IRU („Internet Referral Unit”) firmiert.
Die Lösch-Einheit funktioniert demnach, indem Europol Mails an die
Hoster schickt, diese auf unliebsames Material aufmerksam macht und
ihnen die Löschung „empfiehlt”. A.a.O. wird auch auf EUCO 18/15
(23.04.2015) verwiesen im Hinblick darauf, dass der Rat das Mandat der
IRU bei der Gelegenheit noch vom üblichen
„Terrorismus/Extremismus”-Quatsch auf „Internet content used by
traffickers to attract migrants and refugees” erweitert hat.

Bemerkenswert an IRU ist, dass die Zensurpolitiken privatisiert sind;
auch nach eigenen Anaben orientiert sich die IRU bei den Löschwünschen
an den Terms of Service der Plattformbetreiber.

<<Ratsdokument(14260/16)>> nennt Zahlen von 2015-10/2017: 15421
Löschersuchen auf 31 Plattformen, 88.9% der „Empfehlungen” wurde
nachgekommen.
Zeile 127: Zeile 115:
2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer 2009 hat Europol eine &quot;Europe Bomb Database&quot; ausgeschrieben, was immer
Zeile 140: Zeile 128:
InfoEx ist laut [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht von 2008]] eine Anwendung zum Datenaustausch im Rahmen des [[Vertrag von Prüm|Vertrags von Prüm]] und der [[Schwedische Initiative|Schwedischen Initiative]] zwischen den Einzelstaaten für die Europol und die technische Schnittstelle zur Verfügung stellt. Die technische Realisierung von Info-Ex geschieht durch das [[sTesta]] Netzwerk, soll aber nach Angaben des Europol Jahresberichtes von 2008 in Zukunft durch [[SIENA]] (Secure Information Exchange Network Application) ersetzt werden. InfoEx ist laut [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht von 2008]] eine Anwendung zum Datenaustausch im Rahmen des [[Vertrag von Prüm|Vertrags von Prüm]] und der [[Schwedische Initiative|Schwedischen Initiative]] zwischen den Einzelstaaten für die Europol und die technische Schnittstelle zur Verfügung stellt. Die technische Realisierung von Info-Ex geschieht durch das [[sTesta]] Netzwerk, soll aber nach Angaben des Europol-Jahresberichtes von 2008 in Zukunft durch [[SIENA]] (Secure Information Exchange Network Application) ersetzt werden.
Zeile 155: Zeile 143:
Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der [[Verbindungsbeamte]]n einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die [[Errichtungsanordnungen]] zu den [[AWF]]s und prüft die Probleme, auf die ihn der [[JSB]] aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen Vertreter``Innen für vom Bundesinnenminister ernannt ([[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__7.html|§ 7 Europol Gesetz]]). Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der [[Verbindungsbeamte]]n einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die [[Errichtungsanordnungen]] zu den [[AWF]]s und prüft die Probleme, auf die ihn der [[JSB]] (bzw. ab 2018 der EDPS) aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen Vertreter``Innen für vom Bundesinnenminister ernannt ([[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__7.html|§ 7 Europol-Gesetz]]).
Zeile 177: Zeile 165:
Experten/innen oder comptetent authorities, wie sie in den Europol Jahresberichten<<FootNote([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen von Europol, insbesondere Jahresberichte]])>> genannt werden, stammen von den Sicherheitsbehörden der Mitgliedsländer und sind an die Verbindungsbüros angegliedert. Bei den meisten Staaten stammen die Experten/innen von [[Polizei]], [[Zoll]] und Miltärpolizei. Die BRD schickt dagegen auch Experten/innen des [[BfV]] und der [[LfV]] nach Den Haag. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2010<<FootNote([[http://www.andrej-hunko.de/start/downloads/doc_download/32-antwort-der-bundesregierung-auf-die-kleine-anfrage-europol-und-internationaler-datentausch|Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2010]] eingescanntes pdf)>>
, sei der Verfassungsschutz nur am [[#Check the Web|Check the Web]] beteiligt.
Experten/innen oder comptetent authorities, wie sie in den Europol Jahresberichten<<FootNote([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen von Europol, insbesondere Jahresberichte]])>> genannt werden, stammen von den Sicherheitsbehörden der Mitgliedsländer und sind an die Verbindungsbüros angegliedert. Bei den meisten Staaten stammen die Experten/innen von [[Polizei]], [[Zoll]] und Miltärpolizei. Die BRD schickt dagegen auch Experten/innen des [[BfV]] und der [[LfV]] nach Den Haag.
Laut <<BtDS(17/3143)>> war der Verfassungsschutz 2010 nur am
[[#Check the Web|Check the Web]] beteiligt.
Zeile 194: Zeile 183:
Die nationalen [[Datenschutzbeauftragten]] dürfen nach Art. 33 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol]] prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen [[Verbindungsbeamte]]n vorbeischauen. In der BRD teilen sich [[BfDI]] und [[LfDI]]s die Kontrolle. Der [[BfDI]] kontrolliert die Übermittlung an Europol und die [[LfDI]]s die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß [[#Europol Gesetz|§ 3 Europol-Gesetz]] beim [[BKA]]. Die nationalen [[Datenschutzbeauftragten]] dürfen nach Art. 33 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol]] prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen [[Verbindungsbeamte]]n vorbeischauen. In der BRD teilen sich [[BfDI]] und [[LfDI]]s die Kontrolle. Der [[BfDI]] kontrolliert die Übermittlung an Europol und die [[LfDI]]s die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß [[#Europol-Gesetz|§ 3 Europol-Gesetz]] beim [[BKA]].
Zeile 199: Zeile 188:
Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Artikel 34 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen [[Datenschutzbeauftragten]] der Mitgliedsstaaten, den Joint Supervisory Body [[JSB]] oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). Der [[JSB]] hat ein eigenes Sekretariat und tagt alles paar Monate.

 '''Vgl''' [[JSB|Joint Supervisory Body]]
Nach Artikel 34 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von
Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] hatte auch Europol
einen aus Vertreter_innen der Aufsichtsbehörden in den Mitgliedsstaaten
gebildeten Ausschuss zur Überwachung des Datenschutzes; siehe [[JSB]].

Seit 2018 liegt die Datenschutzaufsicht beim EDPS.
Zeile 208: Zeile 200:
"kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen
orientiert sein soll). Allerdings können "unmittelbar betroffene
Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch
&quot;kostenlos&quot; und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen
orientiert sein soll). Allerdings können &quot;unmittelbar betroffene
Mitgliedsstaaten&quot; unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch
Zeile 213: Zeile 205:

== Beschwerdemöglichkeit beim JSB ==

Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( [[JSB]] ) Beschwerde einzulegen. Der [[JSB]] (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit zu beanstanden.
Zeile 245: Zeile 233:
Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU#Forschungs-Rahmenprogramme|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl [[Datenbanken EU]]) Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU#Forschungs-Rahmenprogramme|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro für &quot;sicherheitsrelevante&quot; Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl [[Datenbanken EU]])
Zeile 250: Zeile 238:
Laut [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis vom 23.2.2011]] unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen. Laut [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis vom 23.2.2011]] unterhält Europol zudem mit der &quot;Cross-Border Surveillance Working Group&quot; eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer &quot;European Cooperation Group on Undercover Acitvities&quot; (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen.
Zeile 274: Zeile 262:
== „Fähigkeiten kaum genutzt” ==

Die Einschätzung, dass bei Europol vieles nicht recht funktioniert, weil die
nationalen Polizeibehörden weder Europol noch ihre europäischen Partner
nicht recht leiden können und ihnen jedenfalls nicht trauen, wird in
<<Doclink(2012-unisys-eprisreport.pdf,der EPRIS-Studie von 2012)>> bestätigt.
Die Gutachter schreiben auf S. 10:

{{{#!blockquote
Experiences of the last ten years have shown that the assumption that
existing systems are used to their full potential should be not taken
for granted. Interviews in this study confirmed previous findings that a
large majority of EU Member States greatly underuse the capacities of
the Europol and Interpol information system and the EU Customs File
Identification Database (FIDE). This is not due to legal constraints,
but to a lack of motivation and national capacity to provide information
which may be of use to other EU Member States.
}}}

== Datenaustausch mit allerlei zweifelhaften Regimes ==

In einer
[[http://www.statewatch.org/news/2017/oct/eu-com-security-union-anti-terror-package-new-measuesl-prel.pdf|Pressemitteilung aus dem Oktober 2017]]
lobt ausgerechnet Kommissionschef Juncker (in dessen Zeit als Regierungschef in
Luxemburg False-Flag Anschläge auf Strommasten und Flughäfen durch die
fürstlichen Sicherheitsbehörden fallen):

{{{#!blockquote
[The EU commission is proposing to enhance] Europol's cooperation with third
countries by presenting, before the end of the year, recommendations to the
Council to authorise the opening of negotiations for agreements between the EU
and Algeria, Egypt, Israel, Jordan, Lebanon, Morocco, Tunisia and Turkey on the
transfer of personal data between Europol and these countries to prevent and
combat terrorism and serious crimes.
}}}

Alles lupenreine Demokratien, in deren Händen mensch ganz dringend die
Spekulationen aus den [[AWF]]s haben will, klar.

[Bild:Open Doors bei Europol] Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der polizeilich-justiziellen Zusammenarbeit in Europa.

Aufgaben von Europol

Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und den nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Bei Europol sind ca. 70 AnalytikerInnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten von Analysenprojekten zu Phänomenbereichen vornehmen. Die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten erfolgt durch sogenannte Verbindungsbeamte, die dafür sogenannte Verbindungsbüros im Europol-Gebäude unterhalten. Für seine Hauptaufgabe die Vernetzung der europäische Polizeibehörden betreibt Europol zwei Datenbanksysteme :

  • Auf das Europol-Informationssystem EIS können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben befugte Beamte der anderen Polizeibehörden unmittelbar Zugriff zu EIS. Daneben wird EIS auch durch Daten von Drittstaaten und Interpol) gespeist.

  • Die Analysedatenbanken (AWFs) enthalten Teildatenbanken für konkrete Fälle, so genannte Einzefallanalysen, oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale TierschützerInnen und anarchistische TerroristInnen. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden (OK, Staatsschutz) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert. Die Analyseergebnisse enthalten allerdings auch Personendaten und sind nicht rein kriminologischer Natur.

Rechtliche Grundlagen

Ursprünglich war Europol durch die Europol-Konvention von 1995 (EPK) geregelt, auf die unten noch des öfteren verwiesen wird.

Im Hinblick auf den Lissabon-Vertrag wurde die Konvention ersetzt durch den Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol).

Dieser wiederum wurde 2016 durch <<Verordnung(2016/794)>> ersetzt.

Bemerkenswert an allen diesen Dokumenten ist das Gewicht, das Datenbanken in ihnen erhalten.

Grundlegend dabei ist Artikel 88 AEU-Vertrag, der Existenz und Zweck von Europol grundlegend regelt.

Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt.

Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutz-Regeln von Europol.

Europol-Gesetz

In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz (formal: Gesetz zur Umsetzung des Ratbeschlusse von 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts), das ansonsten noch regelt, dass das BKA nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde für die Auskunft ist und der BfDI die nationale Kontrollinstanz ist.

Datenbanken von Europol

Vorgehensweise zum Datenaustausch der Polizeien mit Europol

In der Zeitung Streife 1 von 2004 schreibt ein ehemaliger Verbindungsbeamte aus NRW ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus NRW Europol am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei EU-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim LKA NRW wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede OK-Abteilung in NRW Analyseberichte nach Europol schicken.

Informationssystem (IS, EIS)

Siehe EIS.

Analysedateien (AWF)

Siehe AWF.

== Check the Web/EU IRU==

Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä., in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (vgl 4. Tätigkeitsbericht des JSB).

EU observer berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden: If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.

In einem Heise-Newsticker-Beitrag über Check the Web heißt es, die Plattform solle die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern. Unter den Experten aus der BRD, die an Check the Web mitarbeiten, befinden sich auch MitarbeiterInnen der Verfassungsschutzbehörden (euro-police 10/2010).

Laut 38. TB Hessen (2010) soll Check the Web aus rechtlichen Gründen in eine Analysedatei überführt werden

Bundestags-Drucksache 18/6699 (11/2015; S. 4) nennt mit Stand 29. Oktober 2015 zum Inhalt:

647 Autoren (Propagandisten), 133 (terroristische) Organisationen, 256 Medienstellen, 3 834 Erklärungen, 4 148 Publikationen und 4 059 Audio-/Video-Dateien

Als Quelle wird u.a. das „Gemeinsame Internetzentrum” des BKA genannt.

Im März 2017 berichtet CILIP 112 („alles anti-terror”, online englisch bei statewatch), dass Check the Web nach den Charlie Hebdo-Attacken um eine Lösch-Einheit ergänzt wurde und danach als EU IRU („Internet Referral Unit”) firmiert. Die Lösch-Einheit funktioniert demnach, indem Europol Mails an die Hoster schickt, diese auf unliebsames Material aufmerksam macht und ihnen die Löschung „empfiehlt”. A.a.O. wird auch auf EUCO 18/15 (23.04.2015) verwiesen im Hinblick darauf, dass der Rat das Mandat der IRU bei der Gelegenheit noch vom üblichen „Terrorismus/Extremismus”-Quatsch auf „Internet content used by traffickers to attract migrants and refugees” erweitert hat.

Bemerkenswert an IRU ist, dass die Zensurpolitiken privatisiert sind; auch nach eigenen Anaben orientiert sich die IRU bei den Löschwünschen an den Terms of Service der Plattformbetreiber.

Ratsdokument 14260/16 nennt Zahlen von 2015-10/2017: 15421 Löschersuchen auf 31 Plattformen, 88.9% der „Empfehlungen” wurde nachgekommen.

Europe Bomb Database

2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die Ausschreibungen von Europol auf der Europol-Webseite lohnen.

ECCP (in Planung)

Die National and EU-Cybercrime Platforms soll in Zukunft Internetkriminalität in der EU gemeinsam bekämpfen und von Europol koordiniert werden.

Zur Verfüngung gestellte Infrastruktur zum EU-Datenaustausch

Informationsaustauschsystem InfoEx

InfoEx ist laut Europol Jahresbericht von 2008 eine Anwendung zum Datenaustausch im Rahmen des Vertrags von Prüm und der Schwedischen Initiative zwischen den Einzelstaaten für die Europol und die technische Schnittstelle zur Verfügung stellt. Die technische Realisierung von Info-Ex geschieht durch das sTesta Netzwerk, soll aber nach Angaben des Europol-Jahresberichtes von 2008 in Zukunft durch SIENA (Secure Information Exchange Network Application) ersetzt werden.

In zitierten Jahresbericht von 2008 sind die Werte von 2000-2008 grafisch aufgetragen. Danach steigt die Zahl der Abfragen kontinuierlich an (im Jahre 2008 ca 280000), wogegen die Anzahl von initierter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten eine Sättigung zu von ca 8000 zu erreichen scheint.

Organisation von Europol

Immunität

Sämtliche MitarbeiterInnen (auch die Verbindungsbeamte) genießen nach Artikel 51 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol auf Grund des Protokolles über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Immunität.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der Verbindungsbeamten einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die Errichtungsanordnungen zu den AWFs und prüft die Probleme, auf die ihn der JSB (bzw. ab 2018 der EDPS) aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen VertreterInnen für vom Bundesinnenminister ernannt (§ 7 Europol-Gesetz).

Direktor

Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der EU für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der EU ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist

Quelle: europa.eu

Verbindungsbeamte ELOS

Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden nach Artikel 9 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol jeweils Verbindungsbeamte zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamten stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch Drittstaaten, wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die USA und Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung wie grenzüberschreitender Observation und andere Maßnahmen zuständig. Die BRD schickt Verbindungsbeamte vom BKA, vom Zoll, der Bundespolizei und einigen LKAs. Die VerbindungsbeamtInnen besitzen eigene Verbindungsbüros im Europol-Gebäude.

AnalytikerInnen

AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien (AWF). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel der österreichischen Fachzeitschrift die Kriminalisten2 setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen Angestellten von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine Psycholgen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von Psychologen, sondern eher auf das Computer-Orakel namens Data Mining

ExpertInnen

Experten/innen oder comptetent authorities, wie sie in den Europol Jahresberichten3 genannt werden, stammen von den Sicherheitsbehörden der Mitgliedsländer und sind an die Verbindungsbüros angegliedert. Bei den meisten Staaten stammen die Experten/innen von Polizei, Zoll und Miltärpolizei. Die BRD schickt dagegen auch Experten/innen des BfV und der LfV nach Den Haag. Laut Bundestags-Drucksache 17/3143 war der Verfassungsschutz 2010 nur am Check the Web beteiligt.

Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Europol kann nach Artikel 6 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol in unterstützender Funktion an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, einschließlich an jenen, die gemäß Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen, gemäß Artikel 13 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder gemäß Artikel 24 des Übereinkommens vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen eingesetzt werden, sofern diese Gruppen Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten führen, für die Europol gemäß Artikel 4 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol zuständig ist. Nach dem Vorwort zum Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol dienen die gemeinsamen Ermittlungsruppenen dazu, dass Europol auch ermitteln kann, wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte für mafiöse Strukturen vorliegen. Um dieses rechtlich zu ermöglichen, genießen die Europol-Beamte in diesem Fall keine Immunität.

Kontrolle von Europol

Kontrolle durch das Parlament

Nach Artikel 88 des AEU-Vertrages soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung4

Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten

Die nationalen Datenschutzbeauftragten dürfen nach Art. 33 Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen Verbindungsbeamten vorbeischauen. In der BRD teilen sich BfDI und LfDIs die Kontrolle. Der BfDI kontrolliert die Übermittlung an Europol und die LfDIs die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß § 3 Europol-Gesetz beim BKA.

Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB)

Nach Artikel 34 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] hatte auch Europol einen aus Vertreter_innen der Aufsichtsbehörden in den Mitgliedsstaaten gebildeten Ausschuss zur Überwachung des Datenschutzes; siehe JSB.

Seit 2018 liegt die Datenschutzaufsicht beim EDPS.

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht (, das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll). Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen . Die Auskunft unterbleibt dann ohne Hinweis auf den Einspruch, und die Antwort von Europol darf keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.

Ein Beispiel mit BRD-Bezug vom 1. März 2011: Final Decision des JSB zu Mr. A

Anzahl Auskunftsanträge bei Europol

2008: 135 Auskunftsersuchen

Geschichte

Vgl. im lesenswerten Wolfgang Wagner: Halt Europol.

Kritik

Kritisiert wurde EUROPOL nach einem Papier der Rosa Luxenburg Stiftung (pdf) in den vergangenen Jahren besonders wegen der Führung einer Verdächtigen-Datei durch die AWFs, da der Unterhalt dieser Dateien das Prinzip der Unschuldsvermutung umkehrt. Des Weiteren werden fehlende Transparenz, mangelnde Öffentlichkeit und die unzureichende demokratische und parlamentarische Kontrolle von EUROPOL beklagt. Über die Aufgaben der Behörde entscheiden die Mitgliedsstaaten eigenständig, das EP wird aus Kontrolle und Mitentscheidung raus gehalten. Weder hat das EP die Möglichkeit eine Aussprache über den jährlichen Tätigkeitsbericht der Behörde zu verlangen, noch kann es den Direktor vor den zuständigen Parlamentsausschuss zitieren. Zum dritten wird bemängelt, dass die Aufgabenzuweisung an EUROPOL zu ungenau undunpräzise sei, z. B. bei dem Begriff der „Terrorismusbekämpfung“. In dem Lissabon-Vertrag ist eine Beteiligung des EP vorgesehen, nur wurde dieses bis jetzt (2011) noch nicht umgesetzt.

Weiteres

Kooperation mit FRONTEX, Eurojust und anderen EU-Institutionen

Europol kann nach Artikel Artikel 22 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol Daten mit Eurojust, dem Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), der Europäische Polizeiakademie (EPA), der Europäische Zentralbank und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) austauschen. Dafür muss sie ein Abkommen schließen, welches vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss und von dem zuvor eine Stellungnahme des JSB eingeholt werden muss.

Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm

Im Rahmen des 7. EU-Rahmenforschungsprogramms hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl Datenbanken EU)

EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol

Nach Information des polizeikritischen Blog Euro-Police war Europol über den Einsatz des Verdeckten Ermittler Marc Kennedy aus UK informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Laut Telepolis vom 23.2.2011 unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von V-Leuten und Verdeckte Ermittler unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche BKA und das Zollkriminalamt, koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen. Die Bundesregierung behauptet allerdings in einer antwort auf eine Anfrage der Linken, dass Europol nicht an ECG beteiligt sei (vgl Datenbanken EU#ECG).

Unkontrollierte Weitergabe von SWIFT-Daten an die USA durch Europol

Das im Sommer 2010 verabschiedete SWIFT-Abkommen (korrekt TFTP Agreement) sah vor, dass die Anfragen über Überweisungen ins EU-Ausland von den USA an SWIFT von Europol kontrolliert werden sollte. Nach einer Inspektion durch den JSB (der sich zu emanzipieren anfängt) scheint diese Kontrolle nicht vorhanden zu sein, da Europol kritiklos alle Anfragen genehmigt hat, obwohl sie nicht den Anforderungen entsprachen. Der Linken Abgeordnete Andrej Hunko fordert deswegen den Rücktritt des Europol Direktors 5

Für den Europol-Direktor besteht Datenschutz nur aus Geheimschutz

In einem europolice-Artikel vom März 2011 behauptet der amtierende Direktor von Europol, dass bei Europol sehr viel Wert auf Datenschutz gelegt würde. Er slber hätte sehr viel Erfahrung mit Datenschutz, da er vorher 10 Jahre beim britischen Geheimdienst MI5 gearbeitet hätte. Er scheint dabei nicht zu wissen, dass es bei DatenSchutz nicht nur um Geheimschutz, sondern auch um die Verfügungsgewalt und das Wissen der Betroffenen um die persönlichen Daten geht.

  • “We are unique in the EU as an agency in the ability to collect so much personal data about the private lives of so many citizens in Europe,” he says. This “exceptional responsibility” has never been compromised in the history of the organization. In terms of protecting personal data, “it’s the most robust regime I’ve ever been associated with,” he says.

Europol-Daten im öffentlichen Home-NAS

Im November 2016 berichtet heise.de (niederländische Originalquelle), dass „54 Ermittlungsakten” im Umfang von rund 700 Seiten ins öffentliche Internet gelangt sind, weil eine Mitarbeiterin die Daten mit nach Hause genommen und dort auf ihrem NAS gespeichert hat. Für dieses wiederum war die Funktion, Daten zu veröffentlichen aktiviert.

„Fähigkeiten kaum genutzt”

Die Einschätzung, dass bei Europol vieles nicht recht funktioniert, weil die nationalen Polizeibehörden weder Europol noch ihre europäischen Partner nicht recht leiden können und ihnen jedenfalls nicht trauen, wird in der EPRIS-Studie von 2012 bestätigt. Die Gutachter schreiben auf S. 10:

Experiences of the last ten years have shown that the assumption that existing systems are used to their full potential should be not taken for granted. Interviews in this study confirmed previous findings that a large majority of EU Member States greatly underuse the capacities of the Europol and Interpol information system and the EU Customs File Identification Database (FIDE). This is not due to legal constraints, but to a lack of motivation and national capacity to provide information which may be of use to other EU Member States.

Datenaustausch mit allerlei zweifelhaften Regimes

In einer Pressemitteilung aus dem Oktober 2017 lobt ausgerechnet Kommissionschef Juncker (in dessen Zeit als Regierungschef in Luxemburg False-Flag Anschläge auf Strommasten und Flughäfen durch die fürstlichen Sicherheitsbehörden fallen):

[The EU commission is proposing to enhance] Europol's cooperation with third countries by presenting, before the end of the year, recommendations to the Council to authorise the opening of negotiations for agreements between the EU and Algeria, Egypt, Israel, Jordan, Lebanon, Morocco, Tunisia and Turkey on the transfer of personal data between Europol and these countries to prevent and combat terrorism and serious crimes.

Alles lupenreine Demokratien, in deren Händen mensch ganz dringend die Spekulationen aus den AWFs haben will, klar.

Links

Referenzen