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Autor: LilaBlume
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Die europäische "Zentralpolizei" Europol betreibt eigene Computersysteme, die dann und wann als TECS ("The Europol Computer Systems") bezeichnet werden.

== Rechtliches ==

Die
[[http://www.datenschmutz.de/li/docs/C316Europol.pdf|Europol-Konvention]]
von 1995 besteht zu ca. 50% aus Regelungen zu Datenbanken u.ä., die wohl auch tatatsächlich im Zentrum der Arbeit von Europol stehen sollen.

Im Hinblick auf die "EU-Verfassung" bzw. den Lissabon-Vertrag soll die
Konvention durch [[http://www.datenschmutz.de/li/docs/europol_rat.pdf|einen Ratsbeschluss vom 6.4.2009]] (es gab einen auf die "Verfassung" gemünzten
Vorgänger vom 20.12.2006) ersetzt werden. Während im Geiste des Anlasses die
Befugnisse von Europol darin erweitert werden und demokratische Kontrolle
weiter abgebaut, sind die Verschlechterungen im EDV-Bereich überschaubar. Wo
im Folgenden Artikel mit zwei Zahlen zitiert werden, ist die erste Zahl aus der
Konvention, die zweite aus dem Ratsbeschluss, nackte Zahlen beziehen sich auf
die Konvention.

Zunächst ist Europol (Art. 2/4) für "serious crimes" zuständig, die mehr als
einen Mitgliedsstaat betreffen; bei der näheren Bestimmung von Drogen,
Autodiebstahl und OK bis zu Terrorismus ist
alles dabei, mit dem kritische Rückfragen im Repressionsbereich
auch sonst abgebügelt werden, historisch bedingt spielt Geldfälschung immer
noch eine große Rolle.

Die Europol-EDV hat nach Konvention drei Säulen:

 1. "Informationssystem" (Art. 8/10), kurz IS, eine Indexdatei mit Angaben zu Personen, Straftaten und Verweisen auf aktenführende Stellen. Gespeichert werden sollen Verdächtigte oder Verurteilte aus Europols Interessengebieten, plus solche bei denen "bestimmte schwerwiegende Tatsachen" vermuten lassen, dass sie Europol-Straftaten verüben werden. Sie sollen bei endgültiger Einstellung oder Freispruch gelöscht werden (wie das bei den Prognosen funktionieren soll, ist natürlich unklar).
 2. "Analysedateien" (Art. 10/14). Thematische Dateien, in denen eigentlich fast alles über ZeugInnen, Opfer, Kontakt-, Begleit oder mögliche Auskunftspersonen (also alle) gespeichert werden kann. Daten sollen die Einzelpolizeien liefern. Umgekehrt sollen diese über "Erkenntnisse" aus Analysedateien informiert werden.
 3. "Indexsystem" (Art. 11/15). Das war in der Konvention wohl als eigenes System geplant, in dem nationale Polizeien suchen können und im Groben sehen, dass etwas für ihre Suche relevantes im Europol-Analysesystem ist, aber nicht, was es ist. Im Ratsbeschluss ist nur noch vorgesehen, dass das Analysesystem eine "Indexfunktion" haben soll.

Das IS soll gefüttert werden aus Daten nationaler Polizeien, soweit sie in
Europols zuständigkeit liegen, durch Europols "Analysen" und auch durch
Drittstaaten (Art. 7/13). Gelesen werden sie durch "ermächtigte"
Europol-Leute, vor allem aber durch die nationalen Polizeien. Jede dieser
Abfragen wird geloggt (Art. 16/?), bei anderen Datenbankabfragen innerhalb von
Europol sollen das mindestens 10% sein. Die datenschutzrechtliche Verantwortung
(d.h. insbesondere Löschung) verbleibt bei den einspeisenden Behörden.
Löschersuchen wird Europol also in der Regel abschmettern.

Die Analysesysteme bekommen jeweils eigene Errichtungsanordnungen (Art. 12/16),
die Zweck und Art der Daten festlegen müssen, insbesondere auch die Felder,
die suchbar gemacht werden sollen. Auch Logging wird darin geregelt.

Aussonderungsprüffrist bei Europol ist in der Regel 3 Jahre (Art 21/20). Die
Konvention hat bei Daten von Nichtverdächtigen APFs von einem Jahr mit
zwingender Löschung nach 3 Jahren vorgesehen, was im Ratsbeschluss gestrichen
wurde, vermutlich, weil sich eh nie jemand drum gekümmert hat.

Der Ratsbeschluss gibt dem Rat (ha!) weitgehende Rechte, mit qualifizierter Mehrheit Europol alles mögliche zu erlauben, insbesondere weitere Typen von DAtenbanken.


== Datenbanken ==

=== Informationssystem ===

Besteht wohl im Groben aus einer Datenbank, "data loadern", die
Daten der nationalen Behörden dort reinbekommen, sowie irgendwas, das
versucht, Datensätze zu matchen.

2008 gab es 125000 Anfragen im Europol-IS, das nur knapp 90000 "Objekte"
enthielt. Allerdings wächst es rasch: Anfang 2007 enthielt es gerade
mal 35000 "Objekte".

Nach unklaren Regeln laden folgende Staaten ihre Daten direkt ins Europol-IS
hoch:

 * BRD (11/2005)
 * Niederlande (9/2006)
 * Dänemark (3/2007)
 * Spanien (11/2007)
 * Belgien (12/2007)
 * vier weitere 2008.

(nebenbei: die Planung im [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#INFOSYS|Dezember 2004]]
hätte sein sollen, dass bereits 2006 alle Mitgliedsstaaten automatisch
hochladen).


Eine wesentliche Hoffung an Europol-IS ist, Verbindungen zwischen Daten aus
verschiedenen Mitgliedsstaaten zu finden ("The primary purpose of the
Information System is to detect hits between data inserted by the member states
and third parties", JB 2008). Laut JB 2008 sollen das 2008 140 gewesen sein,
gegenüber 84 im Vorjahr. Ob aus diesen "Matches" irgendwas geworden ist, lässt
der Bericht offen.

Europol greift auf die Daten von [[SIS]] zu.

=== Analysedateien ===

Auch "Analysis Work Files", AWF genannt. Im 2007er Jahresbericht
schreibt Europol von 16 davon, aufgeteilt in

||Bereich || 2007 || 2004 || 2003 ||
||Drogenhandel ||3 || 4 || 4 ||
||"Verbrechen gegen Personen" (Menschenhandel?)||3||3||3||
||Wirtschaftskriminalität ||2 || 5 || 5 ||
||"Organisierte Kiminalität"||4 || 2 || 3 ||
||"Terrorismus" ||2 || 2 || 2 ||
||Geldfälschung ||2 || 2 || 2 ||

Die Zahlen für 2003 und 2004 kommen aus dem JB 2005. Dort wird auch von
"über 600 analytical reports" geredet, die aus diesen Datenbanken
entstanden seien.

2008, so der JSB im 4. TB, habe es dann 18 "Analysedateien" gegeben.
Besondere Erwähnung im OK-Bereich findet die Bikerkriminalität.
Wie weit der "Terrorismus" Aktivitäten im engeren
Politbereich umfasst, ist nicht bekannt.

Die "Analysesysteme" waren von vorneherein stark umstritten, denn in ihnen kann
Europol speichern, was immer irgendwer gerade mag. Entsprechend sind dafür
Errichtungsanordnungen, weitgehend nach deutschem Vorbild, vorgesehen, zu denen
der JSB "Stellungnahmen" abgeben darf. Abgenickt werden die vom Verwaltungsrat
oder bei "Dringlichkeit" direkt vom Direktor. Der Verwaltungsrat besteht
natürlich aus den üblichen Law-and-Order-Wüstlingen, die die Regierungen nach
Den Haag schicken, einer pro Staat.


Auf der positiven Seite produziert die EDV-Abteilung Sätze wie "This was
done to increase the influence of the stakeholders and to establish the
role of product management in the Europol national units in the member
states," und sie machen ihren Webserver mit ASP.
Wegen Europol muss also so bald niemand auswandern.


=== Indexsystem ===

Vermutlich irgendwas, das Anfragen an das Informationssystem bearbeiten
sollte. Im JB 2004 steht sprechenderweise "The Index System (IxS) 2004
project began with the initial goal of delivering a
limited-functionality replacement for the existing system by the start
of July 2004, which was achieved". Vermutlich gibt es all das gar nicht
mehr.

=== OASIS ===

"Overall Analysis System for Intelligence and Support" -- ein seit mindestens 2001 betriebenes Dauerprojekt
mit unklaren Erfolgsaussichten (hätte mensch bei "Overall" auch schon raten
können); hätte nach ursprünglichem Plan 2003 "functional" sein sollen
(JB 2003), wird im 2007-Jahresbericht als "fully completed"
deklariert, taucht aber später immer noch unter "große Fortschritte"
auf. Mit OASIS soll das "Europol Analysis System" (EAS) implementiert
werden.

OASIS wird beschrieben als "system containing several very different software
applications (including text and data mining facilities, workflow
management, and interface possibilities)" (JB 2007) mit dem Ziel eines
"homogeneous and continuous analytical process from the moment
information/intelligence is generated at Member State level, until a
final analytical product is disseminated by Europol" (JB 2004).

Bei all dem Geschwätz wird irgendwo eine Datenbank betrieben (der JB
2004 erwähnt "i-Base3" und "i-Base4"), in der offenbar allerlei Daten
herumgeschubst werden.

=== "Check the Web" ===

Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä. in dem "offene Quellen" im Internet
"dargestellt" werden sollten, die "mit Terroranschlägen in Zusammenhang
gebracht werden können" (4. TB des JSB). Klingt nach EU-Mumpitz.


=== InfoEx ===

Eine Anwendung zum Datenaustausch zwischen den Einzelstaaten und
Europol.

Was das für Daten sind und wie das funktioniert, ist nicht
bekannt; es wird aber gerade an einem Standard gearbeitet -- vielleicht
ist ja an den ranzukommen?

Datenaustausch durch Europol:

|| Jahr || Zahl der "Nachrichten" ||
|| 2000 || 35366 ||
|| 2001 || 45093 ||
|| 2002 || 70079 ||
|| 2003 || 96860 ||
|| 2004 || 155050 ||
|| 2005 || 183526 ||
|| 2006 || 210268 ||
|| 2007 || 260463 ||
|| 2008 || 283820 ||

Aus diesem Datenaustausch ergeben sich "Fälle" (2007 etwa 7500), von
denen je nach Jahr zwischen 20 und 30 Prozent im Drogenbereich liegen.

Augenscheinlich hängt das Info``Ex irgendwie mit dem IS zusammen, diese
"Anwendung" könnte also einfach ein Frontend zum IS sein, die
"Nachrichten" (manuelle) Speicherungen und Abfragen im IS.

=== Siena ===

Soll Info``Ex als zentrale Anwendung zum Datenaustausch ablösen. Laut
Jahresbericht 2008 ist das aber noch nicht passiert.


=== EurOPs, Eracles ===

Im
[[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#WEB|Jahresbericht 2005]]
erwähnte "Web-basierte" Systeme, die danach offenbar gleich
wieder vergessen waren. Klingt nach irgendeinem Servlet-Mist ("using
more modular and standardised components"), der nie irgendwas gemacht
hat.

=== Weiteres ===
<<Iimage(2010-EuropolOpenDoors.jpg,Open Doors bei Europol,True)>>
Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der polizeilich-justiziellen Zusammenarbeit in [[Datenbanken EU|Europa]].

= Aufgaben von Europol =


Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und den nationalen Polizeien Mitglieder``Innen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale Tierschützer``Innen) seien. Bei Europol sind ca. 70 AnalytikerI``nnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten von Analysenprojekten zu Phänomenbereichen vornehmen. Die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten erfolgt durch sogenannte [[Verbindungsbeamte]], die dafür sogenannte Verbindungsbüros im Europol-Gebäude unterhalten. Für seine Hauptaufgabe die Vernetzung der europäische Polizeibehörden betreibt Europol zwei [[Datenbanken|Datenbanksysteme]] :

 * Auf die Datenbank "Informationssystem" [[IS]] können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben befugte Beamte der anderen Polizeibehörden unmittelbar Zugriff zu [[IS]]. Daneben wird die IS-Datenbank auch durch Daten von Drittstaaten und [[Interpol]]) gespeist.

 * Die Analysedatenbanken ([[AWF]]s) enthalten Teildatenbanken für konkrete Fälle, so genannte Einzefallanalysen, oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale Tierschützer``Innen und anarchistische Terrorist``Innen. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden ([[OK]], [[Staatsschutz]]) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert. Die Analyseergebnisse enthalten allerdings auch Personendaten und sind nicht rein kriminologischer Natur.



= Rechtliche Grundlagen =

Ursprünglich war Europol durch die
<<Doclink(C316Europol.pdf,Europol-Konvention von 1995)>> (EPK) geregelt,
auf die unten noch des öfteren verwiesen wird.

Im Hinblick auf den [[Lissabon-Vertrag]] wurde die Konvention ersetzt durch
den <<Doclink(europol_rat.pdf, Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol))>>.

Bemerkenswert an beiden Dokumenten ist das Gewicht, das Datenbanken in
ihnen erhalten.

Grundlegend dabei ist [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/88.html|Artikel 88 AEU-Vertrag]],
der Existenz und Zweck von Europol grundlegend regelt.

Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt.

 <<Doclink(2009-europol-datenaustausch.pdf, Ratsbeschluss von 2009)>> (pdf)

Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutzregeln von Europol:

 <<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>> (pdf)


== Europol Gesetz ==

In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das [[BKA]] nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde für die Auskunft ist und der [[BfDI]] die nationale Kontrollinstanz ist.

 * [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/index.html|Gesetz zur Umsetzung des Ratbeschlusse von 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts]] (html)


= Datenbanken von Europol =

== Vorgehensweise zum Datenaustausch der Polizeien mit Europol ==

In der Zeitung Streife <<FootNote([[http://www.polizei-nrw.de/streife/stepone/data/downloads/0e/00/00/Streife0704.pdf|Die offizielle NRW Polizei-Zeitung Streife]] mit einem Bericht eines Verbindungsbeamten über Europol, pdf-File)>> von 2004 schreibt ein ehemaliger [[Verbindungsbeamte]] aus [[NRW]] ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus [[NRW]] Europol am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei [[EU]]-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim [[LKA]] [[NRW]] wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede [[OK]]-Abteilung in [[NRW]] Analyseberichte nach Europol schicken.


== Informationssystem (IS) ==

Das [[IS|Europol Information System]] hat den Sinn Verknüpfungen von Taten zu finden; die bi- und multilaterale Zusammenarbeit und Datenaustausch findet dann außerhalb von Europol statt. Europol hat somit vielfach nur vermittelnden Charakter.

Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien von Europol und auch durch Drittstaaten nach Artikel 11 Ratsbeschluss. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede zehnte Abfrage wird protokolliert. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisende Behörde.

Nach offizieller [[EU]]-Angaben werden im Informations System [[IS]] Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist.
Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität ([[OK]]) oder Terrorismus (d.h. allgemeine [[Staatsschutz]]-Delikte) ausweisen oder eine sonstige schweren Straftaten von [[EU]]-weiter Bedeutung. Direkten Zugriff auf die in [[IS]] gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen (in der BRD ist das das [[BKA]] und befugte Beamte der lokalen Polizeibehörden können über das verschlüsselte System der Staatsanwaltschaften direkt auf IS zugreifen), die [[Verbindungsbeamte]]n, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-Mitarbeiter``Innen. Zudem greift Europol [[IS]] auch auf die Daten von [[SIS]] zu, vermutlich auch schreibend.

=== Statistiken ===

Laut <<BtDS(17/14474)>> (2013) umfasste der
"deutsche Datenbestand" 30.666 Datensätze (Stand: 31.3.2013).
Insgesamter Datenbestand: 182.118 Personen und Objekte; Zugewiesene Themenbereiche: Drogenhandel (34%), Geldfälschung (14%), Raub (12%), Illegale Einwanderung (12%), Betrug (7%).
deutsche Suchanfragen an das [[IS]] im ersten Quartal 2013: 8609 Suchanfragen



== Analysedateien (AWF) ==

Jede Analysegruppe von Europol betreibt eine eigene Datenbank für ihre Arbeit.
Diese werden [[AWF]] (Analytic Work Files) genannt.

Einer Analysegruppe gehören
Analytiker und sonstige Bedienstete von Europol sowie die
[[Verbindungsbeamte]]n und/oder Sachverständig``Innen der Mitgliedstaaten an. Nur
die Analytiker``Innen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber
alle Teilnehmer``Innen können daraus Daten abrufen.

Längerfristige Analysegruppen sind HYDRA, welche sich mit islamischen
Terrorismus beschäftigt. Eine andere ist DOLPHIN, die sich mit nicht
islamischen Terrorismus beschäftigt. Dazu gehören nach Aufassung von Europol
auch militante Tierschützer``Innen. Desweitern beschäftigt sich Europol in seinen
Terrorismusberichten auch mit Straftaten von Rechts- und Links-Extremist``Innen,
wie z.B. brennende Autos. Aus den AWF werden passende Indexsysteme erstellt,
auf die vermutlich bei längerfristigen Analysen alle nationalen Stellen der
Mitgliedsländer Zugriff haben.


== Check the Web ==

Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä., in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (vgl 4 Tätigkeitsbericht des [[JSB]]).

[[http://euobserver.com/9/24162|EU observer]] berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden: ''If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.''

In einem [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europol-startet-ueberwachungsprojekt-Check-the-Web-176554.html|Heise-Newsticker-Beitrag über Check the Web]]
heißt es, die Plattform solle die Koordination und Arbeitsteilung bei der
Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten
sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern. Unter
den Experten aus der BRD, die an Check the Web mitarbeiten, befinden sich auch
Mitarbeiter``Innen der
Verfassungsschutzbehörden ([[http://euro-police.noblogs.org/2010/10/analyse-europol-und-internationaler-datentausch/|euro-police 10/2010]]).

Laut [[http://www.datenschutz.hessen.de/tb38k02.htm#entry3159|38. TB Hessen]] (2010)
soll Check the Web aus rechtlichen Gründen in eine Analysedatei überführt
werden

<<BtDS(18/6699)>> (11/2015; S. 4) nennt mit Stand 29. Oktober 2015 zum Inhalt:

{{{#!blockquote
647 Autoren (Propagandisten), 133 (terroristische) Organisationen,
256 Medienstellen, 3 834 Erklärungen, 4 148 Publikationen und 4 059
Audio-/Video-Dateien
}}}

Als Quelle wird u.a. das „Gemeinsame Internetzentrum” des BKA genannt.

== Europe Bomb Database ==
Zeile 213: Zeile 126:
[[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=procurement|Ausschreibungen von Europol]]  [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=procurement|Ausschreibungen von Europol auf der Europol-Webseite]]
Zeile 216: Zeile 129:
=== Technische Details ===

Europol spricht von einer "mobile office capability", es gibt also offenbar
mehr oder minder öffentlich zugängliche Schnittstellen zu Europol-IS.
Es könnte aber auch sein, dass der Kram unter dem Schlagwort sTesta
läuft und auf irgendeine Sorte von privatem Netzwerk aufsetzt -- bohrt
wer nach?

An verschiedenen Stellen spricht Europol von "attachments" an irgendwelchen
Daten, die sie so haben -- einerseits klingt das nach Freitext on
steroids, andererseits aber auch immerhin nach nicht suchbar.


== Geschichte ==

Europol wurde mit dem Maastricht-Vertrag 1992 erfunden, wohl auch mit dem
Gedanken im Hintergrund, dass sich irgendwer um gefälschte Euronoten würde
kümmern müssen.

Bereits während des Aufbaus von Europol
wurde intensiv über wunderbare Rechner-Infrastruktur fantasiert, wie etwa
in einem [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998]]
zu lesen ist.

Europol wird seit 1998 von einer Datenschutzbehörde überwacht, ahem,
"begleitet".

Die EDV-Entwicklung muss unglaublich chaotisch verlaufen sein. Ein paar
Zitate:

 * Because of the lack of a test platform and resources, no test has yet been carried out." ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2003#INFOTECH|JB 2003]])
 * "However, it was not delivered due to the under-estimation of the number of problems that would arise and/or the overestimation of the Consortium¿s capacity to deliver" ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2003#INFOTECH|JB 2003]])
 * "The development of the EIS was delayed due to unexpected technical problems (anomalies) that could not be handled by the Consortium in the planned time schedule. The bankruptcy of one of the sub-contractors of the Consortium caused additional problems in re-structuring the project architecture." ([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2002#INFORMATION%20TECHNOLOGY%20ICT|JB 2002]])

2004 wurde mit dem Haager Programm (vgl. [[Datenbanken EU]]) das "Prinzip der Verfügbarkeit" (von Daten) verkündet. "Verfügbarkeit" folgendermaßen beschrieben: "[...] Europol-Beamte, die Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, sollten diese von einem anderen Mitgliedstaat erhalten, wenn sie
dort verfügbar sind." Für Europol heißt das, dass Zugriff auf nationale Daten im Wesentlichen ein technisches Problem ist (aber zum Glück vorläufig geblieben ist).


Ernsthafte Datenbanken bei Europol wurden so offenbar erst Ende 2005 in
Betrieb genommen, vermutlich als stark reduzierte Eigenentwicklung
("EISA"), die wie es scheint selbst Schrott ab Werk war. Offenbar
konnten, wenn überhaupt, Daten nur per Hand eingegeben werden. Im
2007er-Jahresbericht steht kaum verklausuliert: "In 2007 Europol made
significant investments in the redesign and replanning of the network
architecture". Ab diesem Zeitpunkt beginnen automatische Übertragungen
in das IS.

Auch der Umstand, dass 2008 erst die Version 1.5 der Betriebssoftware
erreicht (laut JB 2008) wurde, spricht dafür, dass Europol noch weit von einem
ernstzunehmenden Datenkrakenstatus entfernt ist. Auch 2008 ist ein
automatischer Datentransfer aus einzelstaatlichen Datenbanken nur für
acht Staaten vorgesehen.

== Austausch im Drittstaaten ==

Europol tauscht auch Daten mit Drittstaaten aus. Details? Mit wem gibts Verträge? Was steht drin?

4. TB des JSB: Im Okt 2008 Diskussion um Verträge mit Russ. Föderation und Israel; bzgl. Israel wenig Bedenken, bzgl. Russland "Bitte um zusätzliche Informationen".

(Regelung in Art. 3(3) eines Rechtsakts des Rats vom 12.3.1999 (Übertragung) und Art. 2(4) eines
Rechtsakts des Rats vom 3.11.1998 (Empfang))


== Aufsicht ==

Ähnlich wie bei SIS gibt es auch für Europol eine extra "Aufsichtsbehörde" aus staatlichen Datenschützer``Innen der Mitgliedsstaaten, den [[http://europoljsb.ue.eu.int/|JSB]] (Joint Supervisory Body). [[http://www.bfdi.bund.de/cln_111/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Taetigkeitsberichte/Functions/TB_GKI_Europol_table.html|Tätigkeitsberichte auf Deutsch]] gibts beim BfDI. Der JSB hat ein eigenes Sekretariat, tagt etwas weniger als monatlich und unterhält Arbeitsgruppen, etwa zu Errichtungsanordnungen für Analysedateien oder Beziehungen zu Drittstaaten..

Der JSB ist noch erheblich konzillianter als die üblichen Datenschutzbehörden. Das mögen vielleicht folgende Zitate illustrieren, alle aus dem [[http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/640296/publicationFile/36173/4TB.pdf|4. TB der JSB]]:

 * Datenschutz "verringert nicht die Wahrscheinlichkeit, dass Europol seine langfristigen Strafverfolgungsziele erreicht, sondern erhöht sie."
 * "[...] mit einer klaren Aufgabenverteilung zwischen den Beteiligten, mit gegenseitiger Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen [lässt sich] erreichen, dass die laufende Umsetzung der Datenschutzgrundsätze effizient und ohne Nachteile [sic!] für die Rechte und Freiheiten des Einzelnen erfolgt."
 * "Für die betroffenen Personen stell[en Beschwerden dies ein sehr wichtiges Rechtsmittel dar. In den letzten zehn Jahren wurden sieben Beschwerden eingelegt und untersucht." ... "In den letzten beiden Jahren wurde eine Entscheidung getroffen;"
 * "Hier sollte Erwähnung finden, dass Europol für die Errichtungsanordnungen eine Mustererrichtungsanordnung verwendet, die nach Beratungen mit der GKI eingeführt wurde." [Die sind auch noch stolz darauf!]
 * "Aufgrund dieser Erfahrungen konnte die GKI zu einem verlässlichen und konstruktiven Partner für Europol [...] werden."
 * die weitgehenden Rechte von Europol machten "zwingend Investitionen in hinreichende Schutzmechanismen erforderlich, mit denen sichergestellt wird, dass Daten nur dann verarbeitet werden, wenn sie einen Beitrag zur Zielsetzung von Europol leisten können." [sic! das ist der einzige Maßstab, der dem JSB einfällt!]
 * "Um eine offene und aktive Haltung gegenüber Europol zu ermöglichen, [...]"
 * "[...] Dienstleistungen von hoher Qualität zum Schutz der personenbezogenen Daten bei Europol bereitstellen [...]"

== Auskunftsrecht ==

Geregelt in Art. 30 Abs. 1 des Ratsbeschlusses (davor Artikel 19 Absatz 3 Europol-Abkommen mit Verweis auf einzelstaatliche Rregelungen). Wer schreibt ein Musterersuchen?

Zahlen: 2008 135 Auskunftsersuchen -- Kinder, das können wir verzehnfachen, oder?

== Links ==
== ECCP (in Planung) ==

Die [[National and EU-Cybercrime Platforms]] soll in Zukunft Internetkriminalität in der EU gemeinsam bekämpfen und von Europol koordiniert werden.

= Zur Verfüngung gestellte Infrastruktur zum EU-Datenaustausch =

== Informationsaustauschsystem InfoEx ==

InfoEx ist laut [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht von 2008]] eine Anwendung zum Datenaustausch im Rahmen des [[Vertrag von Prüm|Vertrags von Prüm]] und der [[Schwedische Initiative|Schwedischen Initiative]] zwischen den Einzelstaaten für die Europol und die technische Schnittstelle zur Verfügung stellt. Die technische Realisierung von Info-Ex geschieht durch das [[sTesta]] Netzwerk, soll aber nach Angaben des Europol Jahresberichtes von 2008 in Zukunft durch [[SIENA]] (Secure Information Exchange Network Application) ersetzt werden.

In zitierten Jahresbericht von 2008 sind die Werte von 2000-2008
grafisch aufgetragen. Danach steigt die Zahl der Abfragen kontinuierlich
an (im Jahre 2008 ca 280000), wogegen die Anzahl von initierter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten eine Sättigung zu von ca 8000 zu erreichen scheint.


= Organisation von Europol =

== Immunität ==

Sämtliche Mitarbeiter``Innen (auch die [[Verbindungsbeamte]]) genießen nach Artikel 51 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] auf Grund des Protokolles über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Immunität.

== Verwaltungsrat ==

Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der [[Verbindungsbeamte]]n einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die [[Errichtungsanordnungen]] zu den [[AWF]]s und prüft die Probleme, auf die ihn der [[JSB]] aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen Vertreter``Innen für vom Bundesinnenminister ernannt ([[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__7.html|§ 7 Europol Gesetz]]).

== Direktor ==
Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der [[EU]] für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der [[EU]] ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist

Quelle: [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/police_customs_cooperation/l14005b_de.htm|europa.eu]]


== Verbindungsbeamte ELOS ==

Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden nach Artikel 9 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] jeweils [[Verbindungsbeamte]] zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 [[Verbindungsbeamte]]. Die [[Verbindungsbeamte]]n stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch [[Drittstaaten]], wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, [[Schweiz]], die [[USA]] und [[Interpol]] entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere [[Verbindungsbeamte]]. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung wie grenzüberschreitender [[Observation]] und andere [[Maßnahmen]] zuständig.
Die BRD schickt [[Verbindungsbeamte]] vom [[BKA]], vom [[Zoll]], der [[Bundespolizei]] und einigen [[LKA]]s. Die Verbindungsbeamt``Innen besitzen eigene Verbindungsbüros im Europol-Gebäude.


== AnalytikerInnen ==

Analytiker``Innen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien ([[AWF]]). Momentan sind ca 70 Analytiker``Innen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel der österreichischen Fachzeitschrift die Kriminalisten<<FootNote([[http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=719|Die Kriminalisten]] -- Einsatz in Den Haag)>> setzen sich die Analytiker``Innen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen Angestellten von Privatfirmen zusammen. Analytiker``Innen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine Psycholgen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von Psychologen, sondern eher auf das Computer-Orakel namens [[Data Mining]]

 

== ExpertInnen ==

Experten/innen oder comptetent authorities, wie sie in den Europol Jahresberichten<<FootNote([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen von Europol, insbesondere Jahresberichte]])>> genannt werden, stammen von den Sicherheitsbehörden der Mitgliedsländer und sind an die Verbindungsbüros angegliedert. Bei den meisten Staaten stammen die Experten/innen von [[Polizei]], [[Zoll]] und Miltärpolizei. Die BRD schickt dagegen auch Experten/innen des [[BfV]] und der [[LfV]] nach Den Haag. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2010<<FootNote([[http://www.andrej-hunko.de/start/downloads/doc_download/32-antwort-der-bundesregierung-auf-die-kleine-anfrage-europol-und-internationaler-datentausch|Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2010]] eingescanntes pdf)>>
, sei der Verfassungsschutz nur am [[#Check the Web|Check the Web]] beteiligt.


== Gemeinsame Ermittlungsgruppen ==

[[Europol]] kann nach Artikel 6 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] in unterstützender Funktion an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, einschließlich an jenen, die gemäß Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen, gemäß Artikel 13 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder gemäß Artikel 24 des Übereinkommens vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen eingesetzt werden, sofern diese Gruppen Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten führen, für die Europol gemäß Artikel 4 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] zuständig ist.
Nach dem Vorwort zum [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] dienen die gemeinsamen Ermittlungsruppenen dazu, dass Europol auch ermitteln kann, wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte für mafiöse Strukturen vorliegen. Um dieses rechtlich zu ermöglichen, genießen die Europol-Beamte in diesem Fall keine Immunität.

= Kontrolle von Europol =

== Kontrolle durch das Parlament ==

Nach Artikel 88 des [[http://de.wikipedia.org/wiki/AEUV|AEU-Vertrages]] soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung<<FootNote([[http://euro-police.noblogs.org/2010/12/kontrolle-der-tatigkeiten-von-europol/|Euro-Police-Blog: Kontrolle der Tätigkeiten von Europol]])>>

== Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten ==

Die nationalen [[Datenschutzbeauftragten]] dürfen nach Art. 33 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol]] prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen [[Verbindungsbeamte]]n vorbeischauen. In der BRD teilen sich [[BfDI]] und [[LfDI]]s die Kontrolle. Der [[BfDI]] kontrolliert die Übermittlung an Europol und die [[LfDI]]s die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß [[#Europol Gesetz|§ 3 Europol-Gesetz]] beim [[BKA]].


== Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB) ==

Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Artikel 34 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen [[Datenschutzbeauftragten]] der Mitgliedsstaaten, den Joint Supervisory Body [[JSB]] oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). Der [[JSB]] hat ein eigenes Sekretariat und tagt alles paar Monate.

 '''Vgl''' [[JSB|Joint Supervisory Body]]

= Auskunftsrecht =

Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell
geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt
es grundsätzlich ein [[Auskunftsrecht]] (, das sich einerseits
"kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen
orientiert sein soll). Allerdings können "unmittelbar betroffene
Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch
gegen die Auskunft einlegen . Die Auskunft unterbleibt dann ''ohne
Hinweis auf den Einspruch'', und die Antwort von Europol darf keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.

== Beschwerdemöglichkeit beim JSB ==

Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( [[JSB]] ) Beschwerde einzulegen. Der [[JSB]] (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit zu beanstanden.

Ein Beispiel mit BRD-Bezug vom 1. März 2011:
[[http://europoljsb.consilium.europa.eu/media/130319/10-03%20%20final%20decision%20a.pdf|Final Decision des JSB zu Mr. A]]

== Anzahl Auskunftsanträge bei Europol ==

2008: 135 Auskunftsersuchen

= Geschichte =

Vgl. im lesenswerten
[[http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/178/pdf/report1504.pdf|Wolfgang Wagner: Halt Europol]].

= Kritik =

Kritisiert wurde EUROPOL nach einem [[http://www.rosalux.de/cms/fileadmin/rls_uploads/pdfs/rls-papers-Heilig.pdf|Papier der Rosa Luxenburg Stiftung (pdf)]] in den vergangenen Jahren besonders wegen der Führung einer Verdächtigen-Datei durch die [[AWF]]s, da der Unterhalt
dieser Dateien das Prinzip der Unschuldsvermutung umkehrt. Des Weiteren werden fehlende
Transparenz, mangelnde Öffentlichkeit und die unzureichende demokratische und parlamentarische Kontrolle von EUROPOL beklagt. Über die Aufgaben der Behörde entscheiden die Mitgliedsstaaten eigenständig, das EP wird aus Kontrolle und Mitentscheidung raus gehalten. Weder hat das EP die Möglichkeit eine Aussprache über den jährlichen Tätigkeitsbericht der Behörde zu verlangen, noch kann es den Direktor vor den zuständigen Parlamentsausschuss zitieren. Zum dritten wird bemängelt, dass die Aufgabenzuweisung an EUROPOL zu ungenau undunpräzise sei, z. B. bei dem Begriff der „Terrorismusbekämpfung“.
In dem [[Lissabon-Vertrag]] ist eine Beteiligung des EP vorgesehen, nur wurde dieses bis jetzt (2011) noch nicht umgesetzt.

= Weiteres =

== Kooperation mit FRONTEX, Eurojust und anderen EU-Institutionen ==

Europol kann nach Artikel Artikel 22 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] Daten mit [[Eurojust]], dem Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung ([[OLAF]]), der Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ([[FRONTEX]]), der Europäische Polizeiakademie ([[EPA]]), der Europäische Zentralbank und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ([[EBDD]]) austauschen. Dafür muss sie ein Abkommen schließen, welches vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss und von dem zuvor eine Stellungnahme des [[JSB]] eingeholt werden muss.

== Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm ==

Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU#Forschungs-Rahmenprogramme|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl [[Datenbanken EU]])

== EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol ==

Nach [[http://euro-police.noblogs.org/2011/02/cross-border-spying-on-euro-anarchists/|Information des polizeikritischen Blog Euro-Police]] war Europol über den Einsatz des [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]] [[http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy|Marc Kennedy]] aus [[Datenbanken UK|UK]] informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone.
Laut [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis vom 23.2.2011]] unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen.
Die Bundesregierung behauptet allerdings in einer antwort auf eine Anfrage der Linken, dass Europol nicht an ECG beteiligt sei (vgl [[Datenbanken EU#ECG]]).

 

== Unkontrollierte Weitergabe von SWIFT-Daten an die USA durch Europol ==

Das im Sommer 2010 verabschiedete [[SWIFT]]-Abkommen (korrekt TFTP Agreement) sah vor, dass die Anfragen über Überweisungen ins [[EU]]-Ausland von den [[USA]] an [[SWIFT]] von [[Europol]] kontrolliert werden sollte. Nach einer Inspektion durch den [[JSB]] (der sich zu emanzipieren anfängt) scheint diese Kontrolle nicht vorhanden zu sein, da [[Europol]] kritiklos alle Anfragen genehmigt hat, obwohl sie nicht den Anforderungen entsprachen. Der Linken Abgeordnete Andrej Hunko fordert deswegen den Rücktritt des Europol Direktors <<FootNote([[http://www.scharf-links.de/44.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=15231&tx_ttnews[cat]=25&cHash=be4e0e38ca|Scharf-Links: Das SWIFT Abkommen suspendieren - Europol-Direktor Wainwright muss zurücktreten!]])>>

== Für den Europol-Direktor besteht Datenschutz nur aus Geheimschutz ==

In einem [[http://euro-police.noblogs.org/2011/03/europol-chief-sees-new-roles-for-agency/|europolice-Artikel vom März 2011]] behauptet der amtierende Direktor von Europol, dass bei Europol sehr viel Wert auf Datenschutz gelegt würde. Er slber hätte sehr viel Erfahrung mit Datenschutz, da er vorher 10 Jahre beim britischen Geheimdienst MI5 gearbeitet hätte. Er scheint dabei nicht zu wissen, dass es bei DatenSchutz nicht nur um Geheimschutz, sondern auch um die Verfügungsgewalt und das Wissen der Betroffenen um die persönlichen Daten geht.

 “We are unique in the EU as an agency in the ability to collect so much personal data about the private lives of so many citizens in Europe,” he says. This “exceptional responsibility” has never been compromised in the history of the organization. In terms of protecting personal data, “it’s the most robust regime I’ve ever been associated with,” he says.

== Europol-Daten im öffentlichen Home-NAS ==

Im November 2016 [[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europol-Daten-waren-im-Internet-frei-verfuegbar-3522779.html|berichtet heise.de]]
([[http://zembla.vara.nl/nieuws/terrorisme-dossiers-van-europol-uitgelekt|niederländische Originalquelle]]),
dass „54 Ermittlungsakten” im Umfang von rund 700 Seiten ins
öffentliche Internet gelangt sind, weil eine Mitarbeiterin die Daten mit
nach Hause genommen und dort auf ihrem NAS gespeichert hat. Für dieses
wiederum war die Funktion, Daten zu veröffentlichen aktiviert.


= Links =

 * [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998 zu Europol]]
Zeile 303: Zeile 276:
 * [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen, insbesondere Jahresberichte]]; Der Kram ist zu 90% freischwebendes EU-Machergeschwurbel, das eher auf Produktion destillierter heißer Luft schließen lässt. Mit Geduld findet man aber doch da und dort ein Faktoidchen.
Zeile 305: Zeile 277:
 * [[http://www.datenschutzzentrum.de/faq/europol.htm|ULD Schleswig-Holstein zu Europol]]

= Referenzen =

[Bild:Open Doors bei Europol] Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der polizeilich-justiziellen Zusammenarbeit in Europa.

Aufgaben von Europol

Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und den nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Bei Europol sind ca. 70 AnalytikerInnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten von Analysenprojekten zu Phänomenbereichen vornehmen. Die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten erfolgt durch sogenannte Verbindungsbeamte, die dafür sogenannte Verbindungsbüros im Europol-Gebäude unterhalten. Für seine Hauptaufgabe die Vernetzung der europäische Polizeibehörden betreibt Europol zwei Datenbanksysteme :

  • Auf die Datenbank "Informationssystem" IS können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben befugte Beamte der anderen Polizeibehörden unmittelbar Zugriff zu IS. Daneben wird die IS-Datenbank auch durch Daten von Drittstaaten und Interpol) gespeist.

  • Die Analysedatenbanken (AWFs) enthalten Teildatenbanken für konkrete Fälle, so genannte Einzefallanalysen, oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale TierschützerInnen und anarchistische TerroristInnen. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden (OK, Staatsschutz) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert. Die Analyseergebnisse enthalten allerdings auch Personendaten und sind nicht rein kriminologischer Natur.

Rechtliche Grundlagen

Ursprünglich war Europol durch die Europol-Konvention von 1995 (EPK) geregelt, auf die unten noch des öfteren verwiesen wird.

Im Hinblick auf den Lissabon-Vertrag wurde die Konvention ersetzt durch den Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol).

Bemerkenswert an beiden Dokumenten ist das Gewicht, das Datenbanken in ihnen erhalten.

Grundlegend dabei ist Artikel 88 AEU-Vertrag, der Existenz und Zweck von Europol grundlegend regelt.

Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem Ratsbeschluss von 2009 geregelt.

Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die Geheimschutzregeln von Europol:

Europol Gesetz

In der BRD werden diese Geschichten umgesetzt durch das Europol-Gesetz, das ansonsten noch regelt, dass das BKA nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde für die Auskunft ist und der BfDI die nationale Kontrollinstanz ist.

Datenbanken von Europol

Vorgehensweise zum Datenaustausch der Polizeien mit Europol

In der Zeitung Streife 1 von 2004 schreibt ein ehemaliger Verbindungsbeamte aus NRW ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus NRW Europol am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei EU-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim LKA NRW wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede OK-Abteilung in NRW Analyseberichte nach Europol schicken.

Informationssystem (IS)

Das Europol Information System hat den Sinn Verknüpfungen von Taten zu finden; die bi- und multilaterale Zusammenarbeit und Datenaustausch findet dann außerhalb von Europol statt. Europol hat somit vielfach nur vermittelnden Charakter.

Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien von Europol und auch durch Drittstaaten nach Artikel 11 Ratsbeschluss. Zugriff haben Europol-Beamte und die nationalen Polizeien. Jede zehnte Abfrage wird protokolliert. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisende Behörde.

Nach offizieller EU-Angaben werden im Informations System IS Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist. Zuständig ist Europol für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität (OK) oder Terrorismus (d.h. allgemeine Staatsschutz-Delikte) ausweisen oder eine sonstige schweren Straftaten von EU-weiter Bedeutung. Direkten Zugriff auf die in IS gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen (in der BRD ist das das BKA und befugte Beamte der lokalen Polizeibehörden können über das verschlüsselte System der Staatsanwaltschaften direkt auf IS zugreifen), die Verbindungsbeamten, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte Europol-MitarbeiterInnen. Zudem greift Europol IS auch auf die Daten von SIS zu, vermutlich auch schreibend.

Statistiken

Laut Bundestags-Drucksache 17/14474 (2013) umfasste der "deutsche Datenbestand" 30.666 Datensätze (Stand: 31.3.2013). Insgesamter Datenbestand: 182.118 Personen und Objekte; Zugewiesene Themenbereiche: Drogenhandel (34%), Geldfälschung (14%), Raub (12%), Illegale Einwanderung (12%), Betrug (7%). deutsche Suchanfragen an das IS im ersten Quartal 2013: 8609 Suchanfragen

Analysedateien (AWF)

Jede Analysegruppe von Europol betreibt eine eigene Datenbank für ihre Arbeit. Diese werden AWF (Analytic Work Files) genannt.

Einer Analysegruppe gehören Analytiker und sonstige Bedienstete von Europol sowie die Verbindungsbeamten und/oder SachverständigInnen der Mitgliedstaaten an. Nur die AnalytikerInnen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber alle TeilnehmerInnen können daraus Daten abrufen.

Längerfristige Analysegruppen sind HYDRA, welche sich mit islamischen Terrorismus beschäftigt. Eine andere ist DOLPHIN, die sich mit nicht islamischen Terrorismus beschäftigt. Dazu gehören nach Aufassung von Europol auch militante TierschützerInnen. Desweitern beschäftigt sich Europol in seinen Terrorismusberichten auch mit Straftaten von Rechts- und Links-ExtremistInnen, wie z.B. brennende Autos. Aus den AWF werden passende Indexsysteme erstellt, auf die vermutlich bei längerfristigen Analysen alle nationalen Stellen der Mitgliedsländer Zugriff haben.

Check the Web

Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä., in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (vgl 4 Tätigkeitsbericht des JSB).

EU observer berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden: If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.

In einem Heise-Newsticker-Beitrag über Check the Web heißt es, die Plattform solle die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern. Unter den Experten aus der BRD, die an Check the Web mitarbeiten, befinden sich auch MitarbeiterInnen der Verfassungsschutzbehörden (euro-police 10/2010).

Laut 38. TB Hessen (2010) soll Check the Web aus rechtlichen Gründen in eine Analysedatei überführt werden

Bundestags-Drucksache 18/6699 (11/2015; S. 4) nennt mit Stand 29. Oktober 2015 zum Inhalt:

647 Autoren (Propagandisten), 133 (terroristische) Organisationen, 256 Medienstellen, 3 834 Erklärungen, 4 148 Publikationen und 4 059 Audio-/Video-Dateien

Als Quelle wird u.a. das „Gemeinsame Internetzentrum” des BKA genannt.

Europe Bomb Database

2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die Ausschreibungen von Europol auf der Europol-Webseite lohnen.

ECCP (in Planung)

Die National and EU-Cybercrime Platforms soll in Zukunft Internetkriminalität in der EU gemeinsam bekämpfen und von Europol koordiniert werden.

Zur Verfüngung gestellte Infrastruktur zum EU-Datenaustausch

Informationsaustauschsystem InfoEx

InfoEx ist laut Europol Jahresbericht von 2008 eine Anwendung zum Datenaustausch im Rahmen des Vertrags von Prüm und der Schwedischen Initiative zwischen den Einzelstaaten für die Europol und die technische Schnittstelle zur Verfügung stellt. Die technische Realisierung von Info-Ex geschieht durch das sTesta Netzwerk, soll aber nach Angaben des Europol Jahresberichtes von 2008 in Zukunft durch SIENA (Secure Information Exchange Network Application) ersetzt werden.

In zitierten Jahresbericht von 2008 sind die Werte von 2000-2008 grafisch aufgetragen. Danach steigt die Zahl der Abfragen kontinuierlich an (im Jahre 2008 ca 280000), wogegen die Anzahl von initierter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten eine Sättigung zu von ca 8000 zu erreichen scheint.

Organisation von Europol

Immunität

Sämtliche MitarbeiterInnen (auch die Verbindungsbeamte) genießen nach Artikel 51 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol auf Grund des Protokolles über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Immunität.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der Verbindungsbeamten einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die Errichtungsanordnungen zu den AWFs und prüft die Probleme, auf die ihn der JSB aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen VertreterInnen für vom Bundesinnenminister ernannt (§ 7 Europol Gesetz).

Direktor

Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der EU für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der EU ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist

Quelle: europa.eu

Verbindungsbeamte ELOS

Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden nach Artikel 9 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol jeweils Verbindungsbeamte zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamten stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch Drittstaaten, wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, Schweiz, die USA und Interpol entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere Verbindungsbeamte. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung wie grenzüberschreitender Observation und andere Maßnahmen zuständig. Die BRD schickt Verbindungsbeamte vom BKA, vom Zoll, der Bundespolizei und einigen LKAs. Die VerbindungsbeamtInnen besitzen eigene Verbindungsbüros im Europol-Gebäude.

AnalytikerInnen

AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien (AWF). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel der österreichischen Fachzeitschrift die Kriminalisten2 setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen Angestellten von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine Psycholgen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von Psychologen, sondern eher auf das Computer-Orakel namens Data Mining

ExpertInnen

Experten/innen oder comptetent authorities, wie sie in den Europol Jahresberichten3 genannt werden, stammen von den Sicherheitsbehörden der Mitgliedsländer und sind an die Verbindungsbüros angegliedert. Bei den meisten Staaten stammen die Experten/innen von Polizei, Zoll und Miltärpolizei. Die BRD schickt dagegen auch Experten/innen des BfV und der LfV nach Den Haag. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken von 20104 , sei der Verfassungsschutz nur am Check the Web beteiligt.

Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Europol kann nach Artikel 6 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol in unterstützender Funktion an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, einschließlich an jenen, die gemäß Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen, gemäß Artikel 13 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder gemäß Artikel 24 des Übereinkommens vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen eingesetzt werden, sofern diese Gruppen Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten führen, für die Europol gemäß Artikel 4 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol zuständig ist. Nach dem Vorwort zum Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol dienen die gemeinsamen Ermittlungsruppenen dazu, dass Europol auch ermitteln kann, wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte für mafiöse Strukturen vorliegen. Um dieses rechtlich zu ermöglichen, genießen die Europol-Beamte in diesem Fall keine Immunität.

Kontrolle von Europol

Kontrolle durch das Parlament

Nach Artikel 88 des AEU-Vertrages soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung5

Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten

Die nationalen Datenschutzbeauftragten dürfen nach Art. 33 Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen Verbindungsbeamten vorbeischauen. In der BRD teilen sich BfDI und LfDIs die Kontrolle. Der BfDI kontrolliert die Übermittlung an Europol und die LfDIs die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß § 3 Europol-Gesetz beim BKA.

Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB)

Die Arbeit von Europol selbst überwacht nach Artikel 34 Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol eine extra "Aufsichtsbehörde" aus maximal je zwei staatlichen Datenschutzbeauftragten der Mitgliedsstaaten, den Joint Supervisory Body JSB oder Gemeinsame Kontrollinstanz GKI). Der JSB hat ein eigenes Sekretariat und tagt alles paar Monate.

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein Auskunftsrecht (, das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll). Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen . Die Auskunft unterbleibt dann ohne Hinweis auf den Einspruch, und die Antwort von Europol darf keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.

Beschwerdemöglichkeit beim JSB

Es gibt die Möglichkeit gegen die Auskunft beim Joint Supervisory Body ( JSB ) Beschwerde einzulegen. Der JSB (deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz) hat die Möglichkeit eine Auskunftsverweigerung von Europol mit Zweidrittelmehrheit zu beanstanden.

Ein Beispiel mit BRD-Bezug vom 1. März 2011: Final Decision des JSB zu Mr. A

Anzahl Auskunftsanträge bei Europol

2008: 135 Auskunftsersuchen

Geschichte

Vgl. im lesenswerten Wolfgang Wagner: Halt Europol.

Kritik

Kritisiert wurde EUROPOL nach einem Papier der Rosa Luxenburg Stiftung (pdf) in den vergangenen Jahren besonders wegen der Führung einer Verdächtigen-Datei durch die AWFs, da der Unterhalt dieser Dateien das Prinzip der Unschuldsvermutung umkehrt. Des Weiteren werden fehlende Transparenz, mangelnde Öffentlichkeit und die unzureichende demokratische und parlamentarische Kontrolle von EUROPOL beklagt. Über die Aufgaben der Behörde entscheiden die Mitgliedsstaaten eigenständig, das EP wird aus Kontrolle und Mitentscheidung raus gehalten. Weder hat das EP die Möglichkeit eine Aussprache über den jährlichen Tätigkeitsbericht der Behörde zu verlangen, noch kann es den Direktor vor den zuständigen Parlamentsausschuss zitieren. Zum dritten wird bemängelt, dass die Aufgabenzuweisung an EUROPOL zu ungenau undunpräzise sei, z. B. bei dem Begriff der „Terrorismusbekämpfung“. In dem Lissabon-Vertrag ist eine Beteiligung des EP vorgesehen, nur wurde dieses bis jetzt (2011) noch nicht umgesetzt.

Weiteres

Kooperation mit FRONTEX, Eurojust und anderen EU-Institutionen

Europol kann nach Artikel Artikel 22 des Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol Daten mit Eurojust, dem Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), der Europäische Polizeiakademie (EPA), der Europäische Zentralbank und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) austauschen. Dafür muss sie ein Abkommen schließen, welches vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss und von dem zuvor eine Stellungnahme des JSB eingeholt werden muss.

Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm

Im Rahmen des 7. EU-Rahmenforschungsprogramms hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl Datenbanken EU)

EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol

Nach Information des polizeikritischen Blog Euro-Police war Europol über den Einsatz des Verdeckten Ermittler Marc Kennedy aus UK informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Laut Telepolis vom 23.2.2011 unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von V-Leuten und Verdeckte Ermittler unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche BKA und das Zollkriminalamt, koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen. Die Bundesregierung behauptet allerdings in einer antwort auf eine Anfrage der Linken, dass Europol nicht an ECG beteiligt sei (vgl Datenbanken EU#ECG).

Unkontrollierte Weitergabe von SWIFT-Daten an die USA durch Europol

Das im Sommer 2010 verabschiedete SWIFT-Abkommen (korrekt TFTP Agreement) sah vor, dass die Anfragen über Überweisungen ins EU-Ausland von den USA an SWIFT von Europol kontrolliert werden sollte. Nach einer Inspektion durch den JSB (der sich zu emanzipieren anfängt) scheint diese Kontrolle nicht vorhanden zu sein, da Europol kritiklos alle Anfragen genehmigt hat, obwohl sie nicht den Anforderungen entsprachen. Der Linken Abgeordnete Andrej Hunko fordert deswegen den Rücktritt des Europol Direktors 6

Für den Europol-Direktor besteht Datenschutz nur aus Geheimschutz

In einem europolice-Artikel vom März 2011 behauptet der amtierende Direktor von Europol, dass bei Europol sehr viel Wert auf Datenschutz gelegt würde. Er slber hätte sehr viel Erfahrung mit Datenschutz, da er vorher 10 Jahre beim britischen Geheimdienst MI5 gearbeitet hätte. Er scheint dabei nicht zu wissen, dass es bei DatenSchutz nicht nur um Geheimschutz, sondern auch um die Verfügungsgewalt und das Wissen der Betroffenen um die persönlichen Daten geht.

  • “We are unique in the EU as an agency in the ability to collect so much personal data about the private lives of so many citizens in Europe,” he says. This “exceptional responsibility” has never been compromised in the history of the organization. In terms of protecting personal data, “it’s the most robust regime I’ve ever been associated with,” he says.

Europol-Daten im öffentlichen Home-NAS

Im November 2016 berichtet heise.de (niederländische Originalquelle), dass „54 Ermittlungsakten” im Umfang von rund 700 Seiten ins öffentliche Internet gelangt sind, weil eine Mitarbeiterin die Daten mit nach Hause genommen und dort auf ihrem NAS gespeichert hat. Für dieses wiederum war die Funktion, Daten zu veröffentlichen aktiviert.

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