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== Rechtsgrundlagen ==

 * [[http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/835/bundesdatenschutzgesetz_2003.pdf|Bundesdatenschutzgesetz]]
 * [[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkag_1997/|BKA-Gesetz]]

Highlights daraus:

§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 3 BKAG: Bundesweite Verfügbarkeit
personenbezogener Fallinformation nur bei Straftaten erheblicher
Bedeutung.

§ 11 Abs. 6 i.F. von 2008: Alle Zugriffe auf INPOL müssen protokolliert werden (vorher nur jeder zehnte; das BKA will allein für diese Aufgabe laut BTD 16/09588 einen "Protokollserver" für 300 kE kaufen).

§ 8 Abs. 2 BKAG: Speicherung personenbezogener Daten auch ''Verdächtiger'' (nicht nur Beschuldigter) ist zulässig, wenn anzunehmen ist, dass künftig einmal Verfahren zu führen sein werden.

== Überblick ==

Das BKA ist traditionell der größte Datenmoloch auf polizeilicher Seite in der BRD. Eine schöne Übersicht über die Datenbanken, die das BKA betreibt, enthält die [[http://dip.bundestag.de/btd/16/028/1602875.pdf|Bundestagsdrucksache 16/2875]].

Die wichtigste Datenbank des BKA und gleichzeitig älteste von Sicherheitskräften in der BRD betriebene Datenbank ist [[INPOL]].

INPOL ist aus rechtlichen Gründen aufgeteilt in eine große Zahl (deutlich über 100, die 2006 vollständige Liste ist in der oben zitierten Drucksache enthalten) Unterdateien. Zu den für unsere Zwecke relevanteren gehören (wenn zu einer Datei noch keine eigene Seite existiert, liegt das nur daran, dass wir noch kein weiteres Material haben -- eure Beiträge sind willkommen):

 * Verbunddatei [[KAN]] -- der Kriminalaktennachweis, das Herzstück der Datenbank und zwischenzeitlich deutlich mehr als nur ein Nachweissystem
 * (ehemalige?) Datei [[APIS]] -- Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit, eine Spudok-Datei im Bereich der politischen Polizei
 * Verbunddatei "INNERE SICHERHEIT" alias IFIS -- eingerichtet nach Auskunft des BKA 1980 und mithin einer der ältesten Bestandteile von INPOL. 2006 fast 1.5 Millionen Datensätzen. Vermutlich ist das die moderne Bezeichnung für APIS (mal nachrecherchieren!).
 * Verbunddatei bzw. Zentraldatei [[AFIS]] -- Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem
 * Verbunddatei [[DAD]] -- DNS-Auskunftsdatei, "Gendatenbank"
 * Amtsdatei [[Global]] -- Auswertedatei über Kritiker''''''Innen der "Globalisierung"
 * Verbunddatei [[FIT]] -- Fundstellennachweis islamischer Terrorismus
 * Verbunddatei [[ViCLAS]] -- Violent Crime Analysis System
 * ehemalige Verbunddatei [[Schläfer]]
 * Verbunddatei APOK -- Aufklärung/vorbeugende Bekämpfung im Bereich organisierte Kriminalität (Okt 2006: 280000 Datensätze)
 * Verbunddatei APR -- Aufklärung/Verhütung von Straftaten im BtmG-Bereich (Okt 2006: 550000 Datensätze)
 * Verbunddatei "Datenbank für digitalisierte Fingerabdrücke-A" -- Fingerabdrücke vom BAMF (d.h. wohl von allen Asylbewerber``Innen); eine analoge Datei mit ca. 1.3 Millionen Einträgen existiert für Fingerabdrücke, die von Polizei und Co aufgenommen wurden. Wie das Verhältnis dieser Dateien zu [[AFIS]] ist, ist nicht ganz klar (vermutlich speichert AFIS nicht den kompletten Fingerabdruck, sondern nur die extrahierten Merkmale).
 * Verbunddatei DOMESCH -- zur Bekämpfung von "Schleusungs- und Dokumentenkriminalität" (Okt 2006: 1200000 Einträge -- diese Zahl ist wohl nur zu erklären, wenn man vermutet, dass gestohlen gemeldete Reisedokumente o.ä. hier gespeichert sind)
 * Verbunddatei [[ERKENNUNGSDIENST]]
 * Verbunddatei [[FDR]] -- "Falldatei Rauschgift"
 * Verbunddatei FUSION -- "Bekämpfung der Rockerkriminalität" (no shit! eingerichtet nicht etwa 1960, sondern 2000, und 2006 auf knapp 40000 Datensätze angewachsen. Rocker?)
 * Verbunddatei "GEWALTTÄTER LINKS" -- Eingerichtet Jan 2001, enthielt 2006 lediglich gut 1000 Datensätze, ist also offenbar nicht die primäre Staatsschutzdatei
 * Verbunddatei "GEWALTTÄTER POLITISCH MOTIVIERTE AUSLÄNDERKRIMINALITÄT" -- Eingerichtet Jan 2001, enthielt 2006 lächerliche 300 Datensätze
 * Verbunddatei "GEWALTTÄTER RECHTS" -- Eingerichtet Jan 2001, enthielt 2006 rund 1800 Datensätze
 * Verbunddatei "GEWALTTÄTER SPORT" -- Eingerichtet Jan 2001, enthielt 2006 rund 10000 Datensätze und ist mithin die populärste der GEWALTTÄTER X-Dateien. War im Vorfeld der WM ziemlich in der Diskussion und plagt vor allem aktive Fans ("Ultras")
 * Verbunddatei HAFTDATEI -- Verzeichnis der Personen, die sich in "behördlichem Gewahrsam" befinden sollen. 2006 waren etwa 100000 Datensätze enthalten. Um die Haftdatei gab es vor allem Skandale wegen verzögerter Löschung mit denkbar katastrophalen Folgen.
 * Verbunddatei KINDERPORNOGRAFIE -- enthielt 2006 rund 320000 Einträge. Interessant mag diese Datei sein, weil auch Menschen, die sich für anonyme Kommunikation im Netz einsetzen, dort landen könnten (z.B. Betrieb von TOR-Servern oder Freenet-Knoten)
 * Verbunddatei NSIS-PERSONENFAHNDUNG -- effektiv ein Spiegel der entsprechenden Daten aus [[SIS]], 2006 ca. 1.3 Millionen Datensätze
 * Verbunddatei NSIS-SACHFAHDNUNG -- effektiv ein Spiegel der entsprechenden Daten aus [[SIS]], 2006 ca. 15.5 Millionen Datensätze
 * Verbunddatei PERSONENFAHNDUNG -- Fahndung nach Personen zur Festnahme, Ingewahrsamnahme, Aufenthaltsermittlung, polizeilichen Beobachtung; dazu Überwachung bei Führungsaufsicht (Bewährungsauflagen!) und nach zollrechtlichen Bestimmungen. 2006 ca. 900000 Datensätze (vermutlich größtenteils aus Führungsaufsicht)
 * Verbunddatei SACHFAHNDUNG -- seit 1985, 2006 waren 10.6 Millionen Datensätze gespeichert (gibt es da keine Speicherfrist?)
 * Rund 20 weitere Verbunddateien zu Rauschgift, Falschgeld, Geldwäsche, Korruption (diese 2006 mit lächerlichen 7000 Einträgen), vermissten Personen, Prostitution, Landesverrats, Spionage, 129b [ausländische Terrorgruppen], Computersabotage usf.
 * Zentraldatei G8 -- Sammlung und Auswertung von Informationen zur Bekämpfung des Widerstands gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm. Eingerichtet 2006, im Oktober 2006 gerade mal 162 Datensätze
 * Zentraldatei IgaSt -- Sammlung und Auswertung zur Bekämpfung des Widerstands gegen "Globalisierung". Eingerichtet 2003.
 * Zentraldatei ABC -- Kriminalität, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen und ihrer Herstellung stehen könnten (2006: 4000 Einträge)
 * Zentraldatei BKA-Aktennachweis -- Nachweis der Kriminalakten bei BKA, quasi die Zentralversion von KAN (2006: 2.4 Millionen Datensätze)
 * Zentraldatei DABIS -- eingerichtet 2002, dient der "Bekämpfung islamistischen Terrorismus. 2006 Nachweis von 22000 Personen und knapp 4000 (!) Organisationen.
 * Zentraldatei DAREX -- Auswertedatei zur Verfolgung der Verbreitung aus politischen Gründen zensierter Medien (von Handschriften bis DVDs)
 * Zentraldatei FIU-Datei -- Sammlung und Auswertung von Meldungen nach dem [[http://bundesrecht.juris.de/gwg/index.html|Geldwäschegesetz]].
 * Zentraldatei InTE-Z -- Bekämpfung des "internationalen Terrorismus", 2006 sind knapp 8000 "Objekte" und 17000 "Beziehungen" gespeichert
 * Zentraldatei LANDESVERRAT -- Erst 2006 eingerichtet, als längst niemand mehr Geld aus Moskau bekommen hat. Startete aber schon mit 180000 Datensätzen.
 * Zentraldatei PERSONENLISTE ST-32 -- Übersicht über "aktuelle Gefährder" im bereich des "islamistischen Terrorismus". 2006 eingerichtet.
 * Zentraldatei Re``Ka -- "Rechtsextremistische Kameradschaften". 2001 eingerichtet.
 * Noch etwa 15 weitere Zentraldateien mit teilweise eher abseitigen Zwecken oder Namen ("Operation Icebreaker", eine Datei zu offenen Haftbefehlen in der "Region Thailand"). Darunter sind auch TANFOGLIO zum Umbau von Schreckschusspistolen zu scharfen Wafen oder CAMOUFLAGE generell zum Umbau von Waffen. Der Wildwuchs deutet auf konfligierende Bürokratien innerhalb der EU-Polizeibehörden hin. Wer weiß mehr?
 * Dazu kommen fast 100 Amtsdateien, in die sich das BKA nur ungern reingucken lässt. Ihre Zwecke umfassen von Mord und Totschlag über §129, §129a, §129b, Schleusung, Nineeleven, Rauschgift, Geldwäsche, Untreue, Menschenhandel, Menschenraub, Kreditbetrug, Kindesmissbrauch, Personenschutz bis hin zu Urheberrecht und Anlagebetrug alles, was man sich so vorstellen kann.
== Weiteres ==
=== ZaRD (BKA) ===
Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zunächst eine "menschliche Netzstreife" mit deutlichem Fokus auf Pornografie und verwandte Verbrechen -- nach Kinderpornografie an zweiter Stelle waren bei den [[http://md.hudora.de/jura/ZaRD/ZaRD-Zahlen2001.pdf|Verdachtsmeldungen 2001]] aber immerhin schon "Staatschutzdelikte" mit 8.2% bzw. 89 Meldungen. Ganz offensichtlich konzentriert sich ZaRD aber auf halbwegs öffentliche Quellen (Usenet, IRC, WWW, Filesharing in dieser Reihenfolge). Angesichts der im Vergleich zu den tatsächlichen einschlägigen Delikten winzigen Zahl von 1086 Meldungen fragt mensch sich allerdings, was die Leute tun und wonach sie suchen. Immerhin lassen etwa [[http://www.artikel5.de/artikel/bka-2000.html|die Vorträge bei einer Infoveranstaltung]] des BKA im Februar 2000 schon ahnen, dass die ZaRD-Leute Größeres vorhaben.

Im September 2004 kündigt das BKA aber an, auch hier mit Datenbanktechnik [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/51185|Doppelermittlungen vermeiden]] zu wollen -- die Datenbank soll mit Zoll, BGS und LKAs geteilt werden -- ob an den Einsatz von INPOL gedacht wird, ist nicht klar ("anlassunabhängig" mag ein Problem sein). Besonders neckisch aus Datenschutzsicht ist der Plan von ZaRD-Chef Wolfgang Schreiber, die "Idee auch international" zu "entwickeln".

=== Auftrags-DV ===
Ein pikanter Aspekt der vom BKA immer wieder betriebenen Zentralisierung der polizeilichen DV ist die [[http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_01.html|Auftrags-DV]] des BKA für die Länder, d.h. Länderdaten werden für die Länder beim BKA gespeichert. Diese Praxis war zunächst befristet, wurde aber im Oktober 2000 gegen die Bedenken der Datenschutzbeauftragten vom BMI auf Dauer genehmigt ("Kostenersparnis"). Ob das BKA auch diese "geliehenen" Daten für Teil von INPOL hält, ist nicht bekannt.
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Standorten in Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim (da ist der Sitz der [[Staatsschutz]]-Abteilung). Zusammen mit der [[Bundespolizei]] und dem [[Zoll]] ist es eine der drei [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]].

== Aufgaben des BKA ==

Die Aufgaben des Bundeskriminalamtes leiten sich aus den Artikel 73 Nr. 10 und Artikel 87 GG ab. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über „[…] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei“ sowie die „[…] Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung“.Zu diesem Zweck kann der Bund durch Gesetz „[…] Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen“ errichten.
Darum ist das BKA ist traditionell der größte Datenmoloch auf polizeilicher Seite in der BRD.
== Rechtsgrundlage ==

=== Das BKA-Gesetz ===

[[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/index.html|BKA-Gesetz]]

=== Die Rechtsverordnung für die BKA-Dateien nach dem BKA-Gesetz ===

Die
[[http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2010/0301-400/329-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/329-10.pdf|Verordnung für die Dateien nach dem BKA-Gesetz]] wurde kurz vor der WM 2010 vom Bundesrat
verabschiedet. Mit ihr reagierte der Bundesrat auf die verwaltungsgerichtliche
Feststellung, der
[[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/06/eine-schublade-fur-jeden-von-uns/|Betrieb von Verbunddateien ohne länderrechtliche Verankerung sei föderativ inkorrekt]].

Die Verordnung ist ein Beispiel, warum rein legalistisches Vorgehen nicht
weit führt, wiederholt sie doch blind die Regelungen aus dem BKAG. Auch der
[[BfDI]] zeigt sich in seinem <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht 2011)>> (S. 87) enttäuscht:

{{{#!blockquote

Leider wurde die Chance vertan, die zu speichernden Datenarten auf das erforderliche Maß zu beschränken. Mit
den Verordnungsregelungen wurde der durch die §§ 8, 9
BKA-Gesetz gesteckte gesetzliche Rahmen vollständig
ausgeschöpft. So bin ich mit meiner Forderung, den Satz
an „Grunddaten“ zu erfassten Personen zu beschränken,
nicht durchgedrungen. Meine Anregung, in dem Verordnungstext die Regelung des § 8 Absatz 5 BKAG zu
„sonstigen Personen“ weiter zu konkretisieren, ist ebenso
nicht aufgegriffen worden.
}}}


== Datenbanken des BKA ==

Übersichten über vom BKA betriebene Datenbanken geben fast schon regelmäßig
Antworten auf Bundestagsanfragen der Linken:

 * 2006 (<<Doclink(2006-bundestag-1602875.pdf, Bundestagsdrucksache 16/2875)>>)
 * 2009 (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf, Bundestagsdrucksache 16/13563)>>)
 * 2010 ([[http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/2681_1702803.pdf|Bundestagsdrucksache 17/2803]])

=== INPOL ===

Das BKA bezeichnet seine eigene Datenhaltung, egal ob zum Eigengebrauch
oder zur Verwendung der Landespolizeien, kollektiv als
"Informationssystem der Polizei" oder [[INPOL]]. Dabei gibt es im groben die normale INPOL-Dateien, auf die alle
Polizeibehörden der BRD Zugriff haben und [[INPOL]]-Fall auf die nur die Spezialabteilungen, wie z.B. [[OK]], [[WiKri]](Wirtschaftskriminalität) und [[Staatsschutz]] der Polizeibehörden Zugriff haben. Zudem besitzt das BKA noch eigene Amtsdateien, auf die nur das BKA Zugriff hat (wobei die meisten Daten von den [[Datenbanken auf Länderebene|Ländern]] stammen) .

 '''vgl''' [[INPOL]]

=== Operative Fallanalyse ===

Zur Unterstützung der [[operativen Fallanalyse]] mittel [[Data Mining]] verwendet das BKA laut einer [[http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=1993|Antwort auf eine Anfrage der Linken von 2011]] auch die Software von [[Hersteller|Rola Security]], wie viele andere Bundesländer auch.

 vgl [[Länderübergreifende Software#Data-Mining_Software]]

=== Antiterrordatei ===

Die gemeinsame [["Anti-Terror-Datenbank"]] von [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] und Polizeien des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] ist beim BKA angesiedelt.

=== Europol ===

Das BKA ist die Zentralstelle für [[Europol]], hier müssen auch die [[AuskunftErsuchen]] an [[Europol]] hingeschickt werden.

=== Schengener Informationssystem (SIS) ===

Für das Schengener Informationssystem [[SIS]] im Rahmen der [[Datenbanken EU|EU]] fungiert das BKA als Kontaktstelle ("[[SIRENE]]").

=== Weitere Datenverarbeitung des BKAs ===

==== ZaRD (Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen) ====
Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zunächst eine
"menschliche Netzstreife" mit deutlichem Fokus auf Pornografie und verwandte
Verbrechen -- nach Kinderpornografie an zweiter Stelle waren bei den
Verdachtsmeldungen laut [[http://md.hudora.de/jura/ZaRD/ZaRD-Zahlen2001.pdf|Zahlen von 2001]] aber immerhin schon "Staatschutzdelikte" mit 8.2% bzw. 89 Meldungen.

Ganz offensichtlich konzentriert sich ZaRD aber auf halbwegs öffentliche
Quellen (Usenet, IRC, WWW, Filesharing in dieser Reihenfolge). Angesichts der
im Vergleich zu den tatsächlichen einschlägigen Delikten winzigen Zahl von 1086
Meldungen fragt mensch sich allerdings, was die Leute tun und wonach sie
suchen. Immerhin lassen etwa die
[[http://www.artikel5.de/artikel/bka-2000.html|Vorträge bei einer Infoveranstaltung des BKA zur Kriminalität im Internet im Februar 2000]]
schon ahnen, dass die ZaRD-Leute Größeres vorhaben.

Im September 2004 kündigt das BKA aber an, auch hier mit Datenbanktechnik laut
[[http://www.heise.de/newsticker/meldung/51185|Heise-Newsticker]]
Doppelermittlungen vermeiden zu wollen -- die Datenbank soll mit
[[Zoll]], [[Bundespolizei]] und [[LKA]]s geteilt werden.

==== Strafverfahrensdateien ====

Dies sind Dateien, die das BKA in seiner Eigenschaft als
Strafverfolgungsbehörde führt. Laut
[[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/028/1602875.pdf|BTD 16/2875]]
können diese INPOL-Verbunddateien (also von Landespolizeien fütter- und
abfragbar) sein, müssen es aber nicht. Die Theorie hinter diesen
Dateien ist, dass das BKA für eine Staatsanwaltschaft tätig ist; mit dem
Urteil des entsprechenden Strafverfahrens werden die Daten in
Strafverfahrensdateien zwingend gelöscht (sie verfolgen keinerlei
präventiven Zweck).

[[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704833.pdf|BT-Ducksache 17/4833]]
berichtet von einer "Strafverfahrensdatei PMK-links-S" (Antwort auf 11.).
Sie werde nach §483 StPO betrieben (Dateien von Gerichten, Polizeien,
Führungsaufsicht usf. für Zwecke des Strafverfahrens). Die Drucksache
erklärt dazu "Das BKA speichert die im Rahmen seiner Zuständigkeit
gewonnenen Daten in der Datei 'PMK-links-S'. Andere Polizeidienststellen,
bei denen Spuren und Hinweise eingehen, liefern die Daten auf konventionellem
Wege an". ''Was bedeutet der zweite Satz?''

==== Ehemalige Auftrags-DV für die Länder ====
Ein pikanter Aspekt der vom BKA immer wieder betriebenen Zentralisierung der polizeilichen DV ist die Auftrags-DV des BKA für einige Länder im Rahmen von INPOL-Land. D.h. einige Länder ließen früher ihre [[POLAS]]-Datenbank vom [[BKA]] administrieren. 2003 wurde INPOL-Land an die Länder zurückgegeben. Zunächst haben [[Hessen]], [[Hamburg]] und [[Baden-Württemberg]] das INPOL-Land-POLAS-Competence-Center (IPCC) gegründet um die Software gemeinsam weiter zu entwickeln. Inzwischen sind auch weitere Bundesländer angeschlossen<<FootNote([[http://de.wikipedia.org/wiki/INPOL-Land-POLAS-Competence-Center|Wikipedia-Artikel:INPOL-Land-POLAS-Competence-Center (IPCC)]])>>.


== NS-Vergangenheit des BKAs ==

Ende 1945 wurden von den alliierten Besatzungsmächten erste regionale Kriminalämter eingerichtet. Die Landesregierungen fassten in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Das Grundgesetz bestätigte, dass die Polizeihoheit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Dem Bund wurde lediglich die Befugnis zugebilligt, ein zentrales Kriminalpolizeiamt zu unterhalten (Art. 73, 87 GG). Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage trat am 15. März 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (BKAG) in Kraft. Die Behörde wies bei ihrer Gründung und über längere Zeit danach einen ungewöhnlich hohen Anteil von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP und Angehörigen der SS auf. Aufgebaut wurde sie unter der Leitung der Kriminalkommissare und ehemaligen SS-Angehörigen Paul Dickopf und Rolf Holle. Noch 1959 hatten nur zwei von 47 leitenden Beamten des BKAs keine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer<<FootNote([[http://www.perlentaucher.de/buch/8414.html|Dieter Schenk, Die braunen Wurzel des BKA]])>>.

=== Folgen der NS-Vergangenheit ===

==== Strukturelle Unzufriedenheit der Mitarbeiter ====
Auf Grund der NS-Vergangenheit herschte (und herrscht vermutlich noch immer) ein ziemlich autoritärer Führungsstile beim BKA, welcher nach einer Umfrage Anfang der 90-ziger, zu einer sehr großen Unzufriedenheit (d.h. inneren
Kündigung) der Mitarbeiter_innen beim BKA geführt hat<<FootNote([[http://www.perlentaucher.de/buch/8414.html|Dieter Schenk, Die braunen Wurzel des BKA]])>>.

==== Blindheit auf dem Rechten Auge ====

Die NS-Vergangenheit führte nach Dieter Schenk zur halbherzige Bekämpfung des Rechtsradikalismus. Der Begriff Rechtsterrorismus wird nach seinen Aussagen bei der Polizei vermieden – man spricht vom Linksterrorismus und vom Rechtsradikalismus. Über Jahrzehnte hat das BKA 30 Bedienstete im Kampf gegen Rechts und 300 im Kampf gegen Links eingesetzt<<FootNote([[http://jungle-world.com/artikel/2005/50/16573.html|Jungle World:]] Kameraden im Dienst)>>.


=== Weiteres zur Geschichte ===

 * [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/60-Jahre-BKA-Von-der-mechanisierten-Verbrechensbekaempfung-zu-INPOL-neu-1203978.html|Eine kurze Geschichte des BKA]] lieferte Heise online zum 60. der Behörde.


== Skandale ==

Weitere Skandale finden sich auf den von [[INPOL]] aus verlinkten Seiten zu
INPOL-Einzeldateien, z.B. [[AFIS]], [[FDR]] usf.

=== Viele AusländerInnen rechtswidrig in der der Teildatei KAN von INPOL und in SIS ===

Im <<Doclink(2004-LfDBaWue-TB25.pdf,25. Tätigkeitsbericht des LfD BaWü)>>, 2.1/2 wird von
einer Untersuchung von Ausschreibungen von Ausländer``Innen aus Ba``Wü berichtet,
die in [[SIS]] oder in [[KAN]] zur Fahndung ausgeschrieben wurden.
Dabei kam unter anderem heraus:

 * Zu vielen der Ausschreibungen zur Festnahme gab es keinen richterlichen Haftbefehl
 * Ausschreibende Behörden hatten häufig keine Speicherfristen angegeben, die eingebenden Behörden hatten dann einfach völlig absurde 10 Jahre eingetragen

=== BKA hilft NATO gegen polnische Presse ===

Im Vorfeld des NATO-Jubiläums 2009 hat das BKA nicht nur belgische Datensätze nach Frankreich verschickt, sondern wegen einer [[INPOL]]-Auskunft auch die Akkreditierung eines Mitarbeiters der polnischen Ausgabe von Le Monde Diplomatique sowie eines des Neuen Deutschland verhindert; dabei ging es jedenfalls in zweiterem Fall um irgendwelche halbverschimmelten Ermittlungsverfahren, in ersterem Fall ist die Datengrundlage jedenfalls hier nicht bekannt. Es entspann sich eine umfangreiche Auseinandersetzung, die [[http://www.labournet.de/diskussion/grundrechte/komm/nato09.html|Labournet|Labournet dokumentiert]]. Die Maßnahme selbst wurde [[http://www.vg-wiesbaden.justiz.hessen.de/irj/VG_Wiesbaden_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Wiesbaden_Internet/sub/c71/c71208b9-366d-7b21-79cd-aae2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm|im Oktober 2010 vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gerügt]], allerdings nicht, weil das BKA die Daten nicht hätte haben dürfen oder sollen, sondern weil es keine Rechtsgrundlage für die Übertragung an die NATO gab.



=== Nur die BRD und Dänemark haben Gewalttäter-Dateien ===

Bemerkenswert ist der Umstand, dass laut den in [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st05/st05450.en09.pdf|Ratsdokument 5450/09]] dokumentierten
Ergebnissen einer Umfrage im Auftrag des EU-Rates von 2009 die BRD das einzige
Land der [[Datenbanken EU|EU]] war, die Datenbanken für "Gewalttäter" (bzw. "Troublemaker")
hatte und neben Dänemark das einzige Land, das Definitionen für diese Begriffe für sich reklamierte.

''Anmerkung:Das stimmt so nicht, da [[Datenbanken Frankreich|Frankreich]] zumindestens über eine Hooligan Datei verfügt und über die Nachfolge der Edvige-Datei. Zudem hätte [[Datenbanken Austria|Österreich]] auch gerne so eine Datei.''

=== In Brandenburg wurde sämtliche Staatsschutzdelikte in INPOL eingespeist ===

Der LfD Brandenburg bemängelt im [[http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=132565&template=themen_e|13. TB (2004/05), Abschnitt 5]], dass nach Einrichtungsanordnung von INPOL-neu sämtliche Straftaten aus dem [[Staatsschutz]]-Bereich in INPOL übernommen werden, selbst wenn die Details nicht den INPOL-Kriterien entsprechen.

=== Big Brother Award für die INPOL-Teildatenbanken LIMO und REMO===

Das BKA bekam den Big Brother Award für 2002 für die Errichtung der
INPOL-Teildatenbanken LIMO (linksmotivierte Straftaten), REMO (Rechtsmotivierte
Straftaten) und AUMO (Ausländermotivierte Straftaten). Vgl. dazu die
[[http://www.bigbrotherawards.de/2002/.gov|Laudatio von Rolf Gößner]]

=== Zuverlässigkeitsüberprüfungen ===

Im Gegensatz zu "Sicherheitsüberprüfungen", die rechtlich geregelt von Geheimschutzbeauftragten und Geheimdiensten durchgeführt werden, sind "Zuverlässigkeitsprüfungen" eine Erfindung der Post-9/11-Hysterie. Erfunden wurden sie für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006 und sollten angeblich auf diese beschränkt bleiben.
Wenig überraschend ist die ZÜ inzwischen von einmaliger Grundrechtsverletzung
zu einem "Standardinstrument" (so der BfDI 2011 in seinem
<<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht)>>, S. 88) geworden (z.B. NATO-Jubiläum 2009, Ski-WM 2011).

Bei der ZÜ müssen Menschen, die bei Großveranstaltungen arbeiten wollen
(von Journalist_innen bis Würstlbrater_innen), freiwillig das Einverständnis
geben, ihre Daten mit den BKA-Datenbanken abzugleichen. Das Spannungsfeld
zwischen "müssen" und "freiwillig" macht schon klar, dass das Verfahren
eigentlich nicht haltbar ist. Das hat auch das VG Wiesbaden am 6.10.2010
(6 K 280/10.WI) festgestellt.

Im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht des BfDI 2011)>>, 7.2.3
(S. 88) wird daraus (leider) abgeleitet, statt eines grundsätzlichen Verbotes
bedürfe es einer "normenklaren Rechtsgrundlage, die die Voraussetzungen und
Begrenzungen eines solchen Verfahrens regelt".

== Referenzen ==

Datenbanken BKA

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Standorten in Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim (da ist der Sitz der Staatsschutz-Abteilung). Zusammen mit der Bundespolizei und dem Zoll ist es eine der drei Polizeien des Bundes.

Aufgaben des BKA

Die Aufgaben des Bundeskriminalamtes leiten sich aus den Artikel 73 Nr. 10 und Artikel 87 GG ab. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über „[…] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei“ sowie die „[…] Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung“.Zu diesem Zweck kann der Bund durch Gesetz „[…] Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen“ errichten. Darum ist das BKA ist traditionell der größte Datenmoloch auf polizeilicher Seite in der BRD.

Rechtsgrundlage

Das BKA-Gesetz

BKA-Gesetz

Die Rechtsverordnung für die BKA-Dateien nach dem BKA-Gesetz

Die Verordnung für die Dateien nach dem BKA-Gesetz wurde kurz vor der WM 2010 vom Bundesrat verabschiedet. Mit ihr reagierte der Bundesrat auf die verwaltungsgerichtliche Feststellung, der Betrieb von Verbunddateien ohne länderrechtliche Verankerung sei föderativ inkorrekt.

Die Verordnung ist ein Beispiel, warum rein legalistisches Vorgehen nicht weit führt, wiederholt sie doch blind die Regelungen aus dem BKAG. Auch der BfDI zeigt sich in seinem 23. Tätigkeitsbericht 2011 (S. 87) enttäuscht:

Leider wurde die Chance vertan, die zu speichernden Datenarten auf das erforderliche Maß zu beschränken. Mit den Verordnungsregelungen wurde der durch die §§ 8, 9 BKA-Gesetz gesteckte gesetzliche Rahmen vollständig ausgeschöpft. So bin ich mit meiner Forderung, den Satz an „Grunddaten“ zu erfassten Personen zu beschränken, nicht durchgedrungen. Meine Anregung, in dem Verordnungstext die Regelung des § 8 Absatz 5 BKAG zu „sonstigen Personen“ weiter zu konkretisieren, ist ebenso nicht aufgegriffen worden.

Datenbanken des BKA

Übersichten über vom BKA betriebene Datenbanken geben fast schon regelmäßig Antworten auf Bundestagsanfragen der Linken:

INPOL

Das BKA bezeichnet seine eigene Datenhaltung, egal ob zum Eigengebrauch oder zur Verwendung der Landespolizeien, kollektiv als "Informationssystem der Polizei" oder INPOL. Dabei gibt es im groben die normale INPOL-Dateien, auf die alle Polizeibehörden der BRD Zugriff haben und INPOL-Fall auf die nur die Spezialabteilungen, wie z.B. OK, WiKri(Wirtschaftskriminalität) und Staatsschutz der Polizeibehörden Zugriff haben. Zudem besitzt das BKA noch eigene Amtsdateien, auf die nur das BKA Zugriff hat (wobei die meisten Daten von den Ländern stammen) .

Operative Fallanalyse

Zur Unterstützung der operativen Fallanalyse mittel Data Mining verwendet das BKA laut einer Antwort auf eine Anfrage der Linken von 2011 auch die Software von Rola Security, wie viele andere Bundesländer auch.

Antiterrordatei

Die gemeinsame "Anti-Terror-Datenbank" von Geheimdiensten und Polizeien des Bundes und der Länder ist beim BKA angesiedelt.

Europol

Das BKA ist die Zentralstelle für Europol, hier müssen auch die AuskunftErsuchen an Europol hingeschickt werden.

Schengener Informationssystem (SIS)

Für das Schengener Informationssystem SIS im Rahmen der EU fungiert das BKA als Kontaktstelle ("SIRENE").

Weitere Datenverarbeitung des BKAs

ZaRD (Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen)

Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zunächst eine "menschliche Netzstreife" mit deutlichem Fokus auf Pornografie und verwandte Verbrechen -- nach Kinderpornografie an zweiter Stelle waren bei den Verdachtsmeldungen laut Zahlen von 2001 aber immerhin schon "Staatschutzdelikte" mit 8.2% bzw. 89 Meldungen.

Ganz offensichtlich konzentriert sich ZaRD aber auf halbwegs öffentliche Quellen (Usenet, IRC, WWW, Filesharing in dieser Reihenfolge). Angesichts der im Vergleich zu den tatsächlichen einschlägigen Delikten winzigen Zahl von 1086 Meldungen fragt mensch sich allerdings, was die Leute tun und wonach sie suchen. Immerhin lassen etwa die Vorträge bei einer Infoveranstaltung des BKA zur Kriminalität im Internet im Februar 2000 schon ahnen, dass die ZaRD-Leute Größeres vorhaben.

Im September 2004 kündigt das BKA aber an, auch hier mit Datenbanktechnik laut Heise-Newsticker Doppelermittlungen vermeiden zu wollen -- die Datenbank soll mit Zoll, Bundespolizei und LKAs geteilt werden.

Strafverfahrensdateien

Dies sind Dateien, die das BKA in seiner Eigenschaft als Strafverfolgungsbehörde führt. Laut BTD 16/2875 können diese INPOL-Verbunddateien (also von Landespolizeien fütter- und abfragbar) sein, müssen es aber nicht. Die Theorie hinter diesen Dateien ist, dass das BKA für eine Staatsanwaltschaft tätig ist; mit dem Urteil des entsprechenden Strafverfahrens werden die Daten in Strafverfahrensdateien zwingend gelöscht (sie verfolgen keinerlei präventiven Zweck).

BT-Ducksache 17/4833 berichtet von einer "Strafverfahrensdatei PMK-links-S" (Antwort auf 11.). Sie werde nach §483 StPO betrieben (Dateien von Gerichten, Polizeien, Führungsaufsicht usf. für Zwecke des Strafverfahrens). Die Drucksache erklärt dazu "Das BKA speichert die im Rahmen seiner Zuständigkeit gewonnenen Daten in der Datei 'PMK-links-S'. Andere Polizeidienststellen, bei denen Spuren und Hinweise eingehen, liefern die Daten auf konventionellem Wege an". Was bedeutet der zweite Satz?

Ehemalige Auftrags-DV für die Länder

Ein pikanter Aspekt der vom BKA immer wieder betriebenen Zentralisierung der polizeilichen DV ist die Auftrags-DV des BKA für einige Länder im Rahmen von INPOL-Land. D.h. einige Länder ließen früher ihre POLAS-Datenbank vom BKA administrieren. 2003 wurde INPOL-Land an die Länder zurückgegeben. Zunächst haben Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg das INPOL-Land-POLAS-Competence-Center (IPCC) gegründet um die Software gemeinsam weiter zu entwickeln. Inzwischen sind auch weitere Bundesländer angeschlossen1.

NS-Vergangenheit des BKAs

Ende 1945 wurden von den alliierten Besatzungsmächten erste regionale Kriminalämter eingerichtet. Die Landesregierungen fassten in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Das Grundgesetz bestätigte, dass die Polizeihoheit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Dem Bund wurde lediglich die Befugnis zugebilligt, ein zentrales Kriminalpolizeiamt zu unterhalten (Art. 73, 87 GG). Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage trat am 15. März 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (BKAG) in Kraft. Die Behörde wies bei ihrer Gründung und über längere Zeit danach einen ungewöhnlich hohen Anteil von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP und Angehörigen der SS auf. Aufgebaut wurde sie unter der Leitung der Kriminalkommissare und ehemaligen SS-Angehörigen Paul Dickopf und Rolf Holle. Noch 1959 hatten nur zwei von 47 leitenden Beamten des BKAs keine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer2.

Folgen der NS-Vergangenheit

Strukturelle Unzufriedenheit der Mitarbeiter

Auf Grund der NS-Vergangenheit herschte (und herrscht vermutlich noch immer) ein ziemlich autoritärer Führungsstile beim BKA, welcher nach einer Umfrage Anfang der 90-ziger, zu einer sehr großen Unzufriedenheit (d.h. inneren Kündigung) der Mitarbeiter_innen beim BKA geführt hat2.

Blindheit auf dem Rechten Auge

Die NS-Vergangenheit führte nach Dieter Schenk zur halbherzige Bekämpfung des Rechtsradikalismus. Der Begriff Rechtsterrorismus wird nach seinen Aussagen bei der Polizei vermieden – man spricht vom Linksterrorismus und vom Rechtsradikalismus. Über Jahrzehnte hat das BKA 30 Bedienstete im Kampf gegen Rechts und 300 im Kampf gegen Links eingesetzt3.

Weiteres zur Geschichte

Skandale

Weitere Skandale finden sich auf den von INPOL aus verlinkten Seiten zu INPOL-Einzeldateien, z.B. AFIS, FDR usf.

Viele AusländerInnen rechtswidrig in der der Teildatei KAN von INPOL und in SIS

Im 25. Tätigkeitsbericht des LfD BaWü, 2.1/2 wird von einer Untersuchung von Ausschreibungen von AusländerInnen aus BaWü berichtet, die in SIS oder in KAN zur Fahndung ausgeschrieben wurden. Dabei kam unter anderem heraus:

  • Zu vielen der Ausschreibungen zur Festnahme gab es keinen richterlichen Haftbefehl
  • Ausschreibende Behörden hatten häufig keine Speicherfristen angegeben, die eingebenden Behörden hatten dann einfach völlig absurde 10 Jahre eingetragen

BKA hilft NATO gegen polnische Presse

Im Vorfeld des NATO-Jubiläums 2009 hat das BKA nicht nur belgische Datensätze nach Frankreich verschickt, sondern wegen einer INPOL-Auskunft auch die Akkreditierung eines Mitarbeiters der polnischen Ausgabe von Le Monde Diplomatique sowie eines des Neuen Deutschland verhindert; dabei ging es jedenfalls in zweiterem Fall um irgendwelche halbverschimmelten Ermittlungsverfahren, in ersterem Fall ist die Datengrundlage jedenfalls hier nicht bekannt. Es entspann sich eine umfangreiche Auseinandersetzung, die Labournet. Die Maßnahme selbst wurde im Oktober 2010 vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gerügt, allerdings nicht, weil das BKA die Daten nicht hätte haben dürfen oder sollen, sondern weil es keine Rechtsgrundlage für die Übertragung an die NATO gab.

Nur die BRD und Dänemark haben Gewalttäter-Dateien

Bemerkenswert ist der Umstand, dass laut den in Ratsdokument 5450/09 dokumentierten Ergebnissen einer Umfrage im Auftrag des EU-Rates von 2009 die BRD das einzige Land der EU war, die Datenbanken für "Gewalttäter" (bzw. "Troublemaker") hatte und neben Dänemark das einzige Land, das Definitionen für diese Begriffe für sich reklamierte.

Anmerkung:Das stimmt so nicht, da Frankreich zumindestens über eine Hooligan Datei verfügt und über die Nachfolge der Edvige-Datei. Zudem hätte Österreich auch gerne so eine Datei.

In Brandenburg wurde sämtliche Staatsschutzdelikte in INPOL eingespeist

Der LfD Brandenburg bemängelt im 13. TB (2004/05), Abschnitt 5, dass nach Einrichtungsanordnung von INPOL-neu sämtliche Straftaten aus dem Staatsschutz-Bereich in INPOL übernommen werden, selbst wenn die Details nicht den INPOL-Kriterien entsprechen.

=== Big Brother Award für die INPOL-Teildatenbanken LIMO und REMO===

Das BKA bekam den Big Brother Award für 2002 für die Errichtung der INPOL-Teildatenbanken LIMO (linksmotivierte Straftaten), REMO (Rechtsmotivierte Straftaten) und AUMO (Ausländermotivierte Straftaten). Vgl. dazu die Laudatio von Rolf Gößner

Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Im Gegensatz zu "Sicherheitsüberprüfungen", die rechtlich geregelt von Geheimschutzbeauftragten und Geheimdiensten durchgeführt werden, sind "Zuverlässigkeitsprüfungen" eine Erfindung der Post-9/11-Hysterie. Erfunden wurden sie für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006 und sollten angeblich auf diese beschränkt bleiben. Wenig überraschend ist die ZÜ inzwischen von einmaliger Grundrechtsverletzung zu einem "Standardinstrument" (so der BfDI 2011 in seinem 23. Tätigkeitsbericht, S. 88) geworden (z.B. NATO-Jubiläum 2009, Ski-WM 2011).

Bei der ZÜ müssen Menschen, die bei Großveranstaltungen arbeiten wollen (von Journalist_innen bis Würstlbrater_innen), freiwillig das Einverständnis geben, ihre Daten mit den BKA-Datenbanken abzugleichen. Das Spannungsfeld zwischen "müssen" und "freiwillig" macht schon klar, dass das Verfahren eigentlich nicht haltbar ist. Das hat auch das VG Wiesbaden am 6.10.2010 (6 K 280/10.WI) festgestellt.

Im 23. Tätigkeitsbericht des BfDI 2011, 7.2.3 (S. 88) wird daraus (leider) abgeleitet, statt eines grundsätzlichen Verbotes bedürfe es einer "normenklaren Rechtsgrundlage, die die Voraussetzungen und Begrenzungen eines solchen Verfahrens regelt".

Referenzen