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Das Prinzip der Verfügbarkeit ist die offizielle Losung der Sicherheitsbehörden der EU, die dem aus dem [[Volkszählungsurteil]] resultierenden Prinzip der [[Zweckbindung]] widerspricht.
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 * [[CECIS]] -- Datenbank Infrastruktur zum [[Katastrophenschutz]]
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=== Die EU-Kommission zur Zweckbindung ===

Die EU-Kommission meint im Rahmen des [[#Quellen|Berichtes zum Informationsmanagement in der EU]] an das Parlament zur [[Zweckbindung]] der Daten folgendes:

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Zweckbindung

Die meisten der oben dargestellten Instrumente haben eine einzige Zweckbestimmung: bei EURODAC geht es um eine verbesserte Funktionsweise des Dublin-Systems; mit API sollen die Grenzkontrollen verbessert werden; die schwedische Initiative dient der Verbesserung strafrechtlicher Ermittlungen und polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren; das Übereinkommen Neapel II dient der Verhinderung, Aufdeckung, Verfolgung und Sanktionierung des Zollbetrugs; beim ZIS geht es um die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerwiegender Verstöße gegen die nationalen Gesetze durch eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden; ECRIS, FIU und ARO sollen den grenzübergreifenden Datenaustausch in bestimmten Bereichen rationalisieren, und der Prüm- Beschluss, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, TFTP und PNR dienen der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität. SIS, SIS II und VIS sind die
wichtigsten Ausnahmen: Die ursprüngliche Zweckbestimmung des VIS war der grenzübergreifende Austausch von Visadaten, was später auf die Verhinderung und
Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität ausgedehnt wurde. SIS und SIS II sollen ein hohes Sicherheitsniveau im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gewährleisten und den Personenverkehr anhand der über dieses System ausgetauschten Informationen erleichtern. Mit Ausnahme dieser zentralisierten Informationssysteme ist die Zweckbindung anscheinend ein Hauptmerkmal des Informationsmanagements auf EU-Ebene.

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Eine Auflistung der geplanten und vorhandenen Datenbanken auf EU-Ebene gibt es in einem Bericht der EU-Komission von 2010 , welches auf der Webseite von Statewatch zu finden ist:
 
[[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|Information der EU-Komission über EU-Datenbanken]] (pdf)
   
Generelle Einsichten der EU-Innenminister zum Thema Datenaustausch enthält ein Ratsdokument vom Dezember 2009 :

[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16637.en09.pdf|Ratsdokument 16637/09]] (pdf).
Eine Auflistung der geplanten und vorhandenen Datenbanken auf EU-Ebene gibt es in einem Bericht der EU-Komission von 2010:
 
 * [[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|Overview EU Information Mangagement System of the EU-comission ]] (pdf)
 * [[http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/com_2010_385_de.pdf|Übersicht der EU-Komission zum Informationsmanagement in der EU]] (pdf)

== Rechtsgrundlagen ==

Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen der EU-[[Datenbanken]] und Austauschsysteme gibt es auf der Webseite der EU:

 [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/jl0040_de.htm|Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht]]
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Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen. [[Europol]] gilt aber trotz der Eingliederung der dritten Säule in die EU weiterhin eine supranationale Organisation. Inzwischen gilt der [[Lissabon-Vertrag]], mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen. [[Europol]] gilt aber trotz der Eingliederung der dritten Säule in die EU weiterhin eine supranationale Organisation.
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Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu [[SIS]] und den [[Europol]]-Datenbanken) nicht viel Wert sein mögen und sicher irgendwo in den 400 Seiten Vertragswerk (Lissabon-Vertrag + AEU Vertrag) eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden steht. Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu [[SIS]] und den [[Europol]]-Datenbanken) nicht viel Wert sein mögen und sicher irgendwo in den 400 Seiten Vertragswerk ([[Lissabon-Vertrag]] + AEU Vertrag) eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden steht.
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==== EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ====

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Drastisch ist auch das Beispiel der Speicherung von "Troublemakern" in dem Fahndungssystem [[SIS]], einer Idee der deutschen Regierungen seit den Gipfeln von Göteborg und Genua im Jahre 2001. Eine schöne Abhandlung darüber ist die [[http://www.statewatch.org/analyses/no-93-troublemakers-apr-10.pdf|Statewatch-Analye 93]] (2010-04-10), die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von zukünftigen "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung:

[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st05/st05450.en09.pdf|Ratsdokument 5450/09 zu Troublemakern]] (pdf)
Drastisch ist auch das Beispiel der Speicherung von "Troublemakern" in dem Fahndungssystem [[SIS]], einer Idee der deutschen Regierungen seit den Gipfeln von Göteborg und Genua im Jahre 2001. Eine schöne Abhandlung darüber steht in einer Analyse von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch die die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von zukünftigen "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung:

 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st05/st05450.en09.pdf|Ratsdokument 5450/09 zu Troublemakern]] (pdf)
 * [[http://www.statewatch.org/analyses/no-93-troublemakers-apr-10.pdf|Statewatch-Analye 93]] (pf)
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Das OPC soll ein "Instrument zum Beobachten von Radikalisierungsprozessen innerhalb der EU sein. Das Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als [[http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf|Entwurf bei Statewatch]] schlägt dazu ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, [[Europol]], [[Eurojust]] und der EU-Geheimdienst WikiPedia:Joint_Situation_Centre Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt das recht nebulös, so dass unklar ist, was da eigentlich geplant ist. Das OPC soll ein "Instrument zum Beobachten von Radikalisierungsprozessen innerhalb der EU sein. Das Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als [[http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf|Entwurf bei Statewatch]] schlägt dazu ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, [[Europol]], [[Eurojust]] und der EU-Geheimdienst [[SitCen]] Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt das recht nebulös, so dass unklar ist, was da eigentlich geplant ist.
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Eine Art EU-weite Datensammlung für SpuDok Daten, dabei sollen auf die Daten auch [[Data Mining]] Programme angewendet werden. Eine Art EU-weite Datensammlung zum Waffenschmuggel, dabei sollen auf die Daten auch [[Data Mining]] Programme angewendet werden.
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Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten; die [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:023:0037:0042:EN:PDF|Terrorliste vom Januar 2009]] enthielt 59 Personen und 47 Organisationen. Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten inzwischen auch für weitere Organisationen und Personen. Die [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:023:0037:0042:EN:PDF|Terrorliste vom Januar 2009]] enthielt 59 Personen und 47 Organisationen.
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 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16637.en09.pdf|Ratsdokument 16637/09]] (pdf) -- Generelle Einsichten der EU-Innenminister zum Thema Datenaustausch

Datenbanken EU

  • http://euro-police.noblogs.org/files/2011/02/censilia-150x75.png

Einzeldatenbanken der EU

  • SIS (bzw. SIS II) -- Schengener Informationssystem (Fahndungsdaten für Personen und Sachen, es gibt geheime und offenene Ausschreibungen)

  • Europol (Datenbanken des Europäischen Polizeiamtes Europol)

  • EURODAC -- Fingerabdrücke von allen AsylbewerberInnen

  • VIS -- Visadatenbank (noch nicht technisch realisiert)

  • CIS und FIDE -- Datenbanken für den Zoll mit Zugriffsmöglichkeiten von Europol und Eurojust (in Planung)

  • Entry-Exit-System -- Fluggastdaten von Nicht-EU Bürgern bei Ein- und Ausreise aus der EU (in Planung)

  • Eurojust -- Gemeinsame Datenbank der Staatsanwaltschaften

  • PNR EU -- Flugastdaten aller EU BürgerInnen auch bei Innereuropäischen Flügen (in Planung)

  • SitCen -- Datenbanken des europäischen Geheimdienstes Joint_Situation_Centre

  • FRONTEX -- Datenbanken der europäischen Grenzschutzagentur

Vernetzung nationaler Datenbanken entsprechend "Prinzip der Verfügbarkeit"

Das Prinzip der Verfügbarkeit ist die offizielle Losung der Sicherheitsbehörden der EU, die dem aus dem Volkszählungsurteil resultierenden Prinzip der Zweckbindung widerspricht.

  • Vorratsdatenspeicherung (offizielle Bezeichnung: Data Retention Directive)

  • ECRIS -- European Criminal Records Information System (geplantes EU-weites Bundeszentralregister)

  • EPRIS -- European Police Records Index System; eine Art europaweiter Kriminal Akten Nachweis (in Planung)

  • API Flugastdaten von Einreisenden aus Drittstaaten in die EU

  • VISION -- VISA Austausch bei Verdacht auf Terrororismus und Organisierte Kriminialität

  • Zusammenarbeit der Zollbehörden im Rahmen des Neapel II-Vertrages

  • FIU.net Kontodaten- und Kontobewegungs- Austausch um Terrorismusfinanzierungsprogramme zu entdecken (für Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften)

  • Schwedische Initiative zeitlich befristeter Datenaustausch von Ermittlungsdaten (DNA, Nachweisakten, ... ) zwischen den nationalen Polizeibehörden, d.h. eine Art EU-weit gültiger Vertrag von Prüm (in Planung)

  • ARO -- Asset Recovery Offices cooperation, Austausch von Bankkonten, KFZ-Kennzeichen bei Ermittlungen, teil der Schwedischen Initiative (in Planung)

  • National and EU-Cybercrime Platforms

Datenbanken der EU für den Nicht-Repressionsbereich

Bilaterale Verträge

  • Vertrag von Prüm -- Regelung für den vereinfachteren bilateralen Austausch von DNA-Daten und Nachweisakten zwischen einigen EU-Staaten (derzeit 10 und Norwegen)

  • EU-SEC II Datenaustausch über Verbindungsbeamte bei Großereignissen (WM, G8, ... )

Internationale Abkommen

  • PNR Fluggastdatenweitergabe an die USA, Australien und Kannada

  • SWIFT offiziell heißt das EU-US TFTP-Agreement und ist ein Abkommen für die Weitergabe von Daten über internationale Überweisungen aus der EU an die USA

Infrastruktur

  • SIRENE -- Die Sirenen verwalten den nationalen Spiegel von SIS, in der BRD ist die Sirene beim BKA angegliedert

Die EU-Kommission zur Zweckbindung

Die EU-Kommission meint im Rahmen des Berichtes zum Informationsmanagement in der EU an das Parlament zur Zweckbindung der Daten folgendes:

Zweckbindung

Die meisten der oben dargestellten Instrumente haben eine einzige Zweckbestimmung: bei EURODAC geht es um eine verbesserte Funktionsweise des Dublin-Systems; mit API sollen die Grenzkontrollen verbessert werden; die schwedische Initiative dient der Verbesserung strafrechtlicher Ermittlungen und polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren; das Übereinkommen Neapel II dient der Verhinderung, Aufdeckung, Verfolgung und Sanktionierung des Zollbetrugs; beim ZIS geht es um die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerwiegender Verstöße gegen die nationalen Gesetze durch eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden; ECRIS, FIU und ARO sollen den grenzübergreifenden Datenaustausch in bestimmten Bereichen rationalisieren, und der Prüm- Beschluss, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, TFTP und PNR dienen der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität. SIS, SIS II und VIS sind die wichtigsten Ausnahmen: Die ursprüngliche Zweckbestimmung des VIS war der grenzübergreifende Austausch von Visadaten, was später auf die Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität ausgedehnt wurde. SIS und SIS II sollen ein hohes Sicherheitsniveau im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gewährleisten und den Personenverkehr anhand der über dieses System ausgetauschten Informationen erleichtern. Mit Ausnahme dieser zentralisierten Informationssysteme ist die Zweckbindung anscheinend ein Hauptmerkmal des Informationsmanagements auf EU-Ebene.

Quellen

Eine Auflistung der geplanten und vorhandenen Datenbanken auf EU-Ebene gibt es in einem Bericht der EU-Komission von 2010:

Rechtsgrundlagen

Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen der EU-Datenbanken und Austauschsysteme gibt es auf der Webseite der EU:

Rechtliche Stellung der Polizeilichen Justiziellen Zusammenarbeit in der EU

Vor dem Lissabon Vertrag außerhalb der EU

Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne in drei Säulen räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) alleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten (bis auf Schengen).

Sonderstellung von Schengen in der ersten Säule

Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt).Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die EU-Datenschutzrichtlinie (die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und so wurde vielfach laviert. Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen; mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen.

Weiteres zur Rechtsstellung von SIS

Das EU-Parlament gab offen zu, dass z.B. SIS lange keine Rechtsgrundlage hatte:

  • "the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty".

Quelle: Statement des EU-Parlamentes

Seit dem Lissabon Vertrag als Teil der EU

Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen. Europol gilt aber trotz der Eingliederung der dritten Säule in die EU weiterhin eine supranationale Organisation.

Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in Artikel 16 des AEU Vertrages (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu SIS und den Europol-Datenbanken) nicht viel Wert sein mögen und sicher irgendwo in den 400 Seiten Vertragswerk (Lissabon-Vertrag + AEU Vertrag) eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden steht.

EU-Datenschutzrichtlinie

EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation

Artikel 16 AEUV

  • Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.

Das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und von Seiten der BRD-DatenschützerInnen für für Polizei und Justiz bindende gehalten (37. TB LfD Hessen, 2.3).

Datenschutzkontrolle

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Damit der Europäische Datenschutzbeauftragte seiner Aufgabe als unabhängige Kontrollbehörde nachkommen kann, wurde sein Amt durch die EG-Verordnung 45/2001 unabhängig und weisungsfrei gestaltet. Er ist keinem EU-Organ und keiner anderen EU-Einrichtung unterstellt und genießt dieselbe Immunität wie die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs. Für supranationale Organisationen, wie Europol ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig.

Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten

Joint Supervisory Bodys (JSB) oder Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI)

Als Ersatz für richtige Datenschutzbeauftragten haben Europol, Eurojust und SIS so genannte JSBs (Joint Supervisory Bodies) oder Authoritys, in denen je zwei VertreterInnen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig.

Liste der JSBs auf der Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten

Fünfjahrespläne Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit

Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahresplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht zum Glück im EU-Gerangel unter. (Anmerkung: Als Horrorschocker lesen sich die Dinger aber ganz gut.)

Tampere-Programm (2000-2005)

Haager Programm (2005-2010)

Stockholm-Programm (2010-2015)

Die Rolle der BRD

Wenn etwa bei Vorratsdatenspeicherung und beim E-Perso die Berliner Regierung so tut als würde sie von Brüssel unter Druck gesetzt, stimmt das nicht. Denn die Vorgaben in Brüssel werden durch die nationalen Regierungen (EU-Rat) in die Kommission eingebarcht. Dabei werden die meisten Sachen von Frankreich, UK und der BRD eingebracht. Von deutscher Seite geschieht das meist noch durch massiven Lobbyismus der Bertelsmann-Stiftung. So auch im Bereich der Inneren Sicherheit (Innere Sicherheit ist Neusprech für Repression). Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung zum Vertrag von Prüm und der Future Group. Bis heute sind die Experten beim Vertrag von Prüm im DNA- und Fingerabdruckbereich unter einer BKA-Mailadresse erreichbar. (vgl. Ratsmitteilung 5904/1/10, S. 5).

Drastisch ist auch das Beispiel der Speicherung von "Troublemakern" in dem Fahndungssystem SIS, einer Idee der deutschen Regierungen seit den Gipfeln von Göteborg und Genua im Jahre 2001. Eine schöne Abhandlung darüber steht in einer Analyse von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch die die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von zukünftigen "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung:

Forschungs-Rahmenprogramme

Die EU legt regelmäßig "Forschungsrahmenprogramme" für den Sicherheistbereich auf. Dabei geht es um Katastrophenschutz, Schutz vor Massenpaniken bei Großereignissen, Migrationskontrolle, Computergestützte Auswertung der Videoüberwachung, ...

Allgemeine Kritik der IMI

Eine kritische Analyse der Forschungsprojekte allgemein gibt es von der Informationsstelle Militarisierung:

Rüstung durch die Hintertür: Das EU-Sicherheitsforschungsprogramm

INDECT

Mit dem Projekt INDECT sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels Data Mining zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden.

Anmerkung: Real ist dieses eine größenwahnsinnige Idee und dürfte eher auf die Unterdrückung von anti-konformen Verhalten und somit die Diskriminierung von Randgruppen hinauslaufen.

OPC

OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention" Das OPC soll ein "Instrument zum Beobachten von Radikalisierungsprozessen innerhalb der EU sein. Das Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als Entwurf bei Statewatch schlägt dazu ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, Europol, Eurojust und der EU-Geheimdienst SitCen Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt das recht nebulös, so dass unklar ist, was da eigentlich geplant ist.

SAMURAI

SAMURAI Suspicious and Abnormal behaviour Monitoring Using a netwoRk of cAmeras & sensors for sItuation awareness enhancement

Intelligente Videoüberwachung in Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentern.

ODYSSEAY

ODYSSEAY Strategic Pan-European Ballistics Intelligence Platform for Combating Organised Crime and Terrorism

Eine Art EU-weite Datensammlung zum Waffenschmuggel, dabei sollen auf die Daten auch Data Mining Programme angewendet werden.

Anmerkung: Die EU scheint vergessen zu haben, dass Odysseus nach der Sage, zwar das trojanische Pferd erfunfen hat, dafür aber mit einer mehrjährigen Irrfahrt bestraft wurde. ;)

AMASS

AMASS Autonomous Maritime Surveillance System

Automatische Detektion von Flüchtlingsbooten koordininiert von Carl Zeiss.

Weitere Projekte

In einer Broschüre der EU von 2009 werden alle EU-Forschungsprojekte im Sicherheitsbereich vorgestellt. Viele betreffen Katastrophenschutz, es gibt aber auch dort etliche vom DatenSchutz Aspekt nicht unproblematische Projekte.

SECURITY RESEARCH PROJECTS - Towards a more secure society and increased industrial competitiveness (pdf)

Wahrscheinlich tote Projekte

In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.

EU-Terrorliste

Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afghanischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).

Im Urteil vom 03.09.2008 Az. C-402/05 P und C-415/05 P des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da sie willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen.

Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten inzwischen auch für weitere Organisationen und Personen. Die Terrorliste vom Januar 2009 enthielt 59 Personen und 47 Organisationen.

Für die EU-Terrorliste gab es 2008 einen Big Brother Award.

Statements der EU-Präsidentschaft