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Zur Einführung in die DV auf EU-Ebene taugen immer noch zwei Folgen der Datenschmutz-Rubrik Get Connected von 2010: [[http://datenschmutz.de/gc/html/eudb.html|Teil 1]], [[http://datenschmutz.de/gc/html/eudb2.html|Teil 2]]. Viel dazu findet sich auch in der [[http://digit.gipfelsoli.org/|Artikelsammlung von Matthias Monroy]]. |
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= Datenbanken EU = <<Iimage(2010-Censilia.png,EU-Innenkommissarin Cecila Malmström als Censilia)>> === Einzeldatenbanken der EU === * [[SIS]] (bzw. [[SIS II]]) -- Schengener Informationssystem (Fahndungsdaten für Personen und Sachen, verdeckte und offenene Ausschreibungen) * [[Europol]] (Datenbanken des Europäischen Polizeiamtes WikiPedia:Europol) * [[EURODAC]] -- Fingerabdrücke von allen AsylbewerberInnen * [[VIS]] -- Visadatenbank (noch nicht technisch realisiert) * [[CIS und FIDE]] -- Datenbanken für den Zoll mit Zugriffsmöglichkeiten von Europol und Eurojust (in Planung) * [[Entry-Exit-System]] -- Fluggastdaten von Nicht-EU Bürgern bei Ein- und Ausreise aus der EU (in Planung) |
= Zentrale Datenbanken = * [[SIS]] (vgl. auch [[SIS-alt]] für jede Menge Geschichte, Zahlen und Anekdoten) -- Schengener Informationssystem (Fahndungsdaten für Personen und Sachen, verdeckte und offenene Ausschreibungen) * [[Europol]] (Datenbanken des Europäischen Polizeiamtes Europol, allen voran das „EU-weite [[KAN]]-Äquivalent [[EIS]]) * [[EURODAC]] -- Fingerabdrücke von allen Asylbewerber_innen * [[VIS]] -- Visadatenbank * SSI – „Single Search Interface”, im <<Doclink(2016-hlexperts-report3.pdf,3. Bericht der expert group on information systems)>> diskutierter Plan, eine einheitliche Suchschnittstelle zu den großen Datenbanken (SIS, VIS, EIS) zu schaffen. Dazu soll auch ein noch nicht näher benannter „Shared biometric matching service” kommen, um Fingerabdrücke, DNA-Spuren und Fotos abgleichen zu können * [[CIS und FIDE]] -- Datenbanken für den Zoll mit Zugriffsmöglichkeiten von Europol und Eurojust * [[EU-PNR]] -- Speicherung von Fluggastdaten (vgl. auch unten zum Transfer von [[PNR]] in Drittstaaten]] * [[Entry-Exit-System]] oder EES -- Fluggastdaten von Nicht-EU Bürgern bei Ein- und Ausreise aus der EU (in Planung) |
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* [[PNR EU]] -- Flugastdaten aller EU BürgerInnen auch bei Innereuropäischen Flügen (in Planung) | |
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=== Vernetzung nationaler Datenbanken entsprechend "Prinzip der Verfügbarkeit" === Das Prinzip der Verfügbarkeit ist die offizielle Losung der Sicherheitsbehörden der EU, die dem aus dem [[Volkszählungsurteil]] resultierenden Prinzip der [[Zweckbindung]] widerspricht. * [[Vorratsdatenspeicherung]] (offizielle Bezeichnung: Data Retention Directive) * [[ECRIS]] -- European Criminal Records Information System (geplantes EU-weites [[Bundeszentralregister]]) |
* Auch die EU gibt eine [[Terrorlisten|Terrorliste]] heraus * [[OLAF]] Datenbanken der Anti-Korruptionsbehörde der EU-Komission = Denzentralisierte Informationssysteme = Die EU reguliert bzw. mandatiert verschiedene Systeme zum Austausch verschiedener Daten zwischen verschiedenen Repressions- und Präventionsorganen der Nationalstaaten. Ein etwas in die Jahre gekommenes Schlagwort dazu ist „Prinzip der Verfügbarkeit”. Generelle Überlegungen von offizieller Seite finden sich etwa in <<Ratsdokument(16637/09)>> (2009). * [[Vertrag von Prüm]] -- Regelung für den vereinfachteren bilateralen Austausch von DNA-Daten und Nachweisakten zwischen einigen EU-Staaten (derzeit 10 und Norwegen) * [[ECRIS]] -- European Criminal Records Information System (EU-weites [[Bundeszentralregister]]) |
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=== Datenbanken der EU für den Nicht-Repressionsbereich === | = Datenbanken der EU für den Nicht-Repressionsbereich = |
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=== Bilaterale Verträge === * [[Vertrag von Prüm]] -- Regelung für den vereinfachteren bilateralen Austausch von DNA-Daten und Nachweisakten zwischen einigen EU-Staaten (derzeit 10 und Norwegen) |
= Verträge zum Bi- oder Multilateralen Datenaustausch = |
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=== Internationale Abkommen === * [[PNR]] Fluggastdatenweitergabe an die USA, Australien und Kannada |
* [[PNR]] Fluggastdatenweitergabe an die USA, Australien und Kanada |
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=== Infrastruktur === | = Infrastruktur = |
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=== Die EU-Kommission zur Zweckbindung === Die EU-Kommission meint im Rahmen des [[#Quellen|Berichtes zum Informationsmanagement in der EU]] an das Parlament zur [[Zweckbindung]] der Daten folgendes: {{{#!wiki important Zweckbindung Die meisten der oben dargestellten Instrumente haben eine einzige Zweckbestimmung: bei EURODAC geht es um eine verbesserte Funktionsweise des Dublin-Systems; mit API sollen die Grenzkontrollen verbessert werden; die schwedische Initiative dient der Verbesserung strafrechtlicher Ermittlungen und polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren; das Übereinkommen Neapel II dient der Verhinderung, Aufdeckung, Verfolgung und Sanktionierung des Zollbetrugs; beim ZIS geht es um die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerwiegender Verstöße gegen die nationalen Gesetze durch eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden; ECRIS, FIU und ARO sollen den grenzübergreifenden Datenaustausch in bestimmten Bereichen rationalisieren, und der Prüm- Beschluss, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, TFTP und PNR dienen der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität. SIS, SIS II und VIS sind die wichtigsten Ausnahmen: Die ursprüngliche Zweckbestimmung des VIS war der grenzübergreifende Austausch von Visadaten, was später auf die Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität ausgedehnt wurde. SIS und SIS II sollen ein hohes Sicherheitsniveau im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gewährleisten und den Personenverkehr anhand der über dieses System ausgetauschten Informationen erleichtern. Mit Ausnahme dieser zentralisierten Informationssysteme ist die Zweckbindung anscheinend ein Hauptmerkmal des Informationsmanagements auf EU-Ebene. |
* [[SIENA]] – Infrastruktur zum Austausch von Polizeidaten = Rechtsgrundlagen = Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen der EU-[[Datenbanken]] und Austauschsysteme gibt es auf der Webseite der EU: [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/jl0040_de.htm|Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht]] == Vor dem Lissabon Vertrag außerhalb der EU == Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne von drei Säulen (vgl [[http://de.wikipedia.org/wiki/Drei_S%C3%A4ulen_der_Europ%C3%A4ischen_Union|Wikipedia-Artikel zu den drei Säulen der EU]]) räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) alleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten (bis auf [[SIS|Schengen]]). Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt).Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die [[Datenbanken EU#EU-Datenschutzrichtlinie|EU-Datenschutzrichtlinie]] (die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und so wurde vielfach laviert. Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen; mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen. == Seit dem Lissabon Vertrag als Teil der EU == Inzwischen gilt der [[Lissabon-Vertrag]], mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen. [[Europol]] gilt aber trotz der Eingliederung der dritten Säule in die EU weiterhin eine supranationale Organisation. Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in [[Datenbanken EU#Artikel 16 AEUV|Artikel 16]] des [[http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Arbeitsweise_der_Europ%C3%A4ischen_Union|AEU Vertrages]] (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu [[SIS]] und den [[Europol]]-Datenbanken) nicht viel Wert sein mögen und sicher irgendwo in den 400 Seiten Vertragswerk ([[Lissabon-Vertrag]] + AEU Vertrag) eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden steht. === Artikel 16 AEUV === {{{#!blockquote Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht. |
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== Quellen == Eine Auflistung der geplanten und vorhandenen Datenbanken auf EU-Ebene gibt es in einem Bericht der EU-Komission von 2010: * [[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|Overview EU Information Mangagement System of the EU-comission ]] (pdf) * [[http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/com_2010_385_de.pdf|Übersicht der EU-Komission zum Informationsmanagement in der EU]] (pdf) == Rechtsgrundlagen == Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen der EU-[[Datenbanken]] und Austauschsysteme gibt es auf der Webseite der EU: [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/jl0040_de.htm|Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht]] == Rechtliche Stellung der Polizeilichen Justiziellen Zusammenarbeit in der EU == === Vor dem Lissabon Vertrag außerhalb der EU === Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne in [[http://de.wikipedia.org/wiki/Drei_S%C3%A4ulen_der_Europ%C3%A4ischen_Union|drei Säulen]] räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) alleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten (bis auf Schengen). ==== Sonderstellung von Schengen in der ersten Säule ==== Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt).Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die [[Datenbanken EU#EU-Datenschutzrichtlinie|EU-Datenschutzrichtlinie]] (die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und so wurde vielfach laviert. Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen; mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen. ===== Weiteres zur Rechtsstellung von SIS ===== Das EU-Parlament gab offen zu, dass z.B. [[SIS]] lange keine Rechtsgrundlage hatte: "the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty". Quelle: [[http://www.europarl.eu.int/comparl/libe/elsj/zoom_in/25_en.htm|Statement des EU-Parlamentes]] === Seit dem Lissabon Vertrag als Teil der EU === Inzwischen gilt der [[Lissabon-Vertrag]], mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen. [[Europol]] gilt aber trotz der Eingliederung der dritten Säule in die EU weiterhin eine supranationale Organisation. Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in [[Datenbanken EU#Artikel 16 AEUV|Artikel 16]] des [[http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Arbeitsweise_der_Europ%C3%A4ischen_Union|AEU Vertrages]] (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu [[SIS]] und den [[Europol]]-Datenbanken) nicht viel Wert sein mögen und sicher irgendwo in den 400 Seiten Vertragswerk ([[Lissabon-Vertrag]] + AEU Vertrag) eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden steht. ==== EU-Datenschutzrichtlinie ==== [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:NOT|EU Datenschutzrichtlinie von 1995]] (html) ==== EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ==== <<Doclink(2002-eurat-dsrichtlinie.pdf,EU-Datenschutzrichtlinie eKommunikation)>> (pdf) ==== Artikel 16 AEUV ==== {{{#!wiki important Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht. |
Das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und wird von Seiten der BRD-Datenschützer``Innen für für Polizei und Justiz als bindend verstanden, wie der LfDI Hessen in seinem [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB]] (2.3) meint. [[http://www.flegel-g.de/lissabon/Protokoll21.html|Zusatzprotokolle 21]] und [[http://www.flegel-g.de/lissabon/Protokoll22.html|22]] zum [[Lissabon-Vertrag]] verlangen für eine Gültigkeit dieser Normen in Dänemark, Irland und UK spezielle Vereinbarungen. == EU-Datenschutzrichtline == Seit 1995 ist die <<Doclink(2002-eurat-dsrichtlinie.pdf,EU-Datenschutzrichtlinie)>> zu beachten (d.h. in nationales oder passendes EU-Recht umzusetzen). Am 25.5.2018 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (<<Ratsdokument(2016/679/OJ)>>) EU-weit unmittelbar geltendes Recht. Relativ brauchbare Hintergründe dazu liefert u.a. [[https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzgrundverordnung|der zugehörige Wikipedia-Artikel]]. = Datenschutzkontrolle = == Europäischer Datenschutzbeauftragter == Der Europäische [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragte]] (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Damit der Europäische Datenschutzbeauftragte seiner Aufgabe als unabhängige Kontrollbehörde nachkommen kann, wurde sein Amt durch die EG-Verordnung 45/2001 unabhängig und weisungsfrei gestaltet. Er ist keinem EU-Organ und keiner anderen EU-Einrichtung unterstellt und genießt dieselbe Immunität wie die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs. Für supranationale Organisationen, wie [[Europol]] ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig. Was für ein furchtbarer Speichellecker und zahnloser Waschlappen der EDPS ist, wird ganz schön deutlich im <<Doclink(2016-hlexperts-report3.pdf,3. Bericht der expert group on information systems)>>. Gerade haben die „Experten” Datenschutz mit „Common Repositories” und einheitlichen Biometrie- und Auskunftsdiensten über die (zumindest nach Datenschutzbarock ja auch guten Gründen getrennten) verschiedenen Datenbanken in der EU hinweg abgeräumt, da trägt der EDPS vor, und statt zu sagen, dass Rechtsstaat und Datenschutz bedeutet, dass eben nicht alles gemacht wird, was die Polizei irgendwie für nützlich hält, kommt dann Gerede wie (S. 5f) {{{#!blockquote [...] the objectives — to do more with less, data minimisation and data quality — can be common with data protection. Data protection and data flows are not polar opposites and modern data protection could be a win-win for both data controllers and data protection authorities. [...] Systems set up for different purposes and made available to different officials can resemble silos, which can limit the purposes for which data are processed, but might be bad for efficiency and cooperation. Yet the need for better exploitation of data should respect in practice all data protection principles. Interoperability should be about making sure that the right people can get the right data at the right time, subject to the necessary checks and balances. [...] The EDPS was ready to work with the group to prepare a better future, where EU databases for border management and for law enforcement better embed a modern set of core data protection principles. For example, interpreting the data minimisation principle as allowing, or encouraging, the merging of data from several databases may [MAY! au weia!] represent a misunderstanding of this concept. |
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Das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und von Seiten der BRD-Datenschützer``Innen für für Polizei und Justiz bindende gehalten ([[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 2.3). == Datenschutzkontrolle == === Europäischer Datenschutzbeauftragter === Der Europäische [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragte]] (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Damit der Europäische Datenschutzbeauftragte seiner Aufgabe als unabhängige Kontrollbehörde nachkommen kann, wurde sein Amt durch die EG-Verordnung 45/2001 unabhängig und weisungsfrei gestaltet. Er ist keinem EU-Organ und keiner anderen EU-Einrichtung unterstellt und genießt dieselbe Immunität wie die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs. Für supranationale Organisationen, wie [[Europol]] ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig. [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/|Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten]] === Joint Supervisory Bodys (JSB) oder Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) === Als Ersatz für richtige [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragten]] haben [[Europol]], [[Eurojust]] und [[SIS]] so genannte [[JSB]]s (Joint Supervisory Bodies) oder Authoritys, in denen je zwei Vertreter''''''Innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig. [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/pid/79|Liste der JSBs auf der Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten]] == Fünfjahrespläne Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit == Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahresplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht zum Glück im EU-Gerangel unter. (''Anmerkung: Als Horrorschocker lesen sich die Dinger aber ganz gut.'') === Tampere-Programm (2000-2005) === * [[http://www.europarl.europa.eu/summits/tam_de.htm|europa.eu: Tampere EU-Rat, Schlußfolgerungen des Vorsitz]] === Haager Programm (2005-2010) === * <<Doclink(HaagerProgramm.pdf,Deutsche Fassung)>> (pdf) * [[http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Programm| Wikipedia-Artikel zum Haager Programm]] === Stockholm-Programm (2010-2015) === * [[http://de.wikipedia.org/wiki/Stockholmer_Programm|Wikipedia-Artikel zum Stockholm Programm]] * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16484.en09.pdf|Ratsdokument 16484/09]] (pdf) * [[http://euro-data.noblogs.org/|euro-data: Kampagne zu EU-Datenbanken]] anlässlich des heraufdämmernden Stockholm-Programms * [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31144/1.html|Telepolis zur Debatte ums Stockholm Programm]] * [[http://www.netzpolitik.org/2009/stockholm-programm-debatte-ueber-innere-sicherheit-in-der-eu-spitzt-sich-zu/|Netzpolitik: Betrachtung vor der Verabschiedung]] == Die Rolle der BRD == Wenn etwa bei [[Vorratsdatenspeicherung]] und beim [[E-Perso]] die Berliner Regierung so tut als würde sie von Brüssel unter Druck gesetzt, stimmt das nicht. Denn die Vorgaben in Brüssel werden durch die nationalen Regierungen (EU-Rat) in die Kommission eingebarcht. Dabei werden die meisten Sachen von [[Frankreich]], [[UK]] und der BRD eingebracht. Von deutscher Seite geschieht das meist noch durch massiven Lobbyismus der [[Bertelsmann-Stiftung]]. So auch im Bereich der Inneren Sicherheit (Innere Sicherheit ist [[Neusprech]] für Repression). Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung zum [[Vertrag von Prüm]] und der [[Future Group]]. Bis heute sind die Experten beim [[Vertrag von Prüm]] im [[DNA]]- und Fingerabdruckbereich unter einer [[BKA]]-Mailadresse erreichbar. (vgl. [[http://www.statewatch.org/news/2010/may/eu-prum-info-exchange-implementation-5904-rev1-10.pdf|Ratsmitteilung 5904/1/10]], S. 5). Drastisch ist auch das Beispiel der Speicherung von "Troublemakern" in dem Fahndungssystem [[SIS]], einer Idee der deutschen Regierungen seit den Gipfeln von Göteborg und Genua im Jahre 2001. Eine schöne Abhandlung darüber steht in einer Analyse von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch die die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von zukünftigen "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung: * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st05/st05450.en09.pdf|Ratsdokument 5450/09 zu Troublemakern]] (pdf) * [[http://www.statewatch.org/analyses/no-93-troublemakers-apr-10.pdf|Statewatch-Analye 93]] (pf) == Forschungs-Rahmenprogramme == Die EU legt regelmäßig "Forschungsrahmenprogramme" für den Sicherheistbereich auf. Dabei geht es um [[Katastrophenschutz]], Schutz vor Massenpaniken bei Großereignissen, Migrationskontrolle, Computergestützte Auswertung der [[Videoüberwachung]], ... === Allgemeine Kritik der IMI === Eine kritische Analyse der Forschungsprojekte allgemein gibt es von der Informationsstelle Militarisierung: [[http://www.imi-online.de/2010.php?id=2081|Rüstung durch die Hintertür: Das EU-Sicherheitsforschungsprogramm]] === INDECT === Mit dem Projekt [[INDECT]] sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels [[Data Mining]] zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden. ''Anmerkung: Real ist dieses eine größenwahnsinnige Idee und dürfte eher auf die Unterdrückung von anti-konformen Verhalten und somit die Diskriminierung von Randgruppen hinauslaufen. '' === OPC === OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention" Das OPC soll ein "Instrument zum Beobachten von Radikalisierungsprozessen innerhalb der EU sein. Das Ratsdokument 8570/10 (derzeit nur als [[http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf|Entwurf bei Statewatch]] schlägt dazu ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, [[Europol]], [[Eurojust]] und der EU-Geheimdienst [[SitCen]] Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt das recht nebulös, so dass unklar ist, was da eigentlich geplant ist. === SAMURAI === |
Bei solch tapferen Vertretern der Bürger_innenrechte mag mensch beruhigt schlafen gehen. == JSB bzw. GKI == Als Ersatz für richtige [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragten]] haben [[Europol]], [[Eurojust]] und [[SIS]] so genannte [[JSB]]s (Joint Supervisory Bodies; deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz, GKI) oder Authorities, in denen je zwei Vertreter''''''Innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig. Der EDPS pflegt (hoffentlich) eine [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/pid/79|Liste der JSBs]] = Geschichtliches = Vgl. [[/Geschichte]] = Die Behörde für die großen IT-Systeme (LISA) = Mit den Plänen für [[SIS II]] auch eine Diskussion über eine Professionalisierung des Betriebs der Computersysteme im Repressionsbereich auf. Die Pläne konkretisierten sich zur Vorstellung gener "Agentur für große IT-Systeme" (Agency for large scale IT systems), die jedenfalls [[SIS II]], [[VIS]] und [[EURODAC]], möglicherweise aber auch noch weitere Systeme betreiben soll. Die Agentur wurde 2011 verabschiedet (<<Ratsdokument(10827/1/11,de)>>). Die Regulierung sieht vor, dass die Agentur in Tallin sitzt, die Arbeit aber im wesentlichen in Straßburg gemacht wird (wo ja derzeit schon SIS betrieben wird und wo auch laut SIS II-Gesetzgebug SIS II laufen soll). Ebenfalls aus der SIS II-Gesetzgebung übernommen ist der Spiegel der Systeme in Sankt Johann im Pongau. = Die Rolle der BRD = Wenn etwa bei [[Vorratsdatenspeicherung]] und beim [[E-Perso]] die Berliner Regierung so tut als würde sie von Brüssel unter Druck gesetzt, stimmt das nicht. Denn die Vorgaben in Brüssel werden durch die nationalen Regierungen (EU-Rat) in die Kommission eingebracht, zumeist von [[Frankreich]], dem [[UK]] oder der BRD. Von deutscher Seite geschieht das meist noch durch massiven Lobbyismus der [[Bertelsmann-Stiftung]]. So auch im Bereich der Inneren Sicherheit (Innere Sicherheit ist [[Neusprech]] für Repression). Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung zum [[Vertrag von Prüm]] und der [[Future Group]]. [[http://www.statewatch.org/news/2010/may/eu-prum-info-exchange-implementation-5904-rev1-10.pdf|Ratsmitteilung 5904 1 10]] (pdf, S. 5) zeigt, dass noch 2010 die Biometrie-Experten für das [[Vertrag von Prüm|Prüm-System]] unter einer [[BKA]]-Mailadresse erreichbar waren. Drastisch ist auch die geplante der Speicherung von potentiellen "Troublemakern" in dem Fahndungssystem [[SIS]], einer Idee der deutschen Regierungen seit den Gipfeln von Göteborg und Genua im Jahre 2001. Eine schöne Abhandlung darüber steht in der [[http://www.statewatch.org/analyses/no-93-troublemakers-apr-10.pdf|Analyse 93 der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch]], die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von ''zukünftigen'' "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung. Der Stand 2009 ist in <<Ratsdokument(5450/09)>> niedergelegt. Der Dissens zwischen Bundesregierung und fast allen anderen Machthabern innerhalb der EU zeigt sich auch an den Machbarkeitsstudien zu EPRIS und der [[Gefährder]]-Datei; vgl. [[EPRIS#Gefahrder|Geschichte von EPRIS]]. TODO: Troublemaker/Gefährder-Datei als Extra-Thema ausgliedern = Forschungs-Rahmenprogramme = Im Rahmen ihrer Forschungsrahmenprogramme legt die EU inzwischen regelmäßig auch Förderprogramme für so genannte Sicherheitsforschung auf. Dabei geht es um [[Katastrophenschutz]], Schutz vor Massenpaniken bei Großereignissen, Migrationskontrolle, Computergestützte Auswertung der [[Videoüberwachung]] und vieles weitere. Für das FP7 zeigt ein [[http://www.eurosfaire.prd.fr/7pc/doc/1245938184_security_research_2009.pdf|Katalog von Projekten im Sicherheitsbereich]] der EU-Kommission das Spektrum der geförderten Vorhaben -- und auch, wie die Programme häufig nur schlecht getarnte Industriesubvention sind. Die Informationsstelle Militarisierung in Tübingen weist dabei auf die Verbindungen zum Militärisch-Industriellen Komplex hin: ("[[http://www.imi-online.de/2010.php?id=2081|Rüstung durch die Hintertür: Das EU-Sicherheitsforschungsprogramm]]"). == INDECT == Mit dem Projekt [[INDECT]] sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels [[Data Mining]] zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden. INDECT war eines der ersten EU-"Sicherheitsforschungs"-Projekte, die größere öffentliche Aufmerksamkeit erhielten, unter anderem aufgrund eines <<Doclink(2008-indect-werbevideo.ogv,vom Projekt selbst produzierten Werbevideos)>> (Warnung: 40 MB), das schon fast denunziatorisch die Überwachungsfantasien der Macher darstellte. == SAMURAI == |
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=== ODYSSEAY === | == ODYSSEAY == |
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''Anmerkung: Die EU scheint vergessen zu haben, dass Odysseus nach der Sage, zwar das trojanische Pferd erfunfen hat, dafür aber mit einer mehrjährigen Irrfahrt bestraft wurde.'' ;) === AMASS === |
== AMASS == |
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=== Weitere Projekte === In einer Broschüre der EU von 2009 werden alle EU-Forschungsprojekte im Sicherheitsbereich vorgestellt. Viele betreffen [[Katastrophenschutz]], es gibt aber auch dort etliche vom DatenSchutz Aspekt nicht unproblematische Projekte. [[http://www.eurosfaire.prd.fr/7pc/doc/1245938184_security_research_2009.pdf|SECURITY RESEARCH PROJECTS - Towards a more secure society and increased industrial competitiveness]] (pdf) === Wahrscheinlich tote Projekte === |
== Godiac == Godiac ist ein internationalem Forschungsvorhaben unter Leitung der schwedischen Polizei mit, das sich „Good practice for dialogue and communication as strategic principles for political manifestations in Europe“ nennt. Das Ziel ist es Demonstrationstaktiken zu erforschen und es steht unter der Leitungs [[Schweden]]s. Deutschland ist [[Niedersachsen]] durch zwei MitarbeiterInnen des Sozialwissenschaftlichen Dienst der niedersächsischen Polizei und durch die Deutsche Hochschule für Polizei in Münster ([[NRW]]) an dem Projekt beteiligt. Erste Feldforschungen fanden bei den Castor-Transporten 2010 in Niedersachsen statt. [[http://monsters.blogsport.de/2011/05/04/niedersachsen-erforscht-demos/|Monsters: Niedersachsen erforscht Demos, 4.05.2011]] = Wahrscheinlich tote Projekte = |
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== EU-Terrorliste == Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afghanischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1). Im Urteil vom 03.09.2008 Az. [[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050402&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET|C-402/05 P]] und [[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050415&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET|C-415/05 P]] des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da sie willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen. Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten inzwischen auch für weitere Organisationen und Personen. Die [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:023:0037:0042:EN:PDF|Terrorliste vom Januar 2009]] enthielt 59 Personen und 47 Organisationen. Für die EU-Terrorliste gab es 2008 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2008/.eu|Big Brother Award]]. == Statements der EU-Präsidentschaft == * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15184.en09.pdf|Die Präsidentschaft u.a. zum Datenaustausch mit den USA]] * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st14/st14807.de09.pdf|Die Präsidentschaft zu "Netz- und Informationssicherheit"]] == Weitere Links == * [[http://datenschmutz.de/gc/eudb2.pdf|RHZ-Artikel zu EU, Europol und SIS]] * [[http://digit.gipfelsoli.org/|Artikelsammlung von Matthias Monroy ]] -- meist zu EU und Polizei * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16637.en09.pdf|Ratsdokument 16637/09]] (pdf) -- Generelle Einsichten der EU-Innenminister zum Thema Datenaustausch |
= Informelle Initiativen = == CoPPra == Eine von der belgischen EU-Präsidentschaft ins Leben gerufene Initiative, die das Ziel hatte, durch offenbar eher konventionalle Polizeiarbeit „Radikalisierungsprozesse” aufzudecken. Dabei ist von Deutscher Seite die Polizei NRW beteiligt. Laut [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD15/1867&quelle=alle|NRW-Landtagsdrucksache 15/1867]] (2011) sei diese da nur so mit reingerutscht, da ein Beamter des Innenministeriums NRW zum Entstehungzeitpunkt in den Europarat abgeordnet gewesen wäre. [[http://police-eu2010.be/mu-eu2010/en/projects-1/coppra/|Offizielle CoPPra Webseite]] == OPC == OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention" Das OPC soll ein "Instrument zum Beobachten von Radikalisierungsprozessen innerhalb der EU sein. Das [[http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf|Ratsdokument 8570/10]] schlägt dazu ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, [[Europol]], [[Eurojust]] und der EU-Geheimdienst [[SitCen]] Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt das recht nebulös, so dass unklar ist, was da eigentlich geplant ist. == Remote Forensic Software User Group == Die Remote Forensic Software User Group ist eine im Jahre 2008 gegründete Gruppe. Anlaß ihrer Gründung war laut [[http://www.jungewelt.de/2011/11-14/047.php|Junger Welt vom November 2011]] die Promotion für deutsche [[Staatstrojaner]] auf internationalem Parkett: Zu Beginn firmierte der Polizeizusammenschluß sogar noch als [[Hersteller#DigiTask|DigiTask]] User Group. Beteiligt sind neben dem [[BKA]] [[Belgien]], die [[Niederlande]], [[Österreich]] und die [[Schweiz]] und die Bundesländer BaWü und [[Bayern]]. == ECG == Die European Cooperation Group on Undercover Activities" (ECG) ist ein informeller Zusammenschluss von den meisten EU-Staaten (ausgenommen Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta und Zypern) und weiteren europäischen Ländern zur Koordinierung von europaweiten Einsätzen von [[Verdeckte Ermittler|Verdeckte Ermittler]]. Die ECG existiert laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken seit 2001. Die Treffen werden einmal jährlich in einem ECG-Mitgliedstaat abgehalten. Internationale Organisationen wie [[Interpol]] oder [[Europol]] seien wie "privatrechtliche Organisationen" nicht beteiligt. [[http://www.heise.de/tp/artikel/34/34733/1.html| Telopolis: Spitzel aller Länder, 13.05.2011]] [[http://www.andrej-hunko.de/presse/531-den-internationalen-spitzelstammtisch-aufloesen|PM Andrej Hunko: Den internationalen Süpitzelstammtisch auflösen]] |
Zur Einführung in die DV auf EU-Ebene taugen immer noch zwei Folgen der Datenschmutz-Rubrik Get Connected von 2010: Teil 1, Teil 2. Viel dazu findet sich auch in der Artikelsammlung von Matthias Monroy.
Inhaltsverzeichnis
- Zentrale Datenbanken
- Denzentralisierte Informationssysteme
- Datenbanken der EU für den Nicht-Repressionsbereich
- Verträge zum Bi- oder Multilateralen Datenaustausch
- Infrastruktur
- Rechtsgrundlagen
- Datenschutzkontrolle
- Geschichtliches
- Die Behörde für die großen IT-Systeme (LISA)
- Die Rolle der BRD
- Forschungs-Rahmenprogramme
- Wahrscheinlich tote Projekte
- Informelle Initiativen
Zentrale Datenbanken
SIS (vgl. auch SIS-alt für jede Menge Geschichte, Zahlen und Anekdoten) -- Schengener Informationssystem (Fahndungsdaten für Personen und Sachen, verdeckte und offenene Ausschreibungen)
Europol (Datenbanken des Europäischen Polizeiamtes Europol, allen voran das „EU-weite KAN-Äquivalent EIS)
EURODAC -- Fingerabdrücke von allen Asylbewerber_innen
VIS -- Visadatenbank
SSI – „Single Search Interface”, im 3. Bericht der expert group on information systems diskutierter Plan, eine einheitliche Suchschnittstelle zu den großen Datenbanken (SIS, VIS, EIS) zu schaffen. Dazu soll auch ein noch nicht näher benannter „Shared biometric matching service” kommen, um Fingerabdrücke, DNA-Spuren und Fotos abgleichen zu können
CIS und FIDE -- Datenbanken für den Zoll mit Zugriffsmöglichkeiten von Europol und Eurojust
EU-PNR -- Speicherung von Fluggastdaten (vgl. auch unten zum Transfer von PNR in Drittstaaten]]
Entry-Exit-System oder EES -- Fluggastdaten von Nicht-EU Bürgern bei Ein- und Ausreise aus der EU (in Planung)
Eurojust -- Gemeinsame Datenbank der Staatsanwaltschaften
SitCen -- Datenbanken des europäischen Geheimdienstes Joint_Situation_Centre
FRONTEX -- Datenbanken der europäischen Grenzschutzagentur
Auch die EU gibt eine Terrorliste heraus
OLAF Datenbanken der Anti-Korruptionsbehörde der EU-Komission
Denzentralisierte Informationssysteme
Die EU reguliert bzw. mandatiert verschiedene Systeme zum Austausch verschiedener Daten zwischen verschiedenen Repressions- und Präventionsorganen der Nationalstaaten. Ein etwas in die Jahre gekommenes Schlagwort dazu ist „Prinzip der Verfügbarkeit”. Generelle Überlegungen von offizieller Seite finden sich etwa in Ratsdokument 16637/09 (2009).
Vertrag von Prüm -- Regelung für den vereinfachteren bilateralen Austausch von DNA-Daten und Nachweisakten zwischen einigen EU-Staaten (derzeit 10 und Norwegen)
ECRIS -- European Criminal Records Information System (EU-weites Bundeszentralregister)
EPRIS -- European Police Records Index System; eine Art europaweiter Kriminal Akten Nachweis (in Planung)
API Flugastdaten von Einreisenden aus Drittstaaten in die EU
VISION -- VISA Austausch bei Verdacht auf Terrororismus und Organisierte Kriminialität
Zusammenarbeit der Zollbehörden im Rahmen des Neapel II-Vertrages
FIU.net Kontodaten- und Kontobewegungs- Austausch um Terrorismusfinanzierungsprogramme zu entdecken (für Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften)
Schwedische Initiative zeitlich befristeter Datenaustausch von Ermittlungsdaten (DNA, Nachweisakten, ... ) zwischen den nationalen Polizeibehörden, d.h. eine Art EU-weit gültiger Vertrag von Prüm (in Planung)
ARO -- Asset Recovery Offices cooperation, Austausch von Bankkonten, KFZ-Kennzeichen bei Ermittlungen, teil der Schwedischen Initiative (in Planung)
Datenbanken der EU für den Nicht-Repressionsbereich
RISER -- EU-weites Melderegister (Pilotphase)
EUCARIS -- EU-weites Kraftfahrzeugbundesamt
CECIS -- Datenbank Infrastruktur zum Katastrophenschutz
Verträge zum Bi- oder Multilateralen Datenaustausch
EU-SEC II Datenaustausch über Verbindungsbeamte bei Großereignissen (WM, G8, ... )
PNR Fluggastdatenweitergabe an die USA, Australien und Kanada
SWIFT offiziell heißt das EU-US TFTP-Agreement und ist ein Abkommen für die Weitergabe von Daten über internationale Überweisungen aus der EU an die USA
Infrastruktur
SIRENE -- Die Sirenen verwalten den nationalen Spiegel von SIS, in der BRD ist die Sirene beim BKA angegliedert
SIENA – Infrastruktur zum Austausch von Polizeidaten
Rechtsgrundlagen
Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen der EU-Datenbanken und Austauschsysteme gibt es auf der Webseite der EU:
Vor dem Lissabon Vertrag außerhalb der EU
Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne von drei Säulen (vgl Wikipedia-Artikel zu den drei Säulen der EU) räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) alleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten (bis auf Schengen).
Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt).Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die EU-Datenschutzrichtlinie (die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und so wurde vielfach laviert. Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen; mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen.
Seit dem Lissabon Vertrag als Teil der EU
Inzwischen gilt der Lissabon-Vertrag, mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen. Europol gilt aber trotz der Eingliederung der dritten Säule in die EU weiterhin eine supranationale Organisation.
Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in Artikel 16 des AEU Vertrages (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu SIS und den Europol-Datenbanken) nicht viel Wert sein mögen und sicher irgendwo in den 400 Seiten Vertragswerk (Lissabon-Vertrag + AEU Vertrag) eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden steht.
Artikel 16 AEUV
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.
Das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und wird von Seiten der BRD-DatenschützerInnen für für Polizei und Justiz als bindend verstanden, wie der LfDI Hessen in seinem 37. TB (2.3) meint.
Zusatzprotokolle 21 und 22 zum Lissabon-Vertrag verlangen für eine Gültigkeit dieser Normen in Dänemark, Irland und UK spezielle Vereinbarungen.
EU-Datenschutzrichtline
Seit 1995 ist die EU-Datenschutzrichtlinie zu beachten (d.h. in nationales oder passendes EU-Recht umzusetzen).
Am 25.5.2018 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (2016/679/OJ) EU-weit unmittelbar geltendes Recht. Relativ brauchbare Hintergründe dazu liefert u.a. der zugehörige Wikipedia-Artikel.
Datenschutzkontrolle
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Damit der Europäische Datenschutzbeauftragte seiner Aufgabe als unabhängige Kontrollbehörde nachkommen kann, wurde sein Amt durch die EG-Verordnung 45/2001 unabhängig und weisungsfrei gestaltet. Er ist keinem EU-Organ und keiner anderen EU-Einrichtung unterstellt und genießt dieselbe Immunität wie die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs. Für supranationale Organisationen, wie Europol ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig.
Was für ein furchtbarer Speichellecker und zahnloser Waschlappen der EDPS ist, wird ganz schön deutlich im 3. Bericht der expert group on information systems. Gerade haben die „Experten” Datenschutz mit „Common Repositories” und einheitlichen Biometrie- und Auskunftsdiensten über die (zumindest nach Datenschutzbarock ja auch guten Gründen getrennten) verschiedenen Datenbanken in der EU hinweg abgeräumt, da trägt der EDPS vor, und statt zu sagen, dass Rechtsstaat und Datenschutz bedeutet, dass eben nicht alles gemacht wird, was die Polizei irgendwie für nützlich hält, kommt dann Gerede wie (S. 5f)
[...] the objectives — to do more with less, data minimisation and data quality — can be common with data protection. Data protection and data flows are not polar opposites and modern data protection could be a win-win for both data controllers and data protection authorities. [...]
Systems set up for different purposes and made available to different officials can resemble silos, which can limit the purposes for which data are processed, but might be bad for efficiency and cooperation. Yet the need for better exploitation of data should respect in practice all data protection principles.
Interoperability should be about making sure that the right people can get the right data at the right time, subject to the necessary checks and balances. [...]
The EDPS was ready to work with the group to prepare a better future, where EU databases for border management and for law enforcement better embed a modern set of core data protection principles. For example, interpreting the data minimisation principle as allowing, or encouraging, the merging of data from several databases may [MAY! au weia!] represent a misunderstanding of this concept.
Bei solch tapferen Vertretern der Bürger_innenrechte mag mensch beruhigt schlafen gehen.
JSB bzw. GKI
Als Ersatz für richtige Datenschutzbeauftragten haben Europol, Eurojust und SIS so genannte JSBs (Joint Supervisory Bodies; deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz, GKI) oder Authorities, in denen je zwei VertreterInnen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig. Der EDPS pflegt (hoffentlich) eine Liste der JSBs
Geschichtliches
Vgl. /Geschichte
Die Behörde für die großen IT-Systeme (LISA)
Mit den Plänen für SIS II auch eine Diskussion über eine Professionalisierung des Betriebs der Computersysteme im Repressionsbereich auf. Die Pläne konkretisierten sich zur Vorstellung gener "Agentur für große IT-Systeme" (Agency for large scale IT systems), die jedenfalls SIS II, VIS und EURODAC, möglicherweise aber auch noch weitere Systeme betreiben soll.
Die Agentur wurde 2011 verabschiedet (Ratsdokument 10827/1/11). Die Regulierung sieht vor, dass die Agentur in Tallin sitzt, die Arbeit aber im wesentlichen in Straßburg gemacht wird (wo ja derzeit schon SIS betrieben wird und wo auch laut SIS II-Gesetzgebug SIS II laufen soll). Ebenfalls aus der SIS II-Gesetzgebung übernommen ist der Spiegel der Systeme in Sankt Johann im Pongau.
Die Rolle der BRD
Wenn etwa bei Vorratsdatenspeicherung und beim E-Perso die Berliner Regierung so tut als würde sie von Brüssel unter Druck gesetzt, stimmt das nicht. Denn die Vorgaben in Brüssel werden durch die nationalen Regierungen (EU-Rat) in die Kommission eingebracht, zumeist von Frankreich, dem UK oder der BRD. Von deutscher Seite geschieht das meist noch durch massiven Lobbyismus der Bertelsmann-Stiftung. So auch im Bereich der Inneren Sicherheit (Innere Sicherheit ist Neusprech für Repression). Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung zum Vertrag von Prüm und der Future Group. Ratsmitteilung 5904 1 10 (pdf, S. 5) zeigt, dass noch 2010 die Biometrie-Experten für das Prüm-System unter einer BKA-Mailadresse erreichbar waren.
Drastisch ist auch die geplante der Speicherung von potentiellen "Troublemakern" in dem Fahndungssystem SIS, einer Idee der deutschen Regierungen seit den Gipfeln von Göteborg und Genua im Jahre 2001. Eine schöne Abhandlung darüber steht in der [[http://www.statewatch.org/analyses/no-93-troublemakers-apr-10.pdf|Analyse 93 der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch]], die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von zukünftigen "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung. Der Stand 2009 ist in Ratsdokument 5450/09 niedergelegt.
Der Dissens zwischen Bundesregierung und fast allen anderen Machthabern innerhalb der EU zeigt sich auch an den Machbarkeitsstudien zu EPRIS und der Gefährder-Datei; vgl. Geschichte von EPRIS.
TODO: Troublemaker/Gefährder-Datei als Extra-Thema ausgliedern
Forschungs-Rahmenprogramme
Im Rahmen ihrer Forschungsrahmenprogramme legt die EU inzwischen regelmäßig auch Förderprogramme für so genannte Sicherheitsforschung auf. Dabei geht es um Katastrophenschutz, Schutz vor Massenpaniken bei Großereignissen, Migrationskontrolle, Computergestützte Auswertung der Videoüberwachung und vieles weitere.
Für das FP7 zeigt ein Katalog von Projekten im Sicherheitsbereich der EU-Kommission das Spektrum der geförderten Vorhaben -- und auch, wie die Programme häufig nur schlecht getarnte Industriesubvention sind.
Die Informationsstelle Militarisierung in Tübingen weist dabei auf die Verbindungen zum Militärisch-Industriellen Komplex hin: ("Rüstung durch die Hintertür: Das EU-Sicherheitsforschungsprogramm").
INDECT
Mit dem Projekt INDECT sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels Data Mining zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden. INDECT war eines der ersten EU-"Sicherheitsforschungs"-Projekte, die größere öffentliche Aufmerksamkeit erhielten, unter anderem aufgrund eines vom Projekt selbst produzierten Werbevideos (Warnung: 40 MB), das schon fast denunziatorisch die Überwachungsfantasien der Macher darstellte.
SAMURAI
SAMURAI Suspicious and Abnormal behaviour Monitoring Using a netwoRk of cAmeras & sensors for sItuation awareness enhancement
Intelligente Videoüberwachung in Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentern.
ODYSSEAY
ODYSSEAY Strategic Pan-European Ballistics Intelligence Platform for Combating Organised Crime and Terrorism
Eine Art EU-weite Datensammlung zum Waffenschmuggel, dabei sollen auf die Daten auch Data Mining Programme angewendet werden.
AMASS
AMASS Autonomous Maritime Surveillance System
Automatische Detektion von Flüchtlingsbooten koordininiert von Carl Zeiss.
Godiac
Godiac ist ein internationalem Forschungsvorhaben unter Leitung der schwedischen Polizei mit, das sich „Good practice for dialogue and communication as strategic principles for political manifestations in Europe“ nennt. Das Ziel ist es Demonstrationstaktiken zu erforschen und es steht unter der Leitungs Schwedens. Deutschland ist Niedersachsen durch zwei MitarbeiterInnen des Sozialwissenschaftlichen Dienst der niedersächsischen Polizei und durch die Deutsche Hochschule für Polizei in Münster (NRW) an dem Projekt beteiligt. Erste Feldforschungen fanden bei den Castor-Transporten 2010 in Niedersachsen statt.
Wahrscheinlich tote Projekte
In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.
Informelle Initiativen
CoPPra
Eine von der belgischen EU-Präsidentschaft ins Leben gerufene Initiative, die das Ziel hatte, durch offenbar eher konventionalle Polizeiarbeit „Radikalisierungsprozesse” aufzudecken. Dabei ist von Deutscher Seite die Polizei NRW beteiligt. Laut NRW-Landtagsdrucksache 15/1867 (2011) sei diese da nur so mit reingerutscht, da ein Beamter des Innenministeriums NRW zum Entstehungzeitpunkt in den Europarat abgeordnet gewesen wäre.
OPC
OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention"
Das OPC soll ein "Instrument zum Beobachten von Radikalisierungsprozessen innerhalb der EU sein. Das Ratsdokument 8570/10 schlägt dazu ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, Europol, Eurojust und der EU-Geheimdienst SitCen Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt das recht nebulös, so dass unklar ist, was da eigentlich geplant ist.
Remote Forensic Software User Group
Die Remote Forensic Software User Group ist eine im Jahre 2008 gegründete Gruppe. Anlaß ihrer Gründung war laut Junger Welt vom November 2011 die Promotion für deutsche Staatstrojaner auf internationalem Parkett: Zu Beginn firmierte der Polizeizusammenschluß sogar noch als DigiTask User Group. Beteiligt sind neben dem BKA Belgien, die Niederlande, Österreich und die Schweiz und die Bundesländer BaWü und Bayern.
ECG
Die European Cooperation Group on Undercover Activities" (ECG) ist ein informeller Zusammenschluss von den meisten EU-Staaten (ausgenommen Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta und Zypern) und weiteren europäischen Ländern zur Koordinierung von europaweiten Einsätzen von Verdeckte Ermittler. Die ECG existiert laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken seit 2001. Die Treffen werden einmal jährlich in einem ECG-Mitgliedstaat abgehalten. Internationale Organisationen wie Interpol oder Europol seien wie "privatrechtliche Organisationen" nicht beteiligt.