Unterschiede zwischen den Revisionen 17 und 30 (über 13 Versionen hinweg)
Revision 17 vom 2010-11-01 17:32:08
Größe: 11255
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Revision 30 vom 2011-03-19 13:21:59
Größe: 11882
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 1: Zeile 1:
Nicht an sich eine Datenbank, sondern ein Vertrag zwischen etlichen
EU-Staaten zum Austausch von Daten aus nationalen
Repressionsdatenbanken sowie zur verstärkten Zusammenarbeit der
verschiedenen Behörden im Bereich von Repression und Migrationskontrolle
(z.B. grenzüberschreitende Einsätze).
<<TableOfContents>>
= Vertrag von Prüm =
Zeile 7: Zeile 4:
Inzwischen (Ratsbeschlüsse <<Doclink(2008-Rat-pruemaquis.pdf,2008/615/JHA)>> und <<Doclink(2008-Rat-pruemaquis2.pdf,2008/616/JHA)>>) vom 23.6.2008 sind
größere Teile des Prüm-Vertrags für alle Staaten verbindlich gemacht worden. Insbesondere sollen die Daten ab 2011-08-26 zwischen allen Mitgliedsstaaten munter fließen.
Der Vertrag von Prüm ist ein Vertrag zwischen einigen[[Datenbanken EU|EU]]-Staaten zum Austausch von Daten aus nationalen Datenbanken und zur verstärkten Zusammenarbeit der verschiedenen Polizeibehörden im Bereich der Repression und der [[Datenbanken gegen MigrantInnen|Migrationskontrolle]]
.
Zeile 10: Zeile 7:
Vgl. auch [[Datenbanken EU]]. == Rechtsgrundlage ==
Zeile 12: Zeile 9:
Der Vertrag wurde 2007 offenbar aus Unzufriedenheit über die schleppenden
Fortschritte bei [[SIS]] II zwischen der BRD, Spanien, Frankreich,
Österreich und den Beneluxstaaten geschlossen. Ende 2009 haben laut
<<Doclink(2009-bundestag-1614150.pdf,BtD 16/14150)>> 14 EU-Staaten
Prüm unterzeichnet.
=== Vertrag von Prüm ===
Zeile 18: Zeile 11:
In deutsches Recht überführt wird der Vertrag durch ein [[http://www.buzer.de/gesetz/7263/index.htm|Ausführungsgesetz namens PrümerVtrG]]. Es sieht zusätzlich zu den Regelungen von Prüm vor: [[http://www.bmj.de/cln_164/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Pruemer_Vertrag.html;jsessionid=EEC570BB4176C3A6BB06D61A2FDA666D|Vertrag von Prüm auf der Webseite des Bundesministerium für Justiz]]
Zeile 20: Zeile 13:
 * Das BKA ist nationale Kontaktstelle für DNA- und Fingerabdruckdaten, aber bemerkenswerterweise nicht in seiner Eigenschaft als SIRENE-Büro.
 * Das Kraftfahrt-Bundesamt ist (als Betreiber von ZEVIS) nationale Kontaktstelle für ausgehende KfZ-Daten, während Anfragen nach außen wieder vom BKA behandelt werden.
 * Das BKA darf nach Maßgabe des Prümer Vertrags über die Verletzung der Zweckbindung von Daten entscheiden, bei Daten, die es von Dritten bekommen hat, "im Einvernehmen" mit diesen.
 * Eine Ergänzung der Errichtungsanordnung der [[DAD]], um den Protokolierungspflichen aus Prüm nachzukommen [Kaum zu glauben: EU-Gesetze erzwingen eine Stärkung des Datenschutzes!]
 * Wenn es wirklich jemand schaffen sollte, Schadenersatz zu erstreiten, zahlt die BRD. Haha.
=== Prümer Vertragsgesetz ===

[[http://www.gesetze-im-internet.de/pr_mvtrag/index.html|Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm]]

=== BRD-Regelungen ===

Die BRD sieht folgende Regelungen für den Prümer-Vertrag im [[#Prümer Vertragsgesetz|Prümer Vertragsgesetz]] vor:

 * Das [[BKA]] ist nationale Kontaktstelle für DNA- und Fingerabdruckdaten
 * Das Kraftfahrt-Bundesamt ist (als Betreiber von [[ZEVIS]]) nationale Kontaktstelle für ausgehende KfZ-Daten, während Anfragen in andere Länder vom [[BKA]] durchgeführt werden.
 * Das [[Datenbanken BKA|BKA]] darf nach Maßgabe des Prümer Vertrags über die Verletzung der [[Zweckbindung]] von Daten entscheiden, bei Daten, die es von Dritten bekommen hat, im [[Einvernehmen]] mit diesen.
 * Bei der Abfragen der Gendatenbank [[DAD]]der müssen alle Abfragen protokolliert werden und der Abfragende eindutug gekennzeichnet werden. (''Anmerkung: Kaum zu glauben: [[Datenbanken EU|EU]]-Gesetze erzwingen eine Stärkung des [[DatenSchutz|Datenschutzes]]!'')
 * Die Datenschutzrechtliche Verantwort trägt die Stelle, die das [[BKA]] mit der Abfrage betraut hat.
 * Für die Datenschutzkontrolle im Bereich der BRD ist der [[BfDI]] zuständig

== Geschichte ==

Der Vertrag wurde 2007 offenbar aus Unzufriedenheit über die schleppenden Fortschritte bei [[SIS]] II zwischen der [[Datenbanken der Bundespolizeien|BRD]], [[Datenbanken Spanien|Spanien]], [[Datenbanken Frankreich|Frankreich]], [[Datenbanken Austria|Österreich]] und den Beneluxstaaten geschlossen. Ende 2009 haben laut <<Doclink(2009-bundestag-1614150.pdf,BtD 16/14150)>> 14 [[Datenbanken EU|EU]]-Staaten Prüm unterzeichnet, aber vermutlich nicht umgesetzt.

=== EU-weite Gültigkeit verabschiedet ===

Durch einige Ratsbeschlüsse aus dem Jahre 2008 sollten (Ratsbeschlüsse <<Doclink(2008-Rat-pruemaquis.pdf,2008/615/JHA)>> und <<Doclink(2008-Rat-pruemaquis2.pdf,2008/616/JHA)>>) größere Teile des Prüm-Vertrags für alle Staaten verbindlich gemacht werden. Laut Angaben der EU-Kommission von 2010 beteiligen sich allerdings weiterhin nur zehn Staaten und Norwegen an dem Datenaustausch (vgl [[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|Papier der EU-Komission]] (pdf) )

== Biometrie ==

Der Vertrag von Prüm sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Datebanken für [[Biometrie|Biometrische Daten]], insbesondere [[DNA]] und daktyloskopische Fingerabdrücke, führen. In diesen können dann alle beteiligten Staaten ohne unabhängig suchen. Sie bekommen aber im Fall eines Treffers zunächst nur eine pseudonyme Kennung und eine grobe Einordnung zurück.

Bei einem Treffer in der Datenbank wird der Staat, dem die Daten gehören, informiert und er übermittelt dann "nach innerstaatlichem Recht" weitere Daten, d.h. Personendaten und Falldaten. Zuständig für die Übermittlung ist die nationale Kontaktstelle. Biometrische Daten dürfen dabei nur weitergeben werden, wenn die Datenerfassungs für den betreffenden Vorfall in beiden Staaten rechtmäßig wäre.

[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15870.en09.pdf|Ratsdokument 15870/09]] enthält im Dezember 2009 verabschiedete Normen, was europäische Polizeien an Markern für DNA-Daten übertragen sollen, nämlich den "ESS" ("Europäischer Standardsatz"). In dessen ursprünglicher Definition von 2001 (Entschließung 2001/C 187/01) waren sieben Stellen vorgesehen, was angesichts der Flut von DNA-Profilen zu jeder Menge falscher Treffer geführt hat. Deswegen gibt es seit 2010 zwölf Marker für DNA-Daten.
Zeile 27: Zeile 45:
= Biometrie = == Großereignisse und Datenaustausch im Rahmen von Prüm ==
Zeile 29: Zeile 47:
Prüm sieht vor, dass die
Mitgliedsstaaten Dateien mit Biometrie, insbesondere genetische und
daktyloskopische Fingerabdrücke, führen. In diesen können dann alle
beteiligten Staaten ohne weitere Beteiligung nationaler Behörden suchen,
bekommen aber im Fall eines Treffers zunächst nur eine pseudonyme
Kennung und eine Einordnung (VerdächtigeR oder Tatortspur) zurück.
Artikel 14 des Vertrages von Prüm erwähnt extra "Tagungen des europäischen Rats"; zu solchen und ähnlichen Anlässen sollen Daten von "Gefährdern" sowohl aus "auf Ersuchen als auch aus eigener Initiative" zwischen den Staaten ausgetauscht werden. Die empfangenden Staaten dürfen diese bis zu einem Jahr behalten (sollen sie aber löschen, wenn sie sie nicht mehr brauchen). Übertragen werden wohl, ähnlich wie im "Terrorismus"-Bereich (Art. 16 Vertrag von Prüm) neben Identifikationsdaten auch weitere "Tatsachen" (''d.h. vermutlich war mal bei einer Demo'').
Zeile 36: Zeile 49:
Die nationalen Behörden bekommen die Übereinstimmung mit (sowohl durch
Mitteilung der suchenden Behörde als auch durch die Datenbank selbst)
und übermitteln dann "nach innerstaatlichem Recht" vollständigere Daten,
also etwa Identitäten, Falldaten oder wilde Spekulationen. Zuständig dafür
ist die nationale Kontaktstelle.
=== Austausch von Verbindungsbeamten bei Großereignisse ===
Zeile 42: Zeile 51:
Biometrische Daten sollen weiter in Rechtshilfe erfasst werden, wenn
diese Erfassung in beiden Jurisdiktionen rechtmäßig wäre.
Bei Großereignissen, wie WMs oder Gipfelprotesten werden regelmäßig sogenannre szenekundige [[Verbindungsbeamte]] in den Staat entsand, wo das Ereigniss staatfindet. Sie haben allerdings nur Beobachter-Status und keine exekutiven Befugnisse. Während des Castor-Tansportes 2010 hatte ein [[Frankreich|französischer]] Beamter sich darüber hinweggesetzt und es wurde deswegen ein Verfahren wegen Amtsanmaßung gegen ihn eingeleitet.
Zeile 45: Zeile 53:
[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st15/st15870.en09.pdf|Ratsdokument 15870/09]] enthält im Dezember 2009 verabschiedete Normen, was europäische Polizeien so an Markern übertragen sollen, den "ESS" ("Europäischer Standardsatz"). In dessen ursprünglicher Definition von 2001 (Entschließung 2001/C 187/01) waren sieben Stellen vorgesehen, was angesichts der Flut von DNA-Profilen zu jeder Menge false positives führen muss (denn die Features sind ja nicht gleich verteilt). Der 2010 verabschiedete ESS D3S1358 enthält nun die zwölf Marker
D3S1358, VWA, D8S1179, D21S11, D18S51, HUMTH01, FGA, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045.
[[http://euro-police.noblogs.org/2010/11/ausleihe-prugelnder-polizisten-bald-gangige-praxis/|Ausleihe prügelnder Polizisten bald gängige Praxis]]
Zeile 49: Zeile 56:
= Gipfel und so = == Technische Umsetzung ==
Zeile 51: Zeile 58:
Artikel 14 erwähnt extra "Tagungen des europäischen Rats"; zu solchen
und ähnlichen Anlässen sollen Daten von "Gefährdern" sowohl aus "auf
Ersuchen als auch aus eigener Initiative" zwischen den Staaten
ausgetauscht werden. Die empfangenden Staaten dürfen diese bis zu einem
Jahr behalten (sollen sie aber löschen, wenn sie sie nicht mehr
brauchen).
<<Iimage(2007-pruemStructure.jpg,Ablauf einer Prüm-Anfrage)>>
 
Abgewickelt wird der Datenabgleich über die Kommunkationsinfrastruktur "Secured Trans European Services for Telematics between Administrations" ([[sTESTA]]), die Anfang 2007 das alte TESTA-Netz ablöste. Die Kommunikation im sTESTA-Netz funktioniert dabei mit einem auf XML-basierten Austauschprotokoll, während die nationalen Behörden mit der Schnittstelle zum sTESTA-Netz durch verschlüsselte Mail kommunizieren.
Zeile 58: Zeile 62:
Übertragen werden wohl, ähnlich wie im "Terrorismus"-Bereich (Art. 16)
neben Identifikationsdaten auch "Tatsachen" (i.e., "war mal bei einer
Demo).
== Datenschutz ==
Zeile 62: Zeile 64:
Auch ohne bzw. vor Prüm hat das BKA unter Rückgriff auf §14 BKAG Daten ins
Ausland verschoben. Es ist damit zu rechnen, dass es in Zukunft versuchen
wird, Auskünften und Statistiken durch gezielte Umdefinition zu entkommen.
Die Datenschutzregelungen zeigen deutlich eine "deutsche" Handschrift (etwa, was Löschung, Berichtigung oder Zweckbindung angeht). Angesichts des "Zwecks" der Übung ist allerdings die Zweckbindung nicht viel wert. Die teilnehmenden Behörden müssen zudem sämtliche Übermittlungen protokollieren.
Zeile 66: Zeile 66:
= Sonstiges = ''Anmerkung: Wer auf ein AuskunftErsuchen Mitteilungen entsprechender Übermittlungen erhält, möge sich bei uns melden.''
Zeile 68: Zeile 68:
Der gegenseitige Zugriff auf die Fahrzeugregister erfolgt (immerhin ohne
"Wildcards", Anfragen wie "alle Fahrzeuge mit ER-RA am Anfang" gehen
also nicht) automatisch mit personenbezogenen Daten nach dem Recht des
abfragenden Staates. Allerdings lief das 2009 offenbar noch praktisch gar
nicht, der einzige funktionierende Zugriff war von einer Handvoll Länder auf
die ZEVIS-Bestände.
=== Kritik am mangelnden Datenschutz ===
Zeile 75: Zeile 70:
Bemerkenswert sind die Anmerkungen zum Datenschutz, die deutlich eine
"deutsche" Handschrift zeigen (etwa, was Löschung, Berichtigung oder
Zweckbindung angeht). Die Artikel lesen sich teilweise wie aus
deutschen Polizeigesetzen abgeschrieben. Angesichts des "Zwecks" der
Übung ist allerdings die Zweckbindung nicht viel wert.
Bürgerrechtler und [[Datenschutzbeauftragten|Datenschützer]] kritisieren den Vertrag von Prüm und seine Überführung in den europäischen Rechtsrahmen nicht nur wegen des intransparenten Verfahrens und der unzureichenden Öffentlichkeit, sondern auch wegen des mangelhaften Schutzes von Grundrechten. Zwar schreibt der Vertrag eine umfassende Protokollierungspflicht und eine Zweckbindung der Datenbankabrufe vor, allerdings trifft die Harmonisierung der polizeilichen Befugnisse bislang lediglich auf die EU-Datenschutzrichtlinie. Ansonsten gilt für Datenbankabrufe und -abgleiche innerstaatliches Recht, das äußerst unterschiedlich ist. Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx bezeichnete den [[EU]]-weiten Informationsaustausch als einen "Alptraum" und beklagte das Fehlen von verbindlichen Datenschutzstandards für die polizeilich- und justizielle Zusammenarbeit in der [[EU]]
Zeile 81: Zeile 72:
Die teilnehmenden Behörden müssen sämtliche Übermittlungen
protokollieren. Wer auf ein Auskunftsersuchen Mitteilungen
entsprechender Übermittlungen erhält, möge sich bei uns melden.

Das Auskunftsrecht wird ebenfalls weitgehend nach deutschem Muster in
Artikel 40 geregelt. Die Auskunft soll insbesondere enthalten
"Herkunft, Empfänger oder Empfängerkategorien, den vorgesehenen
Verarbeitungszweck und die Rechtsgrundlage". Auskunftsersuchen sind zu
stellen an die nationalen Kontaktstellen; für die BRD ist das das BKA bzw.
für ZEVIS-Daten Flensburg.

= Umsetzung =

Was den (relativ billigen) Datenaustausch zu Gipfeln u.ä. angeht, soll Prüm 8/2009 operativ gewesen sein. Wirklich prüfen kann das wohl niemand. Für
den Rest (also die Kreuzabfragen der Datenbanken) ist der 26.8.2011 Deadline.

<<Doclink(2009-bundestag-1614150.pdf,BtD 16/14150)>> berichtet Ende 2009, die BRD tausche auf Prüm-Grundlage
DNA-Daten mit Österreich (seit 2006-12), Spanien (2007-05),
Luxemburg (2007-05), Slowenien (2008-07) und den Niederlanden (2008-07) aus.
Fingerabdrücke werden nur mit Österreich (seit 2007-07) ausgetauscht. Im
KfZ-Bereich konnten zu diesem Zeitpunkt A, E, LUX, NL, F abfragen, die BRD
aber nirgends.

2009 [[http://www.statewatch.org/news/2009/nov/eu-council-prum-implementation-16623-09.pdf|jammert die österreicheische Delegation bei Rat]]: "in some Member States the implementation of the Prüm Decision is seriously delayed," offenbar seien sich nicht alle Mitgliedsstaaten im Klaren über die Komplexität des Vorhabens. Ansonsten gibt das Papier Wunderdinge über gegenseitigen Datenzugriff an, die nicht verträglich mit den Auskunften aus <<Doclink(2009-bundestag-1614150.pdf,BtD 16/14150)>> sind: Unter anderem sollen KfZ-Daten bereits zwischen be, de, es, fr, lu, nl und at ausgetauscht werden. Bei DNA-Profilen seien auch ro und bg dabei.

Selbst dort, wo es im Prinzip funktioniert, plätten die eifrigen Anfragen
aus den großen Mitgliedsstaaten die Server der kleineren Polizeien. Dies
führt bereits 2008 zur
[[http://www.statewatch.org/news/2009/aug/eu-prum-databases.pdf|Ratsmitteilung 148885/08]],
die versucht, Regeln aufzustellen, die Prüm-Abfragen zahlenmäßig begrenzen
sollen (Abfragen in Fremdstaatensystemen "should not be predetermined
systematically"; [[http://www.statewatch.org/news/2009/aug/03eu-databases.htm|Statewach-Kommentar dazu]]).

2010 war die Situation so weit eskaliert, dass der Rat in der
[[http://www.statewatch.org/news/2010/mar/eu-prum-limited-searches-5860-rev1-10.pdf|Ratsmitteilung 5860/1/10]] recht enge Richtwerte bekannt gibt, die sich die MS so gewünscht
haben. Von der Größenordnung her wollen kleinere Staaten nicht mehr als 10
Anfragen pro Tag und Partner haben, während Staaten wie die BRD typischerweise
100 Anfragen pro Tag und Partner zulassen. Das bedeutet angesichts der Zahlen
von [[AFIS]], dass die [[SIS]]-Praxis, einfach mal europäische Datenbanken
mit abzufragen, für Prüm nicht fliegen wird.

Ende 2010 gabs mal wieder ein [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st15/st15567.en10.pdf|Dokument zum State of Play]], dass DNA-Kreuzabfragen zwischen bg, de, es, fr, lu, nl, at, ro, sl, und fi gehen, Fingerabdruck-Abfragen zwischen de, es, at, lu und sl sowie Kennzeichen-Geschichten zwischen be, de, es, fr, lu, nl, und at. Das passt nicht recht zu den Asymmetrien, die vorher angegeben wurden. In dem Dokument werden weiter nach Datenkategorie aufgeschlüsselt die Ausreden der nicht implementierenden Staaten angegeben ("problems mentioned the most were IT and financial problems. But logistic, legal and political (decision making) problems as well as shortage in personnel were also very common") und die üblichen Manager-Versuche beschrieben, mit dem Kram fertig zu werden: Die BRD hätte gern ein "Mobile Competence Team", Österreich einen "Prüm Helpdesk", der ausgerechnet beim EDV-Katastrophenepizentrum [[Europol]] angesiedelt sein soll.
vgl [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29013/1.html|Telepolis-Artikel: Die Vernetzung polizeilicher DNA-Datenbanken nach Prüm]]
Zeile 125: Zeile 75:
== Zahlen == === Auskunftsrecht ===
Zeile 127: Zeile 77:
<<Doclink(2009-bundestag-1614150.pdf,BtD 16/14150)>> hat Tabellen mit Statistiken zu Prüm-Aktivitäten. Danach
gab es bis 2009-09 rund 5000 DNA-Treffer bei Prüm-Abfragen. Fast alle davon
lagen im Bereich von Trivialkriminalität oder Migrationskontrolle
(rund 4800 der Treffer sind keiner
der aufgeführten Bereiche von Schwerkriminalität zugeordnet). Zuordnungen von
Spuren zu Personen sind dabei ungefähr so häufig wie Zuordnungen von
Spuren zu Spuren ("hier haben wir eine Serie"). Viel seltener werden
Personen Spuren aus dem Ausland zugeordnet.
Das [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsrecht]] wird in Artikel 40 des Vertrages von Prüm geregelt. Die Auskunft soll insbesondere enthalten "Herkunft, Empfänger oder Empfängerkategorien, den vorgesehenen Verarbeitungszweck und die Rechtsgrundlage". Auskunftsersuchen sind zu stellen an die nationalen Kontaktstellen. Für die [[Datenbanken der Bundespolizeien|BRD]] ist die nationale Kontaktsetelle das das [[BKA]].
Zeile 136: Zeile 79:
Bei Fingerabdrücken hat die BRD einen Außenhandelsüberschuss, d.h. Österreich
hat viel mehr Matches aus deutschen Datenbanken als die BRD aus
österreichischen. Auch dabei dominiert Trivialkriminalität und
Migrationskontrolle (unter den 325 Matches, die die BRD aus Österreich
bekommen hat, waren 1 Vergewaltigung, 3 Straftaten gegen das Leben, 1
Misshandlung Schutzbefohlener, 3 schwerer Raub; dafür aber auch Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte...)
== Umsetzungs von Prüm EU-weit ==
Zeile 143: Zeile 81:
Die ZEVIS-Leute haben 2009 noch keine Statistiken auf Reihe bekommen. In einem EU-Dokument von 2010 steht, dass DNA-Kreuzabfragen zwischen Belgien, BRD, [[Spanien]], [[Frankreich]], Luxembourg, Niederlande, [[Österreich]], Rumänien, Slowenien, und Finnland möglich sind. Fingerabdruck-Abfragen seien zwischen Deutschland, Spanien, Österreich,Luxenbourg und Slowenien möglich. KFZ-Kennzeichen-Abfragen seien zwischen Belgien, BRD,[[Spanien]], [[Frankreich]], Luxembourg, Niederlande, und [[Österreich]] möglich. In dem EU-Dokument werden auch die Begründungen, weshalb einige der Staaten die EDV noch nicht umgesetzt hätten, zitiert:
Zeile 145: Zeile 83:
[[http://www.statewatch.org/news/2009/nov/eu-council-prum-implementation-16623-09.pdf|Österreich gibt 2009 an]], seit 2006-12-05 6930 Prüm-Treffer im DNA-Bereich, seti 2007-05-29 2490 Treffer bei Fingerabdrücken und seit 2008-09-18 614 Treffer im Kfz-Bereich gehabt zu haben, jeweils für Anfragen von Österreich nach
draußen. Österreich selbst habe 6820 Anfragen ''bekommen''. Aus wie vielen was geworden ist, sagen sie nicht.
 ''problems mentioned the most were IT and financial problems. But logistic, legal and political (decision making) problems as well as shortage in personnel were also very common ''
Zeile 148: Zeile 85:
= Referenzen = Zudem werden Vorschläge gemacht um mit den Problemen fertig zu werden: Die BRD hätte gern ein "Mobile Competence Team", Österreich einen "Prüm Helpdesk", der bei [[Europol]] angesiedelt sein soll.
Zeile 150: Zeile 87:
 * <<Doclink(vertragPruem.pdf,Vertragstext)>>
 * [[http://www.heise.de/newsticker/Warnungen-vor-Superdatenbank-der-Sicherheitsbehoerden--/meldung/83870|heise.de dazu]]
 * [[http://www.bmj.bund.de/enid/Internationales_Strafrecht/Pruemer_Vertrag_v1.html|Prümer Vertrag im Internetauftritt des BMJ]]
 * Umsetzungsgesetz: BGBl. I Nr. 32 vom 18.7.2006 S. 1485; es gibt Änderungen von 2009
 * [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st08/st08505.en09.pdf||Ratsdokument 8505/09]] erzählt von den Mühen der Etappe: Interoperabilitätstests und ähnliches.
   [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st15/st15567.en10.pdf|EU-Dokument zum State of Play von Prüm]]

Selbst dort, wo Prüm im Prinzip funktioniert, legen die eifrigen Anfragen aus den großen Mitgliedsstaaten die Server der kleineren Staaten lahm. Dies führte bereits 2008 zur [[http://www.statewatch.org/news/2009/aug/eu-prum-databases.pdf|Ratsmitteilung 148885/08]], die versucht, Regeln aufzustellen, die die Prüm-Abfragen zahlenmäßig begrenzen sollen
(siehe [[http://www.statewatch.org/news/2009/aug/03eu-databases.htm|Statewach-Kommentar dazu]]).

2010 war die Situation so weit eskaliert, dass der Rat in der [[http://www.statewatch.org/news/2010/mar/eu-prum-limited-searches-5860-rev1-10.pdf|Ratsmitteilung 5860/1/10]] recht enge Richtwerte für die Anzahl der Datenbankabfragenn bekannt gibt. Von der Größenordnung her wollen kleinere Staaten nicht mehr als 10 Anfragen pro Tag und Staat haben, während Staaten wie die BRD typischerweise 100 Anfragen pro Tag und Staat zulassen.

== Anzahl Übermitllungen durch Prüm ==

<<Doclink(2009-bundestag-1614150.pdf,BtD 16/14150)>> hat Tabellen mit Statistiken zu Prüm-Aktivitäten. Danach gab es bis 2009-09 rund 5000 DNA-Treffer bei Prüm-Abfragen. Fast alle davon lagen im Bereich von Trivialkriminalität oder Migrationskontrolle (rund 4800 der Treffer sind keiner der aufgeführten Bereiche von Schwerkriminalität zugeordnet). Zuordnungen von Spuren zu Personen sind dabei ungefähr so häufig wie Zuordnungen von Spuren zu Spuren ("hier haben wir eine Serie"). Viel seltener werden Personen Spuren aus dem Ausland zugeordnet.

Bei Fingerabdrücken hat die [[Datenbanken der Bundespolizeien|BRD]] einen Außenhandelsüberschuss, d.h. [[Datenbanken Austria|Österreich]] hat viel mehr Treffer aus deutschen Datenbanken als die BRD aus österreichischen. Auch dabei dominiert Trivialkriminalität und Migrationskontrolle (unter den 325 Treffern, die die BRD aus [[Datenbanken Austria|Österreich]] bekommen hat, waren 1 Vergewaltigung, 3 Straftaten gegen das Leben, 1
Misshandlung Schutzbefohlener, 3 schwerer Raub; dafür aber auch Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte...).

[[http://www.statewatch.org/news/2009/nov/eu-council-prum-implementation-16623-09.pdf|Österreich gibt 2009 an]], seit 2006 6930 Prüm-Treffer im DNA-Bereich, seit 2007 2490 Treffer bei Fingerabdrücken und seit 2008 614 Treffer im Kfz-Bereich gehabt zu haben, jeweils für Anfragen von Österreich in andere Staaten. Österreich selbst habe 6820 Anfragen ''bekommen''. Aus wie vielen was geworden ist, sagen sie nicht.

== Weitere Infos ==

 * [[http://www.heise.de/newsticker/Warnungen-vor-Superdatenbank-der-Sicherheitsbehoerden--/meldung/83870|heise.de: Warnungen vor Superdatenbank der Sicherheitsbehörden]]

Vertrag von Prüm

Der Vertrag von Prüm ist ein Vertrag zwischen einigenEU-Staaten zum Austausch von Daten aus nationalen Datenbanken und zur verstärkten Zusammenarbeit der verschiedenen Polizeibehörden im Bereich der Repression und der Migrationskontrolle .

Rechtsgrundlage

Vertrag von Prüm

Vertrag von Prüm auf der Webseite des Bundesministerium für Justiz

Prümer Vertragsgesetz

Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm

BRD-Regelungen

Die BRD sieht folgende Regelungen für den Prümer-Vertrag im Prümer Vertragsgesetz vor:

  • Das BKA ist nationale Kontaktstelle für DNA- und Fingerabdruckdaten

  • Das Kraftfahrt-Bundesamt ist (als Betreiber von ZEVIS) nationale Kontaktstelle für ausgehende KfZ-Daten, während Anfragen in andere Länder vom BKA durchgeführt werden.

  • Das BKA darf nach Maßgabe des Prümer Vertrags über die Verletzung der Zweckbindung von Daten entscheiden, bei Daten, die es von Dritten bekommen hat, im Einvernehmen mit diesen.

  • Bei der Abfragen der Gendatenbank DADder müssen alle Abfragen protokolliert werden und der Abfragende eindutug gekennzeichnet werden. (Anmerkung: Kaum zu glauben: EU-Gesetze erzwingen eine Stärkung des Datenschutzes!)

  • Die Datenschutzrechtliche Verantwort trägt die Stelle, die das BKA mit der Abfrage betraut hat.

  • Für die Datenschutzkontrolle im Bereich der BRD ist der BfDI zuständig

Geschichte

Der Vertrag wurde 2007 offenbar aus Unzufriedenheit über die schleppenden Fortschritte bei SIS II zwischen der BRD, Spanien, Frankreich, Österreich und den Beneluxstaaten geschlossen. Ende 2009 haben laut BtD 16/14150 14 EU-Staaten Prüm unterzeichnet, aber vermutlich nicht umgesetzt.

EU-weite Gültigkeit verabschiedet

Durch einige Ratsbeschlüsse aus dem Jahre 2008 sollten (Ratsbeschlüsse 2008/615/JHA und 2008/616/JHA) größere Teile des Prüm-Vertrags für alle Staaten verbindlich gemacht werden. Laut Angaben der EU-Kommission von 2010 beteiligen sich allerdings weiterhin nur zehn Staaten und Norwegen an dem Datenaustausch (vgl Papier der EU-Komission (pdf) )

Biometrie

Der Vertrag von Prüm sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Datebanken für Biometrische Daten, insbesondere DNA und daktyloskopische Fingerabdrücke, führen. In diesen können dann alle beteiligten Staaten ohne unabhängig suchen. Sie bekommen aber im Fall eines Treffers zunächst nur eine pseudonyme Kennung und eine grobe Einordnung zurück.

Bei einem Treffer in der Datenbank wird der Staat, dem die Daten gehören, informiert und er übermittelt dann "nach innerstaatlichem Recht" weitere Daten, d.h. Personendaten und Falldaten. Zuständig für die Übermittlung ist die nationale Kontaktstelle. Biometrische Daten dürfen dabei nur weitergeben werden, wenn die Datenerfassungs für den betreffenden Vorfall in beiden Staaten rechtmäßig wäre.

Ratsdokument 15870/09 enthält im Dezember 2009 verabschiedete Normen, was europäische Polizeien an Markern für DNA-Daten übertragen sollen, nämlich den "ESS" ("Europäischer Standardsatz"). In dessen ursprünglicher Definition von 2001 (Entschließung 2001/C 187/01) waren sieben Stellen vorgesehen, was angesichts der Flut von DNA-Profilen zu jeder Menge falscher Treffer geführt hat. Deswegen gibt es seit 2010 zwölf Marker für DNA-Daten.

Großereignisse und Datenaustausch im Rahmen von Prüm

Artikel 14 des Vertrages von Prüm erwähnt extra "Tagungen des europäischen Rats"; zu solchen und ähnlichen Anlässen sollen Daten von "Gefährdern" sowohl aus "auf Ersuchen als auch aus eigener Initiative" zwischen den Staaten ausgetauscht werden. Die empfangenden Staaten dürfen diese bis zu einem Jahr behalten (sollen sie aber löschen, wenn sie sie nicht mehr brauchen). Übertragen werden wohl, ähnlich wie im "Terrorismus"-Bereich (Art. 16 Vertrag von Prüm) neben Identifikationsdaten auch weitere "Tatsachen" (d.h. vermutlich war mal bei einer Demo).

Austausch von Verbindungsbeamten bei Großereignisse

Bei Großereignissen, wie WMs oder Gipfelprotesten werden regelmäßig sogenannre szenekundige Verbindungsbeamte in den Staat entsand, wo das Ereigniss staatfindet. Sie haben allerdings nur Beobachter-Status und keine exekutiven Befugnisse. Während des Castor-Tansportes 2010 hatte ein französischer Beamter sich darüber hinweggesetzt und es wurde deswegen ein Verfahren wegen Amtsanmaßung gegen ihn eingeleitet.

Ausleihe prügelnder Polizisten bald gängige Praxis

Technische Umsetzung

[Bild:Ablauf einer Prüm-Anfrage]

Abgewickelt wird der Datenabgleich über die Kommunkationsinfrastruktur "Secured Trans European Services for Telematics between Administrations" (sTESTA), die Anfang 2007 das alte TESTA-Netz ablöste. Die Kommunikation im sTESTA-Netz funktioniert dabei mit einem auf XML-basierten Austauschprotokoll, während die nationalen Behörden mit der Schnittstelle zum sTESTA-Netz durch verschlüsselte Mail kommunizieren.

Datenschutz

Die Datenschutzregelungen zeigen deutlich eine "deutsche" Handschrift (etwa, was Löschung, Berichtigung oder Zweckbindung angeht). Angesichts des "Zwecks" der Übung ist allerdings die Zweckbindung nicht viel wert. Die teilnehmenden Behörden müssen zudem sämtliche Übermittlungen protokollieren.

Anmerkung: Wer auf ein AuskunftErsuchen Mitteilungen entsprechender Übermittlungen erhält, möge sich bei uns melden.

Kritik am mangelnden Datenschutz

Bürgerrechtler und Datenschützer kritisieren den Vertrag von Prüm und seine Überführung in den europäischen Rechtsrahmen nicht nur wegen des intransparenten Verfahrens und der unzureichenden Öffentlichkeit, sondern auch wegen des mangelhaften Schutzes von Grundrechten. Zwar schreibt der Vertrag eine umfassende Protokollierungspflicht und eine Zweckbindung der Datenbankabrufe vor, allerdings trifft die Harmonisierung der polizeilichen Befugnisse bislang lediglich auf die EU-Datenschutzrichtlinie. Ansonsten gilt für Datenbankabrufe und -abgleiche innerstaatliches Recht, das äußerst unterschiedlich ist. Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx bezeichnete den EU-weiten Informationsaustausch als einen "Alptraum" und beklagte das Fehlen von verbindlichen Datenschutzstandards für die polizeilich- und justizielle Zusammenarbeit in der EU

vgl Telepolis-Artikel: Die Vernetzung polizeilicher DNA-Datenbanken nach Prüm

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht wird in Artikel 40 des Vertrages von Prüm geregelt. Die Auskunft soll insbesondere enthalten "Herkunft, Empfänger oder Empfängerkategorien, den vorgesehenen Verarbeitungszweck und die Rechtsgrundlage". Auskunftsersuchen sind zu stellen an die nationalen Kontaktstellen. Für die BRD ist die nationale Kontaktsetelle das das BKA.

Umsetzungs von Prüm EU-weit

In einem EU-Dokument von 2010 steht, dass DNA-Kreuzabfragen zwischen Belgien, BRD, Spanien, Frankreich, Luxembourg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowenien, und Finnland möglich sind. Fingerabdruck-Abfragen seien zwischen Deutschland, Spanien, Österreich,Luxenbourg und Slowenien möglich. KFZ-Kennzeichen-Abfragen seien zwischen Belgien, BRD,Spanien, Frankreich, Luxembourg, Niederlande, und Österreich möglich. In dem EU-Dokument werden auch die Begründungen, weshalb einige der Staaten die EDV noch nicht umgesetzt hätten, zitiert:

  • problems mentioned the most were IT and financial problems. But logistic, legal and political (decision making) problems as well as shortage in personnel were also very common

Zudem werden Vorschläge gemacht um mit den Problemen fertig zu werden: Die BRD hätte gern ein "Mobile Competence Team", Österreich einen "Prüm Helpdesk", der bei Europol angesiedelt sein soll.

Selbst dort, wo Prüm im Prinzip funktioniert, legen die eifrigen Anfragen aus den großen Mitgliedsstaaten die Server der kleineren Staaten lahm. Dies führte bereits 2008 zur Ratsmitteilung 148885/08, die versucht, Regeln aufzustellen, die die Prüm-Abfragen zahlenmäßig begrenzen sollen (siehe Statewach-Kommentar dazu).

2010 war die Situation so weit eskaliert, dass der Rat in der Ratsmitteilung 5860/1/10 recht enge Richtwerte für die Anzahl der Datenbankabfragenn bekannt gibt. Von der Größenordnung her wollen kleinere Staaten nicht mehr als 10 Anfragen pro Tag und Staat haben, während Staaten wie die BRD typischerweise 100 Anfragen pro Tag und Staat zulassen.

Anzahl Übermitllungen durch Prüm

BtD 16/14150 hat Tabellen mit Statistiken zu Prüm-Aktivitäten. Danach gab es bis 2009-09 rund 5000 DNA-Treffer bei Prüm-Abfragen. Fast alle davon lagen im Bereich von Trivialkriminalität oder Migrationskontrolle (rund 4800 der Treffer sind keiner der aufgeführten Bereiche von Schwerkriminalität zugeordnet). Zuordnungen von Spuren zu Personen sind dabei ungefähr so häufig wie Zuordnungen von Spuren zu Spuren ("hier haben wir eine Serie"). Viel seltener werden Personen Spuren aus dem Ausland zugeordnet.

Bei Fingerabdrücken hat die BRD einen Außenhandelsüberschuss, d.h. Österreich hat viel mehr Treffer aus deutschen Datenbanken als die BRD aus österreichischen. Auch dabei dominiert Trivialkriminalität und Migrationskontrolle (unter den 325 Treffern, die die BRD aus Österreich bekommen hat, waren 1 Vergewaltigung, 3 Straftaten gegen das Leben, 1 Misshandlung Schutzbefohlener, 3 schwerer Raub; dafür aber auch Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte...).

Österreich gibt 2009 an, seit 2006 6930 Prüm-Treffer im DNA-Bereich, seit 2007 2490 Treffer bei Fingerabdrücken und seit 2008 614 Treffer im Kfz-Bereich gehabt zu haben, jeweils für Anfragen von Österreich in andere Staaten. Österreich selbst habe 6820 Anfragen bekommen. Aus wie vielen was geworden ist, sagen sie nicht.

Weitere Infos